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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 149365 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Westfalenpost und WAZ haben den gleichen Artikel, der offenbar auf dpa beruht. In dem steht folgender Unfug:

Zitat
Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig.

Bis Ende 2012 kam es im privaten Bereich zwar auf die Art der Geräte an, man unterschied zwischen einer Hörfunk- und einer Fernsehgebühr, es kam jedoch nicht auf die Anzahl an. Weitere Geräte als das Erste mussten daher nicht angemeldet werden und waren nicht zusätzlich gebührenpflichtig.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 18:04 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
bild.de, 06.04.2018

Bundesverfassungsgericht prüft
Rundfunkbeitrag auf der Kippe
Gebühr benachteiligt Single-Haushalte


Zitat
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob der seit 2013 erhobene Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Erste Senat verhandelt am 16. Mai und 17. Mai über vier Verfassungsbeschwerden, die die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. [...]

weiterlesen:
https://m.bild.de/geld/mein-geld/rundfunkbeitrag/bundesverfassungsgericht-prueft-rundfunkbeitrag-55309004.bildMobile.html

Dank an User Blitzbirne für den Hinweis


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  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

m
  • Beiträge: 436
Da braucht's aber einen groooooßen Saal.

In der Schweiz gibt es den Rütlischwur - der findet in aller Öffentlichkeit ohne Einlasskontrollen statt.

und kennt jemand

Die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vom 3. März 2013 die mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 67,9 % angenommen wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3%B6ssische_Volksinitiative_%C2%ABgegen_die_Abzockerei%C2%BB


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  • Beiträge: 890
Damit auch gleich wieder Ernüchterung einkehrt. Die Antwort eines Journalisten auf meinen BVerfG-Hinweis.

Ich hab es gelesen:
Zitat
Aber Sie sollten sich nicht zu früh freuen.


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g
  • Beiträge: 860
oder ob wir nicht schon vollständig in einer Bananenrepublik leben.
"Vertrauen" in das BVfG habe ich nicht, denn dazu hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Gänze schon zu sehr gegen Ihre Bürger vorgelegt. Wir werden daher sehen...
Ich auch nicht.
Man bedenke aber, dass Millionen Augen auf das BVerfG schauen.
Es ist die Öffentlichkeit, die das BVerfG dazu zwingt, sich dem Recht zu beugen.
Freiwillig ? --- bestimmt nicht, da zu eng verbandelt.

Man kann nicht von 2012 auf 2013 aus einer Anstalt eine Körperschaft machen und Körperschaftssteuer erheben. Die Wohnungssteuer ist eine Körperschaftssteuer. Man ist ungewollt Zwangsmitglied.
Des Weiteren gibt es noch viele andere gravierende Mängel, wie sog. Gesamtschuldnerschaft, Benachteiligung von 1-Personen Wohnungen etc.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:28 von Bürger«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vorschlag:

Eine 48 stündige Mahnwache, so nah wie möglich am Bundesverfassungsgericht!!!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 890
Mit GEZ-Litfaßsäule, und stündlicher Umrundung des BVerfG mit Flyerverteilung.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Frühlingserwachen: der Journalist hat vermutlich recht. Ich sage seit langem, dass das BVerfG für mich nicht unbedingt Teil der Lösung sondern Teil des Problems ist, das man mit dem ÖR-Rundfunk assoziieren kann. Die sogn. Grundversorgung ist ein Kind des BVerfG, die heute von Politik und ÖR-Sendern als grenzenlose Bemutterung verstanden wird.

Ich behaupte schon lange, dass wir auch nach einem Urteil für Rundfunk werden zahlen müssen. Es kann zwar sein, dass das BVerfG ein Haar in der Gesetzessuppe findet, was aber nicht bedeuten muss, dass selbst bei festgestellter Verfassungswidrigkeit nicht weiter kassiert werden darf. Das BVerfG könnte in dem Fall nämlich dem Gesetzgebern der Länder einen Termin setzten, bis zu dem das Gesetz verändert werden muss. Die Folge wäre, dass ein an sich verfassungswidriges Gesetz bis zur Änderung weiter angewendet werden dürfte. So etwas wäre nicht das erste Mal. Zur Frage, warum ich trotz dieser pessimistischen Sicht geklagt habe: ich bin einfach vergnügungssüchtig und möchte mir meine Vorurteile gegen Gerichte im Allgemeinen und das BVerfG im Besonderen gern einmal bestätigen lassen.  ;)

M. Boettcher


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Mit GEZ-Litfaßsäule, und stündlicher Umrundung des BVerfG mit Flyerverteilung.

Dankeschön, tolle Idee.

So weit ich mitbekommen habe, braucht man dafür auch keine Genehmigung?!

