Ich kann der Logik folgen, daß ein Staatsvertrag zu Lasten Dritter ohne Beteiligung dieser Dritten am Entstehen für seine Gültigkeit gegenüber diesen Dritten jenen vollständigen Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen hat, den jedes formale Gesetz durchlaufen muß.
Insbesondere dieser Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein derartiger Vertrag zu Lasten Dritter, weil er in die individuelle Medienhoheit des Dritten eingreift. Die allgemeine Medienhoheit liegt nicht beim Staat, nicht bei seiner Verwaltung, nicht bei seinen Behörden, sondern kraft Art. 5 GG in Verbindung zu Art. 10 EMRK alleine bei jedem dieser einzelnen Dritten, die durch einen in ihre individuelle Medienhoheit eingreifenden Staatsvertrag belastet werden.
Hui, ein Vertrag zu Lasten Dritter. Klingt irgendwie gefährlich, illegal und überaus ungerecht! - Schauder!

Einmal angenommen, jedes Bundesland würde ganz für sich Rundfunk betreiben, eine Landesrundfunkanstalt gründen und diese finanzieren wollen. Du darfst raten, wer diesen Rundfunk finanzieren müsste, so ganz ohne
Vertrag zu Lasten Dritter! Wir leben bekanntlich in einem Land, dessen Staatsform als "repräsentative Demokratie" bezeichnet wird. Ich will mich nicht darüber auslassen, was davon demokratisch ist, aber dies Prinzip gilt derzeit für jedes Bundesland wie für ganz Deutschland. Und diesem Prinzip folgend werden alle Gesetze von sehr wenigen beschlossen, die ggf. aber alle finanziell belasten. Wenn das jemandem nicht passt, so steht es ihm frei die Gesetze juristisch anzugreifen oder einen Staat als Wohnsitz zu nehmen, wo das nicht der Fall ist. Die Grenzen dieses Landes sind offen, "Republikflucht" ist probemlos möglich.
Wenn du also bezweifelst, dass die Staatsverträge der Bundesländer zum Rundfunk und insbesondere der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag korrekt in das Recht der Länder überführt wurde, dann schreibe bitte eine Verfassungsbeschwerde und kippe dies Gesetz mindestens für das Bundesland, in dem du lebst. Vielleicht führst du einfach einmal vor, wie das geht, damit man dich gebührend bewundern kann.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.