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Autor Thema: Systemfrage Rundfunkgebühren - Der Kampf um Millionen, Macht und Markt (Abo)  (Gelesen 5030 mal)

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Infodigital (Abo/Print), 29.01.2018

Systemfrage Rundfunkgebühren

Im März stimmen die Schweizer über die Abschaffung der Rundfunkgebühr ab. Auch ARD und ZDF müssen so hart kämpfen wie nie zuvor - um Millionen, Macht und Markt.

Von Hans-Jürgen Jakobs und Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Ganz oben, im 14. Stock des ZDF-Hochhauses, blickt Thomas Bellut wie von einem Feldherrenhügel übers Land. Der Intendant kann vom Mainzer Lerchenberg die Flugzeuge in Frankfurt starten und landen sehen. Größte Zier seines imposanten Eckbüros sind zwei kleinere Bilder von Anselm Kiefer, Hinterlassenschaft einer Zeit, als der international gefeierte Maler günstig zu haben war und die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender Deutschlands noch über Geld für Kunst verfügten. Als sie ein allseits geliebtes Zentrum der Elite der Republik waren. Die Zeiten haben sich radikal geändert, und gelegentlich bricht die neue Ungemütlichkeit in die ZDF-Zentrale mit Windstärke sechs ein. Vor allem der 4. März löst beim Feldherrn Bellut Alarm aus, der Tag, an dem die Schweizer über die Abschaffung ihrer Rundfunkgebühr abstimmen werden. Ein Tabubruch. Das Votum gehöre „zu den bedrohlichen Szenarien”, sagt der 62-Jährige, dessen Haus von solchen Abgaben lebt, er beobachte das sehr genau. Aus gutem Grund: Der Generalangriff junger konservativer Politiker in der Schweiz auf den Gesellschaftsfunk alter Prägung ähnelt den Attacken in Ländern wie Ungarn oder Österreich.

In Deutschland transportiert die Radikalkritik der rechtspopulistischen AfD ein populäres Unbehagen über die Funkhäuser: angeblich zu teuer, zu links, zu bürokratisch. Die drittstärkste Kraft im Bundestag fordert sogar eine Auflösung von ARD und ZDF; in den Landtagen mit starker AfDBeteiligung, vor allem im Osten, dürfte somit eine starke Erhöhung der Rundfunkbeiträge undenkbar sein. „Das liegt wie eine Garrotte um den Hals”, sagt Lutz Hachmeister, Chef des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Köln. Vor allem junge Deutsche fragen sich, warum sie 17,50 Euro im Monat für „heute”, „Sportschau” oder Rosamunde Pilcher zahlen sollen, wenn sie doch Filme über Netflix schauen und sich Nachrichten aus dem Internet holen. Sogar eine Halbierung des Beitrags sei mittelfristig möglich […]

Antworten auf Vorgaben der Länder
[…]

Preise steigen um 2,4 Prozent
[…] Schon im September gaben bei einer repräsentativen Umfrage 82 Prozent der befragten Deutschen kund, der aktuelle Betrag von 17,50 Euro sei zu hoch. […]

Ein Fall von Kontrollverlust
[…]

Unter scharfer Beobachtung
[…]

In der gleichen Ausgabe:
„Wegducken reicht nicht“
Der neue ARD-Chef Ulrich Wilhelm will Reformen. Ein höherer Rundfunkbeitrag soll die Inflation ausgleichen.

Interview von Hans-Jürgen Jakobs und Hans-Peter Siebenhaar

Zitat
Er hat Edmund Stoiber und Angela Merkel in der Politik repräsentiert, nun soll er die ARD retten: Der 56-jährige Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) hat sich als frisch gebackener ARD-Vorsitzender viel vorgenommen.
[…]

Ihr Ministerpräsident in Bayern, Horst Seehofer, hat 2016 eine Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach gefordert.
Wenn die 16 Bundesländer gemeinsam entscheiden sollten, einen solchen Schritt zu gehen, könnte kein Intendant das verhindern. Über eine Fusion von ARD und ZDF entscheiden nicht Intendanten, sondern das müssten alle Ministerpräsidenten und alle Landtage beschließen. Dazu wird es selbstverständlich nicht kommen, da einige Länder definitiv abgewunken haben. […]

Ein ARD-Konzern könnte als Körperschaft des öffentlichen Rechts für ganz Deutschland wirken.
Das wollte bisher kein einziger Landtag. Selbst bei den kleinsten ARD-Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk kommt aus beiden Ländern der Ruf: An unserer Selbstständigkeit bitte nichts ändern! […]

