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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 149268 mal)

  • Beiträge: 890
Das scheint in der Tat so zu sein. Das BVerfG platzt an diesen 2 Tagen aus allen Nähten :police:


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L
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Zitat
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird [...] über vier Verfassungsbeschwerden, welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln.
[...]
2. Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder zum Erlass der Umsetzungsgesetze zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da es sich bei dem Rundfunkbeitrag ihrer Ansicht nach um eine Steuer handelt.

Wenn man sich die Vorankündigung der Pressemitteilung durchliest, so lässt es einem Böses ahnen. Wenn als Hauptargument "insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder" angeführt wird, so ist das ein nur schwaches Argument, dem sich leicht entgegnen lässt, dass die Gesetzgebung bezüglich Rundfunk bei den Ländern liegt. Entscheidend dürfte daher sein, was aus den vier Verfassungsbeschwerden an Argumenten ausgewählt wurde. Die in der Pressemitteilung erwähnten Punkte stellen nur wenig überzeugende Argumente vor.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 00:56 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und  Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.

Wenn innerhalb von noch nicht einmal 2 Werktagen das gesamte Kontingent
von mehreren 100 Sitzplätze belegt ist und noch über 90 email-Anfragen
vorliegen, dann machen wir es richtig.

Siehe nunmehr unter:
Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27048.msg169974.html#msg169974

Einfach eine persönliche email schreiben (siehe Vorlage)

Zitat
an: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr
 
Hiermit möchte ich mich zu diesen Verhandlungen verbindlich anmelden:

Annette Mustermann

01.01.1955

meine email-Adresse:
a.mustermann@gmx.de

VG Annette Mustermann


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 01:36 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

o
  • Beiträge: 1.564
Wenn man sich die Vorankündigung der Pressemitteilung durchliest, so lässt es einem Böses ahnen. Wenn als Hauptargument "insbesondere eine fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder" angeführt wird, (...) Die in der Pressemitteilung erwähnten Punkte stellen nur wenig überzeugende Argumente vor.
Hauptargumente stehen normalerweise eher hinten und nicht vorne als erstes - das zum Thema Rhetorik. Die Überzeugungskraft nimmt hier sogar zu. Ich finde deshalb nicht, dass da Böses zu ahnen ist jenseits der üblichen Winkelzüge.

Wieso lässt Du den Rest von 2. weg?   ??? Hier der Rest, der es ziemlich in sich hat:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html

2. ...Steuer handelt. Zudem machen sie im Kern verschiedene Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz geltend. So sei das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde, verfassungswidrig. Speziell hinsichtlich der Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich wird zudem gerügt, die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten in einer Weise, die nicht mehr vor dem allgemeinen Gleichheitsrecht gerechtfertigt sei. Auch stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten. Im Hinblick auf die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich wird sich der Senat unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen, ob eine Entrichtung von zusätzlichen Beiträgen für zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge verlangt werden kann und ob die degressiv gestaffelte Beitragserhebung nach der Anzahl der Beschäftigten einer Betriebsstätte verfassungskonform ist. (Ende der Pressemitteilung)
Jeder Satz ein Hammerschlag. Auch der neulich zitierte Artikel von Dr. Sprißler bringt nur Missstand um Missstand und kann sich gar nicht mit tiefgehenden juristischen Überlegungen (die ich mir sogar erhoffte, um als Laie eine Art Einblick in juristische Hirnwindungen zu bekommen) aufhalten.

Wenn in der Pressemitteilung die Missstände so klar und für meinen Geschmack fast zu geradlinig-simpel benannt werden, kann ich nur gespannt sein, wie das BVerfG mit ihnen umgehen wird.

Am gespanntesten bin ich auf eine schlaue Begründung, dass die benannten Missstände gänzlich hinzunehmen seien.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 00:57 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.194
Wenn innerhalb von noch nicht einmal 2 Werktagen das gesamte Kontingent
von mehreren 100 Sitzplätze belegt ist und noch über 90 email-Anfragen
vorliegen, dann machen wir es richtig.

Wenn das Interesse so groß ist, dann kann das BVerfG doch eine Halle mieten und die Verhandlung verlegen...

...oder die Verhandlung Live durch die Öffrech senden lassen! Dafür werden die doch bezahlt!  :police:

Ich selbst bin an dem Termin leider verhindert, aber wer kann, sollte sich trotzdem anmelden. Auf eine Anmeldung verzichten, weil "eh schon voll", ist ganz sicher das falsche Signal!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 01:36 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

L
  • Beiträge: 352
Wieso lässt Du den Rest von 2. weg?
Die Frage der Ungleichheit - oder ungleichmäßigen Belastung von Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalten betrifft meines Erachtens nur die nähere Ausgestaltung, aber nicht den Kern des 'Rundfunkbeitrags'. Verfassungsrechtlich entscheidend ist, ob so eine voraussetzungslos, dauerhaft und unausweichlich erhobene Abgabe überhaupt erhoben werden darf und welche Rechtsnatur ihr dann zukomme - dazu finde ich in der Pressemitteilung nichts außer dem schwachen Argument einer fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder. Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre es daher die grundsätzliche Rechtsnatur dieser Zahlungsverpflichtung zu klären. Die nachrangigen Fragen, ob man etwa den ein oder anderen entlastet (beispielsweise Inhaber von Zweitwohnungen oder Betriebsstätten, die nun einen großen Mehraufwand haben, würde ich eher als nebensächlich einstufen). Bei diesen Fragen kann man durchaus Korrekturen einbringen - das würde aber an der prinzipiellen Zahlungsverpflichtung für alle nichts ändern.
Wenn man die treffliche Streitschrift von Frank Hennecke über den Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist liest, so findet man dort konzise Argumente, welche das hoheitliche Handeln von Rundfunkanstalten bei der Erhebung einer voraussetzungslos geschuldeten Abgabe in Frage stellt, doch von diesen Argumenten sehe ich in der Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts keine Spur.

