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Autor Thema: Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt  (Gelesen 16384 mal)

g
  • Beiträge: 860
Schön gemacht pinguin. Da musste ich zweimal lesen, bevor mir das aufgefallen ist.

@pinguin:
Der Widerspruch mit der Vollmacht ist darin begründet, dass sozusagen der BS einmal als eigenständiges Unternehmen auftritt bzw. vortäuscht, eines zu sein und andermal Teil der LRA sein soll.

Die Ursache hierfür ist, dass nicht konkret nach außen dargestellt wird, was der BS nun ist. Alles verwaschen. So, wie es gebraucht wird, wird es vom Gericht interpretiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2018, 20:06 von gerechte Lösung«

K
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@all: könnten wir uns (bitte) darauf einigen diese Diskussion um BS HIER nicht zu führen?

Danke ;-)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.285
Du hast Recht.

Frage zu Deinem "GZ"; könnte das nicht auch einfach nur für "Geschäftszeichen" stehen?


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Freigabe des Dokumenteninhabers zur Verteilung/Verbreitung liegt vor.

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 2.239
Und hier die Ablehnung des Befangenheitsantrages komplett incl. Begründung
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Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 890
Interessant. Herr Eicher unterstellt Herrn Dr. Sprißler Willkür. Herr Eicher scheint eine empfindliche Mimose zu sein. Wenn es nicht nach seinem Willen geht, quängelt er.
Was sollen die Zwangsbeitragszahler erst sagen, die seit Jahren tausendfach die Willkür des deutschen Justizsystem zu spüren bekommen >:(


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G
  • Beiträge: 1.548
Danke Kurt für die komplette Berichterstattung!

Bravo, weiter so LG Tübingen. Für Deutschland, für die Demokratie.

"Rechtsbehelfsbelehrung: Dieser Beschluß ist nicht anfechtbar"

DER JUSTITIAR wurde also zum Richter auf Lebenszeit ernannt, hat aber aufgrund der zu geringen Bezahlung zum Fernsehen gewechselt. Zum Glück!

Herr Eicher scheint eine empfindliche Mimose zu sein. Wenn es nicht nach seinem Willen geht, quängelt er.

DER JUSTITIAR quängelt nicht, der kämpft ums nackte Überleben. Er hat maßgeblich zum gesetzwidrigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beigetragen und jetzt wird ihm dieser um die Ohren gehauen. Die schmeißen den kurzerhand raus, denn Quizshows und "Rote Rosen" kann er nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 15:43 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Zitat
Er setze sich jedoch nicht mit existierender Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinander.
Zum Glück ein Mensch, der sich mit den Schund-Gefängnisurteilen des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt auseinander gesetzt und erkannt hat, dass eine EuGH-Vorlage gerade deswegen erfolgen musste, Herr Eicher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 02:34 von Bürger«

  • Beiträge: 577
Vielen Dank @Kurt und den Einsicht spendenen "Dokumenteninhaber"!

DER JUSTITIAR wurde also zum Richter auf Lebenszeit ernannt, [...]
Und wo? In Rheinland-Pfalz. Weitere Fragen...? ;)

Zitat von: Herrn H. Eicher
[...] Vorliegend ist daher die oben beschriebene Schmerzgrenze nicht nur erreicht, sie ist deutlich überschritten. [...]
So, ja, aha. Demnach weiß DER JUSTITIAR also nicht wirklich, was echte Schmerzen sind. Das könnte sich bald aber durchaus noch ändern...

(...von einer Live-Übertragung seiner Artikulationen - etwa im SWR - wäre dann allerdings dringend abzuraten, um die so vielen älteren Menschen nicht auch noch vollends zu vergraulen!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 02:35 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
OT:
Zitat
Dr. Hermann Eicher
Justitiar des SWR     
1955             geboren in Koblenz
1975-1980    Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg/Br. und Mainz;
1981-1983    Referendariat und zweites juristisches Staatsexamen;
1983-1986    Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Promotion an der Universität Mainz
1986-1988    Sozialrichter in Koblenz;
1987             Ernennung zum Richter auf Lebenszeit;
1988-1989    Sozialrichter in Mainz;
1989-1991    Südwestfunk Baden-Baden: Persönlicher Referent von Intendant Willibald Hilf;
1991-1996    Leiter der Abteilung Zentrale Aufgaben im SWF Landesstudio Rheinland- Pfalz in Mainz;
1996-1998    Hauptabteilungsleiter Produktion (Hörfunk und Fernsehen) im SWF-Landesstudio Rheinland-Pfalz in Mainz;
Mai 1998       Wahl zum Justitiar des SWR;
1999-2000 und 2009-2010    Vorsitzender der Juristischen Kommission von ARD/ZDF;
seit 1998    Federführend in der ARD für das Rundfunkgebührenrecht zuständig.
Quelle: https://www.mainzer-medieninstitut.de/personen/hermann-eicher.php


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o
  • Beiträge: 1.567
Vielen Dank an den edlen "Spender" für die extrem aufschlussreichen Fotos.

