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Autor Thema: Verstoßen ARD und ZDF nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag?  (Gelesen 6970 mal)

  • Beiträge: 226
@jojo01, ich bitte hiermit um Entschuldigung für meinen offenbar missverständliche Äußerung. Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein "Lobbyistenschreiben", sondern um das offiziell schriftlich fixierte Selbstverständnis von Oberfunkern wie dem besagten Herrn Wilhelm. Nur zur Vorwarnung falls du noch eine Antwort auf deine Schreiben erhältst, wobei ich solche Anfragen aber grundsätzlich gut finde.

@drboe, ich wollte mich schon fast als Pressesprecher oder PR-Manager am Rundfunkplatz 1 in München bewerben...

@Markus, jetzt aber wirklich Schluss damit!  ;)


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  • Beiträge: 7.255
@alle

Man könnte entweder besser zitieren, (ein Problem in vielen Foren), bzw. Aussagen auch als fiktive Aussagen darstellen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Weiß jemand wie man bei Gericht Videobeweise einreicht? Muss man da einen USB-Stick hinschicken, oder wie läuft das?


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 882
Also ich hab mir jetzt den Samstag fast ganz im Durchlauf angeschaut. Es sieht so aus als packen sie ihre erlaubten 20-25 Minuten Werbung eben zu 90% in die Zeit zwischen 16 und 20 Uhr. Hinzu kommen ein Haufen "Sponsorenhinweise". Die Frage ist, wie der ausführliche Vortrag der Lottofee und einige andere Dinge zu werten sind. Eigentlich ist das für mich auch Werbung... ?

Außerdem stellt sich dann doch auch ein wenig die Frage was die Zeitbegrenzung pro Tag eigentlich bringt, wenn dadurch lediglich ~10%
 des Werbeumsatzes wegfallen, weil nur zu Zeiten keine Werbung kommt, wo eh keiner guckt (ich meine nicht die 20-Uhr-Beschränkung), sondern die 20-Minuten Tag /12 Minuten pro Stunde.


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j
  • Beiträge: 11
Hmmm. Wie wäre es denn wenn wir uns mal aufsplitten? Ein paar Leute nehmen mal die ARD auf von morgens bis abends (jeder 2-3 Stunden) und ein paar andere machen das mit dem ZDF. Müsste man halt organisieren. Das machen wir eine Woche und schauen dann ob die die Werbezeiten überziehen.


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j
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Außerdem frage ich mich ob es nicht auch vor Gericht ein gutes Argument ist das in der ARD bei Anne Will ISIS Propaganda ausgestrahlt wurde. Der Sender lies es ganz augenscheinlich zu das dort zum Kampf für den IS aufgerufen wurde. Bosbach sprach es während der Sendung ja auch mehrmals an. Hier ein kleiner Ausschnitt:

https://www.youtube.com/watch?v=btwpc9crpWs

Die komplette Sendung:

https://www.youtube.com/watch?v=LBVciB1A0Cg

Meines Erachtens ist das nicht die Aufgabe von ö/r Sendern. Abgesehen davon das das auch nicht in die Privaten gehört!!! Was meint Ihr dazu?

Auch bei Maischberger zeigt sich klar das die ö/r Sender nicht neutral sind. Nachdem "Frau" Ditfurth (hoffe ist richtig geschrieben), ständig gegen die Polizei pöbelt verlässt Herr Bosbach (nach mehrfachen Androhungen) charakterstark die Sendung. Frau Maischberger laviert ein wenig, versucht auch Frau Ditfurth der Sendung zu verweisen und macht es dann doch nicht. Ganz klare linke Propaganda.... (in meinen Augen).

https://www.youtube.com/watch?v=EOuKlnXYqbs

Komplette Sendung:

https://www.youtube.com/watch?v=-75s75wJZeo


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2018, 18:24 von jojo01«

K
  • Beiträge: 2.239
Außerdem frage ich mich ob es nicht auch vor Gericht ein gutes Argument ist das in der ARD bei Anne Will ISIS Propaganda ausgestrahlt wurde. [..]

Hallo,

Programminhalte -> Verwaltungsgericht = Zeitverschwendung

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

j
  • Beiträge: 11
Hmmm, ok.

Nun habe ich gehört das Diplomaten keine Beiträge bezahlen müssen. Soweit ich weiss dürfen Diplomaten aber nur von Steuern befreit werden. Und eine Gebühr ist doch keine Steuer..... Wenn die nicht zahlen müssen will ich auch befreit werden. Lach. Gleiches Recht für alle, oder?


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G
  • Beiträge: 13
Weiterer Verstoß, aus dem Rundfunkstaatsvertrag:

§ 19 RStV - Versorgungsauftrag
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkStVtr+ND+%C2%A7+19&psml=bsvorisprod.psml&max=true
Zitat
[...] Bei der Auswahl des Übertragungswegs sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. [...]

Dagegen wird leicht nachvollziehbar wohl ziemlich weitgehend verstoßen:
Man darf davon ausgehen, dass die mit Abstand sparsamste Möglichkeit der Verbreitung das Internet ist.
Eine andere Verbreitung wird nicht mehr benötigt, die Handys können auch als Radio eingesetzt werden, die Fernsehgeräte werden sowieso zu fast 100% Smart-TVs sein, die Internet können.
Erreicht werden dürfte damit wohl so ziemlich alles zwischen 1-80 Jahren.
Es wird wirklich nur das abgefordert was benötigt wird.
Bedeutet dann wohl, dass eine riesige Infrastruktur unnötig und teuer aufrechterhalten wird, korrekt gedacht?

