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Autor Thema: Vollstreckung Stadtkasse Erfurt Thüringen Anwaltsempfehlung  (Gelesen 13902 mal)

M
  • Beiträge: 6
Hallo Ich suche eine Anwaltsempfehlung in Erfurt Thüringen.
Vollstreckungstermin steht. Viele Zahlungsaufforderungen sind unbegründet, habe dies auch der Stadtkasse mitgeteilt sowie der GEZ. Denen scheint es egal zu sein.


Edit "Markus KA": Betreff wurde ausführlicher angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2018, 17:38 von DumbTV«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch hier wieder der Hinweis:

Die Kontaktaufnahme zum nicht-rechtsfähigen Beitragsservice, ehemals GEZ, ist nicht zu empfehlen.
Erster Ansprechpartner ist immer die zuständige und verantwortliche Landesrundfunkanstalt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2018, 17:37 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... auch wenn die Nerven bereits blank liegen mögen: RUHE BEWAHREN  8) !!!

Der Begriff "Vollstreckungstermin" ist leider nicht präzise.
Scannen und (anonymisiertes) Veröffentlichen des betreffenden Schreibens hier im Forum wäre hilfreich.

Fragen zur Sache:

+ Wer ist Absender  :police: des die Vollstreckung betreffenden Schreibens?

+ Gibt es bereits einen Termin zur "Abgabe der Vermögensauskunft"?

oder

+ Handelt es sich nur einen "letzten Termin zur Zahlung", bevor eine "Abgabe der Vermögensauskunft" in Betracht gezogen/angedroht  >:D wird?

Das alles ist wichtig, denn das alles hat einen unterschiedlichen Zeithorizont und unterschiedliche Folgen - dann geht das möglicherweise auch ohne Anwalt.

WICHTIG:

Wenn irgend möglich - Kontakt zu einem lokalen "Runden Tisch" aufnehmen ...



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M
  • Beiträge: 6
Dokumente zum Fall:

Die Stadtkasse hat den Beitrag herunter gerechnet nach Eingabe von Person A aber meiner Meinung nach nicht alles was A beanstandet hat.

Durch die fehlenden Festsetzungsbescheide kann Person A nichts überprüfen. A hat keine neuen Festsetzungsbescheide bekommen. Ein Posten haben die runter gerechnet aus Bequemlichkeit den großen Posten natürlich nicht. Person A bezahlt doch keine Gebühren und Säumniszuschläge für falsche Bescheide.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 23:38 von DumbTV«

f

faust

hmmm ... das ist leider so gut anonymisiert, dass man etwas wichtiges nicht erkennen kann:

BIS WANN wäre denn die Zahlung zu leisten gewesen?

Nächste Frage(n):

+ Ist das tatsächlich die offizielle Vollstreckungsankündigung  :police:? Gab es da vorher kein weiteres Schreiben?
+ Gab es Mahnungen nach den Bescheiden?
+ Wie sahen die Schreiben gegen die Forderung aus (ggf. Scan)?
+ Es wurde noch nichts in Sachen "Erinnerung" am Vollstreckungsgericht unternommen? 

Die schriftliche Bestätigung der Tatsache, dass auch in Thüringen ein  elektronisches Massenverfahren angewendet wird, dürfte ganz besonders  EINEN unter den hier ganz gewiss Mitlesenden ganz besonders erfreuen - nicht wahr  >:D >:D >:D ???


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M
  • Beiträge: 6
oben die ersten beiden Bilder von Stadtverwaltung vom 23.05.17
der Rest ist Chronologisch.
Das 3. Letzte Bild ist das Schreiben von letzter Woche
Die zwei letzten Bilder hier sind eine nachträgliche Befreiung, nach mehrmaligen hin schicken.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2018, 21:55 von Maikef«

f

faust

... yeah ... Chaos  (#)

Erst im selbstverursachten Chaos fühlen deutsche Behörden  8) 8) 8) sich richtig wohl.

In erster Lesung würde man wohl sagen:

Wer eine gültige Befreiung hat, der kann den Gerichtsvollzieher zunächst einen guten Mann  :police: sein lassen, denn da ist ja wohl (so bitter das im Einzelfall sein mag, wenn das Geld vorne und hinten nicht langt) eh "nix zu holen"  :'( .

Aber wer sucht, der findet - mal schauen, was sich zwischen den Zeilen  der Behörde  noch so alles findet ...

Zusatzfrage: Wovon hätte eine mittellose (... ich weiss, der Begriff passt nicht ganz) Person A, F oder Z einen Anwalt  8) bezahlen wollen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2018, 21:39 von faust«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Liegt in einem fiktiven Fall Person A ein Schreiben einer Stadtkasse mit folgenden Inhalt vor:

Zitat
Terminsetzung zum Vollstreckungsauftrag

...
In diesem Fall oder einem tatsächlich verweigerten Zutritt wird unverzüglich und ohne weitere Ankündigung beim Amtsgericht Erfurt eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragt und die zwangsweise Türöffnung vorgenommen bzw. beim Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft beantragt (§ 24 Abs. 2 und § 41 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, ThürVwZVG)

Möglichwerweise wäre in einem ersten Schritt die zuständige Landesrundfunkanstalt (und nicht der BS) darüber zu informieren bzw. sich darüber zu beschweren.

Wie könnten rein fiktiv der nächste Schritt bzw. die nächsten Schritte von Person A entsprechend der hiesigen Vollstreckungsgesetzgebung aussehen?


