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Autor Thema: Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai  (Gelesen 9635 mal)

Uwe

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Nichtzahler, Obacht!
Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai


Quelle: Tagesspiegel 07.03.2018 von Joachim Huber

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio setzt sich per neuem Meldedatenabgleich auf die Spur der Nichtzahler

Die Uhr tickt. Wer, aus welchen Gründen auch immer, den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, muss den 6. Mai beachten. An diesem Stichtag werden bundesweit die Daten in den Einwohnermeldeämtern quasi eingefroren und anschließend in mehreren Chargen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (DLR) zum Abgleich übermittelt. „Die Übermittlung der Daten wird spätestens bis zum 31. 12. 2018“ abgeschlossen sein“, teilte der Beitragsservice dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.
Verarbeitung und Auswertung wird die GEZ-Nachfolgeeinrichtung unmittelbar mit den ersten Datenlieferungen beginnen, der Beitragsservice rechnet mit einem Abschluss in der zweiten Jahreshälfte 2019. Spätestens dann wird der Beitragsservice wissen, wie es um die „Beitragsehrlichkeit“ bestellt ist. Die Zahlung von monatlich 17,50 Euro ist allgemein verpflichtend, ob jemand die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzt oder nicht nutzt, ist unerheblich.

weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/medien/nichtzahler-obacht-die-ehrlichkeit-bekommt-einen-stichtag-6-mai/21044424.html


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Eingefroren und in Chargen übermittelt?
Weiß jemand welche Kosten das bei den Einwohnermeldeämtern verursacht?
Habe ich nicht ein Recht, veraltete Daten korrigieren zu lassen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 00:29 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Uwe

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Siehe auch online-boykott Artikel vom 10.09.2017 unter
Wo bleibt die Wahrheit? Wo bleiben unsere Rechte? Wo bleiben unsere Daten?
Die Dauerlüge: Einmaliger Meldedatenabgleich – Neudeutsch: „Bestandsdatenabzug“

https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug


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c
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Durch den RfBeitrag würde alles einfacher und gerechter, hieß es.
Es fielen nicht mehr so viele schwarze Schafe durch's Netz, wurde versprochen.

Wozu dann die regelmäßige Wiederholung des Datenabgleichs?
Gibt es da doch ein Erhebungs- und Vollzugsdefizit?
Ist das Netz doch nicht so eng?
Alte Löcher gestopft, aber neue Maschen aufgerissen?

Wenn so ein Aufwand betrieben wird (> ein Halbes Jahr Auswertung!!), dann muss doch die Fehlerquote erheblich sein.

Es war sonnenklar, von Anfang an: Das System funktioniert nicht. Kann nicht funktionieren.
Es war eine bescheurte Idee, an Wohnungen anzuknüpfen. Ja, wir haben als Stasi-Nation das wasserdichteste Meldesystem a.k.a. Bürger-Erfassungs-Maschinerie weltweit. Aber Wohnungen sind nunmal ein fließender Begriff. Ständig wird abgerissen, neu gebaut, zusammengelegt, auseinanderdividiert. Da kommt keiner mit.

Die Personen-Abgabe wäre schön, einfach und effektiv gewesen.
Und so klar eine Steuer, dass es sogar der 6. Senat des BVerwG begriffen hätte.


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Aus dem Jahresbericht 2015 der Berliner Datenschutzbeauftragten:
https://www.datenschutz-berlin.de/jahresberichte.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
........die Daten ..........in mehreren Chargen ........
zum Abgleich übermittelt.....

Lt.
Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten

werden sie diesmal die Daten bereits nach nur wenigen Tagen/Wochen bekommen
(Mai bis Juli dieses Jahr!) .

Quelle: https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
So ein Schwachsinn!

Verschlüsseln der Sendungen, dann kann sich niemand rausreden, der es nutzt und nicht zahlt.

Erst dann werden sie gewiss, wie viel sie an Kunden haben und ob dann 8-9 Milliarden zusammen kommen, werden sie auch sehen.

Sie haben ja eine breite Zustimmung der Gesellschaft! Dann versehe ich nicht, warum die Politiker und Gerichte sich noch mit dem Zwangsbeitrag rumschlagen. So soll nur für eine Wohnung gezahlt werden, obwohl ja auch sehr oft mehrere Menschen in der Wohnung wohnen, die ja laut der Statistiken ja so gerne den RUNDFUNKBEITREG zahlen würden, nur laut RBStV brauchen sie das nicht!  :o Warum legt man dem öff rech Staatsfunk solche Fesseln an, wo doch der Zwangsbeitrag nicht ausreicht?
 
