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Autor Thema: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!  (Gelesen 15973 mal)

  • Beiträge: 67
Person b hat Angst vor Inhaftierung! Das die Polizei kommt und in den bau schickt. Person b hat Kind zwar ist der Papa ja da aber trotzdem.
Der Gerichtsvollzieher wollte nichts wissen er sagte das er nicht der richtige Ansprechpartner ist und wollten die Vermögensauskunft und drohte entweder die vermögensauskunft oder Haftbefehl. Person b war am überlegen doch der GV machte drück und ist sehr laut geworden am ende hat er gesagt ich solle gehen er sieht es als Verweigerung und sagte in 3 Wochen sehen wir uns wieder nach dem Haftbefehl.


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P
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Angst ist ein schlechter Berater.

Zunächst sollte Person A den Unterschied zwischen so einem zivilen Haftbefehl und einem Haftbefehl z.B. im Strafrecht lernen.

Der zivile Haftbefehl hier dient dazu den Willen einer betroffenen Person zu brechen. Hier also den Willen nicht zu erklären wo das Vermögen ist.

Diese Maßnahme wird "rechtswidrig", wenn das Ziel damit nicht erreicht werden kann. So gesehen ist diese Maßnahme von Anfang an rechtswidrig, jedoch gibt es einige Rechtsgelehrte, welche da anderer Meinung sind und deshalb immerhin den Versuch noch dulden. Genau da ist das Problem. Es gibt die Meinung, dass es zulässig sein kann einen Menschen einzusperren um seinen Willen zu brechen.

Das bedeutet nichts anderes, als dass Person A tatsächlich zeigen muss, dass Ihr Wille nicht zu brechen ist.
Sie kann das auch zuvor ankündigen und den Richter, welcher den Haftbefehl unterzeichnet hat darauf hinweisen, dass diese Maßnahme nicht zum Ziel führen wird und deshalb als von Anfang an rechtswidrig angesehen wird. Der Schaden welcher dadurch entsteht sollte ermittelt werden, damit im Nachgang Entschädigung geltend gemacht werden kann.

Denn was folgen wird, ist dennoch eine "Verhaftung", wenn Person A dann klein beigibt bezahlt oder erklärt wo das Geld ist, dann war die Maßnahme nicht rechtswidrig.

Um so eine Logik zu verstehen muss man wahrscheinlich in so einer Fachrichtung sich bilden.

Was bedeutet das für A, wenn es zur Verhaftung kommt, dann muss Sie lange genug durchhalten damit die Maßnahme rechtswidrig wird.


Gewöhnlich muss der Gläubiger die Kosten für diese Aktion, den Willen von A zu brechen vorstrecken, im Erfolgsfall versucht er diese Kosten mit zu vollstrecken. Gewöhnlich würde das wohl auch im negativen Fall passieren. Im Fall der Haftbefehl wird zurück gezogen wird der Gläubiger wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben. Diese liegen bei locker 100,- € pro Tag, das ist aber nur der Durchschnitt, es kann also mehr sein, weniger wohl kaum.


A soll also auch noch dafür bezahlen dass Ihr Wille gebrochen wurde. Da hilft nur standhaft bleiben und Öffentlichkeit.

Ob es für den Rundfunk zielführend ist, wenn Bürger eingesperrt werden, welche diesen ablehnen muss sich leider erst noch zeigen.

Offenbar brechen Betroffene ein, also zahlen oder aber die Fälle werden gar nicht bekannt.


Und bei der zivilen Haft da verhaftet der GV, die Polizei bringt er zu seinem Schutz und nur zur Unterstützung mit, vielleicht aber auch nicht.

Jedenfalls würde sehr wahrscheinlich ohne Beisein des GV keine Verhaftung nur durch die Polizei alleine erfolgen. --> Diese Aussagen ergeben sich, wenn man das Prozedere zum Ablauf der zivilen Verhaftung nach liest und basieren nicht auf erlebten. Abweichungen sind also nicht ausgeschlossen.

Person A braucht also Zeugen und dokumentiere Öffentlichkeit. Und Protokolle über jeden Schritt und Daten aller Beteiligen und in welcher Rolle diese dabei mit wirken.

Mit dem Arbeitgeber, sofern vorhanden, sollte bei Zeiten gesprochen werden, wenn Person A wissen möchte wie groß der Schaden anzusetzen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. April 2018, 21:15 von PersonX«

K
  • Beiträge: 2.239
Haftbefehl nach Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft: sollte "eigentlich" nur auf Antrag des Gläubigers gestellt werden.
Also der Landesrundfunkanstalt.
Soweit die Theorie.

