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Autor Thema: Klagebegründungsfristen bei bayerischen Verwaltungsgerichten  (Gelesen 3092 mal)

p

programator

Hallo,

nachdem nun Person A und B Ihre Klage eingereicht haben finde ich es erwähnenswert:

Verwaltungsgericht Bayreuth - 3 Wochen Begründungszeit (4 beantragt) - Streitwert
antraggemäß festgelegt - Zahlungsaufforderung der 3,0 Gebühr gleich mit gesendet.

Verwaltungsgericht Ansbach - 2 Monate Begründungszeit (4 Wochen beantragt) - noch kein Streitwert
beschluss - Gebührenrechnung steht auch noch aus.

LG

ein Rundfunkbeitragsgegner.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 15:30 von Bürger«

p

programator

Ich vergass gestern noch zu Fragen:

Wer klagt vor VG Augsburg, München, Regenburg, Würzburg?

Wie sind da die Zeiten?


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M
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Falls es noch interessant ist: Würzburg 6 Wochen


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g
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VG München, März 2018 12 Wochen beantragt - 12 Wochen Frist bekommen.
Die Begründung ist evtl. nicht unerheblich.


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Z
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Man kann jede Klagebegründung mit dem Zaubersatz abschließen: Weiteren Sachvortrag behalte ich mir ausdrücklich vor.

Das bedeutet, daß man jederzeit Schriftsätze nachreichen kann, weil einem eine neue Idee gekommen ist, weil man einen bereits dargelegten Sachverhalt ergänzen mag, weil man weitere Anträge stellen will, weil man auf eine Klageerwiederung der Gegenseite mit neuen Argumenten antwortet.


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d

denyit

Man kann jede Klagebegründung mit dem Zaubersatz abschließen: Weiteren Sachvortrag behalte ich mir ausdrücklich vor.

Das sollte auch ohne den "Zaubersatz" gehen, oder?


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  • Freistatt Bayern
Ich hatte geklagt am VG Augsburg, am 04.07.'17 habe ich die Enscheidung bekommen: Ich sehe die Sache eher sportlich.
Zeit zur Urteilsbgründung etwa 3 Monate.


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  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
Ich hatte geklagt am VG Augsburg, Bayern, am 04.07.'17 habe ich die Enscheidung bekommen.
Zeit zur Urteilsbgründung etwa 3 Monate.

Jeder weiß, daß mit dem Rundfunkbeitrag irgendetwas nicht stimmt:
Ich sehe landauf, landab einen sich unendlich wiederholenden Rechtsbankrott. Und  sind alle 51 VG's in der BRD beteiligt.

"Bayern leistet sich auch die europarechtlich sicherlich nicht koschere Eigenwilligkeit, dass der Präsident des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs qua Amt gleichzeitig im Verwaltungsrat des sich als Behörde gebärdenden Bayerischen Rundfunks sitzt."
http://norberthaering.de/de/27-german/news/923-unabhaengige-justiz-wer-im-glashaus-sitzt-soll-nicht-auf-polen-werfen

Ich sehe die Geschichte bei den VG's -als Anwalt der Politik- daher eher sportlich.


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