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Autor Thema: Willkürliche Festlegung der Pfändungsgebühr?  (Gelesen 4480 mal)

B
  • Beiträge: 422
Heute erhielt Person B*itzbirne wieder mal eine Pfändungsankündigung nach bisher 2 Kontopfändungen.

Es stellen sich mehrere Fragen:
  • eine"Behörde" bittet zur zwangsweisen Beitreibung. Wie war das doch noch mit der Behördeneigenschaft des WDR?
  • Die Art der Forderung sind "Gebühren der GEZ Köln" gibt es sowas?
  • Es wird ein Gesamtbetrag ausgewiesen. wie stellen sich diese Kosten zusammen?
  • Pfändungsgebühr erhöht sich bei verspäteter Zahlung. Wie hoch ist die Gebühr überhaupt? Ist eine willkürliche Erhöhung rechtens? Welche Gesetzesgrundlage berechtigt dazu?
  • Was ist unter einer Gläubiger-ID (stehe Fußnote)zu verstehen

Was kann fiktive Person B. auf dieses Schreiben antworten? in der Vergangenheit wurden Einwände schlichtweg ignoriert und selbst die Erinnerung am Amtgericht wurde auf persönlich beleidigende Art und Weise in einem öffentlichen Beschluss abgewiesen.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 882
Ein interessanter und fiktiver Einblick in die Welt der Pfändung. So könnte in der Tat eine Pfändungsankündigung aussehen (wir machen hier ja keine Rechtsberatung). Über 10,50 € würde ich mich nicht beklagen, da das noch eher wenig ist. Allerdings sehe ich keine "10,50-Pauschale" für eine Verzugswoche. Eher so etwas wie hier : https://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136317.html Ich vermute er wünscht sich das irgendwie zusammen. Sowas wie "Vorpfändungskostenpauschale".

Was sind denn das für Forderungen? Gerichtlich festgestellte? "Festgesetzte" oder "irgendein imaginierter Kontostand"?

Fiktiv könnte man die Situation folgendermaßen angehen:
Wenn das Amtsgericht bockig ist, würde ich den Weg dahin erstmal nicht gehen.
Ich würde mir in jedem Fall den Auftrag zeigen lassen. Ich glaube Du hast sogar ein Recht darauf den zu sehen, aber ich weiß nicht wo das steht. Jedenfalls kannst Du nur mit Auftrag überprüfen, ob der Gerichtsvollzieher auch im Rahmen seines Auftrags handelt und diesen nicht überschreitet(was sie gern machen aber nicht dürfen). Auch die erwähnten "Bescheinigungen" würde ich mir mal zeigen lassen, denn wenn dort Fehler vorliegen, kann man den Gerichtsvollzieher haftbar machen wenn er vollstreckt, obwohl da Fehler sind. Allein die Feststellung der Haftung der Pfändungsfehlers ist von erheblicher Relevanz bei der Rückabwicklung. Der WDR ist nämlich fein raus wenn "Aufträge" ohne Rechtsgrundlage oder mit Formfehlern ausgeführt werden, denn dann haften die Gerichtsvollzieher.

Außerdem kannst Du mal fragen, ob die Pfändungsankündigung ein Verwaltungsakt ist und wo denn da die Rechtsmittelbelehrung ist. Die Rechtsgrundlage der Pfändung wird überhaupt nicht klar. Die Abgabenordnung gilt nicht für den WDR, der ist nämlich ein Unternehmen des Landes das (auch als Behörde) nicht unter die Abgabenordnung und auch nicht unter VwVfG NRW (insbesondere §4) fällt. Das Pulver würde ich mir aber für später aufheben.