Lassen wir uns über die Verhandlung und das Urteil des BVerfG überraschen!


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Habe mich auch gerade angemeldet. Bei schönem Wetter kann die öffentliche Verhandlung ja nebenan in den Schloßplatz verlegt werden, da haben 5000 Besucher Platz. Jeder der tatsächlich kommen wollte, sollte sich auch anmelden, sonst gehen die Fernsehsender von geringem Interesse aus und senden das auch so.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vorschlag:
Eine 48 stündige Mahnwache, so nah wie möglich am Bundesverfassungsgericht!!!
Diesen Vorschlag kann ich nur unterstützen. Unabhängig davon, ob für uns noch Platz im Verhandlungssaal ist oder nicht, wir müssen anwesend sein!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 00:58 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
Mahnwache

(oder sonstige "Events")

Meine bescheidene Meinung: nein.

Die (ältereren) Jungs am BVerfG machen ihren Job. Und den sollen sie gut, ungestört und unbeeindruckt machen (können).

Glaube nicht, dass es der Sache dienlich ist, wenn da gutgelaunte GEZ-Boykottler in Partystimmung ihrem Unmut Luft machen.

Just my 2 Cents.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 00:59 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
  • Beiträge: 1.025
Die (ältereren) Jungs am BVerfG machen ihren Job. Und den sollen sie gut ... machen ...

Äh, der erste Senat ist womöglich gegenwärtig besetzt mit drei Frauen gegenüber fünf Männern. Von "Jungs" ist da vielleicht eher nicht zu sprechen...  ;) 

Zitat
Frauenanteil im Bundesverfassungsgericht seit 1951
Derzeit (Stand: 7. Dezember 2016) sind Frauen mit den Richterinnen Susanne Baer, Gabriele Britz und Yvonne Ott im Ersten Senat sowie Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Doris König und Christine Langenfeld im Zweiten Senat in einem Anteil von 43,75 Prozent der insgesamt 16 Verfassungsrichter vertreten, was den historisch höchsten Frauenanteil dieses Gerichts darstellt. Seit seiner Gründung 1951 wurden 18 Frauen zu Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht


Edit DumbTV @all:
Auch wenn es stimmen mag, vorsorglich der Hinweis hier das Thema "Jungs/Mädchen" nicht weiter vertiefen und diskutieren. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 01:37 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

K
  • Beiträge: 2.239
Ferdinand Kirchhof (* 1950) (Vizepräsident)
Michael Eichberger (* 1953)
Johannes Masing (* 1959)
Andreas Paulus (* 1968)
Susanne Baer (* 1964)
Gabriele Britz (* 1968)
Yvonne Ott (* 1963)
Josef Christ (* 1956)

Geht aber nicht darum, ob Männlein oder Weiblein richten sollen/wollen/können, sondern dass sie das ungestört tun.

"Mahnwachen", GEZ-Boykott-Hündchen und Luftballönchen fände ich (persönlich) peinlich.

"Weniger ist mehr"!

Gruß
Kurt


Edit DumbTV @all:
Auch wenn es stimmen mag, vorsorglich der Hinweis hier das Thema "Jungs/Mädchen" nicht weiter vertiefen und diskutieren. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

f

faust

... rein publicity-/ medientechnisch  8) betrachtet:

1000 Leute  8) 8) 8) vor dem Gericht, das sähe schon gut aus. Aber die müssten dann eben ...

a) auch wirklich zusammenkommen und es müsste
b) gesittet zugehen


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1000 (aus Platzmangel) aktenkundig abgelehnte, potentielle Zuschauer sind auch schon nicht schlecht.


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@Kurt
Gebe Dir insofern Recht, dass die GEZ- Boykott-Aktionen schon viel früher flächendeckend bundesweit bis auf die sehr wenigen Ausnamen, die Bevölkerung hätte ansprechen müssen. Es sind immer noch 37 Tage wo bundesweiter Protest stattfinden kann. Gerade jetzt wo die Termine feststehen, wäre es wichtig, die Zwangszahler emotional mitzunehmen.
Dass dazu aufgerufen wird, hör ich leider nichts davon. Im Forum schreiben, und schreiben, und die Zeit absitzen, und sich gegenseitig mit Plänen und Ideen übertrumpfen, und doch kommt nichts effektives dabei raus.

Jetzt kommt auf einmal emsige Protestaktivität auf, wie immer die auch ausschaut, die sich allerdings nur auf die beiden Verhandlungstage konzentriert, wenn das Urteil evtl. bei einem der Richter schon in der Schublade liegt.

Es wurde bisher leider wieder viel geschrieben, und wenig vollbracht. Aber vielleicht kommt der Protesttross noch auf den letzten Metern in die Gänge. Diese Gelegenheit kommt evtl. so schnell nicht wieder.


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g

gvw

  • Beiträge: 70
MEINE Reservierung hat das BVerfG auch bestätigt...bin dabei.

Komme aus Aachen...Wer mitfahren möchte bitte pn.


Freu mich auf euch ....


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