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Autor Thema: Was ist eine "Verwaltungsvereinbarung"? Voraussetzungen/ Kriterien  (Gelesen 37745 mal)

c
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Alles Fragen, die ich mich auch frage.

Es ist schon schade, dass die Gerichte bislang über diese juristisch spannenden Grundsatzfragen hinweggehuscht sind. Aber es hat Unterhaltungswert: so können wir noch jahrelang weiter mit dem ÖRR vor Gericht diskutieren  >:D

Eigentlich schon fast ein individuell-konkreter Vorteil, für den man gerne zahlt.  (#) Und nicht etwas, was einem von Verfassung wegen bereits zusteht, wie das Angebot eines ÖRR, was also eine Gemeinlast darstellt und keinen individuellen Vorteil... huihuihui. Karlsruhe schwitzt..   |-

Zurück zum Thema: was die LRAs sind und dürfen steht im jeweiligen Gesetz (senden, senden, senden).

Beim MDR ist es ein Staatsvertrag. Es ist natürlich ein komisches Ding, so eine Anstalt des ÖR, die gleichzeitig drei Ländern gehört  und abwechselnd reihum der Rechtsaufsicht eines anderen Landes untersteht. Man könnte auch sagen ein Unding. Aber watt es nisch so alles jibt, wa?

Übrigens sehe ich nicht ein, dass ein Sachse eine Abgabe für Thüringer zahlen soll, damit die Abends was zum gucken haben. Oder für die Pfälzer. Oder gar die Franzosen (ARTE), Ösis (3Sat). Was? Steht so im Grundgesetz? Wo?


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Wer ist der oder sind die Eigentümer des BS?  Ich nehme an, die 16 Länder und nicht die 9 LRAs, ZDF und DR?
Gegenfrage: Wer ist Eigentümer einer Tochtergesellschaft eines Konzerns? Dann könnte man doch diese Antwort auch auf das Verhältnis von LRA, BS und Co. projezieren?


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
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Ich steh da derzeit auf dem Schlauch. Ich kann nur raten.
Ich weiß lediglich, dass die LRAs Anteile am BS halten, wie bei einer Aktiengesellschaft.

Ins Impressum gehört sozusagen nicht nur der Betreiber, sondern auch der materiell Verantwortliche, der Prozessfähige. Steht da etwas bei beitragsservice.de?
Bei denic steht als Domaininhaber der BS selbst, obwohl der Domaininhaber rechtsfähig zu sein hat.
Der BS hat sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen als Domaininhaber selbst registriert.

Ich habe da bisher nichts gefunden, womit ich etwas anfangen kann.

--- Dann wäre wohl die LRA ein Konzern mit Rechten einer Behörde???


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c
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Die Marken vom BS und der ARD wurden jedenfalls durch die Rundfunkanstalten als gemeinsame Eigentümer eingetragen (und eben nicht BS oder ARD). Das Markenamt lässt sich also keinen Bären aufbinden.


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g
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durch die Rundfunkanstalten als gemeinsame Eigentümer eingetragen (und eben nicht BS oder ARD).
Ich vermute jetzt durch die LRAs? Weißt du, wer im Einzelnen?

Mein Einwand wäre da: wir befinden uns im Landesrecht. Eine Anstalt darf ihre eigene Marke allemal haben innerhalb eines Landes.
Dürfen mehrere LRAs eine Marke haben und welchem Recht unterliegen diese?


Diese Marke auf den Schreiben, die allen LRAs gehört , bedeutet für mich, dass alle gleichzeitig als Forderungssteller gegenüber eines Bürgers z.B. des Landes Hessen auftreten.
Ein rechtsverbindliches Schreiben hat nur den echten Gläubiger auszuweisen, ist meine Meinung.
Der Nutzer in Hessen ist aber nur seiner LRA gegenüber verpflichtet. Der Nutzer wird m.E. getäuscht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 01:13 von gerechte Lösung«

g
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Gegenfrage: Wer ist Eigentümer einer Tochtergesellschaft eines Konzerns?
Wenn ich jetzt von der Wort-Bild-Marke ausgehe, dann sind es alle LRAs, ZDF und DR.
siehe:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19825.msg125306.html#msg125306

Denen gehört die Wort-Bild-Marke ARD-1 ZDF DR BS.
Dann wäre der BS die Tochtergesellschaft aller LRAs, ZDF und DR.