Jeder Gerichtsvollzieher ist verschieden und es ist sehr schwierig hier eine allgemeingültige Abwehrstrategie zu entwickeln. In der Regel sind sie extrem einwandresistent. Daher würde ich in jedem Fall eher kooperativ/dialogisch anfangen. Wenn es z.B. noch keine Gerichtsverhandlung über die Forderungen gab, könnte man sowas schreiben wie:
Zitat
Sehr geehrter Herr ...
leider hat der WDR es völlig versäumt mich davon in Kenntnis zu setzen, dass er noch ausstehende Gebührenforderungen an mich hat. Könnten Sie mir die erwähnten Bescheinigungen und den genauen Vollstreckungsauftrag bitte zukommen lassen, damit ich nachvollziehen kann woher die Forderung kommt? Ist das darin aufgelistet?
Ist diese Pfändungsankündigung im übrigen ein rechtlich relevantes Schriftstück oder nur eine "Info"? Es gibt keine Rechtsmittelbelehrung und ich kann leider auch im Internet wenig zu den rechtlichen Grundlagen finden.
Ich kann das Geld bis nächste Woche gern bar bei Ihnen vorbeibringen. Allerdings sind die Termine vormittags so kurzfristig nicht möglich und ich würde deshalb gern zügig die Möglichkeit "nach Vereinbahrung" nutzen, um den Verzögerungsaufschlag von 10,50€ noch zu vermeiden. Können Sie mir am Samstag oder Werktags ab 18 Uhr einen Termin anbieten?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Das ganze einfach mal per Mail am Donnerstag Mittag (von einer neuen E-Mail-Adresse aus) an info@lemgo.de (steht ja unten drauf, ist also ein gültiger Kontakt). Der arbeitet dann vielleicht erst Montag wieder, aber man sieht bemüht aus das Ding schnell zu lösen. Das Ziel geht Richtung "Annahmeverzug" damit die 10,50 € nicht so einfach aufgeschlagen werden können. Wenn er sich bis Montag nicht meldet, dann mal Dienstag morgen anrufen.

So würde ich es fiktiv versuchen. Das ist ein Mischmach aus Baby-Schritt-Vortasten und notfalls Lehrgeld zahlen wenn es nicht klappt aber auch noch "rechtzeitig zurückziehen können bevor Schlimmeres passiert". Wenn man Glück hat, tauchen Fehler des WDR auf die man ausnutzen kann. Hätte ich fiktiv mal ein Problem mit einem Gerichtsvollzieher gehabt, hätte ich die Pfändung mit viel Glück und Einsatz (5-6 Schreiben, die das was er mitteilt nach und nach gegen ihn verwenden) abgewendet. Aber wie gesagt jeder Vollzieher und jede Forderung ist anders. I.d.R. sind die Aufträge und "Bescheinigungen" der LRA aber dünn bis klapprig. Wir sammeln wohl glaube ich alle noch Erfahrungen wie man mit sowas am Besten umgeht und jede Erfahrung hilft der Sache weiter.

PS natürlich gibt es keine Gebührenforderungen. Es ist ein ÖR-Pensions-BEITRAG und die GEZ gibt es auch nicht. Insofern ist die ahnungslose Auskunftsanfrage danach rechtlich und gewissenhaftig voll vertretbar.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

B
  • Beiträge: 422
Es ist bereits die dritte Vollstreckung seit 2015. Grundlage dieser Ankündigung sind lediglich die Beitragsbescheide. Widerspruchsbescheide des WDR würden nur zugestellt. (Irgendwelche Infoschreiben mit  "Ihr Widerspruch" lagen ab und zu mal im Briefkasten von Person B.)
Vollstreckungsbediensteter ist ein Mitarbeiter der Stadt, kein Gerichtsvollzieher. Einen gerichtlichen Beschluss gibt's nicht.
Der Vollstreckungsbedienstete hat in der Vergangenheit schon gezeigt, dass er den Job auch nur ungern macht und keine Lust darauf hat. Handfeste Einwände gegen die Vollstreckung und der Hinweis auf seine persönliche Amtshaftung haben keinen Einfluss gehabt. Es wurde trotzdem vollstreckt.


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d

denyit

Was ist unter einer Gläubiger-ID (stehe Fußnote)zu verstehen
Das ist wohl die Gläubiger-Identifikationsnummer im Rahmen des Lastschriftverfahrens:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger-Identifikationsnummer

Was kann fiktive Person B. auf dieses Schreiben antworten? in der Vergangenheit wurden Einwände schlichtweg ignoriert und selbst die Erinnerung am Amtgericht wurde auf persönlich beleidigende Art und Weise in einem öffentlichen Beschluss abgewiesen.

Vorgehensweise wird ja u.a. in folgenden Thread diskutiert:
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.0.html

Ich habe auch den Eindruck, dass sich einige hier recht erfolgreich gegen Vollstreckungsversuche verteidigen, wenn kein Widerspruchsbescheid eingegangen ist.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.msg167058.html#msg167058

Was meinst du mit Erinnerung am Amtsgericht und beleidigende Art?


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c
  • Beiträge: 1.025
1)

Ich würde mir in jedem Fall den Auftrag zeigen lassen. Ich glaube Du hast sogar ein Recht darauf den zu sehen, aber ich weiß nicht wo das steht.