Der mit 32 Jahren (ist das normal?) auf Lebenszeit ernannte Richter nimmt sich in seinem Schreiben ganz schön was heraus ("reibt sich die Augen",  mehrfach "außerhalb der Gesetzlichkeit",...). Viel fehlt nicht mehr, und DER JUSITIZIAR versucht, Dr. S. zu behandeln, wie man hessische Steuerfahnder behandelt hat.

Ich verstehe Herrn E.s Gezeter sowieso nicht. Wenn der Rundfunkbeitrag so wasserdicht ist, was hat er dann Angst vor dem EuGH. Es wird doch alles ganz knusprig sein, und Wohnungseinbrüche und Verhaftungen wegen weniger als 500 Euro werden halt hinzunehmen zu sein... im GEZ-Staat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 02:36 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Danke an Kurt. Geile Quelle.

Dr. Sprißler ist der Held dieser Tage.

DER JUSTITIAR quängelt nicht, der kämpft ums nackte Überleben. Er hat maßgeblich zum gesetzwidrigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beigetragen und jetzt wird ihm dieser um die Ohren gehauen. Die schmeissen den kurzerhand raus, denn Quizshows und Rote Rosen kann er nicht.
Meine Gedanken sind seit geraumer Zeit haarganau die Richtung.
Ich denke der große Plumps steht bevor.
Wer hat das Wort "Nutzer ", was im Gutachten war, gestrichen?

Das BVerfG kann gar nicht anders und muss die Wohnungssteuer, die es nunmal ist, kippen.
Es ist 100% eine Steuer.
Des Weiteren sind alle, aber auch alle Aktivitäten des BS hinsichtlich Bürger rechtswidrig.


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r
  • Beiträge: 37
Vielen Dank Kurt,

da steckt wieder jede Menge Argumentationshilfe drin.

Ich kenne jemanden, dem in 1. Instanz Unrecht erging, obwohl er sich auf das ausstehende Urteil des EuGH
berufen hat. Er wartet jetzt auf einen neuen Bescheid, um nochmal in die 1. Instanz zu gehen.
Er steht im regelmäßigen Kontakt mit der Abteilung für Beitragsrecht in Stuttgart. (falls jemand noch Ruf-/ Fax- Nummern benötigt)
Die vorgelegte Argumentation des Hr. Dr. Sprißler wurde am Verwaltungsgericht und Geburtsort von Herrn Dr. Eicher nicht berücksichtigt.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
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Nee, nee! Beim ÖR-Rundfunk kann ein führender Mitarbeiter in jedes verfügbare Fettnäpfchen gern mehrfach reintreten. Dafür wird der eher befördert als abgeschoben. Anders ist die Dauerpräsenz der Dösköppe in den Sendern kaum zu erklären. Wie die "gewählt" werden, wissen wir ja.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2018, 15:47 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

r
  • Beiträge: 37
Besser kann man es nicht erklären:
Zitat
Dr. Sprißler, Richter am LG Tübingen, hat anscheinend zu oft gegen den Rundfunkbeitrag ("GEZ") geurteilt.  Nun hat der Südwestrundfunk Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt. Er sei nicht neutral und dürfe daher keine Verfahren mehr entscheiden, in denen es um den Beitrag geht.

Im heutigen Podcast erläutere ich die rechtlichen Hintergründe und werfe einen Blick auf die Argumente des SWR und des Richters.

Abamatus-Podcast (3): Befangenheitsantrag des SWR
[Video ~18:30 min, Start-Zeit ~5:12 min, veröffentlicht 20.11.2017]
https://youtu.be/AxYawo_5Qr8
https://youtu.be/AxYawo_5Qr8?t=5m12s ;D


Siehe auch unter
sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de, 19.11.2017
Rundfunkbeitrag: SWR hält Tübinger Richter für befangen
https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2017/11/rundfunkbeitrag-swr-haelt-tuebinger-richter-fuer-befangen/
der Rechtsanwaltskanzlei „Abamatus“, Thomas Hummel
http://www.abamatus.de


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