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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 149317 mal)

M
  • Beiträge: 112
Meine VB wird zwar nicht verhandelt, aber mein Anwalt Bölck wird wohl da sein, also habe ich auch mich auch mal angemeldet als Besucher.


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c
  • Beiträge: 873
Zwei Verhandlungstage in einer Sache, die nach den Verwaltungsgerichten keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft!

Es fällt auf, dass nur die ursprünglichen vier Leitverfahren genannt sind, die weiteren aus der Jahresvorschau nicht. Wird es noch weitere Termine geben?

Auch wird die Rüge über die Nichtvorlage zum EuGH nicht erwähnt. Dies soll wohl vermieden werden. Dafür gibt es nur eine Lösung  :laugh:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 18:03 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Nun, @ lieber docboe, ist doch eigentlich klar...

Westfalenpost und WAZ haben den gleichen Artikel, der offenbar auf dpa beruht. In dem steht folgender Unfug:
Zitat
Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.
Bis Ende 2012 kam es im privaten Bereich zwar auf die Art der Geräte an, man unterschied zwischen einer Hörfunk- und einer Fernsehgebühr, es kam jedoch nicht auf die Anzahl an. Weitere Geräte als das Erste mussten daher nicht angemeldet werden und waren nicht zusätzlich gebührenpflichtig.

..."man" (wer das ist, kommt gleich) setzt eben auf die Dummheit (Vergeßlichkeit etc.) der Mitbürger, um den sogenannten "Rundfunkbeitrag" - hoffentlich posthum - in der noch bestehenden Form attraktiv zu reden, & das eben auch mit dieser Form der Falschinformation wie Deinerseits zitiert. Das geht ja in eine vergleichbare Richtung wie etwa das auch hier nachlesbare Gequatsche dieses Verwaltungsrichters aus Köln vom letzten Jahr, der große Vorteil der aktuellen Art der Zwangsfinanzierung des ÖRR bestünde ja allen Ernstes darin "dass keine Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen von Nachbarn mehr erforderlich seien" (sic!).

Du würdest Dich vmtl. wundern, wie groß der Anteil dummer Deutscher ist, die sich anhand solcher Vorbringungen wie der letztgenannten oder der oben (wenn das stimmen würde, was die dpa-Fritzen schreiben, betrüge der "Rundfunkbeitrag" ggf. ja nur einen winzigen Bruchteil ggü. der alten gerätebezogenen Rf-Gebühr) tatsächlich einen / mehrere derart dicke/n Bären aufbinden lassen.

Dass die heutigen Zeitungen wiederum größtenteils den von dpa und/oder anderen Nachrichtenagenturen gelieferten Quatsch einfach nur noch abpinnen (also - wenngleich sicher auf anderer ideologischer Grundlage - eigentlich auch nicht mehr so viel anders als als im seinerzeitigen Realsozialismus), ist schon lange nichts Neues mehr. Jetzt braucht man sich nur noch zu vergegenwärtigen, dass ja mindestens zwei leitende ÖRR-Fuzzies im dpa-Aufsichtsrat sitzen, und dass die "Anstalten" immerhin bis zu 15 % Kapitalanteil halten / halten dürfen - ob nicht etwa über irgendwelche obskuren "Tochtergesellschaften" oder sonstige Verflechtungen der Anteil sogar noch höher ist, müsste natürlich eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausfinden..

Die "Mechanik", wie auf dem Wege in dem Zusammenhang die rein zufällig dem ÖRR dienliche Darstellung erfolgt, entspricht dabei jedenfalls genau derjenigen, wie auf völlig unerklärliche Weise durch unsere staatsfernen® Anstalten ja auch sonst ebenso zufällig genau die vom Staat gewünschten Meinungen und Weltsichten präsentiert werden (also auf rein informellem Wege über "Freundschaften" / Amigo-Strukturen bewerkstelligt, mit gemeinsamem "Stallgeruch", gemeinsamen Saufgelagen und Puffbesuchen usw. usf. etc. pp. - also sehr zweifelhaften Wegen - & nicht umsonst ist ja inzwischen selbst eine (Anti-Korruptions-) Organisation wie Transparency International auf den Deutschen ÖRR und die Strukturen und politischen Verflechtungen aufmerksam geworden).

Aber für eine etwaige Weiterführung wären natürlich andere Threads geeigneter


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 18:04 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 166
Audio- und Videoaufnahmen sind im Gericht verboten.
Auch noch in dieser Zeit.
Daher wäre es von großem Interesse, dass sich die Anwesenden bei den mündlichen Verhandlungen genaue Notizen machen und diese so sachlich und so neutral niederschreiben und verbreiten.


