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Autor Thema: theintelligence > "Stellungnahme v. Bund d. Steuerzahler z. Rundfunkbeitrag"  (Gelesen 2500 mal)

t
  • Beiträge: 212
The Intelligence, 21.02.2018
Artikel zu
Stellungnahme vom Bund der Steuerzahler zum Rundfunkbeitrag
http://www.theintelligence.de/index.php/news/21697-stellungnahme-vom-bund-der-steuerzahler-zum-rundfunkbeitrag.html
Author "ceyda" (unbekannt)

LG,
ticuta


Hinweis:
Die Überschrift des Artikels ist leider irreführend und verspricht mehr, als sie hält.
Der Beitrag führt nicht zu den Inhalten der Stellungnahme selbst - daher wurde der Thread-Betreff auch entsprechend relativiert, um keine Missverständnisse/ falsche Hoffnungen aufkommen zu lassen.
Der oder die Author/in sind nicht bekannt.
Links oder weitergehende Informationen/ Belege zur eigentlichen Quelle sind dem Artikel leider ebenso wenig zu entnehmen.
Aus diesem Grunde sind die Aussgen des Artikel leider auch nicht verifizierbar und daher mit entsprechenden Vorbehalten zu betrachten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:41 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.564
Danke für den Link, aber der verlinkte Inhalt ist in meinen Augen bestimmt nicht der Text der Stellungnahme, die der BdSt an das BVerfG abgegeben hat. Der Text (mit seinem beinahe überall falschen Anrede-"Sie" ) ist eine werbliche Darstellung der Position des BdSt, dementsprechend poppig kommt die Webseite auch daher.

Aber schonmal gut, dass man auch so weiß, was der BdSt denkt.  ;D

Auf die verwaltungsrechtliche Problematik wird gar nicht eingegangen. Der dicke sachliche Fehler, dass "alle Bundesbürger" bebeitragt sind, zieht sich durch den ganzen Text. Löblich ist u.a. die Benennung des Missstands, dass jeder Unternehmer in persona mindestens doppelt belastet wird.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat von: BdST
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht eine anderweitige Entscheidung trifft, gilt diese nicht für die Vergangenheit, sondern für die zukünftige Entrichtung der ehemals als GEZ-Gebühren bekannten Abgabe.

Das bedeutet, sofern es zutrifft, mindestens, dass es für die, die gezahlt haben, keinen Cent zurück gibt, auch wenn das BVerfG den Daumen über der Abgabe senken sollte. Dies deckt sich mit meinen Erwartungen. Was aber ist mit denen, die sich gegen den sogn. Rundfunkbeitrag gewehrt haben? Es kann doch nicht sein, dass die dennoch zahlen müssen, schließlich hätte sich ihre Sicht ja durchgesetzt. Daher muss der Satz, so mein Empfinden, so pauschal falsch sein.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:41 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
  • Beiträge: 1.025
Es lässt sich dem oben verlinkten Text

http://www.theintelligence.de/index.php/news/21697-stellungnahme-vom-bund-der-steuerzahler-zum-rundfunkbeitrag.html

aber nicht entnehmen, dass er - als Stellungnahme - tatsächlich vom BdSt stammt.

Es heißt dort nur,

Zitat
Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit der Zwangsabgabe und hat den Bund der Steuerzahler, kurz BdST, um eine Stellungnahme gebeten.

Dann geht es im Text weiter, ohne dass der BdSt noch einmal erwähnt wird. Auch das Impressum der Seite hat nix mit dem BdSt zu tun. Keine Ahnung, von wem die Ausführung über den Rundfunkbeitrag im Text sind, vom BdSt sind sie womöglich nicht.

edit cec.:
Allerdings gibt es auf der homepage des BdSt einen link zu nachfolgendem Beitrag, daraus geht hervor, dass sie das derzeitige Beitragsmodell ablehnen.

Zitat
31.01.2013 Rundfunkbeitrag (GEZ) - Heute schon STEUER gezahlt?
Der Bund der Steuerzahler lehnt die Haushaltsabgabe für den öffentlichen Rundfunk seit Jahren ab. Die "Quasi-Steuer" hätte nie eingeführt werden dürfen, doch die Verantwortlichen wollten auf unsere Argumente nicht hören. Jetzt endlich wachen die Menschen auf und erkennen die teuren Folgen im ungerechten Gebührenmodell. Unser wissenschaftliches Institut hat die Haushaltsabgabe einer Analyse unterzogen. Wir bleiben bei unserer Forderung: mehr Gerechtigkeit ins Gebührenmodell! ...

bitte dort selbst weiterlesen:
https://www.steuerzahler-hamburg.de/Heute-schon-STEUER-gezahlt/59128c68703i1p2097/index.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:41 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Impressum der Site führt nach England. Und zu webliftmedia.de, die sich offenbar mit Suchmaschinenoptimierung beschäftigen. Auch da wird letztlich auf GB verwiesen.
Merkwürdig! Ist das u. U. ein Manipulationsversuch? Oder ein Test für SEO?

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:41 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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