Ein Schichtplan muss her!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2018, 15:45 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Bzw. rollt bei mir gerade ein riesiges Brainstorming!!!

Ich würde mal sagen, daraus wird letztendlich was sehr großes!!

Hmm, man darf gespannt sein.

Werde meine gefühlten "tausend" Kontakte mal zielgerichtet aktivieren!!

Vielleicht schon mal vorab an die Mitstreiter vor Ort in Karlsruhe:
Bitte mal per PM an mich, bzgl. Übernachtungsmöglichkeiten (bei Schichtwechsel der Dauermahnwache etc.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 05:48 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 173
Die Hoffnung stirbt zuletzt –  heißt es. Deshalb meine Frage: Will ich meine Hoffnung aus  Angst vor Enttäuschung schon vorher sterben lassen? (Ich habe mal etwas von Voodu oder so ähnlich gehört.)

Ich werde meine Hoffnung, solange es geht, am Leben erhalten und dabei sein. (An Übernachtungsmöglichkeit wäre ich auch interessiert. Bitte PM, wer helfen kann.)

Wenn ich Verfassungsrichterin wäre, hätte ich den Mut, nach  meiner eigenen Überzeugung zu entscheiden. Ich habe doch auch den Mut der Zwangsabgabe zu widersprechen. Ich traue den Verfassungsrichtern den gleichen Mut zu. Wer hat etwas davon, wenn ich sie schon im vorhinein für Feiglinge halte. Damit versaue ich mir doch nur selbst die Stimmung. Ich wünsche ihnen lieber den Mut, wie ihn auch Dr. Sprißler gezeigt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 01:30 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

o
  • Beiträge: 1.564
Gut möglich, dass wir uns nicht zu früh freuen dürfen. Allein schon, dass ein gewisser Bruder zu diesem Termin noch nicht im Ruhestand ist und mutmaßlich bei der Entscheidungsverkündung dabei sein wird.   :o

Andererseits gibt es noch viiiele weitere Verfassungsbeschwerden. Sind ja erst 4 Stück, die jetzt verhandelt werden.  8)

Ich persönlich rechne damit, dass das Bundesverfassungsgericht gewissermaßen neue Rahmenbedingungen setzen wird, innerhalb derer erneut zu streiten ist.  ???

Wir werden die Tage rückwärtszählen, bis wir vor Ungeduld platzen werden.  :laugh:


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  • IP logged

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
@drboe: Bin ganz deiner Meinung. Die "Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung des Haupt- und Medienausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 7. April 2011" von Ingo v. Münch wurde in diesem Forum ja schon öfter zitiert und ist trotzdem immer wieder lesenswert. Besonders die Abschnitte 15,16 und 17 sagen viel über die Rolle des BVerfG und den Zustand der Demokratie in unserem Land aus.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf?von=1&bis=0

Geklagt hatte ich übrigens auch:
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12301.msg85982.html#msg85982

Hier ein Link zu den Dokumenten des Rechtsstreits:
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0

Lefty


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2018, 19:08 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und eine weitere Überlegung:

Person A hatte seine Verhandlung Ende März beim VG Karlsruhe.

Hinweis und „Beweisantrag“, dass soviele Verfassungsbeschwerden

beim Bundesverfassungsgericht vorliegen und dies ja sehr wohl ein Grund
ist, der Aussetzung dieser Verhandlung zuzustimmen.
VG Karlsruhe: NÖ
Fragehintergrund: „Warum“
Keine Antwort

Und Nu?

Damals: Hinweis, dass Nachfrage per Post beim Bundesverfassungsgericht,
bzw. an den 1.Senat/ Prof. Dr. Paulus persönlich:
gugstdu hier

Zitat
An das

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

1. Senat, bzw. z.Hd. Prof. Dr. Paulus

Schloßbezirk 3,

76131 Karlsruhe

Betreff: Ruhendstellen bzw. Aussetzung meiner Klage (Thema Rundfunkbeitrag) beim VG Karlsruhe (AZ 8 K 2778/16, Dienstag, 27.03.18, 15.30 Uhr)


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Paulus,

in der Übersicht für das Jahr 2018 sind Sie als Berichterstatter in Punkt 16 zum Thema
Rundfunkbeitrag benannt. (über 150 Verfahren)

Im Jahr 2014 legte ich beim Verwaltungsgericht Karlsruhe mit diesem Thema Klage ein.

Mit Ausfertigung vom 20.11.14 erließ vormals das VG Karlsruhe in meinem Falle den Beschluß,
...wird das Ruhen des Verfahrens…..angeordnet. (Berichterstatter: Richterin Neu)

Es wurde nach 3 Jahren allerdings wieder aufgerufen, um einer Verjährung entgegen zu wirken.

