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Untätigkeit RBB und Ankündigung Zwangsvollstreckung

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noGez99:
Eine "einstweilige Anordnung" beim Verfassungsgerichtshof Berlin beantragen?

Ansonten direkt Verfassungsbeschwerde + "einstweilige Anordnung" erheben beim BVerfG:


--- Zitat ---Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

--- Ende Zitat ---

Grit:

--- Zitat von: noGez99 am 26. Januar 2018, 15:44 ---Eine "einstweilige Anordnung" beim Verfassungsgerichtshof Berlin beantragen?
--- Ende Zitat ---


… für die Aussetzung der Vollziehung?  Klingt nicht schlecht,  wenn dies funktionieren würde  :)  Der VerfGH ist über die Beschwerde ja in dieser Angelegenheit informiert.  Ist so ein Antrag denn auch beim VerfGH möglich?


--- Zitat von: noGez99 am 26. Januar 2018, 15:44 ---Ansonten direkt Verfassungsbeschwerde + "einstweilige Anordnung" erheben beim BVerfG
--- Ende Zitat ---


Wenn beim VerfGH eine Beschwerde vorliegt,  darf keine beim BVerfG vorliegen.  So schreibt es das VerfGHG vor. 

Person A ist nicht mehr so überzeugt vom BVerfG.  Person A hatte während des Klageverfahrens schon einmal Beschwerde beim BVerfG eingereicht und auch eine einstweilige Anordnung (wegen Verletzung rechtlichem Gehör durch das VG Berlin)  Beide Beschwerden wurden ohne Begründung abgewiesen…  :-\

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