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Autor Thema: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!  (Gelesen 15971 mal)

  • Beiträge: 577
es geht darum (endlich) einen ANTRAG AUF HAFTBEFEHL mal zu SEHEN - dann darauf/daraus müsste sich erkennen lassen WER den beantragte.

Einen solchen habe ich zwar nicht parat, aber das LVwVG BW bspw. schließt Zwangsmittel (wie bspw. Zwangsgeld und Zwangshaft nach § 19) für Verwaltungsakte, die zu einer Geldleistung verpflichten, nach § 18 aus:
Zitat
Art und Weise der Vollstreckung
Verwaltungsakte, die zu einer Handlung, ausgenommen einer Geldleistung, einer Duldung oder einer
Unterlassung verpflichten, werden mit Zwangsmitteln vollstreckt.

Hier bleibt mir als einziger logischer Schluss, dass der Antrag nur vom GV höchstpersönlich kommen kann.

(Ob so eine Regelung für das jeweils eigene Bundesland besteht, möge jeder bitte im entsprechenden LVwVG selbst nachlesen...)


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K
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@disaster13: diese Akteneinsicht bekommst Du nur beim AG! - nicht bei "Deinem" GV  8)

@drone: das ist soweit alles klar - aber: üblicherweise bestellt der Gläubiger die Musik; der GV ist nur der Musikant.
Wenn jetzt der Gläubiger Kuschelrock bestellt der GV aber noch eine Techno-Einlage dazu einspielt dann passt da was nicht zusammen...

Deshalb sollte endlich mal jemand der in solch einer Situation ist sowohl das Vollstreckungsersuchen (Kuschelrockbestellung) in Händen halten als auch das was daraus (gemacht) wurde (Antrag auf Haftbefehl wegen Nichterscheinen zur Abgabe der VA oder wasauchimmer > Techno-Einlage)

Gruß
Kurt

PS: Haft - was hat es damit auf sich: BEUGEHAFT kann beantragt und stattgegeben werden wenn jemand einem anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (VA) unentschuldigt fernbleibt.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: was beantragt der Gläubiger in seinem Vollstreckungsersuchen und wer macht was daraus:
beantragt der Gläubiger: gütliche Einigung, Ratenzahlung
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, Vermögensauskunft
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, (Gehalts)Pfändung
usw.
Ist dem Gläubiger (der LRA) klar dass es - wenn er Vermögensauskunft "bestellt" - u. U. zur Beugehaft des Beitragsschuldners kommen kann?
Oder schließt er die in seinem Vollstreckungsersuchen aus - oder eben nicht?
...


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
...
@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.
...

Das Forum empfiehlt nicht Bescheide zu ignorieren.
Was für ein Streß herauskommen kann, sieht man am vorliegenden Fall.

Bitte auch das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des betreffenden Bundeslandes zu beachten, hier wohl "WDR"-Land, in dem die Stadtkassen Vollstreckungshilfe leisten. Dies ist unterschiedlich zu VwVG-BW, in dem der GV "direkt" über das Amtsgericht beauftragt wird und wohl engeren Kontakt zum Auftraggeber, hier Rundfunkanstalt, zur besseren Absprache bei Anträgen pflegt.

Das Thema Zwangsvollstreckungen durch die Stadtkassen und wie geht man dagegen vor, ist im Forum noch klärungsbedürftig. Erfahrungs- oder Wissensträger wie z.B. Kurt können zum bessern Verständnis und Vorgehensweise beitragen. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 02:50 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

g
  • Beiträge: 860
Ein fiktiver GV schreibt: Gläubiger: BS
Auf Antrag des Gläubigers kann Haft beantragt werden.


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K
  • Beiträge: 2.239
Ein fiktiver GV schreibt: Gläubiger: BS
Auf Antrag des Gläubigers kann Haft beantragt werden.
Leute - so wird das nix...dieser thread "zerfleddert" wieder wie schon 100de andere  :'(

Wenn schon dann benennt doch bitte die fiktiven Sachen ganz genau - Kristallkugellesen ist 2018 nicht mehr "in" - und auf den mobiles gibt's noch keine "BS"-App  8) :o

WO schreibt ein fiktiver GV solche bösen Worte: auf seiner Vollstreckungsankündigung? Die ist pille-palle und rechtlich nicht von Belang...
Oder in (s)einem Antrag auf Beugehaft an's Amtsgericht? DA sähe dies schon anders aus...

