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Autor Thema: Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4.800 Euro Strafe verurteilt  (Gelesen 11806 mal)

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lex

  • Beiträge: 223
Der Fall ist insofern interessant, als dass das FA Berlin genau nach dem gleichen Motto, wie das der Frau agiert und eben NICHT verurteilt wird.
Vielleicht sollte ich meine Anzeige noch einmal rauskramen


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn unser "Rechtsstaat" (bzw. dessen Repräsentanten [und -Onkel]) sich u. a. zu solchen "Mitteln" zu greifen genötigt sieht, um renitente Untertanen (aktuell i. S. "Rundfunkbeitrag") zu "disziplinieren", dann kann er doch seine Armseligkeit kaum schöner unter Beweis stellen als so wie geschehen. Und auch, dass die "Rundfunkbeitrags"-Gegner wohl auf dem richtigen Weg sind, dürfte sich daran zeigen. Wenn der Staat (bzw. irgendwelche Anhängsel, wie aktuell sein öffentlich-rechtlicher Propagandaapparat) offenbar derart um sich zu schlagen nötig hat, ist er absolut in der Defensive. Dann muss ja "Holland gewaltig in Not sein".

Und btw @NichtzahlerKA: Ist denn bekannt, ob diese ganze Posse dann (möglicherweise nicht gutgläubig) von der zuständigen "Anstalt " bzw. deren Etablissement losgetreten bzw. in Szene gesetzt worden ist (mit dem entsprechenden Amtsgericht & dessen Bediensteten als Hilfsdarstellern), oder hatte das Gericht bzw. die Tante Staatsanwältin - wo immer deren Kenntnis sonst hätte herrühren können - unmittelbar verantwortlich gezeichnet für diese Inszenierung von Rechtsstaatlichkeit (also ggf. Schauprozeß)? Und war besagte Frau Staatsanwältin denn ihrer eindeutigen Dienstpflicht nachgekommen, auch Entlastungsmomente zu suchen? Oder hatte sie das getan, und deshalb dann nicht zwecks vollständiger Existenzvernichtung der Beklagten gleich auf 15000.- Euro Geldstrafe plädiert :->?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 13:33 von Markus KA«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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Ne, sie "wussten" ja nicht, dass es rechtswidrig war. [...]

Das - wenn ich's jetzt 'mal ganz arg gut meine - vielleicht nicht. Aber mit der weiter oben sarkastisch(sic) formulierten Frage
Zitat
Ist die Androhung hier, also die Drohung der Eintragung in ein Schuldenverzeichnis als verwerflich anzusehen?

und/oder gar einer "Haftaussicht" (in Verbindung mit einer drohenden Existenzvernichtung), wäre dann eine Rechtswidrigkeit nach Absatz (2) des § 253, bei der nicht der "Täter" über eine "Verwerflichkeit" seiner Tat entscheidet (dies tun dann andere - nur wer, wie ebenfalls schon weiter oben gefragt?), ja durchaus im Bereich des Möglichen...

(Meinerseits jetzt genug philosophiert... Spannend daran fand ich, dass bei nur "leicht" veränderten "Voraussetzungen/Bedingungen" diverse Rechtssätze dennoch eine "passende" Anwendung in ganz anderen "Fällen" finden könnten... )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 23:08 von drone«

P
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Schauprozeß, also in Szenekreisen wird so eine Art Verfahren vielleicht als Generierung von Geld bezeichnet, es wird aus der Luft gegriffen. Wenn Geld zudem ein Maß für Arbeit ist wird hier vielleicht Arbeit erschafft. Der Faktor ist die Zeit. Kommt weniger als der Mindestlohns raus, dann wird gegen andere Gesetze verstoßen. 4800,- oder 120 Tage Arbeit, 120x 8h = 980h -> 4800,-€/980h= 4,90 €/h also entweder müsste der Betrag größer sein oder die Stundenzahl geringer, so stimmt die Relation jedenfalls nicht. Vorschläge?


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Erinnerung, da es mglw. bislang unterging - siehe Ergänzung im Einstiegsbeitrag dieses Threads unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26152.0.html

[...]
Hinweis:
Dies ist nun schon mindestens der dritte bekanntgewordene Fall dieser Art - siehe u.a. unter

31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html

Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren) (02.11.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20883.0.html

[...]


