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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Er will zahlen - aber nicht so wie es der BS gern hätte  (Gelesen 16059 mal)

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Einerseits durch Zwang und dann noch denen das Bankkonto öffnen, damit sie sich ungeniert ein Leben lang bedienen können. Das muss ein Ende finden!


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Aus dem obigen heise-Artikel:
Zitat
Die Vertreter des Hessischen Rundfunks betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe. Alle seien zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen [1]. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz wirklich eine[n] Verbindung zu diesem Fall habe.

Welches rechtsstaatliche Verständnis erlaubt es denn dem HR, hier an einer "Verbindung" zu zweifeln? Und wie groß ist die Entfernung zu dem sauerstoffarmen Planeten, auf dem sich der HR da gemütlich niederzulassen gedenkt?

[1] Verstehe, die "Menge" macht's... - um Recht geht's schon lang' nicht mehr.


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Dazu höchstpersönlich:

Blog von Norbert Häring, 13.02.2018
Bargeldklage geht zum Bundesverwaltungsgericht
Zitat
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute in mündlicher Verhandlung unsere Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt verworfen. Die hessischen Verwaltungsrichter der zweiten Instanz urteilten, daraus dass das Bundebankgesetz Euro-Bargeld zum "alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel" macht, folge keine Pflicht für hoheitliche Stellen, dieses anzunehmen. Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg.

Der Gerichtshof lies nämlich Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu, was aus verschiedenen Gründen sehr wichtig ist. Nun kann die Rechtsfrage von einem höchsten deutschen Bundesgericht geklärt werden, worum es mir von Anfang an ging. Mein Verfahren zielt ja nicht vor allem auf den Hessischen Rundfunk sondern auf diesen nur als Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, die immer mehr dazu übergeht, das eigene Geld des Staates nicht mehr zu akzeptieren.

Die Entscheidung auf oberster Bundesebene ist wichtig, denn es gibt ein Gesetz, das die einheitliche Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte der fünf Instanzenzüge sicherstellen soll. [...]

Die ausführliche Begründung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus. [...]

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/949-verwaltungsgerichtshof


(...jetzt wird' aber höchste Zeit, nochmal Gesetzestexte zu studieren, liebes BVerwG. Und denkt dran, dass ihr bei Fragen zum EU-Recht auch nicht "vergesst", entsprechende Fragen an die dort Zuständigen zu richten, ja?)

Siehe dazu auch:
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2018, 04:25 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung?
Warum muss er ausgerechnet beim Rundfunkbeitrag dieses Exempel statuieren, wenn er diesen doch "angeblich" zahlen will? Dann wäre es doch schnurzpiepegal wie er das tut, Prinzip hin und Prinzip her.
Macht er bei all seinen anderen zumeist nur noch bargeldlos möglichen Zahlungsverpflichtungen denn auch solch einen Affentanz?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 01:50 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 577
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung? [...]
Das ließe sich hier auf direktem Wege in Erfahrung bringen:
Norbert Häring - Abo und Kontakt
http://norberthaering.de/de/abo-und-kontakt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 01:54 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
1. Es bereitet keine Probleme, die Motive von Herrn Häring zu prüfen. Man lese diese einfach auf seiner Webseite nach. Man kann dort u. a. lesen, dass er den sogn. Rundfunkbeitrag sogar bezahlt hat, durch Hinterlegung beim Amtsgericht nämlich. Dieses Geld kann er nicht zurückfordern! Der HR weigert sich aber, das Geld abzuholen und verlangt ernsthaft den bereits beglichenen Betrag ein zweites Mal.

2. Hat Herr Häring ein Buch geschrieben, in dem er vor der Abschaffung des Bargelds und den Folgen warnt. Zu diesen Folgen gehört nicht nur die Transparenz selbst winziger Zahlungen, z. B. für Brötchen oder Zeitungen, sondern auch die Erpressbarkeit der Bankkunden, denen man die Gebühren in bislang unbekannte Höhen schrauben kann. Auch kann mit einem Federstrich ein großer Teil des Geldes verschwinden. Wer glaubt, das ginge nicht und würde man nie machen: Das ist schon gegangen und wurde gemacht, in Zypern nämlich hat man die Kunden der Banken als deren Gläubiger betrachtet und sie an den Kosten der Bankenrettung beteiligt, indem man sich an deren Konten bediente.

Man sollte zudem bedenken, dass nicht etwa die Landesregierungen den bargeldlosen Verkehr in ein Gesetz geschrieben haben, sondern die LRA in ihre Satzungen. Dass eine (beinahe) Landesbehörde Bundesrecht missachten kann, glaubt vermutlich nicht einmal der VGH in Kassel. So doch, sollten die ihre Posten räumen und echte Juristen ran lassen. Offenbar traut sich niemand bei den VG gegen den Rundfunk entscheiden. Sehr, sehr schwaches Bild, welches zeigt, dass die Verwaltungsgerichtbarkeit in Deutschland sich selbst erledigt hat.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 01:53 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Norbert Häring´s Bemühungen als "Affentanz" abzutun, entbehrt so ziemlich jeder Wertschätzung.
Norbert Häring ist Bargeldverfechter und gegen den Rundfunk-Zwangsbeitrag.
Was liegt da näher, als eine Klageschrift zu verfassen, in der das Eine das andere zum Thema macht?
So wie der Staatsfunk Bürger entmündigt, manipuliert, verdummt und kaltstellt, so sorgt die scheibchenweise Abschaffung des Bargeldes für einen transparenten, hampelmännischen Michel.

