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Autor Thema: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?  (Gelesen 10044 mal)

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Bar Zuhause aufbewahren? Auf ein anderes Konto überweisen? Angenommen, das übrige Geld wird auf ein anderes Konto (z.B. ein Sparkonto) überwiesen: Wäre dieses auch vor dem Zugriff des/der BS/LRA, bzw einem GV geschützt? Oder wäre es dieser Bande egal, woher sie Geld bekommt?
Der "Bande" ist es natürlich prinzipiell egal, woher sie das Geld bekommt.

Bei dem jetzigen Festsetzungsbetrag von ~50€ und noch weit entfernter etwaiger Vollstreckung (schon gar nicht bei solch geringen Beträgen) ist es jedoch müßig, sich darüber mehr Gedanken zu machen als über den Widerspruch selbst.

Und ungeachtet des Ergebnisses der Überlegungen:
WIDERSPRUCH KOSTET NICHTs! Wahrt aber wenigstens ansatzweise den Rechtsschutz.
Ein paar Minuten Zeit + Fax-Kosten und fertig ist - erst mal.
Dann Runden Tisch besuchen.
Und dann ist immer noch Zeit, über weitere inviduelle Strategien nachzudenken.

Daher sollte Person N nicht mehr lange fackeln und sich nicht mit zu vielen Dingen gleichzeitig beschäftigen und selbst wuschig machen.
Die wichtigsten Hinweise stehen im Vorkommentar.

Und noch mal zur Erinnerung + Motivation aus
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

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N
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Person N hat einen Widerspruch gegen den ersten Festsetzungsbescheid eingelegt. Diesen hat Person N an den Intendanten des NDR und an den Chef des BS geschickt. Beide als Einschreiben mit Rückschein innerhalb der gegebenen Frist.

Die Reaktion vom NDR: Keine.

Die Reaktion vom BS: Ein weiterer Festsetzungsbescheid, der genauso aussieht wie der erste Festsetzungsbescheid vor dem Widerspruch.


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n
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Zitat
Die Reaktion vom BS: Ein weiterer Festsetzungsbescheid, der genauso aussieht wie der erste Festsetzungsbescheid vor dem Widerspruch.

Der FB setzt aber doch für einen neuen Zeitraum fest, oder?

Unbedingt auch wieder Widerspruch einlegen, sonst wird der rechtskräftig.
Schau mal hier bei dem Kurz-Widerspruch:
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html

Das hat den Vorteil, dass man länger für die Begründung Zeit hat.


Und eine Verfassungsbeschwerde kann man auch gleich noch einlegen:

Auch auf einen Widerspruchsbescheid kann man Verfassungsbeschwerde (VB) erheben, da der Rechtsweg erschöpft (*) ist . Und das sollte man auch machen, denn dann hat man schon eine VB und kann im Fall der Zwangsvollstreckung eine einstweilig Anordnung (EA) beim BVerfG beantragen.

(*) Das dokumentiert der Beitragsservice dankenswerter Weise selbst auf seiner Webseite: die hunderte von Prozessen, die alle gewonnen wurden.

Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 21:17 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

Z
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Verschwendet nicht euer Geld mit Einschreiben, ein Faxversand gilt als rechtssicher, wenn das Fax auch noch persönlich unterzeichnet ist, dann handelt es sich um eine Urkunde.
Und viele Copyshops, Lottoläden, Kioske bieten einen Faxservice zum erschwinglichen Preis.
Wer dann auch noch mehrere Faxnummern in petto hat, die alle beim Rundfunk auflaufen, dann kann der Rundfunk auch nicht behaupten, daß nix angekommen ist, ihr habt schließlich die Sendeberichte.

Ich bin auch der Meinung, daß Bescheide der Arbeitsagentur nicht im Original herauszugeben sind, denn die werden beim Beitragsservice auch nur gescannt und dann geschreddert, wobei wohl häufig das Scannen vergessen wird oder der Mitarbeiter zum Scannen mal pinkeln oder Mittagessen oder krank war und der Schreddermitarbeiter seinen Dienst halt pflichtgemäß weiterverrichtet hat...

