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  • VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr: 06. Februar 2018

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr  (Gelesen 7372 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die aktuelle Erklärung vom  Di. 06.02.18 zum Thema Rückabwicklung hat das Publikum der Verhandlung auch überrascht, ging es doch gemäß der Erklärung vom 30.05.17 von einer mehr oder weniger "automatischen" Rückabwicklung aller bereits bezahlter und geforderten Zwangsbeiträge aus.

Möglicherweise sollte das Thema in zukünftigen Verhandlungen weiter angesprochen werden.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

f

faust

... zwei Dinge zur "Rückabwicklung":

Erstens wissen die es offensichtlich selber (noch) nicht, die gucken genauso in die Luft wie wir.

Zweitens gibt es jetzt zwei nachweislich verschiedene Aussagen von ein und demselben Gericht - wie geil ist das denn !?

Stichwort: "Einheitliche Rechtsprechung" - das ist (im Henneckeschen Sinne) wohl (wenn es denn überhaupt noch eines weiteren bedürfte) ein weiterer Sargnagel für die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dranbleiben!


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat: Markus KA
aus der Verhandlung VG Karlsruhe, 30.05.17
Zitat
Das Thema Rückabwicklung war tatsächlich so gemeint, wie ich es verstanden habe und hat mit dem Gericht erstmal nichts zu tun.

Die Richterin hat erklärt, sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, dass der Rundfunkstaatsvertrag null und nichtig ist, muss alles rückabgewickelt werden, damit wird man noch viel Arbeit haben. Rückabgewickelt heisst, dass es vom Rundfunk noch einmal geprüft wird, dann sind die Bescheide nachträglich aufzuheben und die bezahlten Beiträge zurückzuerstatten.

Anmerkung:
Hervorhebungen, vorallem farblich, sind von mir. 8)


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich habe dazu schon kurz danach geschrieben, dass ich an Rückabwicklungen nicht glaube. Siehe
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg150317.html#msg150317
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es zu einer Rückabwicklung niemals kommen wird und diese ein reines Hirngespinst der Richterin bleiben wird.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2018, 23:37 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zum Thema Rückabwicklung wurde sich vom Gericht insoweit geäußert, dass nach einer abgelehnten Klage der Festsetzungsbescheid bestandskräftig wird und somit die Möglichkeit einer Rückabwicklung, nachdem sich das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag entschieden hat, nicht mehr gegeben ist.

Abgesehen von der mehr als vagen Vorstellung einer etwaigen "Rückabwicklung" von Zahlungen, welche schon längst in der Maschine verbrannt sind, bevor sie überhaupt hineingekommen sind:

Nach meiner bescheidenen bisherigen Kenntnis würden die Bescheide aber nicht automatisch nach einer abgelehnten Klage bestandskräftig werden - jedenfalls nicht, sofern gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden und somit das Urteil/ der Beschluss vorerst keine Rechtskraft erlangt.

Insofern wäre oben zitierte Aussage des Gerichts entweder falsch - oder mglw. nicht ganz korrekt wiedergegeben...?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzung:

Der Zuschauer der Verhandlung geht davon aus, dass das Gericht davon ausgeht, dass Festsetzungsbescheide erst nach dem Ende des Rechtsweges durch den Instanzenweg bestandskräftig werden.
Sollte nach einer Klage innerhalb einer Frist keine Beschwerde eingereicht werden, dann wird das Urteil rechtskräftig und der Festsetzungsbescheid wird bestandskräftig.


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  • Beiträge: 160

"Eine Klage auf einen Befreiungsantrag ist gerichtsgebührenfrei!"


Kann jemand das bestätigen? Kenne jemanden, dem eine solche Klage bevorsteht und dieser jemand geht bislang davon aus, dass wieder Gerichtskosten fällig werden?!?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Gerichtskosten“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 06.02.18, ab 9.30 Uhr“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen z. B. auch mit dem Wort "Härtefall" oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Hierzu auch:
Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25768.msg163074.html#msg163074

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 12:32 von Markus KA«

n
  • Beiträge: 3
Vielen Dank für die Wiedergabe. Der "Zuschauer" in der ersten Reihe bedankt sich bei allen Mitwirkenden im Forum.
Auf das Ergebnis ist der "Zuschauer" auch sehr gepannt.
Das Forum wird darüber informiert.

