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Autor Thema: Der Beitragsservice will nicht mehr mit mir reden :(  (Gelesen 5873 mal)

Lev

  • Beiträge: 331
@ BR_Nichtnutzer
Zitat
Wie ist das, wenn es gar keinen "Bescheid" gab?  (in "", weil es ja in Wahrheit keine wirklichen Bescheide sein können)
Gilt das dann auch?

Ich gehe davon aus, dass BR einen Widerspruchsbescheid (Ablehnungsbescheid) meint. Einen Festsetzungsbescheid schein er ja bekommen zu haben.
Zitat
Angenommen Person A 8) wohnt in NRW und Person A wollte nicht mehr den BS >:D mitfinanzieren und hat nach einen Festsetzungsbescheid einen Widerspruch per Einschreiben eingereicht.

Bei einem fehlenden "Widerspruchsbescheid"  der Behörde, ist der §75 VwGO (Untätigkeitsklage)  i.d.R. das geeignete Mittel.
D.h. wenn also die Behörde die Vollstreckungsankündigung einleitet, wäre eine Möglichkeit die Vollstreckungsbehörde (häufig die Stadtkasse vor Ort) zeitnah und schriftlich darauf hinzuweisen, dass kein "Widerspruchsbescheid" zugestellt wurde. D.h. das Vorverfahren wäre noch nicht geschlossen, zumindest weißt man darauf hin.
Aufgabe der Vollstreckungsbehörde wäre dann, dem Beitragsservice dies mitzuteilen, damit er reagieren kann.

Passiert dies nicht und die Vollstreckungsbehörde ist weiter der Meinung, sie müsste an der Vollstreckung festhalten, dann wäre Zeitnah der Gang zum VG vor Ort und damit das einleiten der Untätigkeitsklage i.d.R. das beste Mittel. Der Hinweis des § 75 VwGO war in meinem Text enthalten
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137465,79

Beispiel: "Thema: Einleiten der Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid für unzulässig erklärt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24184.0.html

Was mit der "Wahrheit von Bescheiden" gemeint ist ... versteh ich im Moment nicht? Sorry  :)

Die anderen Frage vielleicht etwas genauer.  :)

Lev





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Das mag sein.

In meinem Fall war ja aber noch nicht einmal ein "Festsetzungsbescheid" da. Wie soll ich da also klagen?
Und das, nachdem 2 mal per Brief eben genau dieser angefordert wurde und diese Briefe dann angeblich nicht angekommen seien.


Und die Gerichte spielen dieses sch... Spiel einfach mit. Das ist für mich der viel größere Skandal!
Der Saftladen in Köln könnt ja von mir aus machen, was er will, solange einem die Gerichte zuhören...


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wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

Lev

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@ BR_Nichtnutzer

Lieber BR, es tut mir leid, dass war mein Fehler!
Habe in Antwort #4 diese Zeile übersehen und bin bei deiner Frage #15 davon ausgegangen wir reden immer noch über Bro.
Zitat
noch einer ohne "Bescheid"?
Ich entschuldige mich.  :angel:

In deinem beschriebenen Sachverhalt sind einige Umstände, leider für mich im Moment nicht nachvollziehbar.
Wenn jemand aber in einer Vollstreckung ist, dann wird sich normalerweise nur noch in der Frage der Bezahlung auseinandergesetzt.

Wenn wie in deinem Fall kein Bescheid zugestellt wurde, dann sollte es ausreichen dieses mitzuteilen. Über die eigentliche Frage, ob der Beitrag berechtigt ist,  wird sich dann nicht ausgetauscht. Man klärt viel mehr die Frage, wie du zu deinem Recht kommst? 

D.h. man teilt zuerst mal der Vollstreckungsbehörde mit, dass kein Bescheid zugestellt wurde. Wenn dieser Umstand nicht ausgeräumt wird, geht man zum zuständigen Gericht. Im Fall der ö.r. Forderung, also das Verwaltungsgericht. Bei dem Urkundenbeamten an der Rechtsantragsstelle erklärt man, dass kein Bescheid zugestellt wurde. I.d.R. wird dann reagiert.

Sollte das Problem des nicht zugestellten Bescheid aber immer noch bestehen, dann ist die Erinnerung §766 ZPO kurz vor der Vermögensauskunft (also kurz vor der Zwangsvollstreckung) dass mir bekannte letzte Mittel, auf den noch immer nicht zugestellten Bescheid hinzuweisen.
Das zuständige Gericht für die Erinnerung §766 ZPO ist das Amtsgericht. I.d.R. hat das AG mit der eigentlichen materiell-rechtlichen Fragen der Forderung nichts zu tun, es überprüft aber die Art und Weise der Vollstreckung. D.h. ob man dem betroffenen die Möglichkeit gegeben hat den Rechtsweg zu bestreiten.

Lev


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Und das hat die alles nicht interessiert...

Zugangsvermutung und fertig war der Lack.


Die hat ja noch nicht einmal interessiert, dass nach BFH ein Finanzamt einen Bescheid nochmals zusenden muss.

Das ist der Rechtsstaat Deutschland.


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