Autor: 23. Februar 2018, 19:16
Bildquelle: http://up.picr.de/27296445zt.jpgHuffington Post, 23.02.2018
Polizei ermittelt gegen Musiker – weil er einen Artikel des BR geteilt hatte[…]
Was hatte König getan? Er teilte einen Artikel des Bayerischen Rundfunks (BR) über die Kurdenmiliz YPG auf Facebook – kommentarlos, Mitte August 2017.
Automatisch hatte sich das soziale Netzwerk das Artikelfoto gezogen und zusammen mit dem Link angezeigt.
Anfangsverdacht einer Straftat nach dem Vereinsgesetz
Das Problem aus Sicht der Münchner Polizei: Das Foto, das der BR ausgewählt hatte, zeigt eine Flagge der YPG.
“Schon das Teilen ist ein Anfangsverdacht für die verbotene Verwendung von Symbolen von Organisationen, die ideologisch der verbotenen PKK nahestehen”, wie ein Sprecher der HuffPost erklärt. […]
Zwar habe König gewusst, dass die Fahne der YPG und andere kurdische Symbole verboten sind, wie er der HuffPost erklärt. “Aber dass man für eine Verlinkung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk belangt wird, ist ausgesprochen absurd”, betont er. […]
Gegen den BR werde allerdings nicht ermittelt, wie die Polizei bestätigt.
Denn für Medien bestehe eine Ausnahme – sie dürften im Rahmen ihrer Berichterstattung auch YPG-Flaggen verwenden. […]
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