Norbert Häring schätze ich sehr. Er ist ein unermüdlicher Grundrechte-Verteidiger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 01:52 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

a
  • Beiträge: 178
Geht es dem Häring tatsächlich nur um die Durchsetzung seiner gewünschten Barzahlung? [...]

Wir sollten über jeden Mitstreiter froh sein, der das Zwangssystem auch auf anderen Wegen bekämpft.

Auf dem "Standardweg" (Klage gegen den Beitragsbescheid) mit den bereits bekannten Argumenten kann unser Gegner den RBStV (noch) leicht verteidigen, alle Textbausteine sind dafür bereits geschrieben.

Vielleicht ist eine Guerillataktik sogar erfolgreicher. Wenn über ungewöhnliche Klagestrategien gegen den RBStV (z.B. die Bargeldklage) in der freien Presse berichtet wird, ist das Gratiswerbung für die Widerstandsbewegung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 01:53 von Bürger«

1
  • Beiträge: 160
Mit Verlaub: Die von Herrn Häring befürchtete, und von den LRA´s bereits praktizierte, Bargeldabschaffung ist ein weitaus größerer Eingriff in die Grundrechte als der Rundfunkbeitrag. Die Suchbegriffe "Bargeld UND Negativzins" liefert dazu einiges an Lektüre. Von Guerillataktik kann da keine Rede sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2019, 23:02 von Bürger«

s
  • Beiträge: 236
Liebe Mitstreiter - dies war ja auch mein erster Ansatz.
Was Hamburg davon denkt, könnt ihr in meinem "Urteil"* nachlesen.

Was so manchem nicht bewusst ist: Wenn das Bargeld geht, seid ihr alle durch die Bank weg absolut gläserne Menschen.  Dann kann der Staat alles nachvollziehen was ihr kauft und besitzt. Dann ist nix mehr mit Silbermünzen oder Goldbarren kaufen, ohne dass der Fiskus davon weiß. Stille Reserven aufbauen ist dann vorbei.

Somit ist bei der nächsten Währungsreform - und die kommt gewiss - nix mehr mit Eigentum oder sonstigen. Dann ist alles weg. Ihr solltet euch mit diesem Thema mal ein wenig beschäftigen. Und wenn jetzt wieder kommt, dass sowas in Deutschland undenkbar ist, dann mal folgender Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Goldverbot
ist zwar Wikipedia aber bietet doch mal einen ersten Ansatz.
Bei dem was, da auf europäischer Ebene passiert, ist es nur eine Frage der Zeit bis zum nächsten Knall.


Edit DumbTV:
* Siehe:
Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23007.msg165456.html#msg165456


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 15:55 von DumbTV«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

a
  • Beiträge: 148
Ich kann nicht ansatzweise nachvollziehen, was von den Richtern an dem Wort "uneingeschränkt" nicht zu verstehen ist.
Wenn man etwas, was uneingeschränkt ist, nicht akzeptiert, dann ist es eingeschränkt.
Zumal ist das Gesetz ein Bundesgesetz und der xyz-staatsvertrag ein Landesgesetz.
Die Anwendung regelt ebenso eindeutig Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht."

Ich habe meinen berechtigten Frust über den Rechtsbruch bis jetzt bei 2 Fraktionen und 3 Politikern abgelassen.
Weitere folgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 16:02 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

  • Beiträge: 7.255
Die Anwendung regelt ebenso eindeutig Art. 31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht."
Siehe auch BVerfG 2 BvN 1/95, welches im Forum schon thematisiert worden ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 508
Er will zahlen - aber 

Ich glaube, er will nicht zahlen, aber er will und kann sich als Journalist (und selbständiger Unternehmer) den Schufaeintrag etc. eben nicht leisten.
So wie viele Verweigerer, die dann eben doch zahlen, bevor das Konto gesperrt ist.

Der ist echt gut!
alle durch die Bank weg absolut gläserne Menschen
Der ist sehr gut! ;)

Danke Norbert Häring!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2018, 16:27 von MMichael«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich glaube, er will nicht zahlen, aber er will und kann sich als Journalist (und selbständiger Unternehmer) den Schufaeintrag etc. eben nicht leisten.

Glauben ist eine gewisse Zuversicht dessen, was man nicht weiß! (Martin Luther)

Das ist keine Glaubensfrage, weil man es nachlesen kann. Zum Beispiel unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/526-hinterlegung-rundfunkbeitrag

Zitat
Deshalb habe ich die zweite Möglichkeit genutzt und das Geld bei einem Amtsgericht hinterlegt. Es kann irgendein Amtsgericht sein. Ich bin zum Amtsgericht Frankfurt. Lustiger Weise steht dort an der Gerichtskasse ein Schild, dass EC-Karten nicht akzeptiert werden. Nur Bares ist Wahres.

