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Autor Thema: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR  (Gelesen 12785 mal)

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cleverle2009

Deutschlandfunk, Mediasres, 19.03.2018, 15.43 Uhr

Transkript des Interviews mit SWR-Justitiar Hermann Eicher (~3 Minuten)

Zitat
Moderatorin: So mancher, der auch in Deutschland den Rundfunkbeitrag abschaffen möchte behauptet ja ohnehin, es handele sich bei diesem schon um eine Steuer.
Grund genug einmal nachzufragen bei Hermann Eicher, der Justitiar des SWR ist innerhalb der ARD mit den Rechtsfragen rund um den Rundfunkbeitrag betraut.
Warum ist es eigentlich falsch, den Rundfunkbeitrag als Steuer zu Bezeichnen?

Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Moderatorin: Das Klingt ja jetzt gar nicht einmal so kompliziert, aber warum ist dieser Vorwurf, es handele sich aber um eine Steuer bei Gegnern des örR so beliebt?

Eicher: Das hängt damit zusammen, dass man beim Beitrag eigentlich immer von einem begrenzten Personenkreis ausgeht, der dann von der Leistung für die er den Beitrag bezahlt, profitiert und beim Rundfunkbeitrag ist nicht zu bestreiten, dass dieser Personenkreis sehr groß ist, aber das ist eben gerade kein Kriterium, um zwischen Beitrag und Steuer zu unterscheiden.

Ich will es Ihnen einmal an einem Bsp. erklären: Wenn sie z.B. eine Gebühr zahlen für die Ausstellung eines Personalausweises und das muss nun mal im Laufe seines Lebens auch jeder Deutsche einmal tun, dann wird aus dieser Gebühr, weil der Personenkreis natürlich auch sehr groß ist, die ganze Bevölkerung letztendlich, nicht eine Steuer.

Moderatorin: Wenn man aber jetzt in Deutschland auf ein steuerfinanziertes Modell umstellen wollen würde, ginge das denn überhaupt?

Eicher: Dann hätte man eine reihe von Problemen zu bewerkstelligen. Es gibt Juristen, die sagen , das geht. Es gibt aber ebenso Juristen - es ist ja bekannt: zwei Juristen, drei Meinungen - die sagen, das geht nicht.
Die Hauptprobleme sind man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen. Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Moderatorin: Gäbe es noch andere Folgen, die sich daraus ergeben würden? Finanzieller Art zum Beispiel?

Eicher: Ja, es ist natürlich so, dass auch bei einer Steuer geklärt werden müsste, welche Steuer ist es denn und welche Steuer kann denn in dem Umfang überhaupt erhöht werden. Es muss ja irgendwo das Geld herkommen. Ich will es auch da einmal an einem Beispiel verdeutlichen: Sie müssten die Umsatzsteuer etwa um einen Prozentpunkt erhöhen, damit sie den Finanzbedarf decken können, den der örR hat und das würde natürlich politisch sehr viel Freude auslösen, wenn man jetzt zum Beispiel sagen würde, die Umsatzsteuer würde um einen Prozentpunkt nach oben verschoben.


Anmerkung:
Der MANIPULATOR aka der JUSTIZIAR


durfte heute auf Deutschlandfunk in der Sendung "mediasres um 15:35 das Medienmagazin" seine Manipulationen unter das Volk streuen.
1. Beispiel:
Die Gebühr für das Ausstellen eines Passes trifft alle und ist dennoch keine Steuer. Er merkt aber nicht, dass die Gebühr kein Beitrag ist. Er wusste aber schon, dass der Beitrag für einen abgegrenzten Kreis von Nutzern gedacht ist.
2. Beispiel:
Die Steuerfinanzierung müsste dann über 1 % Punkt mehr an Mehrwertsteuer finanziert werden. Da sieht man mal wieder das Hirnchen des Assesorchen sich bemühen. Er will durchaus alle belasten. Die Geringverdiener und Kleinrentner ebenso gleichgestellt mit den Einkommengroßverdiener Intendant.

Auf die Idee zu kommen, dass bei der Einkommensteuererklärung der Jahresrundfunkbeitrag einbehalten werden kann, das schafft das Hirnchen des Assesorchen nicht.
Zitat
@mediasres
Das Medienmagazin

Systemwechsel in Dänemark - Steuerfinanzierung für öffentlichen Rundfunk DR
Kollegengespräch mit Clemens Bomsdorf, Nordenkorrespondent

Finanzierung per Steuer oder Gebühr? - Gespräch mit SWR-Justitiar Hermann Eicher
Interview mit Hermann Eicher, Justiziar beim SWR
...
Am Mikrofon: Brigitte Baetz

Edit "ChrisLPZ":
Betreff angepasst, Transkript hinzugefügt, in Pressemeldungen verschoben.


