Nach unten Skip to main content

Verlinkte Ereignisse

  • VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhr: 20. Februar 2018

Autor Thema: VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhr  (Gelesen 9905 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend das Protokoll zur Verhandlung:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 236
Wer entscheidet denn eigentlich über eine Befangenheit? Der Richter?
Und warum hat der Kläger dann seine Klage zurückgezogen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 04:27 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
wer entscheidet denn eigentlich über eine Befangenheit? Der Richter?
Und warum hat der Kläger dann seine Klage zurückgezogen?

Die Richterinnen und Richter entscheiden über den "Befangenheitsantrag".
Der Kläger war aus dem Verlauf der Verhandlung heraus überzeugt, dass die anwesende Kammer nicht in der Lage war, über seine Klage objektiv zu entscheiden bzw. die Entscheidung (z.B. Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens) bereits schon in der mündlichen Verhandlung feststand. Dies bewegte ihn dazu, die Klage zurückzuziehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 06:26 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des VG- Urteils keine Berufung durch einen Anwalt erfolgt, sind die Bescheide unwideruflich rechtskräftig. Dies wird bei den meisten Klägern so ablaufen.
Mit dem weitermachen meinst Du wohl die VGH-Klage. Diesen Weg gehen mit Sicherheit die allerwenigsten, da auch mit hohen Kosten verbunden. Erst wenn dann im VGH Urteil steht, "diese Entscheidung ist unanfechtbar" werden die Bescheide rechtskräftig.
Hinweis:
Antrag auf Zulassung der Berufung ist auch ohne Anwalt möglich, sofern glaubhaft belegt werden kann, dass man 10...15...20...25 Anwälte und Kanzleien angefragt, jedoch entweder keine Rückmeldung oder Absagen erhalten und diese fein säuberlich dokumentiert hat.
Der Antrag würde dann unter Beifügung dieser Unterlagen - mglw. zur Niederschrift in der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Verwaltungsgerichts - ohne Anwalt gestellt und hilfsweise Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts gestellt werden.
Der Rechtsschutz darf schließlich nicht vom Willen der Anwälte abhängig sein... ;)
Jedenfalls derzeit schon 2...3...5x so ähnlich absolviert - weitere folgen.

Beispiele und Vorgehensweise demnächst der Eigenständigkeit des Themas wegen in gesondertem Thread.
Daher dies hier bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des VG-Urteils keine Berufung durch einen Anwalt erfolgt, sind die Bescheide unwideruflich rechtskräftig. Dies wird bei den meisten Klägern so ablaufen.
Mit dem weitermachen meinst Du wohl die VGH-Klage. Diesen Weg gehen mit Sicherheit die allerwenigsten, da auch mit hohen Kosten verbunden. Erst wenn dann im VGH Urteil steht, "diese Entscheidung ist unanfechtbar" werden die Bescheide rechtskräftig.
Hinweis:
Antrag auf Zulassung der Berufung ist auch ohne Anwalt möglich...
...sofern glaubhaft belegt werden kann, dass man gut 10...15...20...25 Anwälte und Kanzleien angefragt, jedoch entweder keine Rückmeldung oder Absagen erhalten und diese fein säuberlich dokumentiert hat.

Weitere Hinweise nunmehr auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html


Beispiele und Vorgehensweise demnächst der Eigenständigkeit des Themas wegen in gesondertem Thread.
Daher dies hier bitte nicht weiter vertiefen. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2018, 02:44 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 236
aber wie soll er Berufung einlegen wenn er die Klage zurückgezogen hat???
Damit sind die Bescheide jetzt  doch schon rechtskräftig...

Edit "Markus KA":
Im Falle einer Rücknahme der Klage wird der Bescheid bestandskräftig, siehe auch Kommentar @Nichtgucker
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25997.msg166410.html#msg166410

Bitte das Thema „Berufung“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„VERHANDLUNGEN VG Karlsruhe, Di. 20.02.18, ab 14 Uhr“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Siehe nunmehr auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2018, 02:44 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

g

gvw

  • Beiträge: 70
Verfolgen wir mal weiter: würde eine Person A so den Antrag auf Zulassung der Berufung beim VG stellen, würde das VG den ablehnen?
Rechtsweg erschöpft dann Beschwerde vor dem BVerfG ( werden die Bescheide dann auch Rechtskräftig?) oder das VG wird die Berufung zulassen, Weg in 2. Instanz zum OVG/ VGH (In NRW OVG Münster), dies würde dann aber mit Kosten verbunden sein? und würde das heissen das 2 Monate nach VG Urteil dann die Begründungen vorab ohne anwaltliche Hilfe ans OVG geschickt werden? Kosten? Dauer?

Die 2. Instanz ist doch bestimmt nicht anders wie die 1, verursacht nur mehr Kosten...oder?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2018, 22:31 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.452
@gvw Verfassungsbeschwerde kann man auch schon jeweils bei Bescheid, WB, und Urteil erheben, da der Rechtsweg ausgeschöpft ist, siehe z.B.

Re: Klage 2018 - Verjährung und Preis der Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25950.msg168885.html#msg168885

Allerdings hat die VB keine aufschiebende Wirkung, das Urteil wird dann rechtskräftig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:

Antrag auf Zulassung der Berufung wird/muss von einem Anwalt in der 2ten Instanz beim VGH oder OVG gestellt werden
Kann aber/ wird beim VG eingereicht werden, wird aber dann an den VGH oder OVG weitergeleitet.

Bitte hier nicht weiter vertiefen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
Nach oben