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Autor Thema: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen  (Gelesen 3211 mal)

  • Beiträge: 2
Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
Autor: 18. Januar 2018, 11:22
Guten Morgen liebe "Schuldnerinnen" und "Schuldner",

mir liegt so viel auf den Herzen, dass ich gar nicht weiß wie ich anfangen soll. Ich persönlich gehöre zu den wenigen die zu 100%, auf Grund von Berufsunfähigkeitsrente befreit sind von dieser Zwangsgebühr, man könnte jetzt sagen, freu dich darüber und beschäftige dich nicht weiter damit.
Dem ist aber nicht so, dazu später mehr.

Ich bin auf dieses Forum aufmerksam durch die Facebook Gruppe GEZ-Zwangsabgabe -nein Danke. Eine, meiner Meinung nach, gute und informative Gruppe, aber auch leider sehr unübersichtlich, welches aber sicherlich an der Plattform Facebook liegt.

Die Gründe warum wir die Zwangsgebühr verweigern, richtig es geht ja nicht um mich, sondern um meine Lebensgefährtin, sind vielfältig.

Zu den Gründen:
- Es widerspricht unserem Rechtsverständnis, dass jemand daher kommt und sagt, ich biete dir etwas an und du hast das zu bezahlen, ganz egal ob du es möchtest oder nicht.

- Die ÖR sind unserer Auffassung nach, Staatsrundfunk, dessen Aufgabe es ist, der Meinungsbildung (welches öffentlich nicht bestritten wird) im Sinne der Obrigkeit zu propagieren.
Deutlich sichtbar wird dieses am neuen ARD Intendanten Ulrich Wilhelm, der bekanntlich Chef des Bundespresseamts und Regierungssprecher für das Kabinett Merkel war. Dieser Person sprechen wir auf Grund dieser Tätikeit, seine Neutralität ab.

-  Die ÖR werden von uns nicht genutzt

- Es widerspricht unseren moralischen und sozialen Vorstellung, dass diese Zwangsgebühr gerade von den sozial Schwachen erbracht werden muss. Rentner, Minijober, Behinterte, Arbeitslose, Geringverdiener usw. Da nützt es auch nicht das Angebot des BS einer Befreiung, dessen Hürden so hoch gesteckt sind, dass es für den Grossteil überhaupt nicht möglich ist diese zu erlangen. Im Grunde sollte keiner diese Abgabe zahlen müssen. Der ÖR biete etwas an, also sollen sie auch zusehen wie sie ihr Angebot finanziert bekommen. Zudem ist moralisch es nicht vertrettbar, dass gerade von der oben genannten Menschen, die teils sechstelligen Gehälter und Millionen Pensionen zwangfinaziert werden.

- Angebot und Zwangsabgabe sind absolut unverhältmäßig

Man möge mir verzeihen, dass ich hier ein wenig abgeschweift bin, möchte nun zur Sache kommen.

Wie ich ja schon angeschnitten habe, geht es um meine Lebensgefährten und ihren Haushalt, wir leben nicht zusammen, jeder hat seinen eigenen Haushalt.
Meine Lebensgefährten hat nach ihrer Tennung am 1.06.2017 ihre neue Wohnug bezogen. Natürlich dauerte es nicht lange bis der BS seine erste Infopost mit Rechung schicke.
Berechnet wurde dort der Zeitraum Mai/Juni/Juli, wo geben wir Widerspruch einlegen, da die Wohnung im Mai noch gar nicht von Ihr bewoht war. Nach zusendung des Mietvertrages aus dem ersichtlich ist, dass das Mietverhältnis erst zum 1.06.2017 zustande kam wurde der Widerspruch akzeptiert und die Rechnung korrigiert. Seit her folgte weitere Infopost.

