Guten Tag liebes Forum,
in diesem Fall geht es um die fiktive Person T
Nachdem T erfoglos gegen den BS geklagt hat, wurde die Vollstreckung eingeleitet. Diese hatte für T einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zur Folge, was T ziemlich kalt ist. Es folgten die Einholung von Kontoinformationen von T was ebenfalls im Sande verlief, da es sich um nicht genutzte Konten handelte.
In 2021 wurde eine erneute Vollstreckung begonnen. Die Abgabe der Vermögensauskunft wurde von T versäumt. Nun wurde vom BS über den GV eine Drittauskunft beantragt. Der BS kennt nun den aktuellen Arbeitgeber von T. Dies wurde T vom GV mitgeteilt. So der Stand.
T befürchtet nun die Lohnpfändung was er nicht riskieren will (Verlust Reputation etc) und ist gewillt die Vollstreckung abzuwenden indem er zahlt.
T war zuvor kampfbereit, aber die Lohnpfändung schreckt zu sehr. Gibt es noch eine andere Möglichkeit die das Forum für T sieht?
Beste Grüße
Peter