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Autor Thema: Strafanzeige gegen Unbekannt könnte teilweise Abhilfe schaffen?  (Gelesen 4086 mal)

g
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Einen wunderschönen Guten Abend an die Intimfreunde meines geliebten Beitragsservice.

Hiermit starte ich den Versuch, Argumente gegen unseren gemeinsamen Freund anzusprechen, die man u.U. bei einer Strafanzeige, Klagebegründung oder anderen Abwehrmaßnahmen mit vorbringen könnte.

Ich sage, es hilft in einer Hinsicht eine Strafanzeige, da sehr Vieles hinsichtlich der Organisation des Öff-rech. und Handlung gegenüber dem Bürger nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und grob fahrlässig und rechtswidrig ist, kurz: Straftatbestand.

Eine Strafanzeige/ (Ein Strafantrag) hat noch nie geschadet.

 Zu diesen Fragen:
1. Ist der BS Teil der LRA? und 2. Ist die Wohnungssteuer eine Wohnungssteuer ?

Vorerst bitte nur zur ersten Frage. 1. Ist der BS Teil der LRA?

Ich bitte um Meinungen, da mir eine Besonderheit aufgefallen ist.

Ich beginne mal mit den beiden websites des BS.
Nach näherer Betrachtung bin ich zu der Meinung gekommen, das das alles nicht rechtens ist.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.
Zwei websites des BS sind auf den Domaininhaber: ARD ZDF DR BS registriert.
Für die Registrierung ist die Rechtsfähigkeit erforderlich. Der BS täuscht vor, rechtsfähig zu sein.

Der BS betreibt aber auch diese websites. Für das Betreiben ist auch die Rechtsfähigkeit erforderlich.
BS = "öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit"
Ein 10-jähriger Junge hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist aber nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Er darf zumindest websites betreiben, jedoch kein Domaininhaber sein.

Hinzu kommt noch die Handlungsfähigkeit .
Das eine ist die Rechtsfähigkeit und das andere ist die Handlungsfähigkeit.
Wann und bei welchen Geschäften ist der BS handlungsfähig? oder auch nicht?
Bitte auch hierauf antworten.


Der BS registriert sich bei denic als Domaininhaber. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.

Der BS betreibt Websites. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit. Die hat der BS aber nicht.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.

Der BS verschickt Briefe mit seinem Briefkopf. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.
Ich erkläre hiermit, dass all diese Briefe rechtlich keinerlei Relevanz haben.

Der BS lässt Konten pfänden. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.

Der Bürger soll sich beim BS für die Nutzung anmelden. Formular auf der website. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.

Der BS bucht Geld von Konten ab. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Vortäuschung falscher Tatsachen ist Straftatbestand.


Ich ergänze, sobald mir Weiteres einfällt.


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V
  • Beiträge: 63
Zitat
ch sage, es hilft in einer Hinsicht eine Strafanzeige, da sehr Vieles hinsichtlich der Organisation des Öff-rech. und Handlung gegenüber dem Bürger nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und grob fahrlässig und rechtswidrig ist, kurz: Straftatbestand.

Eine Strafanzeige/ (Ein Strafantrag) hat noch nie geschadet.

Bevor Du Dich mit so etwas an die Öffentlichkeit wendest, frage bitte vorher jemanden, der sich damit auskennt.


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g
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Bevor Du Dich mit so etwas an die Öffentlichkeit wendest, frage bitte vorher jemanden, der sich damit auskennt.
Ich hab da so meine Quellen.

Und wie siehst du das mit der Frage : 1. Ist der BS Teil der LRA?

Gut Ding will Weile haben.

Eine Bitte: GbR bitte nicht hier diskutieren.


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1. Den BS kann man nicht verklagen, der ist ja nichts rechtsfähig :P
2. Es reicht nicht aus "irgendwas vorzutäuschen". Man muss einen rechtswidrigen Geldnutzen daraus ziehen. Das ist hier nicht gegeben, weil das Recht zum Einzug ja so geschrieben steht. Dass dieses Recht verfassungswidrig ist, spielt für den Straftatbestand keine Rolle, sonst könnte sich niemand auf aktuelles Recht verlassen.