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lex

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Zitat
Eicher: Ja, es ist natürlich so, dass auch bei einer Steuer geklärt werden müsste, welche Steuer ist es denn und welche Steuer kann denn in dem Umfang überhaupt erhöht werden. Es muss ja irgendwo das Geld herkommen. Ich will es auch da einmal an einem Beispiel verdeutlichen: Sie müssten die Umsatzsteuer etwa um einen Prozentpunkt erhöhen, damit sie den Finanzbedarf decken können, den der örR hat und das würde natürlich politisch sehr viel Freude auslösen, wenn man jetzt zum Beispiel sagen würde, die Umsatzsteuer würde um einen Prozentpunkt nach oben verschoben.
Und in keinem Wort erwähnt er, dass die ÖRR dann durch den Rechnungshof kontrolliert würden und diese dann sehr viel weniger Geld bewilligt bekommen.. Stichworte wären da z.B. Pensionen und Grundversorgung.
Auch die Tatsache, dass der ÖRR schon einen GANZEN Prozentpunkt in der Mehrwertsteuer ausmacht, sollte den deutschen Bürgern deutlich zu denken geben.


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Zitat
Eicher: [...] Die Hauptprobleme sind, man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen. Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Auch auf die Gefahr hin, mich hierzu zu wiederholen:

Der ÖRR ist - ähnlich wie bei der Hinwendung zu einer Kirche beobachtbar - eine rein persönliche Glaubens- und Überzeugungsfrage, und hat mit "Wahrheit" nichts zu tun (wie auch?). Dementsprechend wäre er auch steuerlich genau so zu behandeln wie die Kirchen in unserem Lande, inclusive des damit verbundenen "Austrittsrechts" (Mangel am Rundfunkempfangsgerät - Internet spielt dabei keine Rolle!), welches allen(!) BürgerInnen in ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit zusteht. Und wenn er's, der ÖRR, wirklich gut macht, wird er dafür auch - völlig marktkonform - InteressentInnen finden, die ihn dafür "himmlisch" entlohnen - denn Qualität darf ja auch etwas mehr "kosten". Der freie Entscheidungswille (und allein darauf kommt es an) wäre gewahrt, und ein Neubeginn - nach Trockenlegung des vorhandenen "Sumpfes" ohnehin zwingend erforderlich - endlich möglich.

Und richtig, HERR JUSTITIAR, man könnte das heute nicht mehr so organisieren, wie es Anfang der 1950er einmal angedacht war. Die Welt hat sich verändert, die Idee von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist zur Unterhaltungs- und zusätzlichen Verblödungsmaschinerie, zur Money-Injection-Machine einer marktverzerrenden Medienindustrie, und zur via Megaphon verbreiteten Entsolidarisierungsleistung zwischen Politik und bürgerlichen Interessen verkommen.

Eigentlich müssten wir jetzt erst noch mal die Amis hier wieder einmarschieren lassen, um die Ideen, die ursprünglich für Veranstaltung von Rundfunk maßgeblich waren, wieder auffrischen zu können? Natürlich bräuchten wir dazu auch noch die Amis von damals - die heutigen wären dazu wohl nicht mehr in der Lage.

Mit obigem Ansatz dürfen dann auch die "Statistiker" und "Behaupter" endlich beweisen, dass der Zuspruch und die Begeisterung für den ÖRR wirklich so groß ist, wie fortwährend behauptet, und einer weiteren Finanzierung somit auch überhaupt nichts im Wege steht - wenn man denn nicht gelogen hat, versteht sich. Der ÖRR darf endlich(sic!) lernen, seinen eigenen Umfragen und Statistiken zu vertrauen, und dann wird das schon.

Zudem sollte gerade DER JUSTITIAR als solcher wissen, wie der "Beitrag" mittlerweile - gerade seit 2013 - abrechnungstechnisch in der EU-Statistik behandelt wird: als Steuer. Ätsch! Ein Sich-um-Kopf-und-Kragen-reden-Modell, das er, DER HERR JUSTITIAR, hier herbeiphantasiert, gibt es nicht, und wird es dank GG auch niemals geben.

