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Autor Thema: Auszeit auf Staatskosten  (Gelesen 2407 mal)

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Auszeit auf Staatskosten
Autor: 10. Januar 2018, 20:28
Ich habe mich schon einige male gefragt, wie man auf kürzestem Weg als Zwangsbeitragsverweigerer in den Knast wandert.  ;)
Bei Sieglinde Baumert war es wohl die Verweigerung der Vermögensauskunft, die die Staatsgewalt antraben lies.
Doch ist das zu Zeiten des transparenten Bürgers doch einfach durch einen Knopfdruck feststellbar!?
Weiß hier jemand genaueres?  Wie siehts aus, wenn man z.b. ein Anwesen hat?
Ich hätte absolut nichts dagegen publikumswirksam in den Bau zu gehen. 
Nur lasse ich mir mein Häuschen nicht nehmen.
Also sozusagen eine werbewirksame Auszeit auf Staatskosten, mit unbestimmter Rückkehr in mein trautes Heim.
Über die Wintermonate, könnte ich  mir das gut erlauben. Vielleicht finden sich ja noch mehr Mitstreiter, die diese Konsequenz nicht scheuen und zusammen mir mir die Kapazitäten  bundesdeutscher Justizvollzugsanstalten ausloten möchten.
Letztendlich kann sich kein öffentlich rechtlicher Rundfunk so etwas leisten. Sie sollen an Ihrer eigenen Idiotie zugrunde gehen. Und mit etwas Glück knocked sich die deutsche Staatsgewalt dabei selber aus. Verdient hätte sie es.  >:D   


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

P
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Re: Auszeit auf Staatskosten
#1: 11. Januar 2018, 12:29
Zitat
Auszeit auf Staatskosten
das ist völlig falsch, denn die Kosten sind vom Gläubiger in Vorleistung zu erbringen und werden von diesem später vom "Opfer" gefordert also auf die Vollstreckung aufgeschlagen.

->

In den Knast geht es nur dort, wo übereifrige Mitarbeiter der staatlichen Stellen, diesen Vorgang von sich aus vorantreiben, wenn Sie keine andere Möglichkeit sehen.

Das bedeutet, es ist möglich in all den Fällen wo die Verwaltungsvollstreckung über Landratsämter oder Stadtkassen bzw. auch Gerichtsvollzieher GV erfolgt und der staatliche Mitarbeiter die Möglichkeit erhält  oder der GV von dieser Möglichkeit Gebrauch macht einen solchen Antrag einem Richter vorzulegen, welcher diesen unterschreibt.
Möglich wird das z.B. immer erst, wenn eine Vermögensauskunft gefordert wird, diese aber nicht erbracht wird und in diesem Zusammenhang auch keine Rechtsmittel gegen die Bescheide (materielle Forderung) sowie gegen die formelle Durchsetzung eingelegt, die falschen Rechtsmittel eingelegt oder die Rechtsmittel nicht zum Erfolg führen oder diese nicht rechtzeitig eingelegt wurden.
Ein GV wird jedoch keinen solchen Antrag stellen, wenn der Gläubiger diesen nicht beauftragt hat und wird sich zudem an den Auftrag des Gläubiges halten, z.B. wird der GV einfacher Drittauskünfte einholen, wenn der Betrag der Forderung dafür ausreichend ist -> das ist nur noch abhängig vom Auftrag des Gläubigers, beauftragt dieser Drittauskünfte bei einem Betrag von ab 500,- so wird ein GV Auskünfte auch erst ab diesem Betrag einholen, wenn der zu Vollstreckende keine Auskünfte gibt. Das Gesetz würde die Auskünfte wohl bereits ab X Euro zulassen, weil es dazu eine Änderung gab wo die Grenze von 500,- ersatzlos aus dem Gesetz entfernt wurde.

So gesehen wird also kein GV so einen Antrag auf zivile Haft stellen, weil eigentlich völlig unnötig. Verbleiben die Landratsämter und Stadtkassen, welche das durch ausmachen werden, genauso wie diese Anträge zur Wohnungsdurchsuchung Richtern vorlegen, ähnlich Finanzämtern. -> Eine Person A muss eine Durchsuchung zustimmen. Stimmt eine Person A nicht zu kann die Erlaubnis zur Durchsuchung bei Richtern angefordert werden. --> Somit wird es hier auch nicht zu einer zivilen Haft sondern verstärkt zur Ankündigung von vermeintlichen Wohnungsdurchsuchungen kommen.

Verbleibt die weitere Ermittlung im Rahmen der Sachverhaltensaufklärung durch den Gläubiger selbst,
bekannt geworden sind dabei verschiedene Fälle z.B. Suche der Person über Google oder soziale Netzwerke um z.B. den Arbeitgeber oder Kontodaten zu ermitteln. -> Ziel Lohnpfändung oder Kontopfändung
oder die Verwendung bereits bekannter Daten aus der Vergangenheit.
-> Wohlgemerkt diese Fälle fanden bereits bei Beträgen unter 500,- statt.

Auch sind Fälle von Autopfändungen bekannt geworden.

Immer wenn so etwas möglich ist wird es nicht zu einer zivilen Haft kommen.

Lesehinweis auch zur Aufklärung, was es mit dieser Haft überhaupt auf sich hat und warum diese als Möglichkeit Verwendung finden kann
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/

-> Voraussetzung ist dabei immer, der Gläubiger muss diese beantragen und in Vorleistung gehen
-> Bei Stadtkassen und Landratsämtern kann offensichtlich ein nicht statthafter Gläubigerwechsel erfolgen, denn anders ist die Haft von Frau Baumert nicht erklärbar, wenn der MDR der Meinung ist, dass er davon keine Kenntnis hatte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 13:47 von DumbTV«

G
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Re: Auszeit auf Staatskosten
#2: 11. Januar 2018, 12:59
Nur lasse ich mir mein Häuschen nicht nehmen.
Vergiss es. Das Problem haben viele andere auch. Wenn Du die Forderung nicht bezahlen kannst, wird letztendlich Deine Bude gepfändet, zwangsversteigert, davon wird der Blödelbeitrag und die Kosten bezahlt, den Restbetrag bekommst Du zurück.
Deshalb darf man es, wenn man irgendwelche Besitztümer hat, nicht so weit kommen lassen und muss den Weg durch die Gerichte gehen.


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Re: Auszeit auf Staatskosten
#3: 11. Januar 2018, 13:55
@TVFranz

Du bekommst es bei dem angeblich ach so unabhängigen Rundfunk mit der geballten Staatsmacht zu tun. Nichts anderes ist der ÖRR im übrigen auch, auch wenn man es nach Außen gerne anders darstellt. Und deshalb sind sich alle Verwaltungsgerichte auch so einig, dass damit alles in Ordnung ist.
Dies bedeutet, dass so lange bei Dir etwas zu holen ist, und man dies über eine Behörde auch in Erfahrung bringen kann, man bei Dir für die Eintreibung des Zwangsbeitrages auch vorstellig werden wird. Erst wenn sie Dir alles Materielle/Wirtschaftliche genommen haben, kommt Deine Freiheit dran.
Wenn Du denen ein solches Verhalten heimzahlen willst, gibt es neben der Taktik "Sand ins Getriebe streuen durch Verzögern/Klagen" sonst nur noch das Wahlkreuzchen. Und da gibt es das Problem, dass nur eine einzige Partei im Moment den Laden dichtmachen will. Ansonsten liegen ÖRR und die übrige Parteienlandschaft dick im Bett miteinander. Sogar die Linkspartei will mal drankommen und muckt nicht (mehr) auf.

LG Peli


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