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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?  (Gelesen 5075 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da der Streitwert unter 200 € war, konnte Person R keine Beschwerde einlegen.
Wenn eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung eine Beschwerde ist, dann wäre diese nicht möglich gewesen, da der Streitwert unter 200 € lag.

Achtung! Bitte unterscheiden!

Es gibt in den Ablehnungsurteilen i.d.R.
- neben der Rechtsmittelbelehrung zum eigentlichen Urteil/ Beschluss (dort i.d.R. "keine Zulassung der Berufung - Antrag auf Zulassung der Berufung zu richten an..." oder so ähnlich)
jeweils noch einen
- weiteren Beschluss - und zwar ausschließlich über die "Streitwertfestsetzung" mit eigenständiger Rechtsmittelbelehrung.

Nur(!) diese Rechtsmittelebelehrung zum Beschluss über dei Streitwertfestsetzung weist i.d.R. aus, dass eine "Beschwerde" (nur gegen diesen Streitwertfestsetzungs-Beschluss) nur dann zustehe, wenn der "Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- € übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat".

"Beschwerde" (gegen die Streitwertfestsetzung) bedeutet hier
nicht "Antrag auf Zulassung der Berufung" (gegen das eigentliche Urteil)!

Der "Antrag auf Zulassung der Berufung" (gegen das eigentliche Urteil) kann (und müsste) unabhängig von der Höhe des  Streitwerts (und also auch unter 200€) gestellt werden.

> Möglicherweise ist die Verfassungsbeschwerde daher genau an dieser irrtümlich unterlassenen Antragstellung der Zulassung der Berufung, d.h. an der damit unterlassenen "Rechtswegerschöpfung" gescheitert und hat zum "Nichtannahme-Beschluss" geführt?

Bitte Beschlüsse und Rechtsmittelbelehrungen daher immer *genau* lesen und prüfen - und nicht irreleiten lassen!

Ergänzender Hinweis:
Im Übrigen sollte nach diesseitiger Auffassung unabhängig von einer etwaig eingelegten Verfassungsbeschwerde immer dennoch parallel Rechtsmittel gegen die jeweils ergangene Entscheidung eingelegt werden (ob nun gegen den jeweliigen Bescheid oder bereits ein instanzliches Urteil) - allein schon um die jeweilige (ablehende) Entscheidung und damit die ursächlichen Bescheide nicht rechtskrätig und damit potenziell vollstreckbar werden zu lassen.
Die Entscheidung über das parallel eingelegte Rechtsmittel sollte ggf. mit einem Antrag auf Aussetzung gem. § 94 VwGO und Verweis auf die bereits eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Az. 1 BvR ____ / __ verknüpft werden - siehe u.a. auch tlw. übertragbare Hinweise unter
Vollstr. trotz Verfass.-beschw. > Vollstreckungsabwehrklage VG + Erinn. AG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26395.0.html

Merke:
Verfassungsbeschwerde allein hat keine aufschiebende Wirkung!


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 21:16 von Bürger«
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  • Beiträge: 890
Eine weitere Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2513/17 nicht zur Entscheidung angenommen. vom 8.2.18


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  • Beiträge: 118
Wenn es wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde, kann man ja die ausführliche Begründung vom Profäten nachreichen.

Sie sind ja komplett unbegründet abgelehnt worden... Zumindest die mir bekannten.
Und das an sich finde ich, ist bereits die riesen Sauerei!

Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen? 
Zumindest einen Dreizeiler (weil das und das nicht erfüllt; bspw. Sie sind nicht den kompletten Weg gegangen...) wird man doch als mündiger Bürger erwarten und einfordern dürfen oder?


Und ist doch klar, dass die die Anzahl der Fälle minimal halten wollen.
Wäre doch auch einmal ne Sammlung wert. Alle abgelehnten und dann zum Prozessbeginn gleich x Kartons mit den Abgelehnten dazu und denen in den Hof gestellt.

Vor allem verstößt es ja auch gegen die Gleichbehandlung, wenn Verfahren mit ähnlichen - oder gar gleichen - Begründungen (auch wenn es nur Teile sind, die überlappen) einmal angenommen und einmal abgelehnt werden.
Interessant auch, dass die meisten abgelehnten welche von Bürgern sind, wohingegen es auch einige geschafft haben, die von Anwälten eingereicht worden sind. (Denn das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass man quasi einen Anwalt braucht, um sie einzureichen, was aber nicht der Fall sein darf...)


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

n
  • Beiträge: 1.452
Wäre doch auch einmal ne Sammlung wert. Alle abgelehnten und dann zum Prozessbeginn gleich x Kartons mit den Abgelehnten dazu und denen in den Hof gestellt.

Gute Idee! Und unser user Philosoph sollte auch eine Liste mit den abgelehnten VBs führen, und alle sollten die Ablehnung im Forum posten.

Anwalt braucht man nicht unbedingt. Mir sind 3 VB bekannt, alle von Bürgern ohne Anwalt: eine abgeleht, zwei angenommen (Stand Januar)

Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen? 
Das finde ich eine sehr gute Idee!!!
Mach mal!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:23 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
  • Beiträge: 2.239
Die Frage die sich mir da stellt, kann/sollte man eine V-Beschwerde wegen der überhaupt nicht begründeten Ablehnung einer V-Beschwerde machen?

Moin Leute,

Zitat
V. Annahmeverfahren
[..]
Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde kann durch einstimmigen Beschluss der aus drei Richtern bestehenden Kammer erfolgen. Der Beschluss bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar (§ 93d Abs. 1 BVerfGG).
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html
und (§ 93d Abs. 1 BVerfGG > http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93d.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:24 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 118
Meine Befürchtung ist halt auch, dass sie dir dann eine vor den Bug knallen wegen Missbrauchs des Gerichts oder so nen Blödsinn.
Aber irgendwie müsste man denen doch nochmal den Unmut zukommen lassen oder?

Ggf. an den neuen Justizminiister, was das denn soll?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 00:24 von Bürger«
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