Auch eine zusätzliche Verstärkung von Vorwürfen, ein Staatsrundfunk zu sein, würde lediglich zur Anerkennung des status quo des gegenwärtigen Systems führen (warum gab es wohl in den 1950ern keine Rundfunk- und Verwaltungsräte aus der Poltik in den LRAen?), was jedoch immer wieder heftig geleugnet und schon - als mittlerweile Einziges - reflexartig wiederholt wird. Dazu zu stehen, dass der staatliche Einfluss sich ohnehin nicht vermeiden lässt - bei gleichzeitigem Angebot einer Wahlmöglichkeit - das, ja das wäre schon heldenhaft und auch letztlich wirklich überzeugend und vertrauensfördernd.

Für einen Ansatz von "freien" Journalismus bedürfte es aber noch ganz anderer Konzepte, die ein ÖRR - ob mit, oder ohne die Kleingeistigkeit DES JUSTITIARS -  niemals(!) in Gang bringen könnte - das aber ist dann auch ein ganz anderes Thema...


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Zitat
Auch die Tatsache, dass der ÖRR schon einen GANZEN Prozentpunkt in der Mehrwertsteuer ausmacht, sollte den deutschen Bürgern deutlich zu denken geben.

Na ja, eine kurze Suche ergab zwar keine Summe für die Mehrwertsteuer sondern nur für die Umsatzsteuer von 226,4 MrdEur in 2017.
Ein Prozentpunk ergibt 226,4÷19 = 11,9 MrdEur, also wieder ein satter Aufschlag zu heute von 8 Mrd.
Um auf 8 Mrd zu kommen wären es 0,67 Prozent.
Da hat Herr Eicher wohl ein bisschen Fake News produziert.

Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Da hat Herr Eicher wohl ein bisschen Fake News produziert.
Warum? Passt doch ganz zur Linie Wilhelm, oder? ;-)

(BTW, Mehrwertsteuer=Umsatzsteuer, und damit alles richtig gemacht - erstere wird meist vom "Verbraucher" so genannt, letztere gilt als der Begriff für "Unternehmer"...)


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2.- € für Jeden als Steuer für die Grundversorgung, die ich respektiere und den Rest über Pay-TV.

Das wollen die Buben nicht, da die sich dann schneller bewegen müssten.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Moderatorin: Das Klingt ja jetzt gar nicht einmal so kompliziert, aber warum ist dieser Vorwurf, es handele sich aber um eine Steuer bei Gegnern des örR so beliebt?

Eicher: Das hängt damit zusammen, dass man beim Beitrag eigentlich immer von einem begrenzten Personenkreis ausgeht, der dann von der Leistung für die er den Beitrag bezahlt, profitiert und beim Rundfunkbeitrag ist nicht zu bestreiten, dass dieser Personenkreis sehr groß ist, aber das ist eben gerade kein Kriterium, um zwischen Beitrag und Steuer zu unterscheiden.
Sehr geehrter Herr Eicher,

Sie sollten lernen, Gesetze richtig lesen zu können. (Lernt man das nicht eigentlich schon während des Studiums?)
Der "Rundfunkbeitrag" wird nicht für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben. Der "Rundfunkbeitrag" wird für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte erhoben.
Eine Wohnung oder Betriebsstätte stellen aber keine öffentliche Leistung dar, schon gar nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wenn Sie aber dennoch anderer Meinung sind, dann benennen Sie bitte das Gesetz, welches den "Rundfunkbeitrag" für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhebt. Bisher habe ich so ein Gesetz noch nirgends gesehen.

Herr Eicher, der Personenkreis ist nicht nur sehr groß, er ist sogar mit der Allgemeinheit identisch. Einen besonderen individuell zurechenbaren Vorteil kann es deshalb nicht mehr geben.
Und bis jetzt legt immer noch das Bundesverfassungsgericht die Kriterien für einen "Beitrag" fest, und nicht der Justiziar einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.


Sehr geehrte Frau Baetz,

wie wäre es, wenn Sie auch einmal andere Personen zum Thema interviewen würden?
Z.B. RA Thorsten Bölck, Prof. Koblenzer oder Dr. Frank Hennecke, um nur einige zu nennen.
Immer nur einseitige Ansichten und Argumente zu präsentieren, ist nicht gerade sehr objektiv.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2018, 22:55 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 890
Notwendig oder ersetzbar - die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sendung des SWR2 vom 3.3.2018

Ab Min. 14:58 Herr Eicher im Interview

http://avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr2/geld_markt_meinung_podcast/20180302-1600.m.mp3