3. Selbst wenn Du etwas in der Hand hast (wie mein Anhang gegen ARD bzw. eigentlich den NDR, die sich eindeutig des Betrugs strafbar gemacht haben) wirst Du keinen Staatsanwalt in Deutschland finden der jeden Hauch einer Karriere dafür in die Tonne kloppen möchte, dass er das verfolgt.

PS mein Anhang ist eigentlich mp4-Format. In VLC zumindest (und vielleicht auch bei anderen playern) läuft es aber auch mit der Endung mpg (die man hier als einzige hochladen darf).


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

g
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Na ja, ich starte halt den Versuch, mich so langsam ranzutasten.

...Das ist hier nicht gegeben, weil das Recht zum Einzug ja so geschrieben steht. Dass dieses Recht verfassungswidrig ist, spielt für den Straftatbestand keine Rolle, sonst könnte sich niemand auf aktuelles Recht verlassen.
Da komm ich erstmal nicht mit. Der BS ist nicht rechtsfähig und der Bürger erteilt die Ermächtigung?
Für meine Begriffe darf das gar nicht sein.
Das Geld steht der LRA zu. Der Bürger müsste die Ermächtigung der LRA erteilen.

Der BS existiert nicht als Rechtsperson. Hinter ihm stehen 16 Länder. Er ist Gesamteinrichtung und darf nicht das eine mal für Hessen und dann mal für Berlin handeln, weil das nicht geht, daher nicht rechtsfähig.

Das Recht zum Einzug darf jeder Person erteilt werden, die rechtsfähig ist. Z.B., dem HR.
Die Erteilung ist ein Rechtsakt.
Einer nicht rechtsfähigen Person BS darf dieses Recht nicht erteilt werden, da der BS 16 Herren hat, das Geld aber nur dem HR allein zusteht.
Der BS täuscht vor, nur für Hessen allein zu arbeiten.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da komm ich erstmal nicht mit. Der BS ist nicht rechtsfähig und der Bürger erteilt die Ermächtigung?
Für meine Begriffe darf das gar nicht sein.
Das Geld steht der LRA zu. Der Bürger müsste die Ermächtigung der LRA erteilen.

Das liegt vor allem daran, dass du dich weigerst dich mit dem Begriff der Rechtsfähigkeit und entsprechender Konstruktion genauer auseinander zu setzen. Ich habe ja mehrfach gefragt, was darunter zu verstehen ist. Stattdessen kommst du aber mit Schlußfolgerungen, die sich angeblich zwingend aus der Nicht-Rechtsfähigkeit ergeben sollen. Daher noch ein Versuch in einigen Schritten:

3 Ärzte betreiben gemeinsam eine Praxis "Eichenpraxis". Bitte nicht abschalten, sondern akzeptieren und darüber nachdenken: sie bilden dann eine GbR. Ist so! Wir irgnorieren mal die Rechtsprechung seit 2001 und stellen fest, dass diese GbR nicht-rechtsfähig ist. D. h. jeder Arzt handelt für sich. Die "Eichenpraxis" kann also nicht verklagt werden und auch nicht klagen. Aber sie existiert. Ein Patient, der sich geschädigt fühlt, müsste den jeweils behandelnden Arzt verklagen. Geht es um ein von der GbR gekauftes Gerät, so kann bei Problemen entweder einer der Ärzte den Lieferanten verklagen, oder man bildet u. U.  eine Streitgenossenschaft. Es geht aber im Leben nicht nur um Streit.