Bezeichnend am jetzigen Fall allerdings, dass hier zwei Mitglieder des Verwaltungsrates(!) sich "erpresst" fühlten - was auch immer das heißen mag.
Dass diese "Erpressung" eine Luftnummer ist, hätte doch qualifizierten(!) Verwaltungsrats-Mitgliedern - noch dazu mit entsprechend qualifiziertem juristischen Rückhalt - offensichtlich sein müssen.

Die betroffenen Verwaltungsrats-Mitglieder sind entweder nicht qualifiziert - oder übergeschnappt... ::)
Ich weiß nicht, was von beiden schlimmer ist.
Vielleicht sind sie auch beides zusammen.

Der Grundsatz der Waffengleichheit
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit
welcher - kurz gefasst - dazu da ist, ein "Wissensgefälle" zwischen "Laien" und "Profis" anzuerkennen und zu berücksichtigen, scheint hier jedenfalls unter den Tisch zu fallen.

2 "professionelle" Verwaltungsratsmitglieder lassen sich von 1 "Lai-in" mit einer Luftnummer "erpressen"...

...demnächst fühlen sich dann wohl auch die hier entscheidungsverantwortlichen Richter "erpresst", wenn man einen gespitzten Bleistift zückt, oder was?!?

Da ist er wieder, der *kopfpatsch*-Moment.

Im weiteren siehe bitte auch meine bescheidene Sichtweise/ Anmerkungen unter
31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe (18.05.2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.msg122845.html#msg122845
welche im wesentlichen wohl auch auf diesen aktuellen Fall übertragbar wären.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 01:23 von Bürger«
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Danke @Bürger für die zusätzlichen Informationen auch diesen Fall von möglicherweise reiner Schikanejustiz betreffend. Allein schon zu lesen, dass das Ganze von Rundfunkratsmitgliedern - also der internen Struktur einer Anstalt - ausgegangen war, läßt weitere Fragen aufkommen.

Einen fiktiven Besucher würde insbesondere der folgende Punkt interessieren, & zwar dieser, folgende kleine Erklärung vorausgeschickt:

Seit 30 Jahren bereits verlangt der Europarat bislang ohne Erfolg von diesem Land (vgl. auch www.Gewaltenteilung.de), es habe endlich eine unabhängige Justiz einzuführen, insbesondere bezogen darauf, dass die Strafverfolgung gefälligst nicht staatlicher / ministerieller Weisungsbefugnis zu unterliegen habe. Während es in der einen denkbaren Richtung um vom Rechtsstaatsgedanken her rechtswidrige, politisch motivierte Unterlassungsverfügungen geht (vgl. dazu etwa die völkerrechtswidrige / strafbare deutsche Beteiligung am Angriffskrieg gegen das ehemalige Jugoslawien 1999 und die abgebügelte Strafverfolgung), mag im anderen Fall doch durchaus auch die staatliche Verfügung ergangen sein, dass einzig aus politischen Gründen und zur Abschreckung eine Staatsanwaltschaft zum Tätigwerden gezwungen wird (vgl. etwa zwei Jahre Knast o. B. wegen "Beschmutzens von Polizeiuniformen" (sic!) vor ~20 Jahren in Wackersdorf), diese also u. U. auch aktuell gar nicht aus eigenem Entschluss tätig geworden ist (und auch nicht geworden wäre, weil sie vllt. längst nicht so dumm ist, wie sie einem vorkommen kann). Insofern könnte die an anderer Stelle auf den obigen Fall der "Erpresserin" hin bereits aufgeworfene Frage, ob denn die Staatsanwaltschaft nichts besseres zu tun habe, eine völlig unerwartete Antwort - nämlich ein knappes "Ja" - zum Ergebnis haben.

Wenn - wie in diesem Land - der Staat (Landesjustizminister oder Justizsenator), also Akteure der Exekutive, die Justiz am Gängelband haben & politisch motiviert darüber bestimmen können, wer wofür wie verknackt wird oder auch nicht, dann wäre dem doch wohl lange genug so einfach zugesehen worden, und das Skandalon "Rundfunkbeitrag" bietet den besten Anlass, auch da aufzuräumen, wenn der Staat jetzt auch noch hier gegenüber missliebigem Bürgerverhalten die Strafprozesskeule auspacken bzw. mit Schikaneprozessen und entsprechenden Urteilen anfangen bzw. so etwas initiieren sollte.