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ihre E-Mail an den MDR Publikumsservice haben wir erhalten und zuständigkeitshalber an den Beitragsservice unserer Rundfunkanstalt übermittelt. Nachfolgend die Eingangsbestätigung Ihrer Zuschrift:
 
„Vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir an die zuständige Stelle weitergeleitet haben. Dort wird Ihre Nachricht schnellstmöglich bearbeitet.
 
Der Beitragsservice beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern.
 
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Teilnehmer- bzw. Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben.
 
ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt.
 
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“
 


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ihre E-Mail an den MDR Publikumsservice haben wir erhalten und zuständigkeitshalber an den Beitragsservice unserer Rundfunkanstalt übermittelt. Nachfolgend die Eingangsbestätigung Ihrer Zuschrift...

Wie bereits erwähnt, der Beitragsservice wäre nicht die erste Adresse, auch der MDR Publikumsservice ist wohl nicht die beste Adresse, da es hier namentlich das Publikum anspricht, was wir ja nicht sind und es sich dann doch mehr um Fragen der Programmgestaltung kümmert.

Auch eine Email an die verantwortliche Rundfunkanstalt ist nicht besonders vorteilhaft, ein Brief könnte sinnvoller sein.

Die entsprechende Postanschrift für eine schriftliche (per Brief mit Einschreiben) Beschwerde könnte aus dem Impressum der Internetseite entnommen werden.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) § 24 Abs. 2:
Zitat
"Wohnungen, Geschäfts- und Betriebsräume kann er (Vollziehungsbeamte) ohne Einwilligung des Vollstreckungsschuldners nur auf richterliche Anordnung durchsuchen. Die Anordnung trifft das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll. Eine Durchsuchung ist ohne richterliche Anordnung zulässig, wenn die dadurch eintretende Verzögerung den Zweck der Vollstreckung gefährden würde."

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) § 41:
Zitat

"(1) Nach Erteilung eines Auftrags nach § 802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde hat der Vollstreckungsschuldner dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu erteilen. Für den Inhalt der Vermögensauskunft gilt § 802c der Zivilprozessordnung entsprechend. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er anstatt seines Geburtsnamens, -datums und -ortes seine Firma, die Nummer des Registerblatts im Handelsregister und seinen Sitz anzugeben.

(2) Aufgrund eines Antrags nach § 807 Abs. 1 der Zivilprozessordnung durch die Vollstreckungsbehörde kann der Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft sofort abnehmen, wenn

1.    der Vollstreckungsschuldner die Durchsuchung (§ 24) verweigert hat, oder
2.    ein Pfändungsversuch ergeben hat, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers führen wird.

(3) Für das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 sind die §§ 802c bis 802l, 807 sowie 882b bis 882e der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.

(4) Lehnt der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsauftrag der Vollstreckungsbehörde ab, ist dagegen die Erinnerung nach der Zivilprozessordnung gegeben. Gegen die Ablehnung des Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde nach der Zivilprozessordnung gegeben.

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwZVG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwZVGTH2009rahmen

Es könnte in dem fiktiven Fall interessant sein, ob von der Stadtkasse bereits Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung gestellt wurde.


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g
  • Beiträge: 860
Ihre E-Mail an den MDR Publikumsservice haben wir erhalten und zuständigkeitshalber an den Beitragsservice unserer Rundfunkanstalt übermittelt.
 
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Der Widerspruch besteht darin, dass behauptet wird :
" zuständigkeitshalber an den Beitragsservice unserer Rundfunkanstalt "

der " Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio " aber in Köln sitzt und für alle zuständig ist.
Was hat der Thüringer mit ARD, ZDF und DR zu tun?
Dem Thüringer steht zu: Seine LRA, aber nicht ARD, ZDF und DR.

Große Frage wäre: Wer ist denn eigentlich : unserer Rundfunkanstalt ?
Es hätte drin stehen müssen: z.B. an den Thüringer Rundfunk?

Ist es der MDR oder der Thüringer Rundfunk? Wer ist die Landes-RA?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Wer ist die Landes-RA?“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Vollstreckung Stadtkasse Erfurt Thüringen Anwaltsempfehlung“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) § 24 Abs. 2 kann wohl die Stadtkasse mit einer richterlichen Anordnung, die aber beantragt werden muss, eine Durchsuchung durchführen.

Stellt sich die fiktive Frage, ob sich die Stadtkasse diese Mühen (Besuch, Antrag und Durchsuchung) machen würde.

Sobald die Zwangsvollstreckung an Amtsgericht und Gerichtsvollzieher übergeben wurden, besteht die Möglichkeit dem Forum bekannte rechtliche Mittel bei Zwangsvollstreckungen einzusetzen.


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M
  • Beiträge: 6
gestern hat mein Anwalt nun Schreiben an Stadtkasse und den BS fertig gemacht.

Heute waren 2 Leute da und wollten Vollstrecken, habe gesagt einer kann gerne rein kommen. Die haben dann gesagt nur zu zweit. und das zählt als Zutritt verweigert. Sind dann wieder gegangen


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  • Beiträge: 112
Sobald die Zwangsvollstreckung an Amtsgericht und Gerichtsvollzieher übergeben wurden, besteht die Möglichkeit dem Forum bekannte rechtliche Mittel bei Zwangsvollstreckungen einzusetzen.

Um welche Mittel handelt es sich dabei? Mir ist die Hinterlegung der geforderten Summe beim Amtsgericht zur Abwendung der Vollstreckungsmaßnahme bekannte. Diese wird jedoch nicht von allen Amtsgerichten akzeptiert!


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