Frage also: wo steckt jetzt eigentlich diese komische GbR? Nun, die Sprechstundenhilfen, eine Krankenschwester, ein in Teilzeit beschäftigter Techniker und ein Narkosearzt sind praktisch Angestellte der GbR. Alle Ärzte haben den Arbeitsvertrag unterzeichnet. Die Gehälter, die Miete der Praxisräume, Strom, Telefon, Geräte und alle Betriebsmittel teilen sich die Ärzte nach vertraglich vereinbarten Schlüsseln. Macht ein Patient einen Termin, so fragt man ihn nach dem Arzt, zu dem er will. Hat er einen festen Arzt, so bekommt er bei dem einen Termin. Ist es ihm egal, bekommt er u. U. einen Termin bei einem Arzt, der ihn noch nie behandelt hat. Alle Ärzte haben aber Zugriff auf die Praxisdokumentation, so dass dies kein Problem ist. Äh, Datenschutz? Ja, man willigt in dem Fall ein, dass der Kollege die Unterlagen zur Verfügung stellt. Solche Praxen gibt es viele. Die  der Praxis werden aber jeden Arzt nach seinen tatsächlichen Leistungen zugeschrieben. Das wäre ganz anders, wenn zwei der Ärzte bei dem dritten angestellt wären. Dann erhalten die zwei ebenfalls , wie die Angestellten der GbR ein Gehalt, der einzige Unternehmer wäre der Chef und es gäbe keine GbR.

Nun die LRA: selbstverständlich stehen jeder LRA genau die Einnahmen zu, die von Bürgern bezahlt werden, die in dem von ihr bedienten Bundesland wohnen. Das ist technisch ja nun gar kein Problem. Der BS erhält von allen LRA die Kosten des Betriebs ersetzt, wobei sich die Anteile aus denen der länderabhängigen "Beiträge" ergäben. Der BS entspricht dem Personal der Praxis von oben, die LRA den Ärzten. Es ist klar, dass den Praxisangestellten aus obigem Beispiel nicht die Einnahmen der Praxis zustehen. Die Rechnungen für Privatliquidation enthalten zwar immer den Briefkopf der Praxis, abgerechnet wird aber eine Leistung für einen der Ärzte. Auch dem BS fliesst kein Geld direkt zu, das steht den LRA, ein Anteil davon jeweils dem ZDF, DR und den Medienanstalten zu.

Zitat
Der BS existiert nicht als Rechtsperson. Hinter ihm stehen 16 Länder. Er ist Gesamteinrichtung und darf nicht das eine mal für Hessen und dann mal für Berlin handeln, weil das nicht geht, daher nicht rechtsfähig.

Das stimmt so nicht. Die Mitarbeiter des BS sind wohl nicht Angestellte bei einem Sender. Und selbstverständlich handeln die für die Gemeinschaft aller Sender, egal, ob sie nun für den HR oder den SWR oder RBB tätig werden. Mit der Rechtsfähigkeit hat das rein gar nichts zu tun. Was sich ganz einfach erklären lässt Nehmen wir mal an, die Frau T. vom BS, die mir vor Jahren auch einmal geschrieben hat, wäre Angestellte des NDR. Darf die den Sender vor Gericht vertreten? Nein, es sei denn, der Intendant würde sie dafür bevollmächtigen. Das trifft jeden Mitarbeiter, auch den Justiziar. Frau T. wäre also als Mitarbeiterin des NDR rechtlich gar nicht anders gestellt, als jetzt. Dennoch willst du einen Unterschied sehen.
Quatsch Böttcher, der BS ist doch Teil jeder LRA, das ist doch eine ganz andere Situation! Wirklich? Das Einzige, was leicht unsinnig ist, ist die Behauptung, der BS wäre Teil jeder LRA. Das verkürzt die Situation bis zur Unkenntlichkeit. Richtig ist: jede LRA nutzt den BS, und jede LRA trägt den BS mit. So wie oben jeder Arzt von "unserer Praxis" oder "seinen Angestellten" reden würde, obwohl er nur Anteile daran hat und es die Angestellten von allen sind, kann man in jeder LRA "unser Beitragsservice" sagen. Es bleibt aber eine Gemeinschaftsveranstaltung aller Beteiligten. Man kann in der keinen Mitarbeiter einer LRA zuordnen. Das würde ja jeden wirtschaftlichen Vorteil vernichten, der sich aus dem gemeinsamen Betrieb ergibt. Man etablierte den BS aber genau wegen dieses Vorteils.