Die Notwendigkeit auf höchstrichterliche Entscheidung zu warten, hat sich dadurch aber nicht verändert.

Anfang Januar 2018 schrieb mich das VG Karlsruhe an, um mir mitzuteilen, dass sie
per Gerichtsbescheid entscheiden würden und ihre Tendenz dazu. Dabei bezog sich das
VG Karlsruhe auch auf Verfahren, die z.T. sogar als Leitverfahren jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegen, also noch nicht abschließend geurteilt sind.

In 22 Seiten legte ich meine Sicht dar und bat auch um eine Aussetzung meiner Klage,
(Ergänzung: Ruhendstellen) bis eben beim Bundesverfassungsgericht entschieden wurde.

In den 22 Seiten waren auch Kopien einiger der Beschlüsse der Verwaltungsgerichte beigeheftet,die
die Aussetzungen befürworten:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Verwaltungsgericht Göttingen, Verwaltungsgericht Hamburg, Verwaltungsgericht Darmstadt.
Von anderen Klägern, die auch beim VG Karlsruhe in selbiger Angelegenheit geklagt haben,
erfuhr ich, dass das VG Karlsruhe einer Aussetzung nicht nachkommen würde.

Da jedoch eine Aussetzung schon allein aus prozessökononischen Gründen, dringend angesagt
ist, denn alle Gründe liegen ja schon beim Bundesverfassungsgericht durch namhafte Beschwerde-
führer vor. U.a. mehrere von Prof. Dr. Koblenzer, Rechtsanwalt Bölck,  Prof. Dr. Degenhart u.s.w.

Auch zeigt ja die Versendung des Fragenkatalogs am 31. August 2017 durch Prof. Dr. F. Kirchhof an 41 Adressaten, dass es einer höchstrichterlichen/bundesverfassungsrechtlichen Klärung bedarf.
Dieser ausführliche Fragenkatalog legt nahe, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden nicht von vornherein für offensichtlich aussichtslos – unzulässig oder unbegründet hält.

Ich hätte nun eine ganz dringende Bitte an Sie, Prof. Dr. Paulus:
Könnten Sie mir nicht einfach irgendwie eine Empfehlung für meine Klage Ende März beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe ausstellen, in dem Sie sich einfach äußern bzgl. einer Aussetzung
meiner Klage zuzustimmen?

Alternativ, vielleicht einfach kurz Kontakt zu Frau Richterin Neu aufzunehmen und ihr
diese Empfehlung einer Aussetzung meiner Klage zuzustimmen, nahelegen.

Seit über 5 Jahren nagt diese Situation an meinem Leben.
Ich habe immer ehrlich dafür bezahlt, was ich konsumiert habe.
Jetzt konsumiere ich absolut nichts mehr und soll bezahlen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Unterstützung erfahren würde (s.o.)

Vielen Dank schon mal im voraus,
mit freundlichen Grüßen

Nun die Antwort, erhalten am Dienstag, 03.04.18
(datiert auf den 23.03.18, also vor der Verhandlung des Mitstreiters)


Zitat
Sehr geehrt……
auf Ihr an den Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Paulus, gerichtetes Schreiben teile ich Ihnen auftragsmäßig mit, dass das Bundesverfassungsgericht nur im Rahmen seiner durch das Gesetz festgelegten Zuständigkeit tätig werden kann.

Eine Verfassungsbeschwerde möchten Sie ersichtlich nicht erheben. (Och, warum eigentlich nicht?)
Ohnehin kann das Bundesverfassungsgericht in Ihre laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe nichts veranlassen. Es hat keine Möglichkeit, in das Verfahren anderer Gerichte einzugreifen bzw. diesen Weisungen zu erteilen. Es wird um Verständnis gebeten, dass die von Ihnen gewünschte Unterstützung von hier aus nicht geleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen


(Name und Unterschrift und Stempel: och, nicht nur maschinell erstellt)

Habe bei meiner Verhandlung Ende März immer wieder auf die ausstehenden Verfassungsbeschwerden hingewiesen und NNNUUU!?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja - ist das denn ein Wunder?

...
Sehr, sehr strenge Eingangskontrollen!!!!!!!!!

Es wäre doch wohl vielmehr höchst verwunderlich, wäre es dem BVerfG selbst bis zum heutigen Tage entgangen, mit wem man es bei gewissen Herrschaften des ÖRR und deren Verhaltensformen in verschiedenen Zusammenhängen zu tun hat. Und dass sich auch von denen welche zur Verhandlung einfinden werden, davon kann man doch wohl ausgehen. Da ist strikte Taschenkontrolle unumgänglich.


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  • IP logged
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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