Wer die Rundfunkanstalten mit seinen Faxen und Schreiben informiert/belästigt sorgt ja auch für viel mehr organisatorischen Aufwand bei denen, und wenn man keine Faxnummer vom Intendanten hat, dann geht es notfalls zusätzlich an alle Redaktionen von Hörfunk und Fernsehen...

Ich habe mal bei einem Vortrag eines Anwaltes über die Rechtssicherheiten von Schrift- und Textformen einige interessante Gedankengänge gehört, insbesondere was die "eindeutige Willenserklärung" anbelangt. Der rechtliche Vergleich zwischen Email und Fax war schon nach seinen ersten Ausführungen unlogisch, der Anwalt war auch der Meinung, daß eine Email eigentlich denselben Stellenwert in allen Rechtsgeschäften haben müßte, weil die Manipulationsmöglichkeiten bei beiden Kommunikationswegen vorhanden sind, die eindeutige Willenserklärung gleiche Aussagekraft besitzt. Nur daß dies eben noch nicht gesetzlich oder per höchstrichterlichem Urteil geregelt ist, deshalb hat ja auch der Gesetzgeber die Möglichkeit der "Textform" in seinen Gesetzen aufgenommen, statt Dinge gleichzusetzen.
Resume war leider auch, daß man bei bestimmten Dingen nach wie vor auf das Fax als schnelles Kommunikationsmedium angewiesen ist, weil auch die Nachweise unkompliziert sind.


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N
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Person N dankt euch allen abermals.

Anbei seht ihr einmal den ersten Widerspruch von Person N gegen den Festsetzungsbescheid des BS. Natürlich ist dieser wieder anonymisiert. Er kann also hier problemlos veröffentlicht werden.


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N
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Der BS hat den Widerspruch von Person natürlich abgelehnt, was zu erwarten war.

Anbei das Schreiben des BS. Natürlich hat Person N auch hier wieder die personenbezogenen Angaben entfernt.

Wie es aussieht, wäre eine Klage beim VG Hamburg nun der nächste Schritt...

Der BS zitiert immer nur die tollen "Gesetze" und sieht sich natürlich mit allem im Recht. Kann man eigentlich eine notariell beglaubtigte Kopie (mit allen Unterschriften) dieser "Staatsverträge" verlangen? Person N liest immer nur, dass diese "Staatsverträge" existieren, hat aber noch nie einen dieser Dinger gesehen.


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...ähm - einsamer Rekord? ???
> Widerspruch 29.05.2018
> Widerspruchsbescheid 12.06.2018
also gerade mal ~2 Wochen nach dem Widerspruch?!??! :o
"Normalerweise" dauert sowas den bisherigen Erkenntnissen nach Monate bis Jahre...

Person N hat - so die nachträgliche Erkenntnis - wohl doch schon mehr als nötig "begründet" und damit ARD-ZDF-GEZ Stichworte und dadurch auch einen Anlass gegeben, vorgreiflich (darauf wird später noch zurückzukommen sein) der audrücklich angekündigten ausführlichen Begründung mittels "Widerspruchsbescheid" Tatsachen zu schaffen.

Unabhängig von der Art des Zugangs des Widerspruchsbescheids
(förmliche Zustellung? wann genau? das Schreiben datiert vom 12.06.2018)
würde Person B gemäß
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

in diesem Falle
1) ca. 2(!) Wochen vor Fristablauf KlageANTRAG einreichen gem.
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
(Hinweis: Der "Widerspruchsbescheid" datiert zum 12.06.2018 - in Anbetracht der nachfolgendne Hinweise würde man nach bisheriger Erfahrung möglichst schon am ~26.06. Klage eingereicht haben, um jegliche Fristdiskussionen und vor allem jegliche ansatzweisen Vollstreckungsmaßnahmen abzuwürgen - jetzt ist allerdings schon der 10.07. - insofern wäre umgehendes Handeln angeraten.)

