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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung (nach Klage) - Was kann man jetzt noch tun?  (Gelesen 8754 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
[..]Person P den Festsetzungsbescheid Nr. 3 bekommen hat. Selbstverständlich erstmal (Kurz-)Widerspruch eingelegt. Theoretisch müsste das Verfahren wieder offen sein und der GV machtlos?
Nach meinem Dafürhalten setzt doch genau diese Konstellation den "Bumerangeffekt" (siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.msg159375.html ) in Gang?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

r
  • Beiträge: 76
Hatte ich auch so verstanden, weshalb ich Person P zum Widerspruch geraten habe. Mittwoch morgen ist wieder Sprechstunde beim GV, mal sehen, was der davon hält.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen Vollzitate verwenden


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n
  • Beiträge: 1.452
Es ist eventuell auch  möglich eine "Einstweilige Anordnung" beim BVerfG zu beantragen, siehe

BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164626.html#msg164626

Allerdings muss die Begründung noch substantiierter werden als sie im Muster ist.


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