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Autor Thema: Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?  (Gelesen 10085 mal)

N
  • Beiträge: 72
Hallo zusammen,

Person N wurde 2013 vom BS zwangsangemeldet. Von diesem Zeitpunkt bis heute lebt Person N in der selben Wohnung in einer großen norddeutschen Hansestadt. Bis vor kurzem war Person N vom Rundfunkbeitrag befreit.

Nun ist der Grund der Befreiung weggefallen. Nach dem Wegfall dieses Grundes kamen Schreiben des BS mit der üblichen Frage, ob der Befreiungsgrund noch vorliegen würde. Da Person N dies nicht mehr bejahen konnte, soll nun auch Person N zur Kasse gebeten werden.

Nun hat Person N erstmals das im
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähnte Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74418.html#msg74418

Dies ist das erste Schreiben dieser Art.

Person N hat dieses Schreiben als JPG beigefügt. Selbstverständlich hat Person N alle identifizierenden Stellen in dem Schreiben entfernt, so dass es hier angesehen werden kann.

In diesem Schreiben wird Person N aufgefordert, 52,50 Euro zu überweisen.
Eine Einzugsermächtigung hat Person N dem BS nie erteilt.
Der BS wartet natürlich nun trotzdem, dass er sein Geld bekommt.

Nun weiß Person N leider nicht, wie es jetzt weitergehen soll, weil Person N dieses Juristendeutsch vorne und hinten nicht versteht.

Noch droht der BS nicht. Noch hat der BS nichts angekündigt. Noch hält der BS die Füße still, da der BS davon ausgeht, die 52,50 Euro bald zu erhalten. Doch wie muss Person N sich nun richtig verhalten?

Vielen Dank!


PS: Person N hat hier auch bereits während der Zeit der Befreiung mitgelesen.
Doch dieses Juristendeutsch ist nicht einfach für Person N, obwohl Person N sich Mühe gibt.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff musste angepasst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:12 von Bürger«

  • Beiträge: 884
Ist der "bereinigte Nettoverdienst" über der Pfändungsgrenze?


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  • IP logged

  • Beiträge: 226
Meine Empfehlung wäre der "klassische" Weg:

1) warten und nicht tun, bis ein sog. "Festsetzungsbescheid" kommt.
2) darauf immer Widerspruch einlegen. Sonst wird dieser rechtskräftig (bzw. jedenfalls von Gerichten und Gerichtsvollziehern als rechtskräftig bezeichnet), und dann kommt u. U. ein Vollstreckungsversuch des Gerichtsvollziehers. Dessen „Abwehr“ ist erfahrungsgemäß eher mühsam, anstrengend und selten erfolgreich, außerdem ist man ständig in der Defensive anstatt sich aktiv zu wehren.
3) warten und nichts tun, bis ein sog. "Widerspruchsbescheid" kommt.
4) Als Reaktion auf Widerspruchsbescheide kommt eine Klage in Betracht, und ggf. gleichzeitig die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde.

Korrespondenz mit dem Funk grundsätzlich nie (!) an den BS in Köln, sondern immer an die Anstalt, an besten den Intendanten persönlich.

In dem "einfachen Fall" dürfte schon mit einem Widerspruch genug Zeit gewonnen sein, bis das BVerfG über die Sache entscheidet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:53 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
Auch auf einen Festsetzungsbescheid kann man Verfassungsbeschwerde (VB) erheben, da der Rechtsweg erschöpft (*) ist . Und das sollte man auch machen, denn dann hat man schon eine VB und kann im Fall der Zwangsvollstreckung eine einstweilig Anordnung (EA) beim BVerfG beantragen.

(*) Das dokumentiert der Beitragsservice dankenswerter Weise selbst auf seiner Webseite: hunderte von Prozessen, die alle gewonnen wurden.

Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:54 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

N
  • Beiträge: 72
Person N dankt schon mal vielmals für eure Antworten!  :)

Der BS hat tatsächlich sehr schnell nachgeschoben. Nun hat Person N das ebenfalls unter
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähnte Schreiben "Zahlungserinnerung" erhalten
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
welches im Anhang zu sehen ist. (Sämtliche personifizierte Daten hat Person N natürlich entfernt.)

Nun droht man Person N sehr schnell mit einem "Festsetzungsbescheid" und erwähnt auch schon das Wort "Zwangsvollstreckung".

Widerspruch einlegen, die Rundfunkanstalten verklagen, usw. sind natürlich richtige Ziele. Doch Person N kennt die Gesetzeslage nicht und weiß nicht, welche Punkte sie in einem Widerspruch und/oder gar in einer Klage anbringen kann, damit sie Wirkung zeigen. Weiterhin hat Person N mitbekommen, dass bis jetzt noch keine Privatperson gegen den BS, bzw die Rundfunkanstalten gewonnen hat. Die Sache bleibt knifflig...   :-\


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:12 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.166
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
... Doch Person N kennt die Gesetzeslage nicht und weiß nicht, welche Punkte sie in einem Widerspruch und/oder gar in einer Klage anbringen kann, damit sie Wirkung zeigen.