sowie
2) dies parallel "begleiten" mit an die Rundfunkanstalt/ Intendanz gerichtetem/r
a) Information über die Einreichung der Klage
b) Hinweis auf die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel
c) eigenständigen Widerspruch gg. die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
d) hilfsweisem erneuten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
e) ("vorsorglicher") Aufforderung zur Unterlassung etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen

in Verbindung mit einer
f) Beschwerde an die Intendanz über das Verhalten ihrer Stelle/n und deren Mitarbeiter
(insbes. Widerspruchsbescheid-Erstellung vorgreiflich der ausdrücklich gesondertem Schrfitsatz vorbehaltenen ausführlichen Begründung und damit das Gehör/ das Rechtsschutzbedürfnis grob unterlaufend)
g) Aufforderung zur Mitteilung
- des Behördenleiters
- der Geschäftsordnung
- des Geschäftsverteilungsplans
der "Behörde"

Hintergrund für die rechtzeitig vor Fristablauf einzulegende Klage sowie die parallele Information/ Beschwerde an die Rundfunkanstalt ist - wieder mal - die Absicht, jegliche etwaige Vollstreckungsmaßnahmen schon im Keime zu ersticken und unmissverständlich klar zu machen, dass hier mit unnachgiebiger Gegenwehr und damit erheblichem Verwaltungsaufwand zu rechnen sein wird.

Zum Schreiben an die "Rundfunkanstalt" siehe u.a. unter
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
Aussetzung der Vollziehung nach direktem Antrag an die Intendanz (MDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27325.0.html

Ein fiktives Beispiel folgt ggf. noch...

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2018, 21:16 von Bürger«
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N
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2 Wochen vor Fristablauf schafft Person N nicht mehr. Person N hatte beruflich zu viel um die Ohren. Nun sind die 4 Wochen eigentlich um und Person N hat derzeit nichts in der Hand. Eine Klageschrift ist leider nicht fertig.

Nun ist die Frage:
1) Formlos beim VG Hamburg Klage einreichen, um die Frist zu wahren - und die Gründe dann hinterher schieben...  und währenddessen auf die Urteile aus Karlsruhe abwarten, welche nächste Woche wohl verkündet werden sollen?
2) Oder das gleiche direkt in Richtung Karlsruhe tun? Wobei für Karlsruhe immense Voraussetzungen erfüllt werden müssen...

An einem Runden Tisch hier im Norden würde Person N gerne teilnehmen. Doch Person N arbeitet in der Regel bis 22 Uhr. Abends sitzt Person N dann immer müde und mit brennenden Augen vor dem PC und versucht, hier insgesamt halbwegs durchzublicken.   :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2018, 01:25 von Norman«

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"2 Wochen vor Fristablauf" ist eine Empfehlung.

Wer länger oder gar bis zum Fristende wartet, riskiert (mehrfach erlebt!), dass unbeachtlich der noch nicht einmal oder gerade erst ablaufenden Klagefrist ARD-ZDF-GEZ bzw. deren "automatische Einrichtungen" bereits den nächsten Schritt mit Mahnung oder gar schon Vollstreckungsersuchen einleiten.

Das will man nicht.
Daher die Erkenntnis, lieber eher als später zu reagieren.

Da Verfassungsbeschwerde allein die Rechtskraft des Widerspruchsbescheides wohl nicht hemmen und zudem deren ausführliche(!) Begründung in den verbleibenden Tagen faktisch aussichtslos ist, würde Person B
1) Formlos beim VG Hamburg Klage einreichen, um die Frist zu wahren - und die Gründe dann hinterher schieben...  und währenddessen auf die Urteile aus Karlsruhe abwarten, welche nächste Woche wohl verkündet werden sollen?
Siehe Kurzform des unbegründeten KlageANTRAGs in o.g. einschlägen Threads des Ablaufs.

Ungeachtet dessen dann noch das parallele Schreiben an die Rundfunkanstalt/ Intendanz.
Erweitertes Beispiel folgt ggf. noch in diesen Tagen... bitte etwas Geduld.


Alles weitere steht in o.g. einschlägigen Threads und soll hier der Vermeidung von Mehrfachdiskussionen nicht nochmals vertieft werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
...ähm - einsamer Rekord? ???
> Widerspruch 29.05.2018
> Widerspruchsbescheid 12.06.2018
also gerade mal ~2 Wochen nach dem Widerspruch?!??! :o
"Normalerweise" dauert sowas den bisherigen Erkenntnissen nach Monate bis Jahre...