Wir sollten aber jetzt nicht 2.486 mögliche Konstellationen durchhecheln sondern den o.a. Fall dediziert bis in's kleinste Detail klären (so disaster13 mitspielt)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich würde diesen Thread schließen, weil offensichtlich die wichtigen Dokumente nicht vorliegen.
Bescheide und sonstige Schreiben wurden ignoriert bzw. zurückgeschickt.
Der angebliche Haftbefehl und die Zwangsvollstreckung wurden wohl aufgehoben.

Das Interesse des Forums liegt darin Vorgänge zu erfahren, sie zu verstehen und zu analysieren, damit in Zukunft besser reagiert werden kann.

Der vorliegende Fall, Haftbefehl und Vermögensauskunft, scheint beendet zu sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 15:03 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

d
  • Beiträge: 18
@Markus KA

Ich bin kein Fachmann so wie Ihr es seid und versuche euch in eurer Intention so gut wie es geht zu Folgen!!!

Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.

Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.

Ich habe heute, nachdem ich gestern mit dem Richter des VG gesprochen hatte und erfahren habe dass der BS die Vollstreckung zurück nimmt, mit dem GV telefoniert und gebeten um Akteneinsicht.  Er ist ab morgen nicht mehr da (Urlaub) und hat mir einen Termin zum 17.4 gegeben.
Ich werde dann ein Foto von dem Vollstreckungsauftrag und Haftbefehl machen.
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.

Außerdem hätte ich noch die Frage beim AG  zu klären ob der GV  beim HF Antrag  nicht hätte mitteilen SOLLEN, dass bereits eine EV beantragt wurde!
Ich denke der Richter hätte  nicht so schnell den HF stattgegeben. Wenn es so wäre dann folgt eine Beschwerde für den GV.

LG




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d
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...
@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.
...

Das Forum empfiehlt nicht Bescheide zu ignorieren.
Was für ein Streß herauskommen kann, sieht man am vorliegenden Fall.


...  haben die jenigen weniger Stress und bekommen keine Vollstreckung, weil sie vorher Schriftwechsel mit BS gepflegt haben ?

Ich habe bis jetzt  3 EV beantragt und bei allen  wurde die  Vollstreckung vom BS   zurück genommen, bei allen 3!

LG


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Z
  • Beiträge: 1.525
Über die Gründe der Rücknahme seitens des WDR läßt sich nur spekulieren*, aber vielleicht ergab sich aus den Akten, daß es sich hier um einen Hartnäckigen handelt, des das möglicherweise bis zum Schluß durchzieht und damit just in einem Moment für negative Publicity sorgt, wo man doch wieder lieb zu seinen Bürgern sein will.


Edit DumbTV:
*@all: Hier bitte nicht in "wilde Spekulationen" verfallen, sondern auf Basis der vorhandenen Informationen diskutieren. Ggf. werden noch Dokumente die zur (Er-) Klärung des Sachverhalts beitragen eingestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 16:23 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.564
Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.
Herzlichen Glückwunsch!!!   ;D Sowas gelingt den wenigsten!

Zitat
Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.
Bloß nicht! Du bist auf einer heißen Spur!

Zitat
Ich habe heute, nachdem ich gestern mit dem Richter des VG gesprochen hatte und erfahren habe dass der BS die Vollstreckung zurück nimmt, mit dem GV telefoniert und gebeten um Akteneinsicht.
Wahnsinn, dass Du Dir diese Gespräche noch antust, obwohl Du schon "raus" bist! Super!

Zitat
  Er ist ab morgen nicht mehr da (Urlaub) und hat mir einen Termin zum 17.4 gegeben.
Ich werde dann ein Foto von dem Vollstreckungsauftrag und Haftbefehl machen.
Das wird ein geiles Ostergeschenk fürs Forum! Egal, was da letztlich drinsteht. Jeder Buchstabe ist wichtig. Wir wissen einfach zu wenig darüber, was da im Hintergrund abgeht.

