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  • GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h: 20. Februar 2018

Autor Thema: GERICHTSTERMIN: Verhandlung, BayVGH München, Di, 20.02.2018, 10:30h  (Gelesen 14196 mal)

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Bitte nicht das Tun mit dem Dürfen verwechseln.
Noch gilt in Deutschland das Grundgesetz. Entscheidungen der LRA müssen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz sein. Gerade bei den Härtefällen wird aber in nicht zu übersehender Weise gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen und zudem noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG, da teilweise die Befreiungsberechtigten aufgrund der staatlichen Hilfen mehr Geld zur Verfügung haben als diejenigen, die ohne diese Hilfen ihr Leben bestreiten.
Wenn das Volk sich nicht meldet, wenn gegen das GG verstoßen wird, zeigt es natürlich, daß es tatsächlich auf dessen Gültigkeit nicht mehr ankommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 21:37 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
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Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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