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Kinder sind volljährig ?? was tun wenn ....

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papafragt:
Hallo zusammen ,
nun ist es passiert, der "Mensch" stand vor der Tür und fragte nach den "Kindern"
die sind ja nun volljährig und verdienen vielleicht schon Ihr eigenes Geld. javascript:void(0);
Huh?
Somit sind Sie doch potentielle "Teilnehmer" .javascript:void(0);
Undecided

Nur müssen diese armen kleinen wirklich Ihre eigenen Rundfunkemfangsgeräte,
Internetfähigen Handy's oder PC's , eigene Fernsehen, oder gar Radiowecker besitzen,
oder besteht vielleicht ein Zweifel daran das dies doch alles meine Zweitgeräte sind.

Schließlich befinden sie sich doch in Meinem Haus, gemäß dem doch so heioß geliebten Spruch ... :-))
Solange Du Deine Füsse unter Meinen Tisch ... usw. usw.

Frage nun an die Belesene und Gemeinde der
im Sinne der Sache kämpfende mündige Bevölkerung.

Müssen nun auf den dagelassenen Anmeldebögen Daten stehen,
wie geht es weiter ?? 

es grüßt recht schön der
papafragt


Schergenschreck:
Müssen sie, wenn ihr regelmäßiges Einkommen den einfachen Sozialhilfesatz übersteigt und wenn sie selbst etwas zum Empfang bereithalten.

Ersteres ist von der Gebührenmafia jedoch kaum, zweiteres (ohne Euer Zutun) nicht beweisbar. Ohne Rundfunkempfang gibt es auch keine Auskunftspflicht, und gegenüber solchen dahergelaufenen, freiberuflichen "Menschen" ohne Amtsstatus oder Hoheitsrechten schon gar nicht, höchstens gegenüber Behörden (nur Landesrundfunkanstalten, nicht jedoch die Eintreiberinstitution in Köln-Bocklemünd), wenn diese für den Rundfunkempfang "tatsächliche Anhaltspunkte" vorlegt - doch wie sollte das ohne Eure Auskunft möglich sein?

Warum also überhaupt noch einen einzigen Gedanken an Formulare, "Rundfunkgebührenbeaufttragte", Auskunft(spflichten) und Anmeldung(en) verschwenden? Macht Euch schlau und haltet gemeinsam dicht, dann ist das Bollwerk unbezwingbar!

Flappi:
Hallo,

wenn die volljährigen Kinder keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten und kein eigenes Einkommen oberhalb von etwas mehr als 276 Euro monatlich haben, sind deine Kinder nicht gebührenpflichtig. Die dagelassenen Bögen müssen dann nicht ausgefüllt werden.
Allerdings: Sollten deine Kinder doch gebührenpflichtig sein, muss die GEZ dieses beweisen. Ohne Euer Zutun kann die GEZ das nicht.

Viele Grüße
Flappi

papafragt:
Ich Danke Euch herzlich für die Info's,
ich hatte mir dies auch so bereits angelesen.
 
Einen offenen Punkt habe ich jedoch noch,
wenn die "Kinder" von meinen Geräten
in "Ihren Kinderzimmern" Rundfunk hören oder Fernsehen oder gar meinen Internetanschluß nutzen sollten,
besteht dann schon grundsätzlich eine Gebührenpflicht.

Also Sie haben hier in Unserem Haus keine eigenen Geräte sondern nutzen immer nur meine.
Und ich bin selbstverständlich wie sich dass gehört angemeldet mit allem drum und drann ( Leider )

Muss das aus das Kind angemeldete KFZ -mit Radio- angemeldet werden,
wie währe dies ggf. zu beweisen Seitens der "freien Mitarbeiter" ,
werden Ihnen Daten der Straßenverkehrsbehörden zugänglich gemacht ?
Versicherungstechnisch läuft das KFZ über mich.

Das ist ja richtig aufregend ,
toll dass es solch einen Erfahrungsaustausch gibt.
Gruß vom Papafragt

Schergenschreck:

--- Zitat von: papafragt am 23. Mai 2008, 10:28 ---wenn die "Kinder" von meinen Geräten
in "Ihren Kinderzimmern" Rundfunk hören oder Fernsehen oder gar meinen Internetanschluß nutzen sollten,
besteht dann schon grundsätzlich eine Gebührenpflicht.
--- Ende Zitat ---

Ja, wenn eben die regelmäßigen Einnahmen/Einkünfte/Einkommen über flappis genannten Betrag (?) liegen. Du willst auf die Eigentumsverhältnisse hinaus. Entscheidend ist jedoch der Besitz (also wer die Verfügungsgewalt über das Gerät hat). Haben bei "eigenen" Geräten in den "eigenen" Zimmern diese Gewalt vorrangig oder ausschließlich die Sprößlinge, so löst das bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (die Du ja nun kennst) die Auskunfts-, Anmelde- und Gebührenpflicht des Nachwuchses aus.


--- Zitat von: papafragt am 23. Mai 2008, 10:28 ---Also Sie haben hier in Unserem Haus keine eigenen Geräte sondern nutzen immer nur meine.
Und ich bin selbstverständlich wie sich dass gehört angemeldet mit allem drum und drann ( Leider )
--- Ende Zitat ---

Ein Zustand, der sich ändern läßt. Ansonsten: s.o.!


--- Zitat von: papafragt am 23. Mai 2008, 10:28 ---Muss das aus das Kind angemeldete KFZ -mit Radio- angemeldet werden,
--- Ende Zitat ---

s.o. Bei Autoradios wird derjenige, auf den das Auto zugelassen ist (ersatzweise der Halter) als Besitzer des Autoradios angesehen.
 

--- Zitat von: papafragt am 23. Mai 2008, 10:28 ---wie währe dies ggf. zu beweisen Seitens der "freien Mitarbeiter" ,
werden Ihnen Daten der Straßenverkehrsbehörden zugänglich gemacht ?
--- Ende Zitat ---

Das ist nicht so ganz klar. Du mußt den Schergen gegenüber gar nichts beweisen. Ob diese jedoch eine Liste mit Kennzeichen von Ordnungs-/Zulassungsämtern bekommen, will ich weder bestätigen noch ausschließen. Beweisen können die nichts, bestenfalls irgendetwas in ihre "Besuchsberichte" schreiben (was aber von der Gebührenmafia natürlich geglaubt wird).



--- Zitat von: papafragt am 23. Mai 2008, 10:28 ---Das ist ja richtig aufregend ,
toll dass es solch einen Erfahrungsaustausch gibt.
--- Ende Zitat ---

Das Internet hat zum Beipiel ermöglicht, aufzudecken, daß die Tätigkeit der Rundfunkgebührenbeauftragte grundsätzlich rechtswidrig ist. Darob wird man natürlich von der Rundfunkgebühreneintreiberseite nie informiert, ganz im Gegensatz: Es wird hemmungslos gedroht und abkassiert.

Schau Dich am besten auch unter www.gez-abschaffen.de und unterhttp://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/forum/index.php bzw. http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/forum-3 um!

Edit: Die potentielle Rundfunkgebührenpflicht hängt übrigens n.m.W. nicht vom Status des Erwachsenensein ab, sondern kann auch schon 15-16jährige Lehrlinge treffen.

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