Die Gesetzeslage ist relativ einfach, jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Widerspruch einzulegen. Das ist auch für jeden ohne großen Aufwand mit einigen bekannten Gründen machbar. Auch für eine Klage hat jede Bürgerin und Bürger das Recht und ist für jede Person machbar.

Es geht nicht unbedingt um das Gewinnen einer Klage, es geht darum, seine Möglichkeiten des Widerspruchs und Rechtsschutzes zu nutzen, rechts- und verfassungswidrige Forderungen zu blockieren und seine Meinung kund zu tun.

Wer nichts tut, wird nichts verändern oder wer nichts tut, hat schon verloren.

Hierzu einfach die Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide und die wertvollen Beiträge in diesem Forum genau lesen.
Ein Besuch an einem Runden Tisch wäre auch von Vorteil. Bei Fragen besteht auch die Möglichkeit Forumsmitglieder direkt anzuschreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:08 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Sache bleibt knifflig...   :-\

Nicht wirklich. Zunächst liegt ja noch kein Festsetzungsbescheid vor. Erst gegen den legt man innerhalb der Frist Widerspruch ein. Dann wartet man die Ablehnung des Widerspruchs ab. Und bis dahin hat sich die Angelegenheit u. U. etwas mehr geklärt, denn derzeit liegen 160 Verfassungsbeschwerden zum sogn. Rundfunkbeitrag beim BVerfG, sind 7 Verfahren als Leitverfahren ausgewählt. Zwar ist das BVerfG ein lahmer Haufen, was die Entschlussfreude zum sog. Rundfunkbeitrag abgeht, aber das heißt ja nicht, dass sie sich um eine Entscheidung endlos drücken können. Eigentlich ist die m. E. überfällig. Es lohnt daher schon, ein wenig auf Zeit zu spielen. Und d. h. auch, ggf. eine weitere Klage einzureichen. Was den Inhalt eines Widerspruchs und einer Klage angeht, so gibt es hier schier unzählige Hinweise und Beispiele, die man mit geringen Modifikationen verwenden kann. Da du richtig festgestellt hast, dass noch keiner je gewonnen hat, kommt es kaum darauf an, dass das eigene Schreiben eine hohen Grad von Originalität aufweist.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:56 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

r
  • Beiträge: 2
Nachdem die Person widersprochen hat, wird auf den Widerspruchsbescheid gewartet und der nächste Step ist eine Klage?
Bin ich richtig informiert, dass diese 105€ koster und keine Anwaltspflicht besteht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:56 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Nachdem die Person widersprochen hat, wird auf den Widerspruchsbescheid gewartet...
Eine fiktive Person F (s. Signatur) hat erst Wiederspruch eingelegt, nachdem ein Beitrags-/Festsetzungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kam. Vorher gar keine Reaktion, erst recht nicht mit dem nicht rechtsfähigen Beitragsservice. Und der Widerspruch auch nur direkt an die zuständige Rundfunkanstalt.

... und der nächste Step ist eine Klage? Bin ich richtig informiert, dass diese 105€ koster und keine Anwaltspflicht besteht?
Ja, eine fiktive Person F in ähnlicher Situation hat dann gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim VG eingereicht, so wie du das beschrieben hast (s. Link in meiner Signatur).

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2018, 20:22 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

N
  • Beiträge: 72
Vielen Dank abermals für eure Hilfe.  :)

Zum Thema Klage ist Person N das Thema Rechtschutz eingefallen. Sicherlich ist eine Rechtschutzversicherung immer nützlich, weil man sie auch in anderen Fällen gebrauchen kann. Doch im Kampf gegen die Zwangsabgaben ist sie sicherlich hilfreich.

Seid ihr rechtschutzversichert oder zahlt ihr den Kampf gegen die Zwangsabgaben aus eigener Tasche?

Edit "Markus KA":
Siehe bitte u.a. unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
einschließlich relativierender Hinweise.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Bitte das Thema „Rechtschutzversicherung“ in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
Ich stehe noch am Anfang. Mein Fall ist vielleicht noch einfach?
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 01:50 von Bürger«

N
  • Beiträge: 72
Alles klar, Markus KA.   :)

Nun macht der ÖRR ernst. Also hat Person N nun ein ebenfalls unter
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
erwähntes Schreiben "Festsetzungsbescheid" erhalten
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Dieser ist - natürlich entpersonalisiert - im Anhang nebst Rechtsbehelfsbelehrung zu sehen.

Person N wird dagegen natürlich Widerspruch einlegen gemäß
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
und muss nur noch herausfinden, wen Person N da beim NDR direkt anschreiben kann.

Den Widerspruch einfach nur so an den NDR zu schicken, erscheint Person N nicht konkret genug. Person N muss noch herausfinden, an welche Person des NDR der Widerspruch gehen kann.
Der Intendant des NDR wird sich dieser Sache sicher nicht annehmen...