Wäre doch für eine Petition sinnvoll:

FREIHEIT FÜR DEN ÖFFENTLICH RECHTLICHEN RUNDFUNK!!!

GEBT DOCH ENDLICH DEN ÖFFENTLICH RECHTLICHEN RUNDFUNK FÜR DEN FREIEN WETTBEWERB FREI!

Sie werden dann locker 18 Milliarden einnehmen!
 

Einfach für alle,
(außer für die Nutznießer, Großverdiener und Pensionäre des öffentlich rechtlichen Staatsfunk)
einfach verschlüsseln !

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 00:35 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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  • Cry for Justice
Die Personen-Abgabe wäre schön, einfach und effektiv gewesen.
Inwiefern ?
Als Pauschalabgabe alle über einen Kamm geschert ist immerhin noch sozial gerechter als die asoziale Wohnungssteuer.
Nein, so auch nicht !
Wenn schon einfach und effektiv, dann doch bitteschön auf den Gehaltszettel damit.
Funktioniert doch mit anderen Beiträgen schon ewige Zeiten ganz gut sozial gerecht, einfach und effektiv....
Das wäre doch DIE Personenabgabe, EINFACH FÜR ALLE.
Nur leider steht damit ein noch viel größeres Problem in den Startlöchern !
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2018, 20:15 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

T

Tereza

Aus einem aktuellen Schreiben (März 2018) des LABO Berlin an eine fiktive Auskunft ersuchende Person:

Zitat
Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BMG ist der betroffenen Person bei Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte Melderegisterauskunft nach § 49 Abs. 1 BMG im Einzelfall auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten und ihre Empfänger zu erteilen.
Dies gilt nicht, wenn die abrufende Stelle eine der in § 34 Absatz 4 Satz 1 BMG* genannten Behörden ist.
*
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__34.html
Landesrundfunkanstalt zählt nicht dazu.

Zitat
Regelmäßige Datenübermittlung gem. § 36 Abs. 1 BMG
Datenempfänger (Rechtsgrundlage MeldDÜV BE**)
Landesrundfunkanstalt (§ 3)
Finanzamt (§ 4)
Bezirksämter (§§ 5 - 8 sowie 12 und 14)

Die Aufzählung der Datenempfänger gemäß Rechtsgrundlage MeldDÜV BE umfasst insgesamt 14 Behörden u. a. „Einrichtungen“ wie z. B.
Zentrale Stelle bei der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Stelle für das bevölkerungsbezogene Mammographie-Screening im Land Berlin (DDR ick hör dir trapsen), Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ...

**
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/bln/meldduv_ges.htm
Zitat
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten in Berlin
- Berlin -
Vom 28. September 2017
(GVBl. Nr. 28 vom 28.10.2017 S. 522)
Gl.-Nr.: 210-7-1
§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

(1) Die Meldebehörden dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung von diesem beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bei Anmeldung, bei Abmeldung oder bei Tod folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

    Familienname,
    frühere Namen,
    Vornamen,
    Doktorgrad,
    Geburtsdatum,
    derzeitige und letzte frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung,
    Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    Familienstand,
    Sterbedatum,
    Vorliegen eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 des Bundesmeldegesetzes.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Beitrag zusteht, zu ermitteln. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und die von diesem beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.

(3) Datensätze zu Personen mit einer Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes werden nicht übermittelt.


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Zitat
§ 3 Regelmäßige Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg

(1) Die Meldebehörden dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung
von diesem beauftragten Stelle
uzm Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bei Anmeldung, bei Abmeldung oder bei Tod folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

   
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Beitrag zusteht, zu ermitteln.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg und
die von diesem beauftragte Stelle
haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
Wer, bitteschön, soll denn diese ominöse Stelle sein?
Doch nicht etwa der BS?
Wieso ist diese Stelle nicht benannt? Was ist da faul?

Sofern ich user pinguin richtig verstanden habe, darf man nur Firmen beauftragen, die rechtsfähig sind, oder täusche ich mich?
Da Rundfunk Landesrecht ist, haben die Daten im Land Berlin zu bleiben und haben in der Geheimdienstzentrale in Köln nichts zu suchen.


