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21. KEF-Bericht 2018 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der örR

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Uwe:

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21. KEF-Bericht 2018
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

Quelle: KEF 19.02.2018


--- Zitat ---Ein Buch voller Zahlen und wie immer „gewichtig“, sollten Sie den 21. Bericht in Händen halten.
Er bleibt es auch, wenn Sie ihn als Download auf dem PC haben oder den Inhalt auf Ihren
handlichen elektronischen Geräten lesen. Eine richtige Lesefreude wird sich kaum einstellen.
Dafür enthält auch dieser Bericht viele und umfangreiche Rechnungen. Die Texte zwischen
den Tabellen und Grafiken versuchen, notwendige Erläuterungen zu geben und die Inhalte
transparent und nachvollziehbar zu machen.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---Der Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung beträgt 2017 bis 2020 2.070,0 Mio. €
(ARD 1.617,5 Mio. €, ZDF 404,0 Mio. €, Deutschlandradio 48,5 Mio. €). Dahinter stehen ein Bruttoaufwand von rund 3.326,2 Mio. €
--- Ende Zitat ---

Quelle:
https://kef-online.de/de/startseite/

Download PDF:
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/21._Bericht.pdf

resistebat:
Hallo Freunde, ich habe gerade den Bericht der KEF überflogen.


--- Zitat ---5.7 Benchmarking Produktionsbetriebe Fernsehen
--- Ende Zitat ---
:o

--- Zitat ---Die Kommission akzeptiert, dass fu?r das Benchmarking der einzelnen Landesrundfunkanstal- ten nur noch von einem Produktionsbetrieb je Landesrundfunkanstalt ausgegangen wird. Diese Einheitsbetrachtung erfolgt auch, um einen Steuerungsimpuls hin zu einer verbesserten Arbeitsteilung und Spezialisierung der Landesrundfunkanstalten zu geben.
--- Ende Zitat ---
:o

--- Zitat ---Die ARD weist darauf hin, dass sich im Zuge der tri- bzw. crossmedialen Neuorientierung bei den ARD-Anstalten Produktionsweisen und Organisationen vera?nderten.
--- Ende Zitat ---
:o

--- Zitat ---6.5 Abschließende Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die Unzula?nglichkeiten der Kostendarstellung der ARD-Anstalten immer wieder kritisiert. Sie erwartet, dass die bereits in der Stellungnahme zum 15. Bericht ausge- sprochene Absicht der ARD-Anstalten zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Kosten- rechnungssysteme ku?nftig tatsa?chlich umgesetzt wird. Fu?r den na?chsten Kostenvergleich sowohl im Bereich Fernsehen als auch im Bereich Ho?rfunk mu?ssen sa?mtliche Kosten vergleich- bar gemeldet werden. Anderenfalls beha?lt sich die Kommission Ku?rzungen vor.
Die Kommission sieht auch Einsparpotenziale bei anstaltsu?bergreifenden Kooperationen.
--- Ende Zitat ---

Wendet sich die sonst so treue KEF von dem ÖR ab?

Es gibt aber auch sehr witzige Passagen und tolle Grafiken:


--- Zitat ---6.3 Tatort-Produktionen (ARD) und Samstagskrimis (ZDF)
6.3.1 Allgemeines
Die Kommission vergleicht im Folgenden die Tatort-Produktionen der ARD-Anstalten und Samstagskrimis des ZDF, die in 2015 und 2016 erstmals ausgestrahlt wurden. Bei der ARD sind dies 56 „Tatort-Sendungen“ (je 28 in 2015 und 2016). Dabei handelt es sich um 16 im eigenen Produktionsbetrieb hergestellte Folgen (HR 4, SWR 12) und um 40 Auftragsproduktionen
(BR 6, MDR 5, NDR 9, RB 2, RBB 2, SR 1, WDR 15). Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel sonntags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.
Beim ZDF werden zwo?lf Produktionen (je sechs in 2015 und 2016) aus verschiedenen Krimi- Reihen in den Vergleich einbezogen. Es handelt sich dabei um Folgen aus den Reihen „Kommissarin Heller“, „Kommissarin Lucas“, „Ein starkes Team“, „Wilsberg“, „Stralsund“, „Helen Dorn“ und „Unter Verdacht“. Von diesen Krimireihen werden in der Regel zwei bis vier Filme pro Jahr in Auftragsproduktion hergestellt. Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel samstags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.

--- Ende Zitat ---

Kurt:

--- Zitat von: resistebat am 20. Februar 2018, 22:34 ---[..]

--- Zitat ---6.5 Abschließende Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die Unzulänglichkeiten der Kostendarstellung der ARD-Anstalten immer wieder kritisiert. Sie erwartet, dass die bereits in der Stellungnahme zum 15. Bericht ausgesprochene Absicht der ARD-Anstalten zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Kostenrechnungssysteme künftig tatsächlich umgesetzt wird. Für den nächsten Kostenvergleich sowohl im Bereich Fernsehen als auch im Bereich Hörfunk müssen sämtliche Kosten vergleichbar gemeldet werden. Anderenfalls behält sich die Kommission Kürzungen vor.
Die Kommission sieht auch Einsparpotenziale bei anstaltsübergreifenden Kooperationen.
--- Ende Zitat ---
[..]

--- Ende Zitat ---

Das muß man sich mal "auf der Zunge zergehen lassen":

Lt. 21. KEf-Bericht datierend aus Februar 2018 wird nun erwartet dass "eine Absicht der ARD-Anstalten..." basierend auf einer Stellungnahme
zum 15. KEF-Bericht datierend aus Dezember 2005" tatsächlich umgesetzt wird.

13 Jahre (Sch)lummerland!

Ohne weitere Worte!

Gruß
Kurt

NichtzahlerKa:

--- Zitat von: Kurt am 20. Februar 2018, 22:59 ---Lt. 21. KEf-Bericht datierend aus Februar 2018 wird nun erwartet dass "eine Absicht der ARD-Anstalten..." basierend auf einer Stellungnahme zum 15. KEF-Bericht datierend aus Dezember 2005" tatsächlich umgesetzt wird.
13 Jahre (Sch)lummerland!

--- Ende Zitat ---

Die KEF kann zwar etwas ankreiden, aber hat bisher noch nie "Strafkürzungen" durchgezogen. Vermutlich darf sie das auch gar nicht. D.h. es wird einfach weiter Geld verbuddelt und niemand darf es stoppen. Das ist ein gewollter Systemfehler, dass nirgends ein Bezahlender Mitspracherecht hat.

kulturist:
Das klingt doch alles sehr vertraut nach sozialistischer Planwirtschaft. Wo das hinführt ist bekannt.

Die Partei, die Partei, die hat immer ....
Nanana, nanana, nananaaaa ....

 :P

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