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Autor Thema: Widerspruchsbescheid --> Klage: Entscheidungsfindung  (Gelesen 1646 mal)

G
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Boykott-Gemeinde,

Vor einigen Tagen ist bei Person X ein Brief vom Beitragsservice/BR der seit 1 1/2 Jahre überfälligen Widerspruchsbescheid ins Haus geflattert. Nun steht Person X vor der Entscheidung Klage einzureichen oder die Weiße Fahne zu schwenken. Person X ist kein Jurist und ist ebenfalls nicht sehr bewandert mit juristischen Abläufen und Argumentationen. Aufgrund der Persönlichkeit von Person X, schätzt diese die "Erfolgs-Wahrscheinlichkeit" einer potenziellen Klage sehr gering bzw. unmöglich ein. Kostbare Zeit ist verstrichen aber keine Entscheidung getroffen. Auch die Kosten schreckt Person X ab.

Person X würde gerne die juristischen Belangen an einem RA geben, weiß aber nicht ob eine Rechtsschutzversicherung, die er kurzfristig abschließen würde, etwas bringen würde. Um den weiteren "Aufwand" zu umgehen, wäre Person X ebenfalls bereit den Beitrag an den ÖR zu leisten. Auch wenn Ihm bewusst ist, dass er damit den Widerstand aufgibt. Person X ist aber bereit monetär den Widerstand zu Unterstützen.

Pro-Contra-Analyse:
Klage, Ja
  • Widerstand aufrecht erhalten!
  • Höhere Finanzielle Belastung, da Beitrag eventuell gezahlt werden muss?

Klage, Nein
  • Widerstand aufgeben
  • Eventuell geringere Kosten als mit Klage
  • Kein Jurist, auch keine Erfahrung
  • monetäre Unterstützung anderer Kläger

Meinung erfahrener Gegner sind sehr Willkommen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Meinung erfahrener Gegner sind sehr Willkommen.
Die Meinung des Forums ist eindeutig - Widerstand gegen den Zwangsbeitrag mit rechtlichen Mitteln.

Um etwas über die Erfahrungen des Forums zu erhalten, kann es hilfreich sein die wertvollen Beiträge zu lesen.
Ebenso könnte ein Besuch an einem Runden Tisch sehr hilfreich sein.
Die Suche-Funktion bietet bestimmt viele Aspekte zur Entscheidungsfindung. ;)
Bei Fragen auch mal einfach das entsprechende Forumsmitglied über PM kontaktieren.

Man kann davon ausgehen, dass die meisten Forumsmitglieder keine Juristen sind.
Beim Verwaltungsgericht kann auch ohne Anwalt eine Klage eingereicht werden. Diese Regelung wird auch damit begründet, dass alle Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Erfahrung die Möglichkeit haben eine Klage einreichen zu können. Das Verwaltungsgericht hat unter anderem die Aufgabe "nicht-juristisch" formulierte Gründe und Meinungen in die juristische Ausdrucksform zu bringen und zusammen mit dem Kläger die entsprechenden Anträge zu formulieren.

Es gilt die Frist zum Einreichen der Klage zu beachten (siehe Rechtsbehelfsbelehrung).


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Aktuelle Erfahrungen einer Person D.
Person D hat nun nach 2 Jahren endlich einen Widerspruchsbescheid erhalten. Eine Klage steht ausser Frage und wurde auch schon unbegründet zwecks Fristwahrung eingereicht. Derzeit arbeitet Person D ihre Klage aus. Auch Person D ist, was juristische Dinge anbelangt eher eine Niete, da kaum praktische Erfahrungen. Einen Anwalt kann Person D sich auch nicht leisten. Das sollte aber für niemanden ein Hinderungsgrund sein.

Der Widerspruchsbescheid von Person D ist ein Witz und gleichzeitig auch eine Frechheit. Dieser geht mit keinem Wort inhaltlich auf die Widersprüche von Person D ein. Gefüllt wurde er hauptsächlich mit den üblichen Textbausteinchen. Alleine dafür gibt es schon eine Klage von Person D und die Kosten halten sich mit 159€ durchaus in überschaubaren Grenzen.

Kurzum, auch ohne irgendwelche juristische Erfahrungen sollte sich niemand davon abhalten lassen, eine Klage einzureichen. Und wenn Person D, die wirklich eine juristische Niete ist ;D das hinkriegt, dann schafft das auch jeder andere.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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