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Autor Thema: "Eine Rundfunkgebühr eröffne nicht denselben Rechtsanspruch wie ein Abonnement"  (Gelesen 1223 mal)

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Badische Zeitung, 07.02.2018

Grenzüberschreitendes Online-Shopping wird leichter

Die Bedingungen fürs Online-Shopping sollen in allen EU-Staaten angeglichen werden. Das Geoblocking, also das Sperren bestimmter Angebote für Nutzer aus anderen Ländern, wird verboten.

Von Daniela Weingärtner

Zitat
[…]
Was ist Geoblocking?

Damit ist gemeint, dass Dienstleistungen, Waren oder geistige Inhalte für Kunden aus anderen Ländern gesperrt sind. In Deutschland wurde vor allem im Zusammenhang mit Streamingdiensten viel über Geoblocking debattiert. Hierzu hat Brüssel bereits eine gesonderte Regelung getroffen, die nächsten Monat in Kraft tritt. Wer ein entsprechendes Abonnement bezahlt, kann ab März in der gesamten EU darauf zugreifen. Das gilt allerdings nicht für öffentlich-rechtliche Mediatheken. Die Sendeanstalten argumentieren, dass sie in vielen Fällen die Rechte für eine Produktion nur fürs Inland erwerben. Deshalb dürfen sie diese Kunden im Ausland nicht zur Verfügung stellen. Eine Rundfunkgebühr eröffne nicht denselben Rechtsanspruch wie ein Abonnement. Die EU-Kommission will sich zu einem späteren Zeitpunkt gesondert mit den Mediatheken und anderen Produkten geistigen Eigentums wie E-Books befassen.
[…]

Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/grenzueberschreitendes-online-shopping-wird-leichter--149105619.html


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