Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Unrechtmässige Vollstreckung - Strafanzeige sinnvoll?  (Gelesen 3881 mal)

s
  • Beiträge: 4
Die Stadt 47xxx versucht nun zum zweiten Mal auf Antrag des WDR in Köln eine Forderung Zwangsweise einzutreiben, die Person N nachweislich schon bezahlt hat. Beim ersten Mal hat N Überweisungsbelege der Stadt beigebracht die genau diese Zahlung belegen. Jetzt kommt genau das gleiche nochmal. N würde nun gerne Strafanzeige gegen den WDR stellen (Oder gegen die GEZ?), hat aber nicht den Namen des Verantwortlichen beim Staatsfunk. Soll N vorher bei der Stadt anfragen ob man N den Namen im Vollstreckungsersuch mitteilt? Oder soll N direkt den Intendanten anzeigen? Hat jemand ein Tipp wie N vorgehen sollte? danke!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2018, 18:53 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Wenn der oder die Verantwortlichen bisher nicht bekannt sind, dann ist zuerst der Intendant verantwortlich, dieser kann durch Bevollmächtigte vertreten werden. Diese Liste der Vollmachten ist anforderbar. Mit Erhalt der Liste würde dann gegen alle darin benannte Personen zuzüglich des Intendant vorgegangen, denn andere Personen oder, falls neben Personen für andere Vollmachten angezeigt sind, können nicht verantwortlich sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Zitat
§ 32 Vollmachten
(1) Der/Die Intendant(in) kann Angestellte der Anstalt bevollmächtigen, die Anstalt zu vertreten. Für Bevollmächtigungen, die zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 150.000,00 Euro berechtigen, bedarf es der Zustimmung des Verwaltungsrats.
(2) Zur Vertretung der Anstalt sind zwei Bevollmächtigte gemeinsam berechtigt. Sind an einem Ort außerhalb des Sitzes des WDR zwei Bevollmächtigte nicht regelmäßig gleichzeitig anwesend, so ist für einen festgelegten Bereich die Erteilung einer Einzelvollmacht zulässig. Bei Formularverträgen der Abteilungen Honorare und Lizenzen sowie geringwertigen Aufträgen oder Einzelabrufen aus Rahmenverträgen über Lieferungen und Leistungen kann ein(e) Bevollmächtigte(r) bis zur Höhe eines von dem/der Intendant(en/in) festzulegenden Höchstbetrages die Anstalt allein vertreten. Für die Vertretung des WDR in Organen eines Beteiligungsunternehmens ist die Erteilung einer Einzelvollmacht für die Dauer der Amtswahrnehmung zulässig.
(3) Der/Die Justiziar(in) des WDR ist verpflichtet, die Liste der Bevollmächtigten jedem mitzuteilen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Quelle: Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln In der Fassung vom 01.09.2016
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/rechtsgrundlagen_satzung100.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

"Theorettisch" auch schöne Grüße an fiktive Person N!

Vielleicht sollte Person N hypothetisch eine Klage gegen die Stadtkasse erheben. Denn dann schaute sich ein Richter diesen Fall an.

Vielleicht ist die Vollstreckung wieder als "Zwangsvollstreckung" eingeleitet worden? Das könnte angemerkt werden (zur Kenntnisnahme ans Gericht)

O-Ton Festsetzungsbescheid vom Kläger ans Gericht weitergeleitet "zur Kenntnisnahme"
Zitat
"Für rückständige Forderungen haben wir die Zwangsvollstreckung eingeleitet"

O-Ton Schreiben an die Stadtkasse nach Rückzug der beigeladenen LRA in der Klage zur Beendigung der Vollstreckung, wurde von der Stadtkasse ans Gericht weitergeleitet "zur Kenntnisnahme"
Zitat
"Die Sachlage hat sich geändert. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen"

Die beiden Schreiben der LRA kamen in einem mir bekannten Fall. Durch Übernahme der Kosten und Rücknahme der Vollstreckung wurde das beendet. Ähnliches passierte bei einem anderen Fall, siehe http://zwangstv.de.

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Hier aus Hamburg ein weiterer Fall, in dem die Zwangsvollstreckung aber noch verhindert wurde. Die "Irrtümer" bei der Zwangsvollstreckung sind meines Erachtens auf absichtliche schlampige Arbeitsweise zurückzuführen. Zur Beweisführung würde Person P ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. Es wurde auch schon davor eine Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter des Beitragsservice gestellt, die im Sande verlaufen ist. Angeblich handelte es sich da um einen "Kommunikationsfehler".

Vollstreckungversuch trotz Aussetzung - Versehen oder Absicht? - Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22621.msg144676.html#msg144676


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Januar 2018, 03:10 von DumbTV«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Insofern das als "Kommunikationsfehler" im Sande verläuft -- da wäre die Klage schon wirksamer, da die Stadtkasse sich da schon aufregt, und gerichtswirksam diese "Fehler" gegenüber der Stadtkasse bekannt werden.

Ich habe da die Hoffnung, daß sich überlastete Verwaltungsrichter und angegriffene Stadtkassen-Justiziare etwas überlegen werden, um mit solchen Nummern verschont zu werden. Denn ein Vollstreckungsersuchen stellt eine Urkunde dar (allerdings ggü der Stadtkasse).

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

G
  • Beiträge: 1.548
@sinclairspectrum

Wenn das absolut wasserdicht ist, dass bezahlt wurde: Anwalt nehmen um der Stadtkasse Kosten zu generieren. Bei (deren) Geld hört der Spass auf und der Schuldige wird gesucht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Lev

  • Beiträge: 331
@sinclairspectrum

Lieber N,
der Vernunft halber. L würde sich mit niemanden deshalb streiten. Lass Sie doch kommen.
Wenn er dann Vollstreckt, obwohl du bezahlt hast, dann hast du wenigstens einen Grund zum Klagen.

Lev


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 4
Vielen Dank für die Antworten!! Super, das hilft mir sehr weiter.. Ja, ist Wasserdicht das es bezahlt wurde, aber ich habe keine Lust das die Zuhause auftauchen, meine Mutter ist sehr allergisch gegen Stadt Angestellte, das könnte Beleidigungen bis hin zu körperlichen Ausrastern führen.. ich habe denen geschrieben das das Illegal ist und ich Strafanzeige erstellt habe.. mit Anwalt und so ist mir zu stressig, soviel Energie ist mir das Staatsfunk Regime nicht wert..


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben