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  • BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, : 22. Februar 2018

Autor Thema: BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18  (Gelesen 10961 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
2018: Ach komm, 2017 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl im Bund, nicht? Guck, nun hast du ein Argument, warum es in 2017 nicht so richtig voran gehen durfte. Nun werden sie in Karlsruhe schön eine Kerze anzünden, Gebäck und Kaffee mit Schuss bereit stellen, ein gutes Buch greifen, bloß nichts mit Gesetzen und so'n Kram, und abwarten, ob sie irgend jemand zwingen könnte über etwas zu entscheiden. Nee? Nee! Richterliche Unabhängigkeit, Sie verstehen?

2019: Ach komm, 2018 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl in Bayern, nicht? Guck, nun ...

2020: Ach komm, ...

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.250
denn er kann ja ganz locker mal jeden Monat 17,50 von seinem Monatsgehalt 30.580,-- Euro abdrücken, ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
Hast Du je in die Verträge mal reingesehen?

Zitat
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von

    den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstv

Würde mich nicht wundern, wenn da gar keine Zahlung geleistet wird. Das würde dann nämlich u. U. bedeuten, daß die Mitarbeiter der LRA verpflichtet sind, ihren eigenen Arbeitgeber zu finanzieren.

Hier aber bitte nicht weiter diskutieren, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben:
BEHANDLUNG der Jahresvorausschau für 2018, BVerfG Karlsruhe, Do. 22.02.18


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2018, 05:15 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 16
Weiß jemand, seit wann diese Seite online ist?
Bundesverfassungsgericht
Jahresvorausschau 2018
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2018/vorausschau_2018_node.html

Dort heißt es unter Punkt 16:

Zitat
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16,
1 BvR 745/17,
1 BvR 836/17,
1 BvR 981/17
u.a.

Das sind mehr Verfahren als noch in der
Jahresvorausschau 2017
www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 23:33 von Bürger«

  • Beiträge: 7.250
Nr. 17 klingt aber auch nicht ganz uninteressant und könnte schematisch zum Hauptthema des Forums passen:

Zitat
ob die Erhebung einer Steuer auf den Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung einer Person in einem Beherbergungsbetrieb


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.564
Falls sich jemand an eine ältere Fragestellung erinnert...

Wollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt im Februar 2018 nicht einen ihm genehmen Verfassungsrichter im BVerfG installieren? Ich hatte da was von einem freien Posten aufgrund Eintritts in den Ruhestand in Erinnerung...


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  • IP logged

c
  • Beiträge: 873
Wednesday Evening Rant

Was machen die eigentlich in Karlsruhe? Gibt es schon eine Bauvoranfrage, das Gerichtsgebäude am "Schlossbezirk 3" zu erweitern, um die Akten zum Rundfunkbeitrag, die in den kommenden 10 Jahren eingehen, einlagern zu können?

Fünf Jahre. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Seit fünf Jahren existiert dieses juristische Unding, ohne dass irgendwer mit überzeugenden Argumenten die Verfassungswidrigkeit ausräumen konnte. Über 40 Milliarden Euro des Volksvermögens wurden -- rechtsstaatlich gesehen -- veruntreut und für nichts verschleudert (wenn damit wenigstens etwas gebaut worden wäre - Schulen, Kindergärten, Straßen, Schienenwege, Flughäfen in Berlin; aber nein: es verpufft in Moderatorengagen, Intendantenpensionen und Sportrechte).

Nach dem Volkszählungsskandal Anfang der 80er Jahre dürfte dies das nach Betroffenen zahlenmäßig bedeutenste und definitiv das nach Beschwerden größte Verfahren des BVerfG überhaupt sein. Und was machen unsere werten Verfassungsrichter? Überlegen? Diskutieren? Würfeln? Spazierengehen?

Es kommt der Resignation des Rechtsstaats gleich. Man hält es in der Schwebe, damit der Gerichts-Vize-Präsident sich nicht für seinen Bruder schämen muss und die Politik weiterhin ihren Parteienfunk halten kann. Man kann das Unding aber auch nicht retten. Wie man es dreht und wendet. Verfassungswidrig. Grundrechtswidrig. Europarechtswidrig. Gegen alle überkommenen Rechtsgrundsätze verstoßend.

Und jetzt? Will man das so lassen? Soll es so auf ewige Zeiten weitergehen? Alle Verfahren aussetzen? Offen halten bis zum Tode des angeblichen Beitragsschuldners? Ist dies die Strategie?


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  • Beiträge: 118
Du hast die imensen Kosten der ganzen Verfahren vergessen aufzuzählen...
da dürften auch mal noch ein paar Mios zusammen kommen.

Wäre doch mal interessant, wieviel das in Summe sind bei den zig VG - BVerwG Verfahren, den vielen Amtshilfen usw...
Kann das mal schnell wer nachrechnen?    :P


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

f

faust

... ich denke, es gibt keine Strategie - die haben nur eines: ANGST, ANGST, ANGST !!!

Spätestens nun dürfte klargeworden sein, dass das Wählerpotential der AfD noch lange nicht ausgeschöpft ist. Wenn die jetzt  SO  entscheiden, dann tobt ein großer Teil der Leute, die bis jetzt bezahlt haben. Wenn sie aber  SO  entscheiden, dann tobt der Teil der Leute, die sich bis jetzt geweigert haben.
Catch 22, klassisch. Der Zeitpunkt für eine elegante Lösung ist verstrichen. Das Label "Sch***staat" klebt nun schon drauf.

Wenn ich mich so auf Arbeit umhöre, dann fürchte ich:
Die Stimmung ist insgesamt ähnlich schlecht wie 1988/89, die Leute erwarten von dieser Gesellschaft und ihren Verantwortlichen hier  NICHTS  mehr ...

Diese müssen also irgendwie wieder "Boden unter die Füsse kriegen", wissen aber ums Verrecken nicht wie - wenigstens eine Regierung muss her, eine Kanzlerin, die man "vors Loch schieben" kann - ein Gesicht, das sich gegebenenfalls entschuldigt (auch wenns - pro forma - Ländersache ist).
Das Thema müsste aus den Schlagzeilen wieder raus - das geht aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr, ohne dass irgendwas (whatever) passiert.

Denkt an die DDR, da haben zum Schluss auch nicht mehr die Regierenden gehandelt: Es waren die Demonstranten, die gelaufen sind, es waren die Soldaten, die nicht geschossen haben, es waren die Ungarn, die den Zaun aufgeschnitten haben, und es war Schabumski, der sich verquatscht hat. Planvolles Handeln gab es nicht.

So ist es wieder. Es wäre mir lieber, ich hätte  NICHT  recht, also: Wer bietet was besseres - Dr. Boe vielleicht !?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 22:08 von faust«

M
  • Beiträge: 37
2018: Ach komm, 2017 ist sowas von alt. Da war doch ... Nee? Nee! Richterliche Unabhängigkeit, Sie verstehen?
2019: Ach komm, 2018 ist sowas von alt. Da war doch diese Wahl in Bayern, nicht? Guck, nun ...
2020: Ach komm, ...

Man muss natürlich schon sehen, daß das BVerfG auch alle Hände voll zu tun hat. Es kommt praktisch jede Woche eine Entscheidung aus dem Schloßbezirk. Und nun kommen auch noch die vielen Asylverfahren dazu...

M.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. März 2018, 18:18 von Bürger«

 
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