Für mich sieht das Schreiben des BS wie ein Floskelbrief aus. Ich schliesse das u. a. aus dem Aufbau und dem Hinweis auf Befreiung in Verbindung mit der ebenfalls erwähnten Tatsache, dass Unterlagen für eine Befreiung nicht vorgelegt wurden. Im Widerspruch findet sich dazu keine passende Forderung. Auch der Hinweis auf die Höhe des Rundfunkbeitrags mit 17,98 € und dem Termin, ab dem dieser auf 17,50 € gesenkt wurde macht bei Forderungen ab Dez. 2017 so eigentlich keinen Sinn, weil ja nur Vielfache von 17,50 € gefordert werden können.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2018, 09:11 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

N
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Person N formuliert gerade eine Klage für das VG Hamburg und möchte diese morgen persönlich dort abgeben. Natürlich weiß Person N, dass es keinen Sinn macht, andere Klageschriften einfach so zu kopieren. Person N wird vorhandene Vorlagen natürlich individuell anpassen. Wie hier so mitzulesen ist, lehnen die Verwaltungsgerichte alle Klagen bis jetzt ab. Daher überlegt Person N fieberhaft, welche Klagebegründungen man beim VG vortragen kann, um damit durchzubrechen, aber gleichzeitig nicht all zu viel Pulver zu verschießen...


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o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Person N wird (persönliche) Gründe haben warum gegen den Widerspruchsbescheid geklagt wird. Die Klagebegründungen sollten sachlich gut ausformuliert sein. Fallen Person N nicht genügend Klagebegründungen ein, könnte Person N sich anlesen welche Klagebegründungen die Kläger beim BVerfG vorgetragen haben.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Person N formuliert gerade eine Klage für das VG Hamburg und möchte diese morgen persönlich dort abgeben. [...] Daher überlegt Person N fieberhaft, welche Klagebegründungen man beim VG vortragen kann, um damit durchzubrechen, aber gleichzeitig nicht all zu viel Pulver zu verschießen...
Der KlageANTRAG ist erst einmal vollkommen ohne Begründung.
Die Begründung bleibt ausdrücklich gesondertem Schriftsatz vorbehalten.

Jetzt eine Begründung aus der Hüfte schießen zu wollen, wäre absurd und nicht zielführend.
Bitte oben bereits verlinkten Beitrag ausführlich lesen:
[...]
in diesem Falle
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
[...]

Begründungen sind noch in weiter Ferne.

Insbesondere gilt es, erst einmal das Urteil des BVerfG abzuwarten:
Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html

Danach wird man in Ruhe schauen, ob und was ab dann ggf. nötig sein wird,
bis dahin aber aus besagten Gründen von jeglichen Begründungen absehen.

Verwaltungsgerichtliche Verfahren haben Verfahrensdauern von Monaten bis Jahren.
All dies ist im Forum mehrfach ausgeführt.
Für voreilige, unüberlegte Begründungen besteht daher keinerlei Anlass.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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N
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Alles klar, Bürger! Danke vielmals nochmal! Person N wird sich an Deine Vorgaben halten.  :)


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N
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Der Klageantrag von Person N ist rechtzeitig und fristgerecht beim VG Hamburg eingegangen. Das VG Hamburg hat geantwortet. Es wurde ein Aktenzeichen angelegt. Person N hat nun einen Monat Zeit für die Klagegründe. Doch nun stellt sich nach dem Urteil vom 18.07.2018 des BVerfG die Frage, welche Chancen Person N jetzt noch überhaupt vor dem VG hat. Das BVerfG hält diese ganze miese Nummer mit den Rundfunkbeiträgen für verfassungskonform. Person N ist der Meinung, dass sich nun jedes Gericht darauf beziehen wird, wenn man generell gegen die Erhebung der Rundfunkgebühren klagen möchte. Welche Chancen gibt es denn jetzt überhaupt noch, vor einem VG zu gewinnen?


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