Hier wird ja dann wohl ziemlich viel Geld veruntreut?

Zudem wird ziemlich viel Konserve gesendet, die per Internet abrufbar bereitgehalten werden könnte, also nicht gesendet wird, wenn keiner abfordert.
Das ist Umweltverschmutzung und Energieverschwendung in erheblichsten Dimensionen.
Aber es verbirgt natürlich die realen Zuschauerzahlen, könnte man doch per Internet leicht nachvollziehen wieviel tatsächlich geguckt wird.
Wie man an jedem YouTube-Video oder einem der vielen anderen Videoanbieter sieht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2020, 01:08 von Bürger«

  • Beiträge: 7.255
Man darf davon ausgehen, dass die mit Abstand sparsamste Möglichkeit der Verbreitung das Internet ist.
So einfach ist das nicht; nur Rundfunk ist Landesrecht, alle anderen Medien dürfen vom Bund geregelt werden, der ja auch im Bereich "Kultur" regelnd tätig sein darf. Und "Internet" ist kein "Rundfunk".


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...)
Und "Internet" ist kein "Rundfunk".
(...)

Das könnte man auch anders lesen?
Rundfunk ist ein Telemedium?

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen (...)
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist ...
19. unter öffentlich-rechtlichen Telemedienangeboten zu verstehen: von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio jeweils nach Maßgabe eines nach § 11 f Abs. 4 durchgeführten Verfahrens angebotene Telemedien, die journalistisch-redaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind, Bild, Ton, Bewegtbild, Text und internetspezifische Gestaltungsmittel enthalten können und diese miteinander verbinden.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv#2

Telemediengesetz (TMG)
Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien).
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Man darf davon ausgehen, dass die mit Abstand sparsamste Möglichkeit der Verbreitung das Internet ist.
Der Transport über die Luftstrecke erreicht mit deutlich geringerem (Energie-)Aufwand mehr Empfänger. Allein der Betrieb des Internets verschlingt erhebliche Ressourcen. Zudem erfordert die Nutzung dann einen Internet-Zugang, den bekanntlich nicht jeder hat, und eine Flatrate, die diese Bezeichnung auch verdient. Ein geeigneter Internet-Zugang ist auf Dauer deutlich teurer als der einmalige Erwerb eines Radios/TV.

Eine andere Verbreitung wird nicht mehr benötigt, die Handys können auch als Radio eingesetzt werden, die Fernsehgeräte werden sowieso zu fast 100% Smart-TVs sein, die Internet können.
Einmal hat gar nicht jeder ein "Handy", zudem ist die Tonqualität dieser Geräte nicht mit der eines Stereo-Radios vergleichbar.

Erreicht werden dürfte damit wohl so ziemlich alles zwischen 1-80 Jahren.
Uih! Ein einjähriges Kind hört Radio via "Handy". Toll! - und mit zwei Jahren geht es zur Uni? Die Ausrüstung von über 80 Jährigen mit Internet und Internet-fähigen Geräten, dürfte weit hinter der mit Radios/TV-Geräten zurück liegen. Warum sollten sich ältere Mitbürger solche Geräte kaufen? Um mit arthritischen Fingern auf Mickymaus-Tasten herum zu spielen, auf Touchschirem zu patschen und mit nachlassender Sehkraft auf winzige Geräte zu starren?

Es wird wirklich nur das abgefordert was benötigt wird.
Bedeutet dann wohl, dass eine riesige Infrastruktur unnötig und teuer aufrechterhalten wird, korrekt gedacht?
Mit steigendem Traffic müsste deutlich mehr in die Infrastruktur des Internet investiert werden. Auch diese zahlen letztlich die Internetnutzer. Und mit jeder weiteren Komponente steigt der Stromverbrauch.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.255
Das könnte man auch anders lesen?
Rundfunk ist ein Telemedium?
Das Landesrecht folgt dem Bundesrecht, das Bundesrecht dem Europarecht und nicht umgekehrt; die Länder dürfen regeln, was ihnen Europa und Bund zur Regelsetzung übriglassen.

Noch einmal zur Erinnerung:

Consolidated text: Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1576260480749&uri=CELEX:02010L0013-20181218

mit der Aussage

Zitat
e) „Fernsehprogramm“ (d. h. ein linearer audiovisueller Mediendienst) einen audiovisuellen Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den zeitgleichen Empfang von Sendungen auf der Grundlage eines Sendeplans bereitgestellt wird;

g) „audiovisueller Mediendienst auf Abruf“ (d. h. ein nichtlinearer audiovisueller Mediendienst) einen audiovisuellen Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den Empfang zu dem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und auf dessen individuellen Abruf hin aus einem vom Mediendiensteanbieter festgelegten Programmkatalog bereitgestellt wird;

Und Rundfunk ist noch immer als "linear" definiert, (§2 Abs 1 MStV); zudem braucht es entweder einen Sendeplan oder einen Programmkatalog; hat es weder das eine, noch das andere, ist es weder Rundunk noch rundunkähnlich.

Telemdien, die nicht rundfunkähnlich sind, unterliegen nicht der Regelungsbefugnis durch die Länder.

Darüberhinaus ist dieser Sachverhalt hier im Thema nicht weiter zu diskutieren.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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