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Autor Thema: Schmusekurs an der Weser: Radio Bremen schenkt Weser-Kurier Video-Inhalte  (Gelesen 8610 mal)

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Meedia, 08.01.2018

Schmusekurs an der Weser:
ARD-Anstalt Radio Bremen schenkt Weser-Kurier Video-Inhalte

Überraschende Wende im Streit zwischen dem Weser-Kurier (WK) und Radio Bremen (RB): Statt weiter gegeneinander zu prozessieren, arbeiten die beiden Medienhäuser jetzt lieber eng zusammen. Der WK darf künftig RB-Fernsehbeiträge auf der eigenen Homepage publizieren - kostenlos. Damit dürfte sich der auch bundesweit geführte Streit zwischen Tagespresse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk weiter entspannen


Zitat
[…] Im Frühjahr 2017 hatten vier regionale Zeitungsverlage, darunter auch der Weser-Kurier, eine Unterlassungsklage gegen Radio Bremen wegen dessen angeblich zu presseähnlichen Online-Auftritts eingereicht. Als sich die Kontrahenten Ende November vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Bremen trafen, zeichnete sich nach Darstellung der Verlegerseite ab, dass die Richter zumindest Teile des monierten Online-Angebots für rechtswidrig erklären würden. Daraufhin gab der Sender eine Unterlassungserklärung ab – allerdings ohne den Rechtsstandpunkt der Verleger anzuerkennen. Demnach dürfen die von den Zeitungen beanstandeten Inhalte eines Beispieltages vom Januar 2017 künftig nicht mehr verbreitet werden. […]

Am Montag wurde nun überraschend der nächste Schritt zur Versöhnung zwischen Tagespresse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk bekanntgegeben: RB und WK veröffentlichten parallel eine Presseerklärung, der zufolge ab sofort auf www.weser-kurier.de auch die Beiträge des RB-Fernsehregionalmagazins buten un binnen abrufbar sind. […]
Auf Nachfrage von MEEDIA teilte WK-Chefredakteur Moritz Döbler mit, dass der Verlag für die Übernahme nichts zahle. „Es gibt auch sonst keine Zuwendungen oder Gegenleistungen.“ Die kostenlose Bereitstellung der Videos sei auch „nur folgerichtig“, denn: „Unsere Nutzerinnen und Nutzer haben sie über den Rundfunkbeitrag ja bereits bezahlt.“ […]

Laut Döbler werden die Fernsehbeiträge nicht verlinkt, sondern direkt auf Weser-kurier.de eingebettet; „die Seitenaufrufe werden bei uns gezählt“. Die Auswahl erfolge nach journalistischen Kriterien. Häufig könnten die Videos einen Textbeitrag der WK-Redaktion ergänzen, aber ein relevantes RB-Thema könne auch eigenständig auf der WK-Seite ausgespielt werden. Für die Leserschaft sei es ein Pluspunkt, wenn sie auf der Homepage „nicht nur unsere Beiträge bekommt, sondern auch relevante Beiträge anderer Anbieter“, so Döbler zu MEEDIA.

[…] In der Presseerklärung […] heißt es wörtlich: „Die Kooperation nutzt beiden Medienanbietern, aber vor allem dem Bremer Publikum: Die User von Weser-kurier.de können künftig zusätzlich auch Videos mit dem journalistischen Gütesiegel von Radio Bremen ansehen. Der Sender erreicht mit seinen Beiträgen aus „buten un binnen“ weitere Zuschauerinnen und Zuschauer. Damit stützt sich guter Journalismus wechselseitig […]

Döbler fügt gegenüber MEEDIA hinzu: „An unserem Dissens in grundsätzlichen Fragen etwa über presseähnliche Texte ändert das nichts.“

Weiterlesen auf:
http://meedia.de/2018/01/08/schmusekurs-an-der-weser-ard-anstalt-radio-bremen-schenkt-weser-kurier-video-inhalte/

Pressemitteilung von Radio Bremen vom 8.1.2018:
Zitat
Unternehmensmitteilungen
Fernsehbeiträge von Radio Bremen ab sofort auch auf weser-kurier.de

Radio Bremen und der WESER-KURIER kooperieren künftig bei Bewegtbildbeiträgen im Internet. Auf weser-kurier.de sind ab sofort auch die Beiträge des regionalen Fernsehmagazins buten un binnen von Radio Bremen abrufbar.