Für das bessere Verständnis solte ich ein paar Eckdaten zu meiner Lebensgefährtin machen:

- Alleinerziehen mit zwei kleinen Kindern 4 und 2 Jahre alt
- In Teilzeit tätig (20std/Woche) Jahresbrutto ca 8500€ <-- verdienen bei den ÖR teilweise welche Netto und zwar pro Monat
- Sozialleistung Keine, ausser Wohngeld, welches vom BS bekanntlich ja nicht anerkannt wird

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist ersichtlich, dass eine zusätzlich monatliche Belastung von 17,50€ (dieses Geld wäre zbs. für ein Kind das Essensgeld in der Kita, denn dieses muss auch errichtet werden, auch wenn es nur der Mindestsatz von 20€/Monat ist) besondere Härte bedeutet. Seither versuchen wir eine Befreiung zu erlangen, da dieses ja der "scheinbar" der leichteste Weg ist, die Zwangabgabe abzuwenden.

Also ab auf die Seite des BS und nach unseren Möglichkeiten schauen und ja man findest dort auch wirklich etwas. Die Möglichkeit der Härtefallregelung, naiv wie ich nun mal war, dachte ich mir, man schickt denken ein paar Eckdaten der wirtschaftlichen Verhältnisse zu und bekommt seine Befreiung. Aber dem ist nicht so, der BS möchte einen abgelehnten Sozialbescheid haben und der Mehrbedarf, darf nicht mehr als genau diese 17,50betragen. Wie und wo man diesen Bescheid errechnen lassen kann, bleibt der BS auf seiner Seite schuldig.

Aber der BS hat ja auch einen Hotline (60cent/Anruf), also habe ich dort angerufen und nachgefragt, was es mit diesem Sozialbescheid auf sich hat und wo ich diesen bekommen würde?
Antwort: "Es ist als Bürger meine Aufgabe diese Informationen in erfahrung zu bringen!"

Na das nenne ich dort mal Kundensevice...

Na langen hin und her habe ich dann endlich rausgefunden, was ein Sozialbescheid ist und wo ich diesen bekomme.
Die zuständige Behörde zum Mehrbedarfsberechung ist bei meiner Lebensgefährtin das Arbeitsamt bzw die Arge, das sie ja Arbeit hat. Die Problematik ist, dass die Arge hier nicht sehr hilfreich ist und viel Zeit hat diesen Vorgang zu bearbeiten.

Wir haben nun seit dem 2.01.2018 einen Festsetzungsbescheid die Widerspruchsfrist läuft am 2.02.2018 ab. Wir werden aber bis 2.02.2018 keinen Sozialbescheid von der Arge bekommen auf dem, wenn er positiv für uns sein sollte, unsere Härtefallregelung berufen können.

Ich bin gerade etwas hilflos, wie ich jetzt auf den Festsetzungsbescheid reagieren soll?

Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und man möge mir nochmals verzeihen, wenn ich hier teils etwas abgeschweift bin. Aber seitdem ich mich mit diesem Thema beschäftige, ist es kaum noch möglich emotionslos bei der Sache zu bleiben.

Mit freundlichen Güßen
Leto


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P
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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#1: 18. Januar 2018, 14:47
Zitat
Ich bin gerade etwas hilflos, wie ich jetzt auf den Festsetzungsbescheid reagieren soll?

Ganz natürlich mir einem Widerspruch, sowie der Ankündigung, dass Nachweise sowie diese von der Arge vorliegen für die Befreiung entsprechend weitergeleitet werden.

Wichtig ist, dass immer die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung in die Widersprüche geschrieben werden.

Bei dem geringen Einkommen müsste zusätzlich ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Schon weil die Aussicht auf Befreiung möglich erscheint. Die Nachweise dafür kann Person A dann ja erbringen. Das geht auch rückwirkend für minimal 3 Jahre, somit sollte das letzte Jahr abdeckbar sein.

Person A muss also eine richtige Behörde aufsuchen, welche bestätigt, dass im letzten Jahr das Einkommen unterhalb von X lag, somit eine Befreiung erfolgen muss.

