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Untätigkeit RBB und Ankündigung Zwangsvollstreckung
noGez99:
Eine "einstweilige Anordnung" beim Verfassungsgerichtshof Berlin beantragen?
Ansonten direkt Verfassungsbeschwerde + "einstweilige Anordnung" erheben beim BVerfG:
--- Zitat ---Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140
Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024
--- Ende Zitat ---
Grit:
--- Zitat von: noGez99 am 26. Januar 2018, 15:44 ---Eine "einstweilige Anordnung" beim Verfassungsgerichtshof Berlin beantragen?
--- Ende Zitat ---
… für die Aussetzung der Vollziehung? Klingt nicht schlecht, wenn dies funktionieren würde :) Der VerfGH ist über die Beschwerde ja in dieser Angelegenheit informiert. Ist so ein Antrag denn auch beim VerfGH möglich?
--- Zitat von: noGez99 am 26. Januar 2018, 15:44 ---Ansonten direkt Verfassungsbeschwerde + "einstweilige Anordnung" erheben beim BVerfG
--- Ende Zitat ---
Wenn beim VerfGH eine Beschwerde vorliegt, darf keine beim BVerfG vorliegen. So schreibt es das VerfGHG vor.
Person A ist nicht mehr so überzeugt vom BVerfG. Person A hatte während des Klageverfahrens schon einmal Beschwerde beim BVerfG eingereicht und auch eine einstweilige Anordnung (wegen Verletzung rechtlichem Gehör durch das VG Berlin) Beide Beschwerden wurden ohne Begründung abgewiesen… :-\
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