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Einzelrichter am Landgericht Ravensburg weist Beschwerde zurück - Willkür
Miki0815:
Hallo,
die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert jedenfalls die Frist für Einlegung des Rechtsbehelfs auf ein Jahr - s. § 58 Abs. 2 VwGO.
Meiner Meinung nach handelt es sich bei der abgebildeten Verfügung um eine gerichtsinterne Anweisung, da sie nicht an den Kläger gerichtet ist. Sonst müsste wieder die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs bestehen. Aber damit hats der Richter offenbar nicht so ???
Miki
Dr. Oggelbecher:
--- Zitat ---[...]Das Gericht geht davon aus, dass weitere Eingaben des Beschwerdeführers zu der abschließend am xx.xx.2018 entschiedenen Beschwerde unbearbeited zu den Akten zu legen sind und nicht neu zu verbescheiden sind.
--- Ende Zitat ---
Art. 101 (1) GG: Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Art. 103 (1) GG: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Der_Heinrich:
Welche Bedeutung hat denn eine Verfügung?
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