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a
  • Beiträge: 15
  • Nicht zahlen, sondern widersprechen und ignorieren
Habe mich gerade angemeldet.
(Live-Ticker leider nicht möglich  :()

Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!

Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?


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Zahlt nicht, sondern lest die Streitschrift von Dr. Frank Hennecke! Der Rundfunkbeitrag ist unerträglich!

G
  • Beiträge: 1.548
Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?

Man darf keine Waffen und faule Eier mitnehmen. Elektronische Geräte darf man mitnehmen aber nicht benutzen:

Zitat
Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Computern im Offline-Betrieb auf der Presseempore gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html

Träum weiter, aber fürchte das Erwachen! Der Realitätsabgleich könnte hart werden.

Die Betreiber von KKW wurden über Jahrzehnte gepudert, weil man hoffte, dass Volk würde über die ach so friedliche Nutzung der Kernernergie die doch vergleichsweise wenig Frieden stiftenden Kernwaffen, von denen es bis heute zu viele auf deutschem Boden gibt - jede einzelne ist zu viel - vergessen machen. Wenn du also bezüglich des Einflusses mit den Kraftwerkskonzernen mithalten kannst, gratuliere ich dir. Falls du aber unter das gemeine Volk fallen solltest, dann wirst du wohl auf Rückzahlungen lange warten können, es aber nie erleben. Was Rückzahlung von Einkommenssteuern angeht: ich habe in den letzten 25 Jahren auf nahezu allen Einkommenssteuerbescheiden einen beeindruckenden Rattenschwanz von Vorläufigkeitserklärungen, bis heute jedoch keinen Cent gesehen, den man mir erstattet hätte.

Wie ich schon schrieb ist das BVerfG m. E. eher selbst ein Problem, wenn es um den Rundfunk und seine Finanzierung geht. Ich wäre schon froh, wenn das Urteil darauf hinaus liefe, dass wenigstens die Kläger gegen den sogn. Rundfunkbeitrag diesen nicht zahlen müssen. Selbst das halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Unter Umständen muss man also damit zufrieden sein, dass man den Politikern und Rundfunkmachern einmal in die teure Beitragssuppe spucken konnte.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 17:38 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

f

faust

... bei der Brennstab - Geschichte hat die Lobby zweifellos eine Rolle gespielt.

Man darf aber nicht vergessen, dass jetzt auch das unzufriedene Volk eine Art Lobby hat, und die heisst  - leider - AfD.
Und dieser Geist sitzt in Karlsruhe mit am Tisch.

Eine "Lügenpresse" - Debatte haben wir schon, eine "Lügenjustiz" - Debatte muss das BVerfG tunlichst vermeiden, da es - im Gegensatz zu den "Provinz - VG" (die sich auf ihren beschränkten Horizont berufen und auch noch stolz drauf sind) - die gesamtgesellschaftliche (Langzeit-) Wirkung seines Spruchs - mithin den gesellschaftlichen Frieden - im Auge haben muss.

Die (merkelsche) Raute ist eben  NICHT  die Lösung   >:D ...


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Träum weiter, aber fürchte das Erwachen! Der Realitätsabgleich könnte hart werden.
[...]
Wie ich schon schrieb ist das BVerfG m. E. eher selbst ein Problem, wenn es um den Rundfunk und seine Finanzierung geht. Ich wäre schon froh, wenn das Urteil darauf hinaus liefe, dass wenigstens die Kläger gegen den sogn. Rundfunkbeitrag diesen nicht zahlen müssen. Selbst das halte ich nicht für sehr wahrscheinlich. Unter Umständen muss man also damit zufrieden sein, dass man den Politikern und Rundfunkmachern einmal in die teure Beitragssuppe spucken konnte.
Ich habe mich zwar sehr gefreut, dass die endlich loslegen. Aber ich bin auch ähnlich pessimistisch. Ich hoffe zwar das Beste, aber erwarte das Schlimmste. Warum?

Vor 30-40 Jahren, als es so viele private wie öffentlich rechtliche Fernsehsender gab, waren die Eintrittskosten in den Rundfunkmarkt keine Rechtfertigung mehr. Der öffentliche Rundfunk war obsolet geworden und hätte durch eine Aufsicht ähnlich der Versicherungsaufsicht ersetzt werden können. Geschehen ist das nicht. Wie konnte das passieren?
"Mental Contagion and Mass Delusion" (The Rape of the Mind, Joost A. M. Merloo, 1956)
http://www.lermanet.com/scientology/mc-ch11.html
(Aus obigem Buch empfehle ich auch die ersten Absätze von Kapitel 5, Stichwort "Institutionalisierung")

Der öffentliche Rundfunk ist seit Jahrzehnten ein wahnhafter Gesellschaftszustand.

Heute wird durch wahnhafte höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH zum Rundfunkbeitrag: "Zahlpflicht per Gesetz") die Exekutive kontrahiert auf die Legislative. Das ist Verfassungshochverrat.

Die aus dem Demokratieprinzip gemäß Art. 20(1) GG folgende Notwendigkeit der Steuerung allen staatlichen Handelns (in)direkt durch das Volk wird wahnhaft weg phantasiert: der Rundfunkbeitrag sei Gesetz und damit sei der Einfluss des Volkes ausreichend. Das Demokratieprinzip fordert aber "eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den staatlichen Organen". Mit diesem Argument könnte man uns das Recht nehmen, den Bundestag zu wählen! Wir haben keinen Einfluss auf den öffentlichen Rundfunk, also ist er kein staatliches Organ. Verfassungshochverrat!

***

Wer wegen einer nicht-titulierten Forderung "Rundfunkbeitrag" keine Vermögensauskunft abgibt, wird unter völlig unverhältnismäßigem Polizeiaufwand - verfassungswidrig - *** und als Reichsbürger inhaftiert:
Markus Hissler - GEZ-8h Einzelhaft detaillierte Schilderung
[Video ~8min, veröffentlicht 03.03.2018]
https://youtu.be/GwKAD3v0tlY
Das alles - und noch viel mehr - sind die Ergebnisse des Massen-Wahns.

Es müssten hunderte ***

Und das alles sollen die Verfassungs-Fuzzis, die die Entscheidung - rechtswidrig! - fast FÜNF JAHRE vor sich hergeschoben haben, mit ein paar Urteil ermöglichen?

Niemals.

Ich hoffe darauf, dass die Rundfunk"gesetze" als von Beginn an unheilbar nichtig erklärt werden und eine vollständige Folgerückabwicklung für alle Betroffenen, einschließlich Schadensersatzpflicht für die vernichteten Existenzen und das durch sie erlitten seelische Leid.

Aber was ich vom BVerfG erwarte, ist eine tiefe Verhöhnung der deutschen Seele, gut verborgen und chiffriert im diffizilen Sprachgebrauch der Juristen, ausgerollt mit sämtlichen Tricks der unverständlichen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit. Ich erwarte einen weiterer Tritt in Richtung privatisierte Rechtsdurchsetzung, einen weiterer Tritt gegen den absoluten Souverän und einen weiteren kräftigen Klopfer auf das frisch zugeschüttete Grab des demokratischen und sozialen Bundesstaates.

Diese pessimistische Erwartungshaltung hat übrigens einen erheblichen Vorteil:
Man kann sich schon freuen, wenn es nur nicht ganz so schlimm kommt ::)

***Edit "Markus KA"/"Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Abschweifende, nicht belegte Behauptungen - die noch dazu nichts konkret zum Kern-Thema beitragen - entfernt.
Begriffe die von Lesern falsch oder als Beleidigung interpretiert werden könnten, sollten vermieden werden.
Link-Infos ergänzt. Zukünftig bitte konsequent selbst darauf achten - siehe Forum-Regeln.
Die Moderatoren haben weder Zeit noch Nerven, ständig auf derlei Grundregeln hinzuweisen!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 17:50 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

P

P

  • Beiträge: 141
Ich freue mich sehr, dass diese Termine zur mündliche Verhandlung nun bekanntgegeben wurden.
Zum einen kann nach § 93 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG nur der Senat aussprechen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar oder nichtig ist. Eine Senatsentscheidung wird es geben. Man darf also weiter hoffen.
Zum anderen bekommen wir auf absehbare Sicht endlich die Entscheidung des BVerfG. Wer es nicht weiß: Die Entscheidung wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung getroffen und verkündet werden, es ist aber noch 2018 damit zu rechnen. Da die Entscheidung nunmehr mehr oder weniger unmittelbar bevorsteht und auch klar ist, dass es eine Senatsentscheidung geben wird, sind die Argumente für eine Aussetzung verwaltungsgerichtlicher Verfahren stärker geworden.

[...] Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird. [...]

Das ehemals erschaffene Kind Grundversorgung ist schon längst von der derzeitigen Medienlandschaft und der individuellen Nutzung überholt worden. Also im Vergleich dazu innerhalb kurzer Zeit enorm gealtert. Daher würde ich auch eine Bezugnahme bzw. ein Überdenken des BVerfG diesbezüglich erwarten. Man kann doch ohne zuverlässiges Orakel (Glaskugel, Kartenlegen, ...) die Zukunft nicht vorhersehen und einen ehemaligen Zustand in alle Ewigkeit transportieren.