Die Gretchenfrage: Wir befinden uns im Landesrecht und es kommt ein Schreiben mit dem Logo von Sendern in ganz Deutschland?
M.E. ist das Vortäuschung falscher Tatsachen, da der Empfänger glauben muss, dass all die oben Genannten die Gläubiger sind.


Der Nutzer in Hessen hat aber nur einen Gläubiger zu haben und das muss unmissverständlich aus dem Schreiben hervorgehen.
Wobei nichtmal klar ist, ist es der HR allein oder der HR, ZDF und DR?

In allen Schreiben, die ich bisher gesehen habe, ist immer nur die Rede vom "Gläubiger", ohne, dass dieser genau benannt ist. Für meine Begriffe muss dieser exakt benannt sein.
Soll der hessische Bürger sich das raussuchen?

M.E. senden ZDF und DR deutschlandweit und gehören nicht zum Landesrecht des hessischen Nutzers. Hierbei wäre, wennschon, eine Finanzierung aus Steuermittel anzuraten. Wieso muss das der hessische Nutzer mit latzen?


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Der BGH bestätigt die Auffassung

Zitat
[...] der BS ist a la ARD, (siehe: BGH KZR 31/14), eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit und kann weder klagen, noch verklagt werden

Rn. 19
Zitat
Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, [...]

I ZB 64/14
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1010c565b4289a15213ef14390f5fef5&nr=71633&pos=0&anz=1


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b
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Anfrage per Mail bei WDR Rundfunkrat über die Verwaltungsvereinbarung "ARD-Verwaltungsvereinbarung   zur Gremienkontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen".
Am 15.03.2018
Zitat
ich   brauche   diesen   Dokument:   ARD-Verwaltungsvereinbarung   zur Gremienkontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen.

Darüber wurde im Newsletter des WDR-Rundfunkrats Nr. 6/2014 vom 14. Juli 2014 https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rundfunkrat-newsletter120.pdf

die Öffentlichkeit informiert:

"4.     Beschluss    über    die    ARD-Verwaltungsvereinbarung    zur Gremienkontrolle von Gemeinschaftseinrichtungen

Die   Verwaltungsvereinbarung   der   ARD  wurde  auf  Initiative  der Gremienvorsitzendenkonferenz  (GVK)  geschaffen. Sie stärkt und regelt die      Gremienkontrolle      von      rechtlich      unselbständigen ARD-Gemeinschaftseinrichtungen,     die     nicht    organisatorischer Bestandteil  der  jeweiligen  ARD-"Sitzanstalt"  sind. Für den WDR ist dies    die    Federführung    über    die    Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice". Der Rundfunkrat stimmte gem. § 16 Abs. 2 WDR-Gesetz deshalb  der  "Verwaltungsvereinbarung  Beitragseinzug"  zu  und  wird deshalb    zum    30.    September    2015    eine   Evaluierung   zur Verwaltungsvereinbarung vornehmen."

Antwort vom 21.03.2018
Zitat
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dieses Dokument nicht veröffentlicht ist und es nicht im Ermessen des WDR-Rundfunkrats liegt, dies zu tun. Bei den Verwaltungsvereinbarungen handelt es sich um interne Vereinbarungen zwischen Landesrundfunkanstalten der ARD sowie zum Teil mit ZDF und Deutschlandradio. Häufig regeln sie Detailfragen zur Finanzierung, zur Zuständigkeit, zu Arbeitsabläufen sowie organisatorischen oder technischen Einzelheiten. Sie stellen - anders als z.B. Satzungen - kein materielles Recht dar, sodass eine Veröffentlichung (z.B. im Gesetz- und Verordnungsblatt) nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für die fragliche Verwaltungsvereinbarung. Konkret für den WDR erstreckt sich deren Anwendungsbereich auf die Gemeinschaftseinrichtung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", über die der Verwaltungsrat und der Rundfunkrat des WDR stellvertretend für alle ARD-Gremien die Gremienkontrolle ausüben.

