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Autor Thema: Way back Machine  (Gelesen 1343 mal)

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cleverle2009

Way back Machine
Autor: 15. Februar 2018, 16:37
Ein Kanditat

Da geht es um die 1. Lesung des Staatsvertrages - daraus geht meiner Meinung hervor, dass die Bayerische Verfassung und das damals gültige Parlamentsgesetz nicht eingehalten wurde und anscheinend der Landtag übertölpelt wurde.

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Protokolle/16%20Wahlperiode%20Kopie/16%20WP%20Plenum%20Kopie/066%20PL%20020211%20ges%20endg%20Kopie.pdf#page=50

Wer sich damit auskennt - bitte eintragen


Edit "Bürger":
"Way back Machine" ist - auch wenn er sich auf ein online-Archivierungsportal bezieht - ein nichtssagender Thread-Betreff.
Thread-Betreffs sollen bitte ***aussagekräftig*** sein und das Kern-Thema/ Kern-Problem bereits mit kurzen Worten erfassen!
Dies soll keine Schikane sein, sondern der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion dienen.
Thread muss überprüft und ggf. moderiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2018, 17:25 von Bürger«

b
  • Beiträge: 764
Re: Way back Machine
#1: 15. Februar 2018, 18:52
Zitat
S. 5630
Das ist ein ganz deutlicher Umstieg, ein Einstieg in einen Beitrag oder - ich habe es vielleicht etwas zugespitzt gesagt - in eine Steuer. Ich kenne das Gutachten von Herrn Kirchhof, aber es ist nur ein Gutachten. Man wird sicherlich auch vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorschriften prüfen müssen, ob das halten wird. [...] Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die Frau Aures angesprochen hat, teile ich. Auch da müsste man sich überlegen, ob es wirklich so leicht sein sollte, dass Meldebehörden personenrelevante Daten ohne Wissen des Betroffenen weitergeben können sollen.


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g
  • Beiträge: 860
Re: Way back Machine
#2: 16. Februar 2018, 03:07
Es wurde am 15.02. durch einen netten user  um 15:48:53 = 16:48:53 MEZ in die wayback eingepflegt.

Das ist vom 02.02.2011.
Nur deine Frage bezieht sich auf 2010. Da ist bisher keinerlei Nachweis erbracht worden.


Zitat
am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, 13.00 Uhr,Antrag der Staatsregierung

auf Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
(Drs. 16/7001)
- Erste Lesung -  

Hieraus geht hervor, dass die erste Lesung am 02.Febr. 2011 stattgefunden hat. Was soll es vor der ersten Lesung noch gegeben haben?

Der blanke Hohn!
Zitat
  Wir haben uns die Entscheidung
in vielen Gesprächen nicht leicht gemacht.
Ausschlaggebend waren die Statistiken, dass in
jedem Haushalt ein Gerät ist, ob Fernseher, Radio,
Handy oder PC. Wir haben auch ein Gutachten erstellen
lassen. Professor Kirchhof hat die rechtliche Zulässigkeit
einer solchen Typisierung bestätigt. Diese
Typisierung vereinfacht den Beitragseinzug, ermöglicht
die Reduzierung der Kontrolle und sichert den
notwendigen Ertrag für die Rundfunkanstalten.

 Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die
Finanzierung soll und muss solidarisch erfolgen ... 
Wenns nicht so traurig wär ...
Nicht leicht ?  - na leichter geht's doch gar nicht mehr.
Es geht nicht um Beitragsgerechtigkeit, wie behauptet wird, sondern um fette Gehälter und Zusatzrenten.

Was ist solidarisch ? Na, dass der Herr Minister für die, die nicht so viel zu Verfügung haben mal eben mit bezahlt.


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