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Autor Thema: Angedrohte Türöffnung durch Finanzamt Bärstadt  (Gelesen 4071 mal)

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Angedrohte Türöffnung durch Finanzamt Bärstadt
Autor: 24. Februar 2018, 19:19
Hallo Mitstreiter,

man stelle sich folgendes fiktives Szenario vor: Person A bezahlte keine Rundfunkbeiträge und man hätte deshalb schon mehrfach seinen Lohn gepfändet, Person A wartete seit drei Jahren auf seine mündliche Verhandlung beim Finanzgericht weil er gegen die Vorgehensweise der Finanzbüttel klagte. Nun musste Person A in seinem Briefkasten einen sehr verwunderlichen Brief finden, dessen Inhalt ein mit Vorder und Rückseite zusammengetackerter kleiner Zettel war. Rote Vorderseite, weiße Rückseite. Auf der roten Vorderseite würde ihm gedroht, seine Tür kostenpflichtig zu öffnen wenn er zu dem angebotenen Termin, der aber nicht genannt wird, nicht anwesend wäre. Auf der Rückseite die Behauptung, dass er aufgesucht würde und dass er auf das Schreiben, welches er nicht bekam?, muss das nicht gelb sein?, nicht reagiert hätte und er deshalb einen Rückruf tätigen solle. Wenn man Person A schon aufsuchte, warum solle man dann mit der Post die Zettel verschicken und nicht gleich vor Ort in den Kasten werfen? Könnte es sein, dass Finanzbüttel gar keine Absicht hegen ihr kuscheliges fiktives Büro zu verlassen und nur so tuen als ob? Sollte Person A Angst haben, dass bei ihm eingebrochen würde? Sollte Person A es darauf ankommen lassen und es dann ggf. bei der Polizei zur Anzeige bringen? Die Ermittlungen dürften einfach sein....


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f

faust

... man würde meinen, eine Beschwerde beim Vorgesetzten der Person, die dieses Papier  hinterlassen hat, sollte unbedingt erfolgen.


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Angenommen, der Vorgesetzte des Briefbastlers hatte schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen früheren Vorgehens des Briefbastlers gegen Person A zu bearbeiten, welche abgeschmettert wurde mit der Begründung, der Bastler hätte sich korrekt verhalten...welchen Sinn hätte dies?


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