Solche Dokumente zu veröffentlichen, ist Entscheidung der ARD, auf deren Internetseite sich einige andere Verwaltungsvereinbarungen finden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 13:32 von boykott2015«

g
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Antwort vom 21.03.2018
Zitat
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dieses Dokument nicht veröffentlicht ist und es nicht im Ermessen des WDR-Rundfunkrats liegt, dies zu tun.
Bei den Verwaltungsvereinbarungen handelt es sich um
interne Vereinbarungen
zwischen Landesrundfunkanstalten der ARD sowie zum Teil mit ZDF und Deutschlandradio.
.
Das ist genau wie bei der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug.
Diese regeln interne Sachen. Was heißt das? Externe Belange dürfen dort nicht geregelt werden.

Nur, in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug wird der BS dazu angestiftet, rechtlich gegenüber dem Bürger tätig zu werden, was für meine Begriffe absolut rechtswidrig ist.
Dazu komme ich später noch, indem ich Stück für Stück aus diesem rechtswidrigen Stück Papier zitiere.

Von mir aus dürfen die vereinbaren, was die intern wollen, aber mir gegenüber hat das nicht rechtsfähige etwas NICHTS nicht entgegenzutreten.



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Diese regeln interne Sachen. Was heißt das? Externe Belange dürfen dort nicht geregelt werden.

Darf man erfahren auf welcher gesetzlichen Grundlage deinen Recherchen nach die ÖR-Rundfunkanstalten "externe Belange" nicht regeln dürfen?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
  • Beiträge: 860
Extern heißt nach außen.
Ich müsste noch hinzufügen bezüglich Landesrecht in Sachen Rundfunk gegenüber dem Bürger.

Immer nur Landesrecht im eigenen Land.

Alles, was nach außen hin gegenüber dem Bürger erfolgen darf, ist offen für jeden einsehbar. Dazu braucht es keine internen Abmachungen, die nicht veröffentlicht werden dürfen.

Wir haben es mit sog. öffentlich rechtlichen Anstalten zu tun.
Wozu braucht es da geheime Abmachungen?


@Pinguin,
Zu deinem Beispiel mit der Tochtergesellschaft. In welchem Recht bewegt sich das? Verm. Bundesrecht?
Treten dort mehrere Konzerne als Muttergesellschaft unter unterschiedlichem Recht auf? (Unterschiedliche Staaten?)
Befindet sich dabei die Tochtergesellschaft in einem anderen Staat?

Ein wenig sarkastisch:
Zitat
  Tochterunternehmen wurden und werden insbesondere gegründet, um bei Mischkonzernen mit horizontaler oder vertikaler Konzernstruktur die einzelnen Tätigkeitsgebiete voneinander zu trennen und transparenter zu gestalten. 
quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tochtergesellschaft
Beim BS ist das genau entgegengesetzt, nämlich intransparent.

Dazu meine Frage. Ist der BS so etwas wie eine sog. Tochtergesellschaft, an der m.E. 16 Länder mit 16 mal Landesrecht oder eben 9 LRAs, ZDF und DR beteiligt sind?
Der BS selbst ist nicht rechtsfähig, nicht parteifähig und nicht prozessfähig.

Der BS betreibt eine eigene Abteilung Recht und Personal, die das Konto von Mr.X hat pfänden lassen.
Herr Bo..... , Frau Sc.... . Die Beiden haben keine Arbeitsverträge mit der LRA des Mr.X.