Die Deutschen zahlen im Monat 17,50 Euro für Rundfunk, egal, ob sie wollen oder nicht. Mit viel mehr Geld können Sie nicht rechnen.
Die Diskussion ist heftiger geworden. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass der Rundfunkbeitrag seit neun Jahren nicht mehr gestiegen und zuletzt sogar gesunken ist. […]

Sie bitten alle Deutschen zur Kasse, nicht nur jene mit TV und Radio.
Der Gesetzgeber musste auf die veränderte Mediennutzung reagieren: In der digitalen Welt kann jeder ohne Radio und Fernsehgerät auskommen und dieselben Programme im Internet verfolgen. […]

Die Öffentlich-Rechtlichen haben 20 TV-Programme und 69 Radiosender. Vielleicht des Guten etwas zu viel?
Wir sind bereit, Dinge zurückzubauen. Das gilt auch für unsere Beteiligungen und Tochterfirmen. Doch Nordrhein-Westfalen hat sich beispielsweise aus standortpolitischen Gründen geweigert, den ARD-Kanal "Einsfestival" mit Sitz in Köln zu streichen. Seit 2016 heißt er "One". […]

Weiterlesen auf (Abo/Print):
https://www.infosat.de/entertainment/infodigital-aktuell-systemfrage-rundfunkgeb-hren


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Zitat
Ein ARD-Konzern könnte als Körperschaft des öffentlichen Rechts für ganz Deutschland wirken.
Dann müssen die aber erst recht rechtstreu sein, sonst darf dieser Status "Körperschaft döR" nicht verliehen werden.

Zitat
Zitat
    1. Neben den ausdrücklich in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV genannten Voraussetzungen muss eine Religionsgemeinschaft für die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts weitere, ungeschriebene Voraussetzungen erfüllen (vgl. BVerfGE 102, 370). Sie muss rechtstreu sein, insbesondere die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts nicht gefährdet.

Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz verstößt gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-059.html


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Der Gesetzgeber musste auf die veränderte Mediennutzung reagieren: In der digitalen Welt kann jeder ohne Radio und Fernsehgerät auskommen und dieselben Programme im Internet verfolgen. […]
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Aber niemand verfolgt im Internet diese "Programme".
Die Zugriffszahlen zu den Internet-Rundfunkangeboten von ARDZDFDR sind dermaßen gering,
dass sie nicht einmal veröffentlicht werden.

All das dumme Gerede mit "könnte", "kann", "können" usw. ist ja reine Ablenkung.

"Tatsächlich" "ist" ARDZDFDR, "praktisch" "in der Realität" aber völlig unnütz, unbrauchbar, überflüssig
und vor allem
haben nicht einmal die geringste Qualität. Gar nichts.

Die sind ja sogar dermaßen schlecht, dass die Benutzern normalerweise Schadensersatz bezahlen müssten.

Die sollen endlich aufhören, das Internet mit ihrem ARDZDFDR-Mist zu verdrecken !

Markus



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2018, 16:24 von Bürger«

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Zitat
[...] Die Öffentlich-Rechtlichen haben 20 TV-Programme und 69 Radiosender. Vielleicht des Guten etwas zu viel?
Wir sind bereit, Dinge zurückzubauen. Das gilt auch für unsere Beteiligungen und Tochterfirmen. Doch Nordrhein-Westfalen hat sich beispielsweise aus standortpolitischen Gründen geweigert, den ARD-Kanal "Einsfestival" mit Sitz in Köln zu streichen. Seit 2016 heißt er "One". […]

Das ist wieder eine Nebelkerze: nicht das Land NRW schreibt dem WDR vor, was zu senden ist -- der WDR läßt über die Staatskanzlei ins Gesetz schreiben, was "Wir" denn gerne zu produzieren gedächten.

Will sagen, wenn der WDR kein "Einsfestival" unter egal welchem Namen senden wollte, wäre das schnell aus dem Gesetz draußen -- denn das wird direkt und alleine in NRW in ein Gesetz gegossen (keine Mehrländeranstalt).

Wann wollen denn die wohldurchlauchten Damen und Herren Intendanten geruhen, die Endlichkeit des Geldes und den Unmut des "tumben Pöbels" in ihren Türmen aus Elfenbein wahrzunehmen? Wer sich bei so maroder Substanz so weit aus dem Fenster lehnt, begibt sich womöglich mitsamt Sims auf den Weg nach unten, noch bevor die Prager Methode Nachhilfe gibt.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

C
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Beitrag ARD Panorama Sendung vom 25.01.2018 [Video ~10min]
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Oeffentlich-Rechtliche-in-der-Schweiz-einfach-mal-abschaffen,nobillag100.html

Achtung! Der Link führt zu Inhalten von ARD-ZDF-GEZ!