@wolfman, Du spielst auf ein P-Konto an?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:13 von Bürger«

  • Beiträge: 226
Zitat
Person N muss noch herausfinden, an welche Person des NDR der Widerspruch gehen kann. Der Intendant des NDR wird sich dieser Sache sicher nicht annehmen...

Ich kann genau das empfehlen, Schriftverkehr aller Art geht immer persönlich an den zuständigen Intendanten. Dieser vertritt die Anstalt rechtlich nach außen, und ist daher in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner. Ob sich dieser dann direkt selbst drum kümmert oder einen anderen Mitarbeiter damit beauftragt, ist seine Sache, der Inhalt des Briefs ist jedenfalls angekommen.




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N
  • Beiträge: 72
Müsste dieser "Festsetzungsbescheid" nicht bereits von einem/ einer Mitarbeiter/in des NDR unterschrieben sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 02:19 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.403
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...formal nein, denn mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellte "Bescheide" sind auch ohne Unterschrift oder Namensnennnung wirksam - siehe u.a. web-Suche mit
"Bescheid Unterschrift"
https://www.google.de/search?q=bescheid+unterschrift
Nebenbemerkung: Schon mal einen unterschriebenen Einkommensteuerbescheid gesehen? Wohl eher nicht... grundsätzlich erst mal gleiches Thema.

zumindest, wenn es nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geht...
§ 37 VwVfG "Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung"
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Zitat
(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. [...]
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. [...]

...wobei aber strittig ist und noch auszufechten gilt, ob dieses überhaupt auf ARD-ZDF-GEZ angewendet werden darf, zumal wenn die jeweiligen "Landesrundfunkanstalten" in nicht wenigen Bundesländern von eben diesem VwVfG explizit und kateorisch ohne Einschränkungen ausgenommen sind - siehe u.a. unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html

Dem "Festsetzungsbescheid" mangelt es vielmehr an einer ganzen Reihe anderer formaler Voraussetzungen nach VwVfG in Verbindung mit dem RBStV - siehe z.B.
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
und dortige Anmerkungen unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
zum fehlenden vollstreckungsfähigen Leistungsgebot, auch wenn das bislang bei den Gerichten noch nicht wirklich durchgedrungen ist.

Dazu gibt es im Forum jedoch schon eine Menge Diskussionen, die hier der Übersicht und Kapazitäten wegen nicht wiederholt geführt werden können und sollen.

Siehe beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

sodann
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
und
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Anregung/ Beispiele für eine einfachst mögliche Erstreaktion auf den jetzigen sog. "Festsetzungsbescheid" siehe u.a. unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html


siehe dort auch
Hinweis zur Frist/ Vermeidung weiterer Bescheide:
Nach bisherigen Erkenntnissen scheint es sich zu empfehlen, nicht die gesamte Frist verstreichen zu lassen, sondern ggf. schon ~2 Wochen vor Fristablauf Widerspruch einzulegen, da anderenfalls das Risiko steigt, dass parallel schon ein weiterer "Festsetzungsbescheid" erlassen wird, gegen welchen erneut Widerspruch eingelegt werden muss und welcher den Streitwert einer zukünftigen Klage ungünstigstenfalls über 500€ (oder mehr) treibt und damit dann erhöhte Verfahrenskosten verursacht. Durch rechtzeitigen/vorzeitigen Widerspruch mit entsprechender Anmerkung, dass die "weitere Bescheidung ausgesetzt bleibt bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache", kann dies bestenfalls verhindert werden.

[...]
gern auch "flankierend" begleitet durch
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html
sowie auch
Auskunftsbegehr ü. Kreis d. Bevollmächtigten d. LRA & Umfang d. Vollmachten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26720.msg167797.html#msg167797
und gesondert thematisierte Datenauskunftsanfragen.

...um die "Rundfunkanstalt" evtl. etwas zu "beschäftigen" ;)


Person "N" wie "norddeusch", könnte und sollte sich wohl auch einem der Runden Tische anschließen - z.B.
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,61.0.html
Runder Tisch Hamburg Altona 31.05.18 Donnerstag 19.00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27562.0.html
Zur Kontaktaufnahme bitte beim Thread-Ersteller "seppl" melden.

;)


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 04:13 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

N
  • Beiträge: 72
Wolfman,

der monatliche bereinigte Nettoverdienst liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Allerdings lebt Person N sehr sparsam, so dass Person N trotz des relativen geringen Arbeitslohns etwas ansparen konnte. Der derzeitige Girokontostand liegt also oberhalb der Pfändungsgrenze. Person N hatte auch schon den Gedanken, ein P-Konto einzurichten und das darauf befindliche Geld unterhalb der Pfändungsgrenze zu halten. Doch was ist mit dem Rest? Bar Zuhause aufbewahren? Auf ein anderes Konto überweisen? Angenommen, das übrige Geld wird auf ein anderes Konto (z.B. ein Sparkonto) überwiesen: Wäre dieses auch vor dem Zugriff des/der BS/LRA, bzw einem GV geschützt? Oder wäre es dieser Bande egal, woher sie Geld bekommt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 15:57 von Bürger«

 
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