Übrigens: es wäre äußerst spannend, was passieren würde, würde ein Sender aus dem gemeinsamen BS aussteigen. Und zwar ohne etwa die ARD zu verlassen. Wäre der BS dann aufgelöst? Wäre das vergleichbar dem Fall, in dem SH den NDR-Vertrag kündigte und NDS zwangsweise drin blieb? Ändert sich womöglich gar nichts?

Zitat
Der BS täuscht vor, nur für Hessen allein zu arbeiten.

Nein, das tut er nicht. Er bearbeitet für alle LRA die Beitragseinnahmen, nicht mehr und nicht weniger. Und daran lässt er auch keinen Zweifel. Wie im Beispiel oben, wo jede Sprechstundenhilfe jeden Arzt als weisungsbefugten Chef akzeptiert und für ihn tätig wird, wird der BS für alle LRA in einem fest umrissenen Aufgabengebiet tätig.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 18:37 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

Lev

  • Beiträge: 331
§ 170 Abs. 2 StPO


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g
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@ drboe ,
reines Privatrecht und bundesweit, also nicht Landesrecht.
Der BS existiert auch, aber nicht für den Bürger in Hessen.

Ich hatte geschrieben: Eine Bitte: GbR bitte nicht hier diskutieren.
Dafür gibt es den anderen thread. Da gern.

Wenn ich schreibe Rechtsperson, dann hat das allemal etwas mit Rechtsfähigkeit zu tun.
 
Zitat
  Darf die den Sender vor Gericht vertreten? Nein, es sei denn, der Intendant würde sie dafür bevollmächtigen. Das trifft jeden Mitarbeiter, auch den Justiziar. 
Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Weißt du warum?
Wenn der als Privatperson engagiert wird, schon, richtig, mit Vollmacht, wenn der als Angestellter des BS auftritt, nicht.

Zitat
Frau T. wäre also als Mitarbeiterin des NDR rechtlich gar nicht anders gestellt, als jetzt. Dnnoch willst du einen Unterschied sehen.
Da weiß ich nicht, worauf du hinauswillst?



@all
1. Ist der BS Teil der LRA?

Ich sage : ja und habe recht.
Ich sage : nein und habe recht.
Ich sage : ja und habe nicht recht.
Ich sage : nein und habe nicht recht.

Alle 4 Aussagen sind richtig.

Es kommt auf den Bezug an.

 Nach Länderrecht hat es 16 x eine LRA zu geben, da jedes Land seine LRA zu haben hat, die dem Landesrecht unterliegt.

Unser geliebter BS besteht aus einem materiellen Teil und einem personellen.
An dem materiellen Teil haben die 16 LRAs Anteile. Ebenso am personellen. (Löhne und Gehälter.)

Hier tritt schon die erste Frage auf: eine Person kann man nicht teilen. Welcher LRA untersteht diese? Wie ist das aufgeteilt?
Das sind interne Dinge und vorerst unwichtig.


Jetzt geht es um die rechtliche Frage. Wem untersteht der BS rechtlich, wer haftet?

Wesentlich wichtiger ist aber, wie tritt rechtlich gesehen der BS gegenüber dem Bürger in Hessen auf?
a) Darf er nicht, da er 16 x unterschiedliches Recht anwenden müsste.
b) Darf er nicht, da er nicht im Hoheitsgebiet sitzt. Länderrecht ist z.B. auf das Land Hessen begrenzt, welches das Hoheitsgebiet darstellt.

Ergo: nicht rechtsfähig.

Was heißt :  nicht rechtsfähig?
Da heißt nichts anderes, als dass der BS rechtlich gesehen nicht existiert.

Der BS ist eine reine Produktionsabteilung und mit Rechenanlagen ausgestattet.
Einer, der nicht existiert,,, na, wer ist das ?  : Gott.   -- so einfach ist das.

Etwas , was nicht rechtsfähig ist, darf nach außen NICHT in Erscheinung treten.

Das Wort: Beitragsservice darf nicht nach außen getragen werden in rechtlicher Hinsicht zum Bürger, da nicht vorhanden.
Briefe mit Briefkopf BS sind nicht relevant.

