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Autor Thema: Sehr gutes (genau lesen) Urteil VG Gießen, bzgl. IFG, Jobcenter  (Gelesen 1667 mal)

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Urteil von 2014, NICHT nur geht es hier um den IFG an sich, der von JC abgelehnt wurde... sondern GENAU lesen, das Gericht stellt insbesondere die Organisation der ominösen "Jobcenter" in Frage (Rechtsform, Bezeichnung etc.). "Beitragsservice" ist ähnlich ominös. Das VG gab dem Antragssteller Recht und verurteilte das JC zur Herausgabe der angeforderten Informationen!:

Zitat
VERWALTUNGSGERICHT GIESSEN
Verkündet am: 24.02.2014
Im Namen des Volkes   
Urteil
In dem Verwaltungsstreitverfahren
Kläger,
gegen
das Jobcenter G.,
wegen   Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
hat das Verwaltungsgericht Gießen - 4. Kammer - durch
Richter am VG als Einzelrichter
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2014 für Recht erkannt:

1.   Der Bescheid des Beklagten vom 12. Juli 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 7. November 2013 werden aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste des Beklagten zu gewähren, die die dienstlichen Telefonnummern der Fallsachbearbeiter zu enthalten hat.
2.   Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3. Das Urteil ist wegen der außergerichtlichen Kosten des Klägers vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage Einsicht in die Diensttelefonliste der sachbearbeitenden Mitarbeiter des Beklagten.

Mit Schreiben vom 14.01.2013 beantragte der Kläger bei dem Beklagten die Übersendung der aktuellen Diensttelefonliste mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter....

Weiter:
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2539.htm

Insbesondere den Teil über Bezeichnung "Jobcenter" lesen, das ist köstlich, was Gericht schreibt...


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Das ist doch alles ein alter Hut - inzwischen haben alle Jobcenter darauf reagiert und Ihre Tricks angewendet, damit dieses Urteil nicht greift.


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