Ich konnte den Rechtspfleger überzeugen, dass der Gläubiger in Annahmeverzug ist, was mir einen nachvollziehbaren Grund zur Hinterlegung gibt. Dazu musste ich ihm den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsandrohung zeigen, sowie einen Nachweis, dass ich Barzahlung angeboten habe und der Gläubiger dieses nicht angenommen hat.
 ...
Als Anlagen übergab ich den Festsetzungsbescheid und ein Schreiben des Hessischen Rundfunk, indem er das angebotene Bargeld ablehnt. Der Verzicht auf Rücknahme bedeutet, dass ich nicht zum Amtsgericht gehen kann und sagen, ich hätte es mir anders überlegt, ich hätte mein Geld gern wieder. Das ist wichtig.

Eine Kopie des Hinterlegungsbescheids des Amtsgerichts schickte ich dann an den Hessischen Rundfunk, mit folgendem Schreiben:

„Freigabeerklärung zur Zahlung Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktennummer) nebst Aufforderung zur Vollstreckungsunterlassung und vorsorglichen Hinweises auf die §§ 767, 945 ZPO ...

Beim Handelsbaltt kann  man nachlesen:

Zitat
Eine öffentliche Stelle wie die Einrichtung, die Beiträge für ARD und ZDF einsammelt, dürfte Bargeld dem Gesetz nach eigentlich nicht ablehnen. Die neue Argumentation lautet, dass die Vorschrift nicht ausschließe, „dass in klar abgegrenzten Bereichen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Kosteneinsparung die Möglichkeit zur Barzahlung mittels Banknoten begrenzt wird.“
Währungsrechtler Helmut Siekmann von der Universität Frankfurt wendet dagegen ein: „Die Länder haben nicht die Zuständigkeit, die Verwendung von gesetzlichen Zahlungsmitteln einzuschränken.“ Es gehöre zum Wesen des gesetzlichen Zahlungsmittels, dass es zur Begleichung von öffentlichen Abgaben verwendet werden kann.

In seinem Buch "Die Abschaffung des Bargelds und die Folgen: Der Weg in die totale Kontrolle" erläutert N. Häring, wie weltweit von Politikern, Bankern, Notenbanker und interessierten Milliardären an der Abschaffung des Bargeld gearbeitet wird, vorgeblich im Kampf gegen Terrorismus und Steuerhinterziehung. Doch das ist eine Lüge. Solange Bargeld und nur Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist, darf, soll und kann elektronisches Geld (Buchgeld, Giralgeld) sowie der elektronische Zahlungsverkehr (mittels App, Online-Banking, Kreditkarte, Debitkarte) niemals die Oberhand gewinnen. Es gibt schon heute reichlich Probleme mit der Geldschöpfung durch Giralgeld. Geld, das die Banken quasi aus dem Nichts erzeugen. Banken erschaffen das Geld und lenken die Finanzströme nach ihren Bedürfnissen. Ergänzend dazu noch der Hinweis auf das Buch "Wer regiert das Geld?: Banken, Demokratie und Täuschung" von Paul Schreyer. Die Bücher gibt es als Taschenbuch für 10 bzw. 18 Euro und auch elektronisch.

Ich bin kein Bargeldfanatiker, habe eine Kreditkarte, - mein Arbeitgeber zahlte die Auslagen früher immer recht spät, - zahle auch mit EC-Karte. Aber Beträge unter 40-50 Euro zahle ich in der Regel bar, Kleinstbeträge z. B. beim Bäcker sowieso. Das letzte Kfz, welches ich gebraucht kaufte, habe ich mit einigen 500 Euro Scheinen bezahlt. Auch im Gebrauchtwagenhandel ist Bargeld eben Trumpf. Künftig müsste ich bei vergleichbaren Geschäften schon das 2,5 fache an Scheinen auf den Tisch zählen, weil man die 500er abschafft. Don Corleone und <aktuelle Terrorgruppe der USA einsetzen> lachen sich schlapp bei dem Versuch. Die richtigen Verbrecher und Terroristen kontrollieren längst Banken. Ohne Bargeld aber sind wir nicht nur noch mehr kontrollierbar als eh schon, wir machen uns erpressbar und noch abhängiger.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 00:43 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 3.997
Die Bargeldabschaffung muss, um akzeptiert zu werden, immer noch das älteste Gewerbe überwinden oder wie würden zukünftig diese Dienste anonym, unkompliziert und ohne Nachverfolgbarkeit bezahlt? Der Widerstand aus dieser Richtung müsste auf den Prüfstand, vielleicht ist das ja noch nicht richtig bewusst - untergegangen zwischen der "leichten Unterhaltung". Anderenfalls bekommt das Wort "Transparenz" eine völlig neue Bedeutung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 00:42 von Bürger«

 
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