Der BS als Solches darf generell nach außen hin keine Geschäfte tätigen als Rechtsperson, da er keine ist.

Leider macht er das. Was ist das?

Der BS hat natürlich das Recht, notwendige Gegenstände zu kaufen, wobei jedoch der materiell Berechtigte erscheinen muss, also alle 16 LRAs, da die die Geldgeber sind.
Hierbei muss klar hervorgehen, in wessen Namen gekauft wird. Der BS ist der Hilfseinkäufer, aber nicht der Geldgeber.




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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nach Länderrecht hat es 16 x eine LRA zu geben, da jedes Land seine LRA zu haben hat, die dem Landesrecht unterliegt.

Bist du sicher? Dann nenne doch bitte das Gesetz, dass ein Bundesland zwingt, eine Rundfunkanstalt zu gründen. Und bedenke die Folgen. Wenn jedes Land eine Rundfunkanstalt gründen muss, musst du als Bürger diese sicher auch bezahlen.

Zitat
Was heißt :  nicht rechtsfähig?
Da heißt nichts anderes, als dass der BS rechtlich gesehen nicht existiert.

Wie ich schon schrieb: du weigerst dich beharrlich dich mit dem Begriff auseinander zu setzen. Kleine Denksportaufgabe: wenn Juristen im Zusammenhang mit eine GbR von "nicht-rechtsfähig" sprechen, meinen die dann, wenn öffentliches Recht angewendet werden soll* etwas ganz Anderes oder vielleicht das Gleiche?

M. Boettcher

* schon merkwürdig: da trommelt jemand vehement dafür, dass ÖR-Rundfunkanstalten Unternehmen sind und sie deshalb nicht wie Behörden agieren oder als solche behandelt werden dürfen. Aber wenn man dann einmal Analogien bringt, neigt er zur Ablehnung.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 577
Jetzt geht es um die rechtliche Frage. Wem untersteht der BS rechtlich, wer haftet? [...]
Mit dieser und auch Deinen anderen Fragen könntest könntest Du Dich vertrauensvoll an Fr. Dr. Katrin Vernau, derzeitige Verwaltungsdirektorin des WDR, wenden. Sie sollte das wissen und Dir helfen können. Laut UPIK [1] ist sie aktuell (Name Hauptverantwortlicher) für den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zuständig.

Wie man auf der Karte in [2] auch unschwer erkennt, hat der BS seinen Sitz ja passend auf dem WDR-Gelände in Köln.

Und damit niemand unvorbereitet daherkommen muss, gibt's noch [3] und/oder [4].

EDIT: und natürlich die "Struktur Verwaltungsdirektion" beim WDR (die auch mir noch differenzierte Einblicke verschafft hat):
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/verwaltungsdirektion100.html

(Vielleicht könnte das eine Hilfe zur "Fortbewegung" sein...?)

[1] UPIK (suchen nach "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln)
https://www.upik.de/

[2] BS und WDR (openstreetmap.org)
http://www.openstreetmap.org/#map=17/50.97233/6.85537

[3] Katrin Vernau @ WDR
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/katrin-vernau100.html

[4] Katrin Vernau @ de.wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Katrin_Vernau


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 19:37 von drone«

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Bist du sicher? Dann nenne doch bitte das Gesetz, dass ein Bundesland zwingt, eine Rundfunkanstalt zu gründen. Und bedenke die Folgen. Wenn jedes Land eine Rundfunkanstalt gründen muss, musst du als Bürger diese sicher auch bezahlen. 
Es gibt keinen Zwang. Es gibt nur das Recht und das aber 16 Mal.,
wovon ,wie du siehst, rege Gebrauch gemacht wird.
16 Länder, 16 Ministerpräs., 16 RBStV, 16 LRA. 16 x am BS materiell beteiligt, aber nicht rechtlich -- geht nicht, da 16 mal unterschiedliches Recht.

Der BS ist Teil der LRAs in rein materieller Hinsicht.

Bundesrecht im Bundesgebiet gleich.