----
Sollte der Versuch auf Befreiung/etc., also das alles nichts helfen und die ältere Forderung trotzdem versucht werden zu vollziehen durch Gerichtsvollzieher oder auch mittels Kontopfändung oder Lohnpfändung so kann Person A sich gegen eine Kontopfändung mittels P- Konto schützen. Dabei dürfte der Grundfreibetrag aufgrund von Kindern  änderbar sein. -> Zu beachten ist, dass eine Umwandlung von einem Giro in ein P-Konto auch bis zu 4 Wochen nach Beginn der Kontopfändung möglich ist, wenn es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto handelt.

Gegen eine mögliche Lohnpfändung hilft bei Bedarf das Sozialgericht.

Das mögliche Vorgehen gegen einen Gerichtsvollzieher selbst hängt später vom Einzelfall ab.


Lesehinweis
Häufig gestellte Fragen zur Kontopfändung
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/faq/117685

Lesehinweis
Häufig gestellte Fragen zur Lohn- und Gehaltspfändung
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/faq/lohnpfaendung
Zitat
Wann kommt es zu einer Lohn- und Gehaltspfändung?

Ein Gläubiger wird immer dann versuchen Ihr Einkommen wie z. B. Lohn, Gehalt, Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld zu pfänden, wenn er vermutet, dass Ihr Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt. [...]

-->
Bedeutet, wenn Person A verstanden hat, dass Sie immer unter dieser Grenze liegt, dann ist das Geld solange sicher bis die Einkünfte irgendwann größer sind, dabei sind geänderte Rahmenbedingungen zu beachten.

--> bereits der Hinweis, dass bei Person A nichts zu holen sein wird kann auch in den Widerspruch, geschrieben werden, ebenso,
dass aus Kostengründen der Rundfunk abgelehnt wird. Das Gesetz dieses Punkt nicht verbietet und das Gesetz selbst keinen Anschluss und Benutzungszwang enthält, welcher dazu führen könnte, den Rundfunk nicht, auch nichts bereits aus Kostengründen, abzulehnen.


Ein Beitrag setzt in der Definition regelmäßig voraus, dass eine Nutzungsmöglichkeit besteht, für die
der Beitragspflichtige eine Geldzahlung zu erbringen hat.

Die Beitragspflicht knüpft vorliegend allein an der Nutzung einer Wohnung an, wobei die Antwort
schuldig bleibt, wie allein mit einer Wohnung Rundfunk und Fernsehen in Anspruch genommen
werden können.

Dadurch, dass aber die Möglichkeit der Widerlegung dieser Vermutung im Rundfunkstaatsvertrag
nicht vorgesehen ist, liegt die erforderliche persönliche Beschwer nicht in einer Zahlungspflicht für empfangene Leistungen, sondern darin, dass dem Bürger also auch Person A die grundrechtlich garantierte Freiheit genommen ist, den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abzulehnen.


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Lev

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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#2: 18. Januar 2018, 15:41
Hallo Xeto und herzlich Willkommen!  :)
L geht davon aus, dass der Festsetzungsbescheid mit der normalen Post zugestellt wurde, oder wurde er im gelben Brief zugestellt?

Wenn X kämpfen will gegen den BS (Überschrift), dann würde L überhaupt nicht reagieren. Denn L hätte dieser Brief nie erreicht! (Verfahrensstatistik)  ::)
Alles was dann normalerweise folgt kann man hier im Forum ganz gut nachlesen. Sehr viele Menschen hier reagieren nur noch wenn sie müssen (Aufgrund der Regel!).
D. h. auf nicht ordentlich zugestellte Post, wird fast gar nicht mehr reagiert. Denn die sogenannte Behörde ist angehalten, vor allem Bescheide so zuzustellen, wie es normalerweise angedacht ist (Gelb).

Wenn X glaubt er erfüllt die Voraussetzung für den Härtefall und weiß einfach nicht, wie man sie geltend machen kann, dann würde L zuerst mal hier hineinschauen und dann Schritt für Schritt die Probleme anzugehen. 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-5795

So oder So scheint die Frist zumindest bis Anfang Februar zu bestehen.  Bis dahin würde L sich alle Optionen wahren. Also Vorsicht ob oder wie man sich äußert!  :-X

L erwartet nun eine Schritt für Schritt Problematik  :)  Also nur die Ruhe.