Da komm ich beim allerbesten Willen nicht mit. Ein nicht rechtsfähiger BS will eine Unterabteilung haben, die rechtsfähig sein soll?
Diese beiden o.g. Personen haben die Anweisung zum Pfänden gegeben. Die Bank hat es trotz Widerspruch und Hinweis auf die Nichtrechtsfähigkeit vollzogen.

Für mich ist es ein Unding, dass eine untergeordnete Abteilung rechtsfähig sein will und dass der BS diese Abteilung überhaupt haben darf, die im gesamten Bundesgebiet tätig wird, obwohl wir uns im Landesrecht befinden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 18:14 von gerechte Lösung«

g
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User pinguin im anderen thread:

Jemandem, der nicht rechtsfähig ist, der weder verklagt werden kann, noch selber klagen darf, willst Du eine Vollmacht erteilen? Daß er für Dich also Dinge tun darf, für die Du dann freilich einzustehen hast?
Genau das aber wird mit dieser Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug gemacht. Der BS wird dazu regelrecht angestiftet, widerrechtlich in rechtsrelevante Sachen einzugreifen.

nachzulesen: https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf


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Zu deinem Beispiel mit der Tochtergesellschaft. In welchem Recht bewegt sich das? Verm. Bundesrecht?
Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, damit Bundes- und EU-Recht.

Zitat
Treten dort mehrere Konzerne als Muttergesellschaft unter unterschiedlichem Recht auf? (Unterschiedliche Staaten?)
Nö, eher eben umgekehrt; 1 Muttergesellschaft und viele Tochtergesellschaften.

Zitat
Befindet sich dabei die Tochtergesellschaft in einem anderen Staat?/quote]Bei international verflochtenen Strukturen durchaus denkbar. (Siehe Tata und Peugeot).


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Zitat
Befindet sich dabei die Tochtergesellschaft in einem anderen Staat?
Bei international verflochtenen Strukturen durchaus denkbar. (Siehe Tata und Peugeot).
Danke.
Nun vermute ich jedoch als rechtsfähig?

Beim BS geht das nicht, aufgrund der 16 Mal unterschiedliches Länderrecht.


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Ein paar für meine Begriffe kleine Schmankerln und grob rechtswidrige Dinge hinsichtlich der Beauftragung des BS.
Unten ein paar Auszüge aus dem zu rechtswidrigen Handlungen aufforderndem Stück nutzlosem Papier.

Ich frage mich, wer sind die, die sowas von Stapel lassen? Die gehören m.E. weit weggesperrt.

https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf

Zitat
  Präambel
Hohe Priorität soll der serviceorientierten Kundenbetreuung
eingeräumt werden. 

3 1
Gegenstand
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio

.. den die Beitragsschuldner.. 

... Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht ...

Durch den Zentralen Beitragsservice nehmen
die Rundfunkanstalten folgende Einzelaufgaben wahr:
Kundenbetreuung,
Entgegennahme und Bearbeitung von An-, Um-, Änderungs- und Abmeldungen
der Beitragsschuldner

Einleitung
von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen {Inkasso
und Vollstreckung],

Vereinbarungen mit Postdienstleistern, Geldinstituten usw. zur Regelung des
Zahlungsverkehrs

Durchführung der Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen sowie Führung des
entsprechenden Bestands

Planung und Bereitstellung aller IT-Verfahren und IT-Anwendungssysteme für
den Beitragseinzug. Bereitstellung/Betrieb der technischen Voraussetzungen
für den Internetauftritt „www.rundfunkbeitrag.de",

Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, ...



Wie gesagt, hier wird der BS durch die, die da unterzeichnet haben, zu externen Handlungen gegenüber dem Nutzer/ Nichtnutzer in rechtswidriger Art und Weise angestiftet.

Eigentlich müsste man Mitleid mit denen haben. Da gibt es einen GF, der doch weiß, dass die Mannschaft nicht rechtsfähig ist. Der ist verantwortlich.
Wahrscheinlich weiß der das gar nicht?

Ich will mal hoffen, dass dem Spuk bald ein Ende bereitet wird.

Mr.X bastelt derzeit an einer Strafanzeige.


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