Vor einer mündlichen Verhandlung ist die gegebene Empfehlung aus dem Forum, schon einmal als Zuschauer Verhandlungen zugegen gewesen zu sein, sehr, sehr hilfreich.

Als Kläger steht man dem ganzen viel gelassener gegenüber.
Natürlich auch durch die wertvollen Tipps aus dem Forum.




Die erste Verhandlung startete um 9.30 Uhr.
Es hat sich die gesamte Kammer, drei Berufsrichter/-innen und zwei ehrenamtliche Richter-/innen vorgestellt.
Das Gericht prüft die Anwesenheit, Kläger und Vertreter der Beklagten Rundfunkanstalt waren anwesend.
Auf den zusammenfassenden Sachverhalt der Berichterstatterin wurde vom Kläger nicht verzichtet.
Die Berichterstatterin verlas die wesentlichen Punkte (Bescheide etc.) des Verfahrens und die wesentlichen Punkte der Klagebegründung.
Das Gericht bespricht mit dem Kläger den Antrag seiner Klage. Der Kläger hat nicht nur eine Ablehnung der Bescheide beantragt, sondern auch einen "Feststellungsantrag" gestellt.
Das Gericht weist den Kläger darauf hin, dass ein "Feststellungsantrag" nicht notwendig sei, da sich dieser eigentlich schon inhaltlich in seinem "Ablehnungsantrag" enthalten sei.
Der Kläger hat sich entschieden keinen "Feststellungsantrag" zu stellen...(siehe Fortsetzung Beitrag auf Seite 1)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 20:55 von Markus KA«

n
  • Beiträge: 3
Es ist ein Urteil "im Namen des Volkes" zu oben genannter Verhandlung ergangen. Zugestellt am 28.02.2018

....Sehr niederschmetternd! Eher "im Namen des SWR"! Es wird immer klarer in was für einer abgedrehten Welt wir leben!

Der Kläger hat nicht das Gefühl, dass in irgend einer Weise auf seine Argumente eingegangen wurde.

Auch die Hoffnung, dass der gestellte Beweisantrag "Mobile Nutzung" sich positiv auswirken könnte wurde zerschlagen.
Hierauf erfolgte diese Begründung:
"Der in der mündlichen Verhandlung vom 06.02.2018 bedingt gestellte Beweisantrag ist bereits unzulässig. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist kein geeigneter Beweisgegenstand. Im Übrigen knüpft die Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs. 1RBStV an das Innehaben einer Wohnung an und nicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes an, sodass es auf die Frage nicht ankommt."
Was für Formulierungen???
Den Antrag auf Zulassung der Berufung, beim VG Karlsruhe werde ich nicht weiter verfolgen. Das gleiche Gericht entscheidet über die Zulassung. So ein Kasperletheater!
Hab auch das Geld nicht für einen Anwalt und mir ist die Zeit dafür echt zu schade.

In diesem Urteil geht es ja um den Zeitraum Januar 2013 bis Juni 2015 für die Rundfunk-Zwangs-beiträge in Höhe von 537,96€
Für den nachfolgenden Zeitraum kann man das Procedere 08/15 ja wiederholen? Immer wieder Sand ins Getriebe geben.
Außerdem habe ich parallel als Gewerbetreibender einen Widerspruch beim SWR eingelegt.
Mal schauen wann der Gerichtsvollzieher geschickt wird. Freiwillig zahle ich nicht!

Es ist schon ziemlich frustrierend!
Hut ab vor allen Mitstreitern.

Wen es interessiert kann ich die 20 Seiten "Unrechts"- Urteil zukommen lassen oder wenn Bedarf besteht auch hier einstellen.
Ob so ein Urteil überhaupt rechtskräftig ist ohne die Unterschriften der Richter? - Ach so, dieser Ausdruck wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Danke an alle Unterstützer!
Damit wir eine bessere Welt unseren Kindern hinterlassen!

Edit "Markus KA":
Weitere Hinweise zum Beweisantrag:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg169093.html#msg169093





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 05:40 von Markus KA«

 
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