Die Kooperation nutzt beiden Medienanbietern, aber vor allem dem Bremer Publikum: Die User von weser-kurier.de können künftig zusätzlich auch Videos mit dem journalistischen Gütesiegel von Radio Bremen ansehen. Der Sender erreicht mit seinen Beiträgen aus buten un binnen weitere Zuschauerinnen und Zuschauer.

Damit stützt sich guter Journalismus wechselseitig und bietet verlässliche Informationen für die zunehmend mobile Mediennutzung gerade jüngerer Menschen. Die Kooperation zwischen Radio Bremen und WESER-KURIER ist insofern auch ein Beitrag zum langfristigen Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft im Land Bremen. Der journalistische Wettbewerb der Redaktionen beider Häuser bleibt natürlich bestehen: WESER-KURIER wie Radio Bremen werden weiter täglich um die publizistische Deutung der Ereignisse im Land Bremen kämpfen.

Radio Bremen-Chefredakteurin Andrea Schafarczyk sieht in der neuen Kooperation mit dem WESER-KURIER eine große Chance: „Zwei starke Partner vernetzen sich, um den Bremerinnen und Bremern ein noch besseres journalistisches Angebot zu machen. Die Menschen erwarten, über die Nachrichten der Region schnell und in guter Qualität informiert zu werden – auf der Plattform, wo sie sich gerade befinden, und mit dem Besten, was sie dazu bekommen können.“

WESER-KURIER-Chefredakteur Moritz Döbler sieht die Zusammenarbeit als strategisch wertvollen Schritt. „Unser Portal weser-kurier.de entwickelt sich zur multimedialen Plattform, dazu gehören eigene und fremde Inhalte. Die Radio-Bremen-Videos haben unsere Nutzer über den Rundfunkbeitrag bereits bezahlt, nun können sie diese auch bei uns sehen. Wir freuen uns aufrichtig über diese Zusammenarbeit.“
http://www.radiobremen.de/unternehmen/presse/unternehmen/radiobremenweserkurierkooperation100.html

Pressemeldung Weser-Kurier vom 8.1.2018:
Zitat
Kooperation im Internet
Fernsehbeiträge von Radio Bremen ab sofort auch auf weser-kurier.de

Radio Bremen und der WESER-KURIER kooperieren künftig bei Bewegtbildbeiträgen im Internet. Auf weser-kurier.de sind ab sofort auch die Beiträge von "buten un binnen" abrufbar.
Die Kooperation nutzt beiden Medienanbietern, aber vor allem dem Bremer Publikum: Die User von www.weser-kurier.de können künftig zusätzlich auch Videos von Radio Bremen ansehen. Der Sender erreicht so mit seinen Beiträgen aus "buten un binnen" weitere Zuschauerinnen und Zuschauer.
Die Kooperation soll einen Beitrag zum langfristigen Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft im Land Bremen gewährleisten. […]
https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-fernsehbeitraege-von-radio-bremen-ab-sofort-auch-auf-weserkurierde-_arid,1686940.html


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Danisch hat auch einen Kommentar dazu:

Öffentlich-rechtliche Geldtransfusionen für blutleere Fälle
http://www.danisch.de/blog/2018/01/08/oeffentlich-rechtliche-geldtransfusionen-fuer-blutleere-faelle/

PS:
Danisch hät die meisten Presseartikel für Müll, ohne geistigen Inhalt. Daher die Zuspitzung: "blutleere Fälle"

Den Müll kann man auch gerade an dem Intelprozessor Bug Meltdown u. Spectre sehen: Alle Journalisten müssen darüber etwas schreiben, egal ob sie Ahnung haben oder nicht.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Schmusekurs an der Weser:
[...]
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Das ist jetzt wieder ein klarer Fall von Veruntreuung von Beitragsgeldern und der Subventionierung eines ausgesuchten Teils der Privatwirtschaft, nämlich dem "Weser-Kurier"!


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...bleibt zu hoffen, dass ein paar helle Bremer den sog. "Weser Kurier" mal "auf Kurs" bringen und diesem den an Verrat grenzenden Fehltritt einer "Kooperation" mit grundrechtsverhöhnenden, rundfunkenden Pensionskassen mehr als deutlich machen.