L

P.S. Das Bundesland wäre eine nutzbringende Info.


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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#3: 18. Januar 2018, 16:17
Vielen Dank PersonX für die umfangreiche Antwort.

Ich widerspreche den  Festsetzungsbescheid mit folgenden Punkten:

- Ankündigung einer möglichen Befreiung durch die ARGE
- Sozialbescheid wird bei vorliegen nachgereicht
- Antrag auf Ausetzung der Vollstreckung
- Antrag auf rückwirkende Befreiung seit Wohnungsbezug
- Anmerkung, dass man sich aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse den Beitrag nicht leisten kann, eine Pfändung ist zwecklos, da man weit unter der Pfändungsgrenze liegt.

Könnte so der Widerspruch in etwa aussehen?


Bezug P Konto/ Pfändung usw

Meine Lebensgefährtin hat schon seit Jahren ein P Konto und auch die monatlichen Kontobewegungen liegen unter der Pfändungsgrenze. Wobei mir nicht ganz klar ist, was bei ihr pfändbar wäre.
Im Grunde hat sie persönliches Einkommen dursch ihrer Teilzeitstelle, alle anderen Einkünfte, wie Wohngeld, Kindergeld und Kindesunterhalt, ist ja so gesehen nicht ihr Einkommen, sondern ist Zweckgebunden.

Laut des H4 Rechners beträgt einer Alleinerziehenden Mutter, in vergleichbaren Situation, die H4 bezieht, ein Regelsatz von 1550€ zu. Dieser H4 Rechner lässt aber nur eine grobe Berechung zu, da einer genauen Berechung durch die ARGR dürfte der Regelsatz etwas höher ausfallen.
Meine  Lebensgefährtin liegt im Monat weit darunter.

Hallo Lev

L geht davon aus, dass der Festsetzungsbescheid mit der normalen Post zugestellt wurde, oder wurde er im gelben Brief zugestellt?
Das ist richtig, der Bescheid wurde ganz normal zugestellt. Kein gelber Brief.

Zitat
Wenn X kämpfen will gegen den BS (Überschrift), dann würde L überhaupt nicht reagieren
Wir haben ja schon einmal reagiert, zwar nicht auf den Festsetzungsbescheid, aber derzeit auf die fasch erstellte Rechnung (ist es überhaupt eine Rechung, darf man das so nennen, ich weiß es nicht genau), als Ihr der Monat Mai berechnet würde, obwohl sie die Wohnung noch gar nicht bewohnt hatte zu diesen Zeitpunkt. Von daher stelle ich es mir gerade schwierig vor, sich jetzt wieder tot zustellen. Und ja viellicht war das schon ein Fehler derzeit darauf zu reagieren, aber dieses ist ja auch völliges Neuland für uns.

Zitat
So oder So scheint die Frist zumindest bis Anfang Februar zu bestehen.  Bis dahin würde L sich alle Optionen wahren. Also Vorsicht ob oder wie man sich äußert!

Das sehe ich auch so, deswegen habe ich mich jetzt auch hier angemeldet und möchte den Fall mit Euch besprechen, so das ich alle Optionen auf den Tisch habe. Den möglichen Widerspruch wird der BS so oder so erst einen Tag vor Ablauf der Frist auf den Tisch haben.

Zitat
P.S. Das Bundesland wäre eine nutzbringende Info.
Ja natürlich, das "wunderschöne" Nordrhein Westfalen PLZ 59XXX


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n
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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#4: 18. Januar 2018, 17:26
Beispiel Widerspruch
Zitat
vorab per FAX   ... (Fax mit Sendebericht dokumentiert rechtsicher den Eingang, billiger als Einschreiben, eventuell mehrfach faxen )

Person A
Musterstraße
Musterstadt

Beitragsnummer:
xxx xxx xxx

(Besser ist es an die zuständie Landesrundfunkanstalt zu schreiben und faxen, siehe oben)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln



Widerspruch gegen den Bescheid vom 02.05.2014

Musterstadt, den 21.05.2014




Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 02.05.2014, erhalten am 16.5.2014, Widerspruch ein.

1. Der Bescheid vom [Erstell-Datum] wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
    Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.

Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.**
Auch hierzu folgt die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.***
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 02.05.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 21.05.2014 entschieden wurde.

Musterstadt, den xxxxxxx
Unterschrift


entnommen aus
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

BEISPIEL-WIDERSPRUCH
(minimal-Version, unbegründet, hauptsächlich zur Fristwahrung)
Ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Jede Widerspruchsbegründung abschliessen mit der Formel:
"Weiteren Sachvortrag behalte ich mir vor"
denn dann kann man neue Gründe vorbringen.


Weitere Widerspruchsvorlagen gibt es hier:

Widerspruch 2014
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.msg67467.html#msg67467

Widerspruch - ein Versuch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9530.msg66509.html#msg66509

Noch ein Widerspruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12102.msg81360.html#msg81360



zum Einlesen:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Hinweis:
Entscheidend für den Fristlauf ist das Datum der Bekanntgabe = Zustellung, nicht das Datum des Versands - und schon gar nicht das Datum der Erstellung... ;)


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n
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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#5: 18. Januar 2018, 17:35
Person X kann den Minimalwiderspruch von oben abschicken und dann gleich eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Nur Mut, das ist fast ohne Risiko, im allerschlimmste Fall müssen hat die xx Euro vom Bescheid bezahlt werden, und man ist draussen.
Wenn man das im Hinterkopf behält, dann streitet es sich ganz einfach mit den Gerichten.
Eine angenommene Verfassungsbeschwerde ist schon ein Trumpf gegen den BS oder auch bei der Klage. (und wenn es jetzt zeitlich nicht reich, dann hat man sie in der Schublade für den nächsten Bescheid)


Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


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Lev

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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#6: 18. Januar 2018, 17:45
OK Leto,
den Widerspruch zu versenden hat ja noch ein paar Tage Zeit. Bis dahin sollte man vielleicht mal versuchen die sogenannte "Bedürftigkeit" (so wird es normalerweise rechtlich definiert) mal zu überprüfen.

Also, wenn jemand, (nennen wir sie mal Y) schon ein P-Konto hat und darüber hinaus auch so gut wie nichts mehr zu Pfänden ist. Sie dann noch zwei Kinder hat und aufgrund dieser Situation mit 20 Std/Wochen-Arbeitszeit eingeschränkt tätig werden kann. Dann ist diese Person in häufigen Fällen auch "Bedürftig"! 
Es sei den, es gibt so was wie ein gut betuchten Ernährer, oder eine üppige Erbschaft im Rücken (bzw. anderes Geld/Einkommen/Kapital)

Sollte der letzte Satz aber nicht zutreffen, dann sollte man den Rechtsweg nicht unbedingt fürchten. Im Gegenteil, man sollte ihn suchen. Denn jegliches nicht wahrnehmen dieser Problematik, führt in der gleichen Häufigkeit dazu, das man Recht bekommt. Aber wenn nicht, gilt zumindest der Leitsatz:
"Einer nackten Frau, kann man nicht in die Tasche greifen!"

Allgemein würde L dabei bleiben die Sachverhalte nun mal Schritt für Schritt anzugehen. Denn auch ein P-Konto ist keine dauerhafte Lösung.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/wissenswertes-zum-rundfunkbeitrag-befreiung-ermaessigung-5795

- L schlägt vor, die Seite mal genauer zu betrachten und dann zumindest die möglichen Varianten mithilfe von Anträgen bei den Behörden durchzusetzen.
- Die Bedürftigkeit kann man dann auch im Widerspruch zum Gegenstand der Auseinandersetzung machen.
- Aber vor allem, hält L es für wichtig dieses nun Nachhaltig durchzusetzen!

L


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Lev

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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#7: 18. Januar 2018, 17:54
@mein guter noGez99

Kannst du mal erklären, was es bedeutet wenn der Rechtsweg erschöpft ist?   
Zitat
Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

So wie ich das sehe, ist hier noch nicht mal der Rechtsweg eröffnet (§69 - VwGO)   :-\
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__69.html
 
Lev


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n
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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#8: 18. Januar 2018, 18:10
@Lev
- Einige hier im Forum haben direkt auf den Bescheid eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die dann auch ein Aktenzeichen bekommen hat.
- Rechtsweg erschöpft heisst, dass sehr viele Argument schon durch den Instanzenweg durchprozessiert wurden und nun beim BVerfG zur Entscheidung liegen. Es ist dem Kläger aus Prozessökonomie nicht zuzumuten den Klageweg nochmal zu durchlaufen.

Aber das steht alles in dem Thread:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

@alle

man sollte sich auf die Verfassungsbeschwerde konzentriegen, das verspricht am meisten Erfolg.
Oder hat hier jemand schonmal von einem Widerspruch gehört, dem stattgegeben wurde?

Also erstmal die Verfassungsbeschwerde zusammennageln und ab damit, denn das hat nur einen Monat Zeit ab der Bekanntgabe des Bescheides (das heisst ab dem Tag an dem er im Postkasten lag, nicht das Datum das der BS daraufgeschrieben hat. Das ist ja bekanntermassen 1-2 Wochen zurückdatiert)
Der Profät hat ja eine gute Vorlage für die VB geschaffen.

Dann kann man in Ruhe weiteren Sachvortrag zu seinem Widerspruch machen.


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Lev

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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#9: 18. Januar 2018, 19:05
@noGez99
Zitat
@alle

man sollte sich auf die Verfassungsbeschwerde konzentriegen, das verspricht am meisten Erfolg.
Oder hat hier jemand schonmal von einem Widerspruch gehört, dem stattgegeben wurde?
Mein Widerspruch ist zumindest noch nie rechtskräftig abgelehnt worden. Und das sogar vor Gericht und gegen den WDR.
Aber für manche macht das anscheinend keinen Unterschied, nicht wahr?
Denn...
Zitat
- Einige hier im Forum haben direkt auf den Bescheid eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die dann auch ein Aktenzeichen bekommen hat.
Um deine Entscheidungskriterien als Maßstab zu nehmen:     Wie viele hatten den damit Erfolg?

Hältst du es ernsthaft für Sinnvoll, Leute die noch nicht mal den ersten Rechtszug beschritten haben, bzw nicht mal einen Widerspruch eingereicht haben, in die Verfassungsbeschwerde zu schicken?
Dann kann ich mir einen Kommentar über "deinen Rechtsweg" sparen.

Lev


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Re: Unser Kampf gegen die BS Windmühlen
#10: 18. Januar 2018, 23:44
@ Lev,  ich will mich nicht mit Dir streiten, ich denke wir haben beide das Ziel nicht zu bezahlen, was wir nicht bestellt haben.

Zitat
Hältst du es ernsthaft für Sinnvoll, Leute die noch nicht mal den ersten Rechtszug beschritten haben, bzw nicht mal einen Widerspruch eingereicht haben, in die Verfassungsbeschwerde zu schicken?
Ist es sinnvoller Leute durch die ganzen Instanzen zu schicken um dann doch wieder beim BVerfG zu landen? Wozu der Umweg?

Das ist doch kein entweder/oder sondern es ist beides möglich.

Natürlich muss der TO einen Widerspruch erheben, aber die Frist für die VB ist kürzer und die VB ist mehr Arbeit. Für den Widerspruch reicht erstmal fristgerecht ein Fax mit dem Satz Widerspruch, Begründung folgt. Nach der VB kann der Widerspruch ausgearbeitet werden.

Und warum setzt Du nicht einen Link auf Deinen erfolgreichen Widerspruch als Muster für den Fragesteller hier?

Einleiten der Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid für unzulässig erklärt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24184.msg153493.html#msg153493
(weiter Diskussion lesen und entscheiden ob man den Widerspruch versteht und so wortwörtlich übernehmen kann)


PS: das ist hier keine Rechtsberatung, sondern nur mein persönliche Meinung. Jeder ist selbst verantwortlich für sein Handeln.




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