Zitat
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.
Sollte eigentlich klappen.  :)

Zitat
Außerdem hätte ich noch die Frage beim AG  zu klären ob der GV  beim HF Antrag  nicht hätte mitteilen SOLLEN, dass bereits eine EV beantragt wurde!
Ich denke der Richter hätte  nicht so schnell den HF stattgegeben. Wenn es so wäre dann folgt eine Beschwerde für den GV.
Nur zu! Den Gerichtsvollziehern schadet solche Beschwerden nicht -- wenn sie dann das nächste Mal gefälligst behutsamer arbeiten. Wenn man sieht, mit welchen schlampigen Schriftstücken (Farbstifte, Streichungen usw.) diese Subjekte andere Menschen ins Gefängnis bringen wollen - solche Liederlichkeiten sind pure Verachtung des Bürgers.

Vielen Dank für Deinen Einsatz!

ope23


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 16:26 von DumbTV«

  • Moderator
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...  haben die jenigen weniger Stress und bekommen keine Vollstreckung, weil sie vorher Schriftwechsel mit BS gepflegt haben ?

Bitte nicht verwechseln, Schriftwechsel mit dem BS ist reine Zeitverschwendung. Hier im Forum wird immer der Schriftwechsel zur verantwortlichen Rundfunkanstalt nahegelegt.

Bitte auch auf die entsprechenden (fachlichen) Ausdrücke und Begriffe achten (siehe Schreiben des Gerichtes oder WDR), damit die Leser den Sachverhalt besser nachvollziehen können. Nicht der BS hat die Zwangsvollstreckung beendet, sondern der WDR.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Allgemeinen der Stress geringer ist, wenn man Bescheide nicht ignoriert und rechtliche Mittel entsprechend einsetzt.

Die Leserin und der Leser des Forums möchte natürlich wissen, wie in der entsprechenden Situation reagiert werden kann und sollte, darum sind gut strukturierte und analysierte Erfahrungsberichte in diesem Forum so extrem wichtig und machen gerade die Qualität dieses Form ganz besonders aus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 20:45 von DumbTV«
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Über die Gründe der Rücknahme seitens des WDR läßt sich nur spekulieren*, aber vielleicht ergab sich aus den Akten, daß es sich hier um einen Hartnäckigen handelt, des das möglicherweise bis zum Schluß durchzieht und damit just in einem Moment für negative Publicity sorgt, wo man doch wieder lieb zu seinen Bürgern sein will.

Ich stelle mal hier meine Einstweilige Verfügung die immer wieder verwendet wurde.
Diese Vorlage entnahm ich hier aus dem Forum (Danke dafür), wurde ein bisschen umgeändert bzw. angepasst.
Schaut es euch an, vielleicht könnt ihr was besonderes daraus erkennen.
Also sobald das WDR zur Anhörung eingeladen wird kommt statt irgendwelche schriftl. Erklärungen sofort die Rücknahme der Vollstreckung. (schaut auf Seite 1, dort habe ich das Schreiben vom WDR hinterlegt).

lg


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 20:42 von DumbTV«

K
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[..]
Eigentliche hast ja Recht,  die Sache ist seitens des BS beendet worden und ich bräuchte mich hier nicht mehr zu äußern, denn dass habe ich alleine geschafft.

Anderseits möchte ich zur Aufklärung was dazu beitragen, wenn es nicht gewünscht ist dann könnt ihr gerne dass hier schließen.

[..]
Zum Amtsgericht gehe ich auch und bitte dort um Akteneinsicht.

[..]
LG

Super! Dankeschön auch! :)

Das AG ist eigentlich das Wichtigste hier: schau' dass Du den "Antrag auf Haftbefehl" zu Gesicht und vor allem Kopie/Foto bekommst  8)

Viel Erfolg, schöne Ostern und auf Deine Berichte/Dokumente gespannt
Gruß
Kurt


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Hallo liebe mitstreiter,
Heute war bei b die vermögensauskunft bei dem Gerichtsvollzieher, der scherte sich nicht um irgendwelche Gesetzte, nach hin und her hat er b rausgeschmissen und mit Haftbefehl gedroht was soll b machen
Person b hat angst bekommen!!!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
....und mit Haftbefehl gedroht was soll b machen
Person b hat angst bekommen!!!
Ängste vor einem Gerichtsvollzieher sind durchaus nachvollziebar aber unnötig.
Auch wenn ein Gerichtsvollzieher "nur" mit der Geldeintreibung beauftragt ist, hat er sich doch auch an die Gesetze zu halten.
Es besteht die Möglichkeit, die im Forum oft beschriebenen rechtlichen Mitteln zum Thema Zwangsvollstreckung (z. B. Erinerung etc.) anzuwenden bzw. einzuleiten.


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