Abgesehen davon stehen natürlich auch noch interessante Stellungnahmen zu Aspekten wie der Einstufung der Rundfunkabgabe im finanzverfassungsrechtlichen Sinne usw. im Raum ...

Ich hoffe zumindest auf wesentlich klarere Aussagen mit nachvollziehbarer Begründung als jene, die vom BVerwG abgesondert wurden.
Ich stimme euch zu.

Ein bisschen freuen darf man sich schon jetzt. Zwar weiß man nicht, wie es ausgehen wird, aber erstens ist wie gesagt eine lange Wartezeit bald endlich vorbei. Und es war theoretisch bis jetzt immer noch denkbar gewesen, dass die Verfahren mit Kammerentscheidungen abgeschmettert werden. Ich habe zwar nicht damit gerechnet und es war auch nicht wahrscheinlich, aber hundertprozentig sicher kann man sich im Vorfeld nie sein.

Wir dürfen außerdem eine ausführlich begründete Entscheidung erwarten.

Es geht auch anders:

Rückwirkende Nichtigkeit, wenn die Verfassungskonformität von Anfang an unsicher war (!), vgl.

BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. April 2017
- 2 BvL 6/13 - Rn. 162
zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das
Kernbrennstoffsteuergesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804)
mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist
http://www.bverfg.de/e/ls20170413_2bvl000613.html
Das wünsche ich mir.


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o
  • Beiträge: 1.564
Wie wird denn vor so einem Bundesverfassungsgericht überhaupt verhandelt?

Müssen die Kläger alles nochmals wiederholen, was sie beim erschöpften Rechtsweg schon gesagt haben?
Es steht doch schon fachgerichtlich gewürdigt in den 800 Seiten der Verfassungsbeschwerde.

Muss auch ein örR-Vertreter sich mündlich vernehmlich äußern? ...und sagen:
"Die Schickschuld regnet auf alle deutschen erwachsenen Wohnungsinhaber unentrinnbar herab."?

Eigentlich geht es doch nur darum, dass persönliche Grundrechte verletzt wurden.
Muss der Verletzte sich also selbst äußern?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 17:52 von Bürger«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!!!
Was bedeutet das? Darf man keine elektronischen Geräte mit hineinnehmen?

Natürlich darf man sein Handy etc. mitnehmen. Auch werden die dann mein Laptop sehen und
auch reinlassen.

Aber dort ist irgendeine Technik, die "mitteilt", dass Kontakt zur Außenwelt während einer
Verhandlung durch Anwesende aufgebaut und aktiviert ist.

Ich war zu einem anderen Thema mal Teilnehmer im Bundesverfassungsgericht und der Saal"diener"
oder wie immer dieser Mitarbeiter benannt wird, ging während einer laufenden Verhandlung ans Mikro und meinte, es ginge erst weiter, wenn ALLE Empfangsgeräte abgeschaltet sind.  ???


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

o
  • Beiträge: 1.564
Aber dort ist irgendeine Technik, die "mitteilt", dass Kontakt zur Außenwelt während einer
Verhandlung durch Anwesende aufgebaut und aktiviert ist.
Das dürfte nicht so schwierig sein. Der Normalbürger kommuniziert doch nur über eine größere Handvoll Sendefrequenzen, die dann bequem ausgeschnüffelt werden können ("man-in-the-middle"). Allein, dass überhaupt was gesendet wird, reicht schon aus, um die Verhandlung zu unterbrechen. Ein regelrechtes "Auslesen" der gesendeten Inhalte, was auch illegal wäre, braucht es nicht.


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K
  • Beiträge: 2.239
ääähm - woher will jemand jetzt schon wissen ob er überhaupt reinkommt?   :o

denn:
Zitat
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie wird denn vor so einem Bundesverfassungsgericht überhaupt verhandelt?
[...]
Diese und die weiteren damit verbundenen Fragestellungen wären zu viel für diesen einen Thread.
Allgemeine Infos siehe u.a. auch unter
bpb > BVerfG - Berichterstatter/ Entscheidungsprozesse und Hintergründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23144.0.html
Weiterführende Diskussion zu Einzelaspekten des Verfahrensablaufes bitte in gut aufbereitetem eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Betreff vertiefen - vorher aber bitte zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen die Forum-Suche ausgiebig bemühen, um sicherzustellen, dass nicht bereits geeignete Diskussionen dazu existieren.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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