Wenn ausschließlich der "Weser Kurier" davon "profitiert" und andere Lokalblätter ausdrücklich nicht in die "Kooperation" eingebunden sind, landet hoffentlich gleich die nächste Unterlassungsaufforderung bei "Radio Bremen" - und diesmal auch dem "Weser Kurier" im Briefkasten: wegen Wettbewerbsverzerrung.
Vielleicht sollten die anderen Blätter mal darauf aufmerksam gemacht werden.

Noch vorhandene "Weser Kurier"-Abos dürften nunmehr für eingefleischte GrundrechtsVERTEIDIGER obsolet werden...
...aber mit etwaigen Kündigungen sollten auch die Gründe mitgeteilt werden.

Denen gehört der Hintern versohlt!


Anregungen siehe u.a. unter

Tageszeitung, Zeitschriften abbestellen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19362.0.html

Abos kündigen und private Medien mit Hinweis auf die GEZ boykottieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3647.0.html

Die Presse mobilisieren - Abos kündigen weil Geld jetzt in die GEZ geht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4925.0.html

In Verbindung mit der Kündigung am besten auch gleich
Info-Material mitliefern:
Neues Flugblatt – Bitte vervielfältigen und verteilen!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2709.msg138430.html#msg138430
sowie (von professioneller Seite)
Aktion: Gutachten des Bundesfinanzministeriums anfordern auf dem Postwege
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12835.0.html
entweder Bestellpostkarte (mit der inhaltlichen Zusammenfassung) beifügen
und/oder am besten gleich auch ein Exemplar des Gutachtens beifügen!


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Ja so kommt mir das auch so. Man "kauft" sich hier die restliche Presse nach und nach, bis niemand Relevantes mehr ein kritisches Wort schreibt. Allein schon die Möglichkeit dazu zeigt, dass der ÖR zu groß ist, um weiter existieren zu dürfen.
Der ÖR ist größer als der gesamte deutsche Zeitungsmarkt. Das ist ein gefährliches Informationsmonopol.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Ein Frage, die sich mir weiterhin stellt, ist, wie solche "Schenkungen" des ÖRR an private Unternehmen aus EU-Sicht (Stichwort: Beihilfen) zu betrachten/bewerten wären?
Vielleicht etwas für unseren user pinguin, evtl. mit einem kurzen Statement...?

Gerade wenn Moritz Döbler in dieser Form argumentiert:
Zitat
Die kostenlose Bereitstellung der Videos sei auch „nur folgerichtig“, denn: „Unsere Nutzerinnen und Nutzer haben sie über den Rundfunkbeitrag ja bereits bezahlt.“
So entsteht kein Revenue, der den Beitrag ja auch senken könnte...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 20:31 von drone«

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Bei genauerer Betrachtung der Seiten, bei denen beim Weser-Kurier (WK) Beiträge von Radio Bremen (RB) als Video eingebunden werden, wird dies via Link (für den HTML5-Videoplayer beim WK) auf das CDN (Content delivery network) von RB (hier akamai / rbprogressivedl-a.akamaihd.net) bewerkstelligt . Damit wird der hier anfallende (zusätzliche) Traffic (Datenverkehr) für das Video von RB - und damit vom Rundfunkbeitrag - finanziert.

Der Weser-Kurier macht hier also nichts anderes als "kostenlose" Werbung für den ÖRR (hier mit Inhalten des RB) durch Einbindung des Videoplayers (Prinzip: Youtube etc.) - und bemerkt den "Trojaner" offensichtlich gar nicht.

Wenn das Schule macht, dann hier mein endgültiges Adieu an die deutsche Medienlandschaft und mein endgültiges Adieu an die ohnehin schon zu wenige "Vielfalt".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2018, 11:20 von DumbTV«

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Ein Frage, die sich mir weiterhin stellt, ist, wie solche "Schenkungen" des ÖRR an private Unternehmen aus EU-Sicht (Stichwort: Beihilfen) zu betrachten/bewerten wären?
Vielleicht etwas für unseren user pinguin, evtl. mit einem kurzen Statement...?
Das ist einer der Fälle, die Pinguin ob der Kompliziertheit dem EuGH zur Klärung überlassen würde; es scheint, daß gerade eine derartige Konstellation vom EuGH noch nicht geklärt worden ist.

Aber dennoch ein Betrachtungsversuch.

