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Autor Thema: Interessanter Fall, weshalb ich seit 2014 keine GEZ-Beiträge zahle  (Gelesen 1517 mal)

S
  • Beiträge: 1
Person S wendet sich an dieses Forum, um einen Rechtsanwalt zu finden, der gegen die GEZ gewinnen will.

Insgesamt will die GEZ etwas über 900,- € von S haben und lässt jetzt erstmalig 550,- € vollstrecken.

Findet sich kein geeigneter Anwalt oder ist die Sache nicht aussichtsreich, dann zahlt S einfach und fertig.

Aber so leicht möchte S es denen nicht machen, da in diesem Fall einiges an Betrug seitens GEZ im Spiel ist.

Seit 2014 wirft Person S GEZ 3 Punkte vor, wegen denen er seit 2014 nichts mehr bezahlt hat:

Punkt 1: Die GEZ bucht von 19?? bis 2014 bei S Beiträge ab und behauptet 2014 im Nachhinein, dass S 250 € für seine geschiedene Frau bezahlt hätte. S forderte die GEZ auf die Beiträge auf seinen Namen umzubuchen. Die GEZ weigert sich und sagt S solle die Beiträge von seiner geschiedenen Frau holen.

Punkt 2: Nachdem S Vater im Jahr 2013 verstorben ist, hat S dessen Starmoney Daten geerbt. Anhand dieser Daten hat S bemerkt, dass seinen Eltern von 2004 bis 2013 der 3-fache GEZ Beitrag abgebucht worden ist. S hat der GEZ die Kontoauszüge geschickt und die Differenz (ca. 4500,- €) zurückgefordert. Da die geerbten Starmoney Daten erst im Jahr 2004 beginnen, geht S davon aus, dass seinen Eltern schon lange vorher der 3-fache GEZ Beitrag abgebucht worden ist und hat Aufklärung von der GEZ gefordert.

Punkt 3: Person S hat den Schriftverkehr mit der GEZ so günstig wie möglich abgewickelt, indem er sämtliche Korrespondenz per FAX übermittelt hat (wegen der Übertragsprotokolle). Da die GEZ meist kostenpflichtige FAX Nummern anbietet, hat S die Gebühren fein säuberlich addiert und fordert diese FAX Gebühren seit 2014 ebenfalls zurück.

Für Person S ist es überhaupt kein Problem die Vollstreckung zu bezahlen. Das Einzige was S daran wirklich ärgert ist, dass die so einfach davon kommen, wobei S denen mehrfach mitgeteilt hat, dass es sich in seinem Fall um planmäßigen Betrug handelt, der wahrscheinlich 100000fach vorkommt.

Auf die Reaktion aus dem Forum ist Person S sehr gespannt.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 21:34 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Da sich Person S gegen Unrecht wehren will, dass nach der Rechtslage als Unrecht erkennbar sein sollte, dürfte ein einfacher guter Anwalt mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht und einigermassenem Interesse am Mandanten ausreichend sein um ein Gericht überzeugen zu können.

Das Forum hingegen wehrt sich gegen Ungerechtigkeiten, die im herrschenden Recht verankert wurden. Da können nur spezielle Anwälte helfen, die sich geistig über den Gesetzeshorizont hinausbewegen und Grundrechtsverletzungen erkennen können.

Kontakt sollte generell mit der zuständigen Landesrundfunkanstalt, nicht mit dem nicht-rechtsfähigen Konstrukt "Beitragsservice"gepflegt werden.
Der Faxversand ist nicht unklug. Kostenfreie Faxnummern existieren in den LRAen... 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 23:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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