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Aber niemand verfolgt im Internet diese "Programme".
[...]
Nicht nur das.

Internetnutzer tragen schlichtweg keine besondere Finanzierungsverantwortung für "Rundfunkprogramme" oder vom "Rundfunk" ins Internet gestellte "Telemedienangebote".

Damit es die Damen und Herren "Entscheidungsträger/innen" (und auch Richter/innen) endlich begreifen mögen, hier noch mal zur Wiederholung:
Der "Rundfunk" hat - auch gem. BVerfG - kein Finanzierungsprivileg im Internet!

Siehe nochmals u.a. unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html


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  • Beiträge: 882
Ich möchte hinzufügen, dass diese Kleinstländer wie Bremen und Saarland ihren tollen eigenen Rundfunk dann auch bitte schön selbst bezahlen sollen. Das quer durch Deutschland querzusubventionieren ist völlig absurd. Dann können die gern beschließen was sie wollen im Bremer Landtag und dürfen gern den Bremern erklären, wieso sie 30 € Rundfunkbeitrag pro Monat zahlen sollen.

Zusatz:
Und noch etwas, aber vielleicht ist das etwas für einen eigenen Thread. Aus meiner Sicht begeht Herr Wilhelm hier Betrug. (§263 StGB)

Zitat
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich kann es nämlich schon längst nicht mehr hören. Der ÖR bekommt einen Teuerungsausgleich und zwar jedes verdammte Jahr. Der Teuerungsausgleich war jetzt sogar so hoch, dass Sie ihn nicht gebraucht haben und stattdessen das Geld ans Personal ausgeschüttet haben (siehe neuer KEF-Bericht). Dass der es wiederholt wagt sich hinzustellen und was von einem notwendigen Teuerungsausgleich zu faseln treibt mir den Galleninhalt hoch. Das hat er schon in der Tagesschau behauptet und die haben es gewagt den Mist zu senden, obwohl sie natürlich wissen MÜSSEN, dass sie jedes Jahr die Teuerungsausgleichsknete kassieren. Dass der Beitrag stabil war, liegt daran dass vorab viel zu viel kassiert wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Januar 2018, 17:46 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Zitat von: Ulrich Wilhelm am 29. Januar 2018
Zitat
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https://www.infosat.de/entertainment/infodigital-aktuell-systemfrage-rundfunkgeb-hren

Zu der verrückten Ulrich Wilhelm - Idee: "In der digitalen Welt kann jeder ........ dieselben Programme im Internet verfolgen."

Es kann doch nicht "jeder" diese "Programme" im Internet verfolgen. Wie denn?
Es gibt doch gar kein ARDZDFDR-Internet-Versorgungsgebiet für "jeden".
Ein ARDZDFDR-Internet-Versorgungsgebiet müsste doch erst aufgebaut werden, und zwar -> indem alle Wohnungen einen ARDZDFDR-Netzzugang eingerichtet bekämen.
Erst dann könnten theoretisch alle (Obdachhabenden) diese "Programme"  im Internet verfolgen.
(Natürlich nur im Zusatz mit ARDZDFDR-Internet-Empfangsgeräten.)

Es gibt vielleicht ein terrestrisches Netz. Für Alle. Ja.

Aber es existiert doch gar kein ARDZDFDR-Internet-Netz für Alle!

Wer keinen ARDZDFDR-Internet-Netzzugang hat, kann diese "Programme" einfach nicht verfolgen. Auch theoretisch nicht!

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 17:59 von Bürger«

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Grüazi!

Aber, aber, @unGEZahlt.

Natürlich kann jeder verfolgen. Es hat ja statistisch jeder Internet, manche sogar mehrfach.

Also, könnte ersiees können, wenn denn die Wille der Wilhelm Wille da wäre.

Nun, es besteht doch unbestreitbar die Möglichkeit, daß jeder können könnte.

Zumindest theoretisch. Also die hypothetische Möglichkeit.

Wenn fiktiv genug Datenvolumen gebucht wurde. Für die eventuelle Wohnung meine ich.

Oder so ähnlich.

Deshalb wird ja auch die Wohnung bebeitragt. Je nach dem wie mittags gewürfelt wurde, auch mehrfach. Sogar pro Bewohner mehrfach.

Die Leute haben doch mehrere Augen. Statistisch gesehen die meisten zumindest.

Natürlich alles Blödsinn: der ist nicht böse -- der will nur ein bisschen mit Ihrem Geld spielen!  >:D

Hop Schwyz!
Michael


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