Wenn es wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde, kann man ja die ausführliche Begründung vom Profäten nachreichen.
Sie sind ja komplett unbegründet abgelehnt worden... Zumindest die mir bekannten.
Und das an sich finde ich, ist bereits die riesen Sauerei!
Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen?
Zumindest einen Dreizeiler (weil das und das nicht erfüllt; bspw. Sie sind nicht den kompletten Weg gegangen...) wird man doch als mündiger Bürger erwarten und einfordern dürfen oder?
Und ist doch klar, dass die die Anzahl der Fälle minimal halten wollen.
Wäre doch auch einmal ne Sammlung wert. Alle abgelehnten und dann zum Prozessbeginn gleich x Kartons mit den Abgelehnten dazu und denen in den Hof gestellt.
Vor allem verstößt es ja auch gegen die Gleichbehandlung, wenn Verfahren mit ähnlichen - oder gar gleichen - Begründungen (auch wenn es nur Teile sind, die überlappen) einmal angenommen und einmal abgelehnt werden.
Interessant auch, dass die meisten abgelehnten welche von Bürgern sind, wohingegen es auch einige geschafft haben, die von Anwälten eingereicht worden sind. (Denn das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass man quasi einen Anwalt braucht, um sie einzureichen, was aber nicht der Fall sein darf...)
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...
wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!