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Autor Thema: Neuer "Festsetzungsbescheid" trotz laufendem/ruhendem Verfahren am VG  (Gelesen 2201 mal)

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  • Beiträge: 22
Gegeben sei eine Person P, die nach Androhung der Zwangsvollstreckung Anfang 2016 (a) Eilrechtsschutz beantragt und (b) Klage gegen den Rundunkbeitrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht habe.

In der Klageerwiderung habe die LRA geschrieben, das Vollstreckungsersuchen sei zurückgenommen worden und das "Beitragskonto" von P sei einstweilen "mahn- und sollausgesetzt". Den Antrag auf Eilrechtsschutz habe P dann für erledigt erklärt.

Hinsichtlich seiner Klage habe P seit ca. 2 Jahren nichts mehr gehört - es gab bisher keine Verhandlung und auch keinen Beschluss seitens des Verwaltungsgerichts.

Gesetzt den Fall, dass P nun plötzlich wieder einen "Bescheid" des Beitragsservice/der LRA bekommen habe, für einen bisher noch nicht beschiedenen Zeitraum, z.B. Q4/2015, was könnte dann eine angemessene Reaktion sein?

Kennt jemand von Euch ähnliche Fälle?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 13:58 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch bei laufenden Gerichtsverfahren und Aussetzung von Vollstreckungen muss man mit weiteren Festsetzungsbescheiden rechnen. Auch hier gilt die Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten und entsprechend vorzugehen.


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 221
Mahlzeit!

In Berlin hat sich fiktiv einmal etwas Ähnliches zugetragen:

Kläger hat hier 'über's Gericht' den beklagten Fernsehsender zur Herbeiführung von Klarheit aufgefordert. Da sich der Kläger es nicht umständlicher machen wollte als nötig, hat er mit dem entsprechenden Schreiben "über's Gericht" auch gleich beim beklagten Fernsehsender hilfsweise Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Kläger nahm diesen Vorfall überdies auch gleich zum Anlass, das Gericht für seine langanhaltende Untätigkeit zu rügen.

https://natuerlichzahlichnicht.blogger.de/stories/2663305/

Hier die ganze Geschichte; dort ist nachzulesen wie es weiterging:

https://natuerlichzahlichnicht.blogger.de/

bzw.

VG Berlin: Nichtnutzer, Zwangskunde, Geringverdiener u. Wohngeldbezieher vs. RBB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17332.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 13:56 von Bürger«

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Gesetzt den Fall, daß P nun plötzlich wieder einen "Bescheid" des Beitragsservice/der LRA bekommen habe, für einen bisher noch nicht beschiedenen Zeitraum, z.B. Q4/2015, was könnte dann eine angemessene Reaktion sein?

Kennt jemand von Euch ähnliche Fälle?

Zur angemessenen Reaktion hat @Markus KA bereits die Antwort gegeben.

Ähnliche Fälle wird es regelmäßig geben. Hintergrund ist der, dass die Verjährung der Forderung droht.

siehe z.B.:
Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.0.html

Daher ist durchaus anzunehmen, dass der BR im Laufe des Jahres 2018 wenigstens den Festsetzungsbescheid für Q4/2015 schicken wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 09:15 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kennt jemand von Euch ähnliche Fälle?
Ja ;)

Gesetzt den Fall, dass P nun plötzlich wieder einen "Bescheid" des Beitragsservice/der LRA bekommen habe, für einen bisher noch nicht beschiedenen Zeitraum, z.B. Q4/2015, was könnte dann eine angemessene Reaktion sein?
Die angemessene (vermutlich beste und mglw. einzig richtige) Reaktion wäre:
- fristgerechter Widerspruch mit
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
und
- Aussetzung des Widerspruchsverfahrens bis zum Abschluss der bereits anhängigen Hauptsache

Siehe Beispiel-Formulierung u.a unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html


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c
  • Beiträge: 22
Danke für die hilfreichen Antworten!


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