Ab Min.16:12
erwähnt Herr Eicher das Bundesverwaltungsurteil zum Dieselfahrverbot, und das ein Wirtschaftsredakteur des SWR dies in der Sprache des Bürgers erklärt. Scheinbar ist  Herrn Eicher das Bundesverwaltungsgericht das vor 2 Jahren im März dieses Schund-Gefängnisurteil zum Rundfunkbeitrag gesprochen hat, für ihn in positiver Erinnerung. Da greift man doch gerne wieder darauf zurück, auf so ein Beispiel von wichtiger journalistischen, nur überhaupt vom SWR erbrachter Aufklärung zu dem Thema. Andere Möglichkeiten zur Information hat das sowieso schon betrogene Zwangszahlschäfchen ja nicht. Suggeriert Herr Eicher.


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A
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Frage 1: Inwiefern erheben die Kirchen die Steuer selbst, wenn sie prozentual vom Finanzamt von der Lohnsteuer einbehalten wird ?

Frage 2: Was geht voraus, wenn staatlicher Einfluß VERSTÄRKT wird ? Etwa vollkommene Unabhängigkeit ?

Frage 3: MUSS jeder einen Personalausweis haben ? Und wenn, seit wann dann nur einmal im Leben ?


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  • Beiträge: 860
Zitat
Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen. 
Das ist ja gar nicht mal so schlecht. Stimmt nur nicht, Herr Eicher.

Er spricht einmal vom: Staat.

Wenn Herr Eicher kurz gesagt hätte: Die Wohnungssteuer, die derzeit an Stelle einer gerechtfertigten Nutzungsgebühr erhoben wird, wird rechtswidrig erhoben, dann hätte das gelangt.
Oder:
Der Rundfunk und seine Nutznießer brauchen mehr Geld, dann wäre das auch verständlich gewesen.
 
Bis 2012 hatte der Nutzer ein Empfangsgerät und hat sich als Nutzer freiwillig angemeldet und damit einen Nutzungsvertrag geschlossen. Ohne Empfangsgerät keine Nutzung.
Ab 2013 wird immer noch ein Gerät für die Nutzung benötigt und an der Situation des Nutzers von 2012 zu 2013 hat sich nichts geändert. Er hat immer noch einen Nutzungsvertrag, da er ja nutzt.

Das ist ja das, dass rotzfrech das umfassende Angebot eben gar keine Rolle mehr spielt, sondern die Wohnung. Das ist die Tatsache.

 Der Eicher legt das aber so dar, wie wenn das Angebot immer noch eine Rolle spielen würde. Das ist eben nicht mehr der Fall seit 2013, Herr Eicher. Der weiß das wahrscheinlich nur noch nicht?

Das ist Demagogie vom Feinsten.


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cleverle2009

Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.

Das wäre auch systemkonform. Der Staat schafft doch die Bedingungen dafür, um hohe Einkommen zu erzielen. Allerdings nicht für Jedermann.

Bestes Beispiel sind die Einkommen der Intendanten.

Die geschätzten Einkommensteuervorauszahlungen könnten dann dazu dienen Ihren Anteil an der Finanzierung des Rundfunks zu leisten.

Wer leistungsfähiger ist zahlt mehr. so ist das im Sozialstaatsprinzip angelegt.

Dort wo systemkonform Beiträge zur Finanzierung herangezogen werden, in den Vereinen, gibt es Sonderregelungen für Rentner und Ehrenmitglieder. Es werden dort auch nur die Nutzer bebeitragt und keiner wird gezwungen dem Verein zwangsweise beizutreten.
Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Aus Art. 9|2 GG geht auch hervor, dass es keinem Deutschen erlaubt ist dem Verein Rundfunk beizutreten. >:D


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Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Ah - die Nebelkerze!  >:(
Steuern werden voraussetzungslos erhoben?
Aber KFZ-Steuer, Hunde-Steuer, Sekt-steuer, Kirchen-Steuer, Grund-Steuer etc. bedingen / setzen voraus, dass es ein KFZ, einen Hund, Sektlaune, Immobilienbesitz gibt.
Das kann/will mensch - muss mensch aber nicht haben!   

Selbst die Einkommenssteuer setzt etwas voraus: Ein Einkommen, das über dem Steuerfreibetrag hinausreicht.

Allein die Mehrwert-/Umsatz-Steuer (als Verbrauchssteuer) ist der "Sonderfall", bei dem (auch) lebensnotwendige Bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, Wohnen durch die Besteuerung des Kaufs entsprecheder Lebens-Mittel mit einer Steuer belastet werden.
Deshalb trifft diese vorausetzungslose Steuer vor allem die Armen!
z.B. Wenn das gesamte Einkommen für das Lebensnotwendige ausgegeben werden muss, gehen 7-19% (in Polen 5-23%) dieses Einkommen der Armen als Steuer in den Staatshaushalt (für Bildung, Rüstung, Gehälter und Pensionen etc.).