@Jarumasta:
wo (in welcher Stadt/Gemeinde) findet die Posse statt?
welches Amtsgericht ist zuständig?
welche LRA?


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wie bereits meine Vorredner darauf hinweisen und der beschriebene Fall in der Einleitung des Threads zeigen, ist im Falle einer Haftandrohung eine Kontaktaufnahme und Beschwerde bei der zuständigen Rundfunkanstalt zu empfehlen und möglicherweise erfolgversprechend.

Neben dem Einsatz rechtlicher Mittel, kann es auch von Vorteil sein einen Runden Tisch aufzusuchen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Haftbefehl nach Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft: sollte "eigentlich" nur auf Antrag des Gläubigers gestellt werden.
Also der Landesrundfunkanstalt.
Soweit die Theorie.

Ist es nicht so, dass - wenn es seitens des Schuldners zu keiner Vermögensauskunft kommt - der GV gemäß der Vorschriften den Haftbefehl automatisch stellen muss/wird? Denn Haftbefehle würden die LRA wegen der negativen Lobby nicht mehr wollen (s. Baumert und Co.)! Die werden auch niemals mehr einen beantragen!

Wie bereits Markus KA empfahl, wäre eine Mitteilung eines bevorstehenden Haftbefehls an die zuständige LRA, somit tatsächlich erfolfgsversprechend...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 12:59 von Markus KA«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 67
Hallo zusammen hier ist Person x der mit der Person b zusammen ist.

Person x hat den Intendanten angeschrieben und kurz geschildert, dass eine person B wegen knap 400€ in den Bau gehen soll. Die Rechnung wird hier nicht getragen, da der Schaden durch eine Inhaftierung für die Famillie, Gesselschaft und des WDR selbst viel höher sein wird wie der einzutreibende Betrag.

Desweiterem will Person B in den Hungerstreik treten was gesundheitliche folgen haben wird die ich jedoch nicht zulassen kann/will/werde! Da sie Mutter ist.

 in welcher Stadt/Gemeinde
 Amtsgericht ist zuständig
welche LRA

Wuppertal, NRW
Amtsgericht Wuppertal
Westdeutscher Rundfunk Köln

Person x glaubt nicht mehr an den Rechtstaat.

Edit "Markus KA":
Entsprechende Dokumente und mehr Informationen wären hilfreich, da die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der einzelnen Bundesländer manchmal unterschiedlich sind. Auch wäre es sinnvoll sich mit dem entsprechenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz des vorliegenden Bundeslandes vertraut zu machen und die genauen Begriffe und Bezeichnungen der Dokumente im Beitrag verwenden. Es gilt die Antwort der Rundfunkanstalt abzuwarten und gegebenenfalls alle Dokumente hier anonymisiert zu veröffentlichen.  Ein Besuch bei einem Runden Tisch kann auch von Vorteil sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 17:03 von Markus KA«

F
  • Beiträge: 3
Hallo zusammen,

für die Nachbarstadt, mit den Sendeanlagen nebst Astra-Uplink der Buhrowschen Zwangsanstalt, liegt die diesbzügliche Antwort auf buntem GEZ^W WDR-BS Papier mit zwei Unterschriften bereits vor:

"Sie können ja die VA abgeben oder die 298,- ja im Termin zahlen"

Form-, frist- und fruchtlos,
42

Edit "Markus KA":
Siehe hierzu neuen Thread:
WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg170987.html#msg170987


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. April 2018, 14:47 von Markus KA«

T

Tereza

Hallo zusammen hier ist Person x der mit der Person b zusammen ist.

Person x hat den Intendanten angeschrieben und kurz geschildert, dass eine person B wegen knap 400€ in den Bau gehen soll. Die Rechnung wird hier nicht getragen, da der Schaden durch eine Inhaftierung für die Famillie, Gesselschaft und des WDR selbst viel höher sein wird wie der einzutreibende Betrag.

Desweiterem will Person B in den Hungerstreik treten was gesundheitliche folgen haben wird die ich jedoch nicht zulassen kann/will/werde! Da sie Mutter ist. ... Person x glaubt nicht mehr an den Rechtstaat.

Hungerstreik halte ich für "keine gute Idee", ist nicht gesund und juckt den WDR auch kein bisschen, siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22165.0.html

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Hungerstreik“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2018, 17:24 von Markus KA«

 
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