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Trotz Klage: Mahnung und Androhung Zwangsvollstreckung - Vorbereitungen

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Markus KA:

--- Zitat von: Dauercamper am 12. Juni 2018, 22:56 ---[...] So etwas "hinzubekommen" ist jedoch Sache eines Rechtsanwalts und nicht Sache eines Laienforums !
[...] Ich würde jeden zum Zahlen raten, wenn die Existenz - auch die finanzielle - auf dem Spiel steht.
Kontopfändung kann auch den Arbeitsplatz kosten etc.  :(

--- Ende Zitat ---

In unserem Thema, dem Boykott des Rundfunkbeitrags, gelingt zu oft vor Gericht selbst Anwälten nicht mehr als einem Laie.
Auch Rechtsanwälte können mit einem fremden Thema überfordert sein und sind auf Unterstützung unseres "Laienforums" angewiesen.

Sicherlich steht jedem frei zu bezahlen, jedoch sollte man vorher die Situation hinterfragen, ob die "Existenz" tatsächlich auf dem Spiel steht. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass der Mehrheit keine besonderen Nachteile durch eine Zwangsvollstreckung entstanden sind. Selbst Kontopfändungen wurde fast unbemerkt durchgeführt. Auch Lohnpfändungen hatten bisher keine weiteren negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz.

Oft genügt auch ein klärendes Gespräch bei der Hausbank oder dem Arbeitgeber.

Dauercamper:

--- Zitat von: Markus KA am 13. Juni 2018, 08:07 ---Auch Rechtsanwälte können mit einem fremden Thema überfordert sein und sind auf Unterstützung unseres "Laienforums" angewiesen.

--- Ende Zitat ---

nur das wir uns richtig verstehen: Ich mag den Berufsstand nicht besonders und ich mache viel selber (in eigener Sache!), weil ich es weiß und kann. In diesem Forum werden ziemlich abstruse Meinungen verbreitet. Wenn ich einschätzen soll, wie gefährlich Zwangsmaßnahmen-im Einzelfall- sind, muss ich die Hintergründe kennen

- hat der Betroffene Prokura ?
- ist er beschäftigt bei einer Bank/Versicherung andere Zweige der Finanzbranche, hat er dabei eine Vertrauensstellung ?
- übt er Nebenberuflich oder ehrenamtlich eine Tätigkeit als Schatzmeister aus(auch in Vereinen)?
- ist er in einer Behörde beschäftigt ?
- wie viel Girokonten hat der Betroffene, welcher Finanzierungen mit Verbindlichkeiten in welcher Höhe ?
- Selbstständig tätig mit eigenen PKW, der für die eigene Tätigkeit unerlässlich ist ?

nur mal als fiktives Beispiel:

Wenn jemand wirklich die Kontopfändung droht, kann eben in der Folge die Immobilienfinanzierung widerrufen werden, was dann zur Zwangsversteigerung führt.

oder

Hat Jemand Prokura in einer Firma, ist die mit der eidesstaatliche Versicherung auch perdu. Kann also dann auch zur Kündigung des Arbeitsplatz führen

Angenehmer:
Der Grundrechtsfreund freut sich über die Beiträge. Einen Eintrag würde er nicht unbedingt wollen, auch falls damit keine direkten existenziellen Sorgen damit verbunden wären. Daher wüsste er gerne, ob die angefragten weiteren Ideen zielführend sein könnten. Daneben wären auch weitere Punkte zu berücksichtigen, wie dass es keine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung durch den BS mehr gab mit Zahlungsfrist, sondern das Ersuchen erfolgte, bevor er darüber informiert wurde und der BS im vorangegangenen Verfahren bis zu dessen Ende diese ausschloss. Eine Idee könnte sein per Sprungrevision ist das vorangegangene Verfahren nicht zu Ende sondern beim BvG, der Grundrechtsfreund hat Klage gegen das neue eingereicht (Das nur in Teilen das Alte betreffen könnte) und in der Erinnerung gäbe es vielleicht auch Punkte wie z.B. das  dort ein Gesamtbetrag und als Anlage eine Forderungshöhe im Ersuchen ist, aber nicht klar welche Posititionen die GVZ davon nun übernommen hat und was sie selbst beansprucht usw.  Aus diesen Überlegungen hatte der Grundrechtsfreund og. Überlegungen. Scheinen das grundrechtsförderliche Gedanken oder was wäre optimal um wenigtsens aufschiebende Wirkung in so einem fiktiven Beispiel zu erreichen?

Angenehmer:
Nehmen wir einmal an, bei einem Grundrechtsfreund würde die Erinnerung ohne weitere Nachfrage oder Anhörung zurück gewiesen, aber mit eine Notfrist Beschwede am AG oder LG zugelassen. Begründung: Die GVZ habe der Erinnerung nicht abgeholfen und alles sei ok. Eine Beschwerde vor dem LG oder dem AG aber (ohne anwaltliche Vertretung) wäre möglich. An wen wäre die Beschwerde sinnvoller zu richten?

Nehmen wir einmal an bei dem Grundrechtsfreund habe eine Mahnung mit einen Betrag von 174 EUR gefunden und das Vollstreckungsersuchen beinhalte einen Betrag von über 600 EUR. Wäre die Vollstreckung dann ebenfalls hinfällig, weil nur für einen Teilbetrag eine Mahnung vorliegen würde?

Oder würde es dann eher dem Grundrechte verhelfen, eine einstweilige Anordnung beim BvG zu beantragen für den Fall, dass im Vollstreckungsabwehrantrag das VerwG jedenfalls die Aussetzung ablehnte?

Angenehmer:
Mal angenommen der Grundrechtsfreund habe ärztlich bescheinigt krankheitsbedingt der Ladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft einer GV nicht nachkommen können, den geforderten Betrag nicht überwiesen und hätte Erinnerung gegen die Vollstreckung eingelegt. Das Amtsgericht habe die Erinnerung der GV übermittelt und diese der Erinnerung nicht abgeholfen und das Amtsgericht den Beschluss gefasst die Erinnerung als unbegründet zurückzuweisen sowie die Möglichkeit einer Beschwerde innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Diese können vor dem AG oder dem LG ohne anwaltliche Vertretung erfolgen. Nehmen wir weiter an, der Grundrechtsfreund hätte die Beschwerde soweit vorbereitet, da komme ein identisches Schreiben der Gerichsvollzieherin zum ersten Schreiben nur mit neuen Terminen (Zahlung und Abgabe einer Vermögernsauskunft).
Jetzt wäre er ob der Optionen verwirrt. Würde es in solch einem fiktiven Fall nun mehr Sinn machen, die Beschwerde zu verfolgen? Oder würde es nun mehr Sinn machen eine erneute Erinnerung mit Begründung abzugeben?

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