Das Gesetz ist für mich derzeit unwichtig, weil es mir um die Beziehung der LRA zum mündigen Bürger geht. Bitte selbst suchen.


Zitat
Wie ich schon schrieb: du
GbR interessiert mich nicht.

Zitat
  * schon merkwürdig: da trommelt jemand vehement dafür, dass ÖR-Rundfunkanstalten Unternehmen sind und sie deshalb nicht wie Behörden agieren oder als solche behandelt werden dürfen. Aber wenn man dann einmal Analogien bringt, neigt er zur Ablehnung.
Es gibt keine Analogien, da das mit der GbR im gesamten Bundesgebiet dem Bundesrecht unterliegt, es sich um Rechts-Personen handelt, die gleichem Recht unterliegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 21:14 von gerechte Lösung«

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  • Beiträge: 860
Mit dieser und auch Deinen anderen Fragen könntest könntest Du Dich vertrauensvoll an Fr. Dr. Katrin Vernau, derzeitige Verwaltungsdirektorin des WDR, wenden. Sie sollte das wissen und Dir helfen können. Laut UPIK [1] ist sie aktuell (Name Hauptverantwortlicher) für den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" zuständig.
Das ist jetzt nicht gegen dein Avatar gerichtet.
Soll ich etwa die Frösche befragen, wenn ich den Sumpf, den GEZ-Sumpf, trocken legen will?

Sind bei UPIK z.B. alle einzelnen Rechenzentren von größeren Unternehmen aufgeführt?
Bei UPIK hat etwas, was nicht rechtsfähig ist, nichts verloren.

"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" gibt es nur als Rechenzentrum intern.
Nach außen = nicht vorhanden.


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Es gibt keinen Zwang. Es gibt nur das Recht und das aber 16 Mal.,

Dann möchte ich dich an deine folgende Aussage erinnern:

Nach Länderrecht hat es 16 x eine LRA zu geben, da jedes Land seine LRA zu haben hat, die dem Landesrecht unterliegt.

Das klingt doch deutlich anders. Also neue Erkenntnisse oder zu schnell geantwortet?

Zitat von: gerechte Lösung
wovon ,wie du siehst, rege Gebrauch gemacht wird.

Für dich ja wohl nicht genug, da du den Ländern das Recht absprichst gemeinsam mit anderen einen Sender zu gründen. M. W. hat das BVerfG nie daran Anstoß genommen, dass es Mehrländeranstalten gibt und das BVerwG hat in Sachen NDR sogar den Fortbestand des NDR nach einer Kündigung durch Schleswig-Holstein als Zwei-Länderanstalt bestätigte. Insofern sehe ich derzeit nicht viel Chancen mit solchen Positionen und daraus abgeleiteten Vorstellungen bei Staatsanwälten und Gerichten Erfolg zu haben. Sofern du dich nicht auf harte Fakten beschränken willst, solltest du dem Hinweis von Lev ggf. die nötige Beachtung schenken bzw. die Chancen auf diesem Weg etwas erreichen zu können nicht zu hoch einschätzen.

M. Boettcher


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Das klingt doch deutlich anders. Also neue Erkenntnisse oder zu schnell geantwortet?

Zitat von: gerechte Lösung
wovon ,wie du siehst, rege Gebrauch gemacht wird.

Für dich ja wohl nicht genug, da du den Ländern das Recht absprichst gemeinsam mit anderen einen Sender zu gründen. M. W. hat das BVerfG nie daran Anstoß genommen, dass es Mehrländeranstalten gibt und das ...
Ich habe geschrieben : hat und nicht muss .
Erkennst du den Unterschied.
Es muss keine 16 geben, es könnten auch z.B. 10 sein?
Wenn also die Länder von ihrem Recht Gebrauch machen, dann muss diese Anstalt des Landes, die sich LANDES-Rundfunkanstalt nennt, im eigenen Land ihren Sitz haben. Siehe Hessen.
Die LRA von Hessen sitzt in Hessen.

In Thüringen gibt es den Thüringer Rundfunk. Das müsste die reguläre LRA sein, aber nicht der MDR mit Sitz in Sachsen.