Rechtsgrundlage könnte so was hier sein bzw. entsprechende Regelung aus dem Verwaltungsrecht (Hinweis auf ZPO müsste jedoch genügen):

Zitat
§ 760 ZPO
Akteneinsicht; Aktenabschrift

1 Jeder Person, die bei dem Vollstreckungsverfahren beteiligt ist, muss auf Begehren Einsicht der Akten des Gerichtsvollziehers gestattet und Abschrift einzelner Aktenstücke erteilt werden. 2Werden die Akten des Gerichtsvollziehers elektronisch geführt, erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht durch Erteilung von Ausdrucken, durch Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder durch Wiedergabe auf einem Bildschirm; dies gilt auch für die nach § 885a Absatz 2 Satz 2 elektronisch gespeicherten Dateien.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/760.html

2)

Bei der angedrohten weiteren Gebühr von 10,50 € muss es sich nicht um eine Art Säumniszuschlag handeln, sie könnte evtl. auch durch die nach einer Woche stattfindende Vollstreckungsmaßnahme entstehen. Einfach mal nachfragen...? 

Das Schreiben stellt womöglich eine Ankündigung einer Vollstreckungsmaßnahme dar. Gerichtsvollzieher - und sicherlich auch sonstige Vollstreckungsbeamte (hier des Finanzamtes) sollen dem (hier: angeblichen) Schuldner vor Einleitung von weiteren Schritten Gelegenheit geben zur Zahlung. Auch das steht irgendwo... (analog z.B. in § 59 Abs. 2 GVGA)

vgl. Gerichtsvollzieher Geschäftsanweisung (GVGA) - Links und Fragen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14104.msg94543.html#msg94543
bzw. dortigen Direktlink zur GVGA


3)

Ratenzahlungen direkt an den Gerichtsvollzieher (und vielleicht auch einen Vollstreckungsbeamten?) sind mittlerweile kostenpflichtig (pro Zahlung zusätzlich ca. 4,50 - 4,80 €). So etwas gilt es aus meiner Sicht zu erfragen bzw. zu vermeiden.

4)

Die im Schreiben erwähnten Kontenabfragen führen regelmäßig dazu, dass - sofern der Sch. die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert - Bankdaten, Kfz-Besitz oder Arbeitgeber über andere Behörden erfragt/ermittelt werden, so dass es danach zu spontanen Konto-, Kfz-, Lohnpfändungen etc. kommen kann. Diese Befugnis zur Kontenabfrage bestand bisher nur für Gerichtsvollziehende, wurde jedoch (womöglich und leider) letztes Jahr ausgeweitet auf weitere Vollstreckungsbeamte und könnte daher auch in vorliegendem fiktiven Fall angewendet werden ...

... gem. § 5b des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
Vom 30. Juni 2017

Vgl. https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLBAADG000218&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp  ---> dort 3. Absatz, bzw. Fußnote 2:
Zitat
Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.06.2017, BGBl I 2017, 2094

(Ob eine "Finanzbuchhaltung der Stadt Lemgo" -- was ist das? so was wie ein Finanzamt?? -- bereits früher Kontendaten abfragen kann, entzieht sich meiner Erfahrung)

(alles ohne Gewähr!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 11:45 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Mindeste, was man erwarten darf, wenn Forderungen eines Gläubigers vollstreckt werden sollen ist, dass mir der Gläubiger korrekt mitgeteilt wird und welche Forderung er stellt, wann diese entstand, ob sie zurecht besteht und ob ich ggf. schon gezahlt habe. Ich muss ja schließlich prüfen können, wer welche Forderung warum stellt. Das ist hier nicht der Fall. Ich würde daher u. a. folgende Feststellung dem GV zukommen lassen:

1. ein Firma GEZ Köln ist mir unbekannt. Eine Recherche ergibt zweifelsfrei, dass es eine solche Furma nicht gibt. Eine nicht existente Firma kann keine Forderungen stellen, schon gar nicht im Namen Dritter.
2. man schuldet dem WDR keine Gebühren. Der WDR ist vom Land NRW weder ermächtigt worden Gebühren einzuziehen noch solche Zahlungen bzw. Forderungen zu erfinden.

Sodann würde ich dem GV erläutern, dass ich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschäpfen werde um die Beitreibung von nicht existenten Forderungen einer unbekannten Firma "GEZ" mit angeblichem Sitz in Köln zu verhindern. Notfalls würden sich juristische Maßnahmen auch gegen ihn als handelnde Person richten.