Insofern wäre es doch überaus interessant zu erfahren, ob nicht auch hier der Staat / die entsprechende Stelle in Staats- / Senatskanzlei o. ä. ihre Futtfinger im Spiel und vllt. etwas "nachgeholfen" hatte / hat, bzw. wie u. U. die Kette der Abläufe von Anstalt zu ihren buddies in Staats- / Senatskanzlei bzw. dem entspr. Gericht / Staatsanwaltschaft  gestaltet war, oder ob das alles tatsächlich auf dem Mist dieser Rundfunkrats-Herrschaften gewachsen war (dann aber können das nicht die Schlauesten sein).

Wäre es nicht für die engagierten Kollegen vor Ort (die ja u. U. Verbindungen ins Landesparlament - Abgeordnetenhaus oder Landtag - haben, je nachdem, ob das in Berlin oder drumherum war, und die auch die Strukturen kennen) einfacher als für Aussenstehende möglich zu schauen, ob nicht mal da diesbezüglich eine Anfrage zu starten wäre oder aber eine solche an die Senats- oder Staatskanzlei gerichtet werden könnte? Die Herrschaften sollten doch nämlich wissen, dass sie beobachtet und nicht einfach ölen gelassen werden, und dass solches Treiben auf Dauer auch ein Nachspiel haben könnte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 12:47 von Bürger«
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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Edit:
In Kürze, ich hab noch was gefunden:
Es gibt keinen fahrlässigen Versuch, da subjektiv ein Tatentschluss vorausgesetzt wird.
Es kann also auch keine untaugliche versuchte Erpressung geben, weil dies automatisch keine vorsätzliche, sondern eine fahrlässige versuchte Erpressung wäre.
Hält die Richterin den Versuch echt für tauglich? In welcher Welt hätte der denn jemals die 8 Millionen Piepen bezahlt?

Aus den Kreis der Nutznießer des örR, müsste so einige auf ihren Geisteszustandes hin
ärztlich untersucht werden!

Was soll der Bürger von Leuten halten, die ihm erzählen, dass eine Wohnung Rundfunksignale empfangen kann und dafür halt zahlen muss.

Was sich der Bürger an Argumente anhören muss, das für das reine wohnen ein Rundfunkbeitrag fällig wird und das per Gesetz!

Was noch an Gesetzen kommt, bin ich gespannt.

Mich wundert nichts mehr!
Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 12:47 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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@Besucher - nur der Korrektheit halber...
[...]
Allein schon zu lesen, dass das Ganze von Rundfunkratsmitgliedern - also der internen Struktur einer Anstalt - ausgegangen war, läßt weitere Fragen aufkommen.
[...] auf dem Mist dieser Rundfunkrats-Herrschaften gewachsen war (dann aber können das nicht die Schlauesten sein).
[...]
...es handelt sich ausweislich des Artikels im Einstiegsbeitrag nicht um aus "gesellschaftlichen Gruppen entsandte" Rundfunkrats- sondern um ernannte Verwaltungsrats-Mitglieder:
Zitat
[...] versuchte zwei Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates zu erpressen.[/b]
[...] Anja F. forderte rund acht Millionen US-Dollar von zwei Mitgliedern des RBB-Verwaltungsrates und drohte mit einem Eintrag in ein „weltweites Schuldnerverzeichnis“. […]
Weiterlesen auf:
http://tagesspiegel.de/berlin/streit-um-rundfunkgebuehren-rbb-erpresserin-zu-4800-euro-strafe-verurteilt/20908496.html
[...]

Die aktuellen Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates sind zu finden unter
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/gremien/verwaltungsrat/verwaltungsrat.html
Zitat
MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES
Stand vom 15.06.2016 | 10:19 Uhr

Wolf-Dieter Wolf (Vorsitzender)
Geschäftsführender Gesellschafter: Grundkonzept Financial Services GmbH, Berlin.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 20.01.2003

Jutta Quoos (stellv. Vorsitzende)
Geschäftsführerin: Fließgrund Agrarproduktion GmbH Schönewalde.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 20.01.2003

Bertram Althausen
Kreispfarrer des Ev.-lutherischen Kirchenkreises Delmenhorst / Oldenburg-Land
Mitglied des Verwaltungsrates seit 15.03.2007

Suat Bakir
Geschäftsführer der Türkisch-Deutschen IHK
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dr. Bärbel Grygier
Psychotherapeutin/ehem. Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dorette König
Geschäftsführerin des ADAC Berlin-Brandenburg e. V.
Mitglied des Verwaltungsrates seit 07.04.2011

Dr. Heidrun Schnell
Leiterin der Finanzabteilung im EKD-Kirchenamt
Mitglied des Verwaltungsrates seit 16.04.2015

Lilly Eikermann / Personalrat
Systemingenieurin: Rundfunk Berlin Brandenburg
Mitglied des Verwaltungsrates seit 25.05.2016

Die Aufgaben des Verwaltungsrates dürfen eine gewisse intellektuelle Qualifikation erwarten/ voraussetzen lassen...
...bei einzelnen vielleicht auch eine mehr oder weniger psychopathische Veranlagung?

