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Autor Thema: Spaghettimonster-Klage beim BVerwG gescheitert (6 B 49.17, 29.01.2018)  (Gelesen 1736 mal)

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  • Beiträge: 873
Offenbar bislang untergegangen (?):

BVerwG 6 B 49.17, Beschluss vom 29.01.2018
Keine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht bei nicht ausschließlich weltanschaulichen Zwecken gewidmeten Betriebsstätten

Zitat
Der Kläger ist Inhaber von Betriebsräumen, in denen er sowohl ein Büro für Grafikdesign betreibt als auch Veranstaltungen des Bundes für Geistesfreiheit M., einer Weltanschauungsgemeinschaft in Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts, durchführt. Unter Hinweis darauf, er habe nach dem Ritus des Fliegenden Spaghettimonsters und in Anwesenheit von Pastafari 66 einen religionstypischen Widmungsakt seiner Geschäftsräume vorgenommen, wendet er sich gegen den noch nicht erledigten Teil eines Bescheids, durch den der Beklagte Rundfunkbeiträge für eine Betriebsstätte nach der Staffel 1 für die Monate April bis Juni 2014 nebst Säumniszuschlag in Höhe von insgesamt 25,97 € festgesetzt hat. Die Anfechtungsklage hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Die Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg....
http://bverwg.de/de/290118B6B49.17.0

Siehe auch unter
Klage vor Verwaltungsgericht - Gott gegen Gebühren (Juli 2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15064.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2018, 17:26 von Bürger«

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  • Beiträge: 508
Kirchensteuerempfänger sind befreit von der Rundfunksteuerzahlung. Kirchen, die ohne Kirchensteuer auskommen wie die KdFSM werden nicht von der Rundfunksteuerzahlung befreit.
Diese Nichtbefreiung für die Pastafaris verstößt gegen Art. 3 und 4 GG
  :o

Zitat
Wolfgang am 2. August 2017 - 12:28 Permanenter Link

Freiheit des Glaubens? Weit gefehlt, in dem Glauben von oben gibt es keine Freiheit und wird auch anderen nicht zugestanden. Ein Kreuz mit der Justiz.
Quelle: https://hpd.de/artikel/olg-brandenburg-entscheidet-gegen-spaghettimonster-14669

Zitat
Thomas B. Reichert am 13. Juli 2017 - 20:27 Permanenter Link

Zitat "Eine Weltanschauung gäbe auf zentrale Lebensfragen eine ganzheitliche Antwort, so die Vorsitzende Richterin.
Bei der KdFSMD vermisste das Gericht jedoch eine solche Antwort und betrachtete sie eher als eine Reaktion auf andere Religionen bzw. Weltanschauungen."

Also muss man der Richterin Antworten auf die zentrale Lebensfragen geben, was ich hiermit tue?
Wer ist der Schöpfer von allem? Die elektromagnetische Welle / Energie / Licht
Warum gibt es das Universum? Weil es möglich ist.
Was passiert nach dem Tod? Natur besteht aus Energie, Materie und Information - nach dem Tod in andere Energieformen gewandt - Evor = Enach - da man Energie weder erzeugen oder vernichte kann - nur wandeln. Bei Materie giltet der Materiekreislauf .... und nach dem Tod kann man nur in der Veränderung "weiterleben" - also indem man Dinge erschuf z.B. Haus baute, Buch schrieb, Gemälde malte, Kind zeuge ... und somit ein Teil der Ahnen wird.
Was soll der Mensch im Leben tun? Glücklich sein, andere Menschen glücklich machen und sich weiter entwickeln und somit sein Gruppierungen welche man angehört.

Einfach mal beim nächsten Gerichtstermin die Lebensfragen und deren Antworten geben und ihr sei eine Religionsgemeinschaft. :-)
Quelle: https://hpd.de/artikel/spaghettimonster-und-fakenews-14609

Sind im Gerichtssaal in Bayern eigentlich  Staatswappen aufgehangen?
Welches wäre das?  :o
Zitat
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat Ende Juni das Kopftuchverbot für muslimische Frauen an Gerichten in Bayern für unzulässig erklärt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) setzt allerdings darauf, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München diesem Urteil widerspricht. Aber wenn ein Kopftuch als religiöses Symbol im Gericht nicht zulässig sein soll, was ist dann mit Kreuzen in Gerichtssälen?
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/religion-wir-koennten-gut-auf-die-kreuze-im-gericht-verzichten-1.3114674


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Was mit "Kreuzen in Gerichtssälen" sein soll? Was wohl - nichts! Wenn schon - auch wenn es um einen anderen Zusammenhang geht - ein südd. Verwaltungsgericht öffentlich ausdrücklich den Gleichheitsgrundsatz bemühen kann, um damit (Fall Kompa / Eumann) den Wahlausschluss anderer Kandidaten zu rechtfertigen, kann man auch damit rechnen, dass Dank gewisser Qualitätsrichter auch im obigen Kontext garantiert das "Richtige" herauskommen würde.

Etwa wie vor Jahr & Tag, als die Trachten von Ordensschwestern (denen selbst aber mit dieser Bemerkung nicht zu nahe getreten werden soll) gerichtlicherseits kurzerhand als - angeblich bar jedweden religiösen Bezuges - reine "Berufskleidung" deklariert worden waren, um sich Kläger anderer Glaubensrichtungen gegen das Verbot des Tragens ihrer Symbole vom Hals zu halten.

Sicherlich könnte es schon sein, dass die zuständigen Damen und Herren Richter - sollten Kreuze in bayerischen Gerichtssälen tatsächlich mal ihrerseits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung werden - sich ein halbes Dutzend Cognäckchen extra würden einschenken müssen, damit deren restliche Gehirnwindungen mal wieder auf Touren kommen, aber einfallen würde denen dann garantiert etwas, wie das hinzubeug....-- Verzeihung - hinzubiegen wäre.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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