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Tereza

Zitat
oder der nach § 10 Absatz 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 211, 212) in der jeweils geltenden Fassung von diesem beauftragten Stelle
RBB:
https://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf
Seite 17
Zitat
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
...(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.


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Was für ein schwachsinniger Artikel. Was hat diese massive Verletzung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung mit Ehrlichkeit  :o zu tun?

Und der Autor dieser Zeilen ist wie bei diesen journalistischen Hilfeleistung zum Rundfunkzwangssystem üblich auch schlecht informiert.

Zitat
Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.
Quelle: Tagesspiegel 07.03.2018 von Joachim Huber

Der Beitragsservice ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch nicht einmal namentlich erwähnt!


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Zitat
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
...(7) Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz

oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten

selbst wahr. 
Zum besseren Verständnis:
Die LRA hat selbst wahrzunehmen und hat der Ansprechpartner zu sein und nur gewisse Hilfstätigkeiten beim Einzug und Verrechnen darf die GEZ tätigen.

Der Satz ist jedoch oben so verwirrend geschrieben (Da könnte sogar Absicht dahinter stecken?), wie wenn die GEZ alle der LRA zustehenden Aufgaben übernehmen darf, was aber nicht geht. Es soll etwa so rauskommen, dass eben die Tätigkeiten der GEZ in vollem Umfang an sich Tätigkeiten der LRA sind.
Auf den reinen Einzug mag das ja zutreffen aber nicht auf anderweitige Aktivitäten, denn damit hat sich der Nutzer nie und nimmer einverstanden erklärt.


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Verfasser des Eingangsartikels:
Zitat
Dr. Joachim Huber,
geboren am 13. Februar 1958 in Stuttgart, arbeitet seit Oktober 1990 beim Tagesspiegel in Berlin.
Zunächst als Redakteur im Ressort Fernsehen und Radio, mittlerweile als Leiter des Ressorts Medien (Fernsehen, Radio, Print, Online).
Er ist Mitglied der Jury des Adolf Grimme Preises und der Vorauswahl-Jury des Robert-Geisendörfer-Preises.
Quelle: https://re-publica.com/de/member/5166


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 02:35 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

N
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Zitat
„Der Meldedatenabgleich soll sicherstellen“, argumentiert die Einrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, „dass sich auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“ Wie der zurückliegende Abgleich aus den Jahren 2013/14 trage der neue Abgleich zur Beitragsgerechtigkeit und zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Paragraf 14 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages räumt dem Beitragsservice das Recht dazu ein. Der anstehende Abgleich soll die Aktualität des Datenbestandes garantieren.

Ich habe diesen ominösen §14 (Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) mal nachgeschlagen. Dort fällt das Wort Meldedatenabgleich nicht mal. Dort geht es primär um die Art der Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks. Also hat man sich entweder im Paragraphen geirrt oder es ist einfach gelogen.

Abseits davon benötigt der Beitragsservice auch gar keinen Paragraphen aus dem Rundfunkstaatsvertrags um so etwas zu machen. Laut meiner Stadtverwaltung darf im Grunde jeder meine Meldedaten abfragen, es sei denn es bestünde ein höheres Sicherheitsinteresse. (z.B. ein Zeugenschutzprogramm) Etwaige andere Richtlinien sind dahingehend wohl veraltet oder gelten nicht mehr, wie mir scheint. Oder meine Stadtverwaltung lügt.

Einzig die Frage, ob die ursprüngliche Formulierung, dass es nur einen einmaligen Meldedatenabgleich geben würde, könnte Rechtsstreitpunkt sein. Darf also der Beitragsservice entgegen der bisherigen Aussage, dass es nur einen einmaligen Datenabgleich geben würde (der ja 2013 stattfand) trotzdem einen weiteren durchführen oder sind die dadurch erfassten Daten illegal erworben und damit unzulässig?

Interessant ist auch der unterschwellige Unterton im Artikel dass meine Nicht-Zahlung irgendwas mit meiner Ehrlichkeit zu tun hätte? Das zeugt mal wieder von reichlich Unwissen über die Situation in Deutschland. Ich bin doch total ehrlich und kann reines Gewissens sagen, dass ich in meiner Wohnung keine öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfange oder konsumiere. Und ob nun mit oder ohne meine Adresse. Das ändert ja nichts daran, dass mir der ÖR das Geld aus meinen kalten, toten Händen reißen müsste, um es zu bekommen. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 14:12 von Bürger«

 
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