Natürlich habe ich keine Veranlassung darüber zu spekulieren, wer diese "GEZ" sein soll und warum die "Gebühren" für den WDR fordert. Der GV sollte sich schon selbst die Mühe machen in der Gegenwart anzukommen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

B
  • Beiträge: 422
Mir sind soeben folgende Passagen der Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW ins Auge gesprungen. Bitte helft mir, diese zu interpretieren:

Zitat
§ 7
Einwendungen gegen den Anspruch;
Erstattungsanspruch

(2) Einwendungen gegen den der Vollstreckung zugrunde liegenden Anspruch, die nicht bereits nach § 6a zu beachten sind und eine Beschränkung oder die Einstellung der Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides oder eines nach § 1 Abs. 3 sofort vollstreckbaren öffentlich-rechtlichen Vertrages oder einer entsprechenden Erklärung zum Gegenstand haben, sind bei der Behörde geltend zu machen, die den Verwaltungsakt erlassen oder den Vertrag geschlossen hat oder vor der die Erklärung abgegeben wurde; in Fällen der Vollstreckungshilfe für Behörden außerhalb des Landes entscheidet die Vollstreckungsbehörde. Gegen einen durch Leistungsbescheid vollstreckten Anspruch sind nur die Einwendungen zulässig, die nicht im Wege der Anfechtung gegen den Leistungsbescheid geltend gemacht werden konnten. Die Behörde prüft im Rahmen ihrer Entscheidung über die Beschränkung oder Einstellung der Vollstreckung, ob vorläufige Maßnahmen anzuordnen sind; sie kann die Aufhebung bereits getroffener Vollstreckungsmaßnahmen verfügen.

Ist hier konkret der Rundfunkbeitrag gemeint?

Zitat
(3) Die Erstattung eines in der Vollstreckung ohne Rechtsgrund gezahlten Betrages ist rechtzeitig schriftlich oder zur Niederschrift beim Vollstreckungsgläubiger oder bei der Vollstreckungsbehörde zu beantragen; dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt. Die Vollstreckungsbehörde leitet den bei ihr eingegangenen Antrag unverzüglich an den Vollstreckungsgläubiger weiter.

(4) Der Anspruch auf Erstattung erlischt, wenn er nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf die Entrichtung folgt, geltend gemacht wird. Wird eine Erstattung abgelehnt, so ist ein Bescheid zu erteilen. Der Bescheid soll eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.

Soll Person B. die vor 1,5 Jahren womöglich zu unrecht vollstreckten Beträge per Antrag bei der Stadt zurückerstatten lassen, um die Verjährung zu hemmen? Diesen müsste die Stadt als Vollstreckungsorgan an den WDR weiterleiten?

Quellen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=391272


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g
  • Beiträge: 860
Beratung im Einzelfall iss nicht.

Mr.X sieht da mal schnell übers Schreiben hinweggesehen Einiges so:
Der GV oder Vollzugsbeamte prüft nicht die Zusammensetzung und die Höhe der Forderung. Daher auch nicht haftbar.

Mr.X weist derart Schreiben zurück. Zurückweisung in Gänze.
Das originale Anschreiben anfordern.
Vorgehensweise: Alles der Reihe nach.
Am Anfang nur einen einzigen Mangel. Z.B. das mit der GEZ in Köln.
Mr.X schreibt da rein, dass er mit den Jungs noch kein Bier getrunken hat und man möchte ihn bitte aufklären, wer das sein soll. Er fragt, was das sein soll Gebühren der GEZ Köln?
Er führt an, dass evtl. Köln nicht in seinem Bundesland liegt und Rundfunk Ländersache ist.

Das wärs fürs Erste. Und wartet auf Antwort.

Als Nächstes fragt man, wer die ersuchende Behörde ist, da man die nicht kennt. Bitte mit Nachweis des Behördenstatus. usw. .
Alles immer schön schriftlich.
Später dann auf das eingehen, was ganz unten zu sehen ist.

Lieber pfänden lassen. Niemals selbst zahlen, auch nicht unter Vorbehalt. Ja nicht. Die 10,50 € machen das Kraut auch nicht fetter, aber der fiktive Nichtnutzer hat was in der Hand.

Die Androhung mit den 10,50 sehe ich zum ersten Mal. Das ist mir suspekt.

Die Gläubiger-ID dürfte die der Stadt sein?

WDR und NRW gehören m.E. schon zueinander.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 19:24 von gerechte Lösung«

 
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