Somit ist also nicht die Schwindelsteuer namens "Umsatz- oder Mehrwertsteuer" der Ansatz für eine Steuerfinazierung, sondern immer die einkommensabhängige Einkommenssteuer mit Freibeträgen für Arme, Kinder, Rentner und für von anderen Sonderlasten Betroffene der "gerechtere" (solidarische) Ansatz!
Meine Meinung! (solidarisch = mensch hilft so gut mensch kann allen Menschen)

Zitat
Alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, müssen grundsätzlich Einkommensteuer bezahlen.
Sie wird nach dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben.
Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben. Er ist "leistungsfähiger".
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2011-12-08-einfach-erklaert-einkommensteuertarif-und-kalte-progression-flash-infografik-alternativtext.html

Zitat
Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Quelle: https://www.steuertipps.de/lexikon/p/progressiver-steuersatz


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Hallo!

Herr E. weiß sehr gut, was er durch die Vertreter des örR in der Staatskanzlei RP in den "RBStV" §1 hat reinschreiben lassen. Finanzierung !!!

Herr E. soll gerichtsfest erklären, wo mit Geltung ab 1.1.2013 die abzugeltende Gegenleistung eines Beitrags definiert wurde.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

c

cleverle2009

Wer kennt Herrman Eicher?
Das war die Frage, die ich den Bekannten in meinem Umfeld heute stellte.
Es war niemand dabei, der ja sagte.
Als ich dann das Bild von dem Herrn vorzeigte, ratlose Gesichter.
Ich sagte, der wäre doch im Internet.
Das Umfeld meinte, wir müssten arbeiten um unseren Lebensunterhalt zu verdienen.
Radio hören im Geschäft undenkbar. Hintergrundmusik von DVD ja.
Im weiteren Gespräch erklärte ich denn den Leuten, dass dieser Herr sich von den Rundfunkbeiträgen ernährte, da war das Entsetzen(oder Empörung) auf den Gesichtern nicht zu übersehen.
Jetzt kennen wieder mehr Leute diesen Herrn.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
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Eicher: [...] Die Hauptprobleme sind, man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen.

So einen Unsinn verbreitet ein Jurist? Die "Kirchensteuer" ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein. Nicht-staatliche Institutionen können keine Steuern erheben. Dass die Vereinsbeiträge vom Finanzamt für die beiden großen Kirchen eingezogen wird, ist m. E. ein Skandal. Die Kirchen wissen das und horten daher die Einwohnerdaten derjenigen, die in der Kirche sind. Nur für den Fall, dass das Inkasso durch die Finanzämter einmal beendet wird.

Zitat von: Eicher
Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Wie wir wissen ist der sogn. Rundfunkbeitrag EU-rechtlich betrachtet eine staatliche Beihilfe. Eine als Rundfunksteuer korrekt titulierte Finanzierung des ÖRR birgt nach meiner Ansicht ebenso wenig die Gefahr staatlicher Abhängigkeit und Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie die bisherigen Regelungen selbige letztlich nicht verhindert haben. Theater, Oper, Filme und andere Bereiche der Kultur werden zu nicht geringen Teilen mit Steuermitteln finanziert. Es ist nicht bekannt, dass sich Kulturschaffende deshalb in ihrer Arbeit behindert sehen und diese Unterstützung aus solchen Gründen etwa ablehnen.

Im März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht eine seit mehr als 50 Jahren bestehende, verfassungswidrige Besetzung der Gremien des ZDF festgestellt. Ein Zustand, der faktisch eben solange bekannt ist, wie das Zweite Deutsche Fernsehen existiert und quasi zum Gründungskonzept des ZDF gehört. Es ist nicht zu übersehen, dass für alle übrigen öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland bezüglich deren Gremien letztlich das Gleiche gilt wie für das ZDF. Man muss zudem nicht einmal, wie Herr Eicher, befürchten, dass Politik und Staat auf die Sender Einfluss nehmen. Dies ist längst gängige Praxis und wird von Politikern indirekt nicht einmal in Abrede gestellt, wenn z. B. von "Rotfunk" bzw. "Schwarzfunk" die Rede ist. Begriffe, die es bis in die populäre Wikipedia im Internet gebracht haben.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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