Gemeinsam ...
Das stimmt nicht, was du da schreibst. Das habe ich so nicht gesagt.
Die Länder dürfen von mir aus Anstalten gemeinsam betreiben.
((Da bin ich aber am Überlegen, ob das wirklich alles im Rahmen ist?))
Nur dieser Verbund kann nie und nimmer die LANDES-Rundfunkanstalt mehrerer Länder gleichzeitig sein, da sie dann unterschiedlichem Landesrecht unterliegen würden, was nicht zulässig ist.

MDR wäre 3x unterschiedliches Landesrecht . Wie soll das gehen? Geht nicht. = nicht rechtsfähig.
Es ist das Gleiche wie ARD und BS. Mehrere Herren. Mehrere Hoheitsrechte.

Hoheitliches Recht besagt, dass es im Hoheitsgebiet gilt und nicht darüber hinaus.

Beispiel:
Müller hat eine Wohnung, Meier hat eine Wohnung und Schulze hat eine Wohnung. Das ist deren Hoheitsgebiet. Wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Jetzt will der MDR von Jedem Wohnungssteuer.
Die Drei sagen, wir haben aber einen gemeinsamen Briefkasten, der an Müllers Wohnungstür hängt (MDR) und bezahlen nur einmal, denn was ihr könnt, das können wir auch.
Der MDR ist nichts weiter als ein gemeinsamer Briefkasten, denn die drei Wohnungen bestehen ja weiterhin.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 10:25 von gerechte Lösung«

  • Beiträge: 882
Also nochmal ganz kurz und konkret:
Zitat
Der BS registriert sich bei denic als Domaininhaber. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Sag der denic, dass Du die Seite haben willst und der BS nicht rechtsfähig ist. Vielleicht können wir uns die Seite unter den Nagel reißen. Das ist aber keine Straftat, sondern bestenfalls eine Falschanmeldung bei der Denic.
Zitat
Der BS betreibt Websites. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit. Die hat der BS aber nicht.
Wo steht das? Die haben ein Impressum und Du erreichst dort den Betreiber, damit verstoßen sie nicht gegen das TMG. Es sieht so aus, als ob für den Internetauftritt "Dr. Stefan Wolf" haftet. Vielleicht stimmt das nicht? Das wäre dann *vielleicht* ein Verstoß gegen TMG, aber noch immer keine Straftat.

Zitat
Der BS verschickt Briefe mit seinem Briefkopf. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Nö, auch ich kann Briefköpfe mit "Mein fiktiver Klüngelclub" oben drauf an jeden verschicken an den ich will. Das ist nicht verboten.
Zitat
Ich erkläre hiermit, dass all diese Briefe rechtlich keinerlei Relevanz haben.
Das ist nix Neues. Die Briefe sind rechtlich gesehen Altpapier, ja und? Keine Straftat in Sicht.
Zitat
Der BS lässt Konten pfänden. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Nein das sollte er nicht tun, das darf nur die entsprechende Rundfunkanstalt.
Zitat
Der Bürger soll sich beim BS für die Nutzung anmelden. Formular auf der website. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Der Bürger meldet sich nicht beim BS an, sondern bei der Rundfunkanstalt. Der BS bietet nur ein gemeinsames Frontend. Dass auf den Briefen sowas drauf steht wie "Beim BS anmelden" wäre irrelevant. Die Briefe sind ja wie gesagt bloß Altpapier.
Zitat
Der BS bucht Geld von Konten ab. Dazu bedarf es der Rechtsfähigkeit.
Von meinem nicht ;) Aber mal ernsthaf: Er hat vermutlich kein eigenes Konto (außer diesen fiktiven "Beitragskonten"), sondern bucht das Geld direkt zu der entsprechenden LRA. Von dieser ist er beauftragt, die Buchung für sie durchzuführen.

Das ist z.T. ein Bisschen dubios, aber von einer konkreten Straftat (zitiere bitte den § aus dem StGB falls ich mich irre) meilenweit entfernt.


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