Nicht erwarten/ voraussetzen darf man, dass sich Mitglieder eines solchen Verwaltungsrates von so einem vollkommen bedeutungslosen "Klingelstreich" auch nur ansatzweise aus der Ruhe bringen lassen.

Menschenskinder! Teilweise seit 15 Jahren "im Amt" und dann so ein Kindergarten!

Je öfter und je länger man sich mit Fällen wie diesen beschäftigt, desto offensichtlicher wird die Absurdität und Überzogenheit...
...nicht der Forderungen der "Erpresser"/ "Klingelrutscher", sondern des gerichtlichen Verfahrens.

Vielleicht sollten sich die betroffenen Verwaltungsrats-Mitglieder vertrauensvoll an ihr Mitglied Dr. Bärbel Grygier qua ihrer Profession als "Psychotherapeutin" wenden...?
Sofern sie selbst "betroffen" ist, würde dies andere/ weitere Fragen aufwerfen.

Ein Possenspiel...


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Folgendes Gedankenspiel: der BS spielt sich als Behörde auf und setzt den Gerichtsvollzieher in Marsch. Der will/soll bei jemanden vollstrecken, für dessen Wohnung bereits ein Dritter bezahlt. Die Forderung ist also wirklich unberechtigt und wird über ein aufgeblasenes Nichts, den BS, beigetrieben. Der Betroffene wehrt sich gegen den rechtswidrigen Zugriff auf seinen Besitz damit, dass er den GV auf die Rechtswidrigkeit seines Tuns hinweist und ihm persönliche Konsequenzen durch eine Strafanzeige androht. Ggf. noch garniert damit, den Fall öffentlich zu machen. Bedroht derjenige den GV und wird womögkich zum Erpresser hochgejazzt, während der Staat, bzw. dessen Vertreter, wenn er mit empfindlichen Übeln droht, unbehelligt bleibt?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

C
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Bildquelle: http://up.picr.de/28879016nc.png

Merkur, 06.02.2018

"GEZ"-Verweigerin erpresst rbb - dieses harte Urteil erwartet sie

Dieser Schuss ging nach hinten los: Anstatt Rundfunkgebühren zu zahlen, versuchte sich eine Frau als Erpresserin des Rundfunk Berlin-Brandenburg. Mit fatalen Folgen.

Von Jasmin Pospiech

Zitat
Es ging anfangs nur um 507,74 Euro – doch letztlich wurde daraus ein perfider Krimi, den kein Drehbuchautor besser hätte schreiben können. Genau jene Summe sollte Anja F. an Rundfunkgebühren nämlich entrichten – doch sie verweigerte die Zahlung. Auch nach wiederholter Aufforderung durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg reagierte die Steglitzerin nicht.
[…]

Lesen Sie auch: Dieser "GEZ"-Verweigerer klagt dagegen gegen den SWR - mit harten Bandagen.

Doch der Schuss ging nach hinten los: Anstatt das Geld zu erhalten, wurde Anja F. nun angeklagt. Doch sie verneint jegliche Beziehung zur rechtsextremen Szene und verteidigt sich mit den Worten, dass die Rundfunkgebühr für die gelernte Bürokauffrau "eine absolut ungerechtfertigte Zwangsabgabe" sei. Schließlich besäße sie weder Fernseher noch Radio.

Auch diese Seniorin nutzt das Öffentlich-Rechtliche Programm nicht - und weigert sich zu zahlen. Am Ende wurde ihre Rente gepfändet.

Weiterlesen auf:
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html


Artikel ebenfalls erschienen bei
HNA
https://www.hna.de/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html

Rotenburger Rundschau
https://www.rotenburger-rundschau.de/leben/geld/gez-verweigerin-erpresst-dieses-harte-urteil-erwartete-zr-9590196.html
[…]


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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