1) Wir haben ein audio-visuelles Werk, wo vor allen anderen Schritten zu klären ist, ob der Urheber dieses Werkes jenem dieses Werk weitergeben wollenden Dienstleister seine Genehmigung dafür erteilt hat, dieses Werk weiterzugeben?

Wenn "Nein" erübrigt sich jede weitere Ausführung dazu; siehe auch EuGH C- 275/15

Wenn "Ja" geht die Betrachtung weiter:

2) Ein von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen selbst publiziertes Werk, also mit eigener Urheberschaft, gilt gemäß EuGH bei der derzeitigen Gestaltung der Finanzierung des dt. ÖRR als "aus staatlichen Mitteln" finanziert.

Für Werke ohne eigene Urheberschaft, siehe 1.), kommt es dann darauf an, ob sie als "aus staatlichen Mitteln finanziert" einzustufen sind, was der Fall sein könnte, wenn die Urheber der Werke oder diese vom Urheber geschaffenen Werke selbst auf Basis staatlicher Mittel finanziert werden, bzw. worden sind.

3) In der Union sind alle Unternehmen gleich zu behandeln; die Zusammenarbeit der Unternehmen ist unter Voraussetzung marktkonformen Verhaltens gestattet;

4) Ein auf Basis staatlicher Mittel geschaffenes Werk, welches dem EU-Binnenmarkt zugeführt wird, bzw. werden soll, darf auf diesem Markt nicht zu Marktkriterien, also mit Gewinn, veräußert werden;

5) Im europäischen Recht sind "Einrichtungen des öffentlichen Rechts" grundsätzlich dem Staat zuzurechnen;

Der Staat würde hier also einem privaten Medienunternehmen via seinem staatlichen Rundfunkunternehmen ein audio-visuelles Werk unentgeltlich zur Verfügung stellen, welches diesem privaten Medienunternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnte, der anderen privaten Medienunternehmen nicht gewährt wird;

6) Weil die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als "Einrichtungen des öffentlichen Rechts" im europäischen Recht dem Staat zugerechnet werden, ist jede Zusammenarbeit dieser öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Unternehmen des privaten Rechts eine mittelbare Form der Zusammenarbeit des Staates mit den Unternehmen des privaten Rechts; im EU-Binnenmarkt so undenkbar und wettbewerbswidrig, weil sich daraus ableiten läßt, daß der Staat die Unternehmen privaten Rechts subventioniert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 01:22 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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[...] Aber dennoch ein Betrachtungsversuch. [...]

Vielen Dank für Deine Gedanken dazu! ;-)

Dummerweise haben wir jetzt, dank zeitgleicher Antworten (Du mit Antwort auf meine vorherige Frage, ich mit einer zusätzlichen Erkenntnis zur Videoeinbindung des Weser-Kuriers, der wohl eher als "trojanisches Pferd" im Sinne einer "Werbeeinblendung" zu betrachten ist - entgegen meiner ursprünglichen Annahme, dass es sich hier lediglich um ein "Geschenk" handle), möglicherweise nochmals veränderte Voraussetzungen hinsichtlich meiner urprünglichen Frage...


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Deutschlandfunk, 18.01.2018

Radio Bremen und Weser-Kurier
Streitparteien werden Kooperationspartner

Der Streit über öffentlich-rechtliche Angebote im Netz wurde bis vor kurzem auch zwischen Radio Bremen und dem Weser-Kurier ausgefochten - mit überraschendem Ergebnis: Das Verfahren wurde zu den Akten gelegt und eine Kooperation bekanntgegeben. Von der vor allem eine Seite zu profitieren scheint.

Von Axel Schröder

Zitat
[…]
Eine fünfminütige Fernseh-Reportage über überfüllte Notaufnahmen, aufwändig produziert von Radio Bremen für die regionale Nachrichten-Sendung "Buten un binnen". Zu sehen ist die Reportage seit einigen Tagen auch auf den Internetseiten des Weser-Kuriers, der Bremer Lokalzeitung. Eine Kooperation, über die lange verhandelt wurde, erzählt Jan Weyrauch, der Programmdirektor von Radio Bremen:

Idee zur Kooperation schon 2016
"Vor anderthalb Jahren, da habe ich mich mal mit dem Chefredakteur des Weser-Kurier getroffen, auf einen Nachmittag in einem Café. Und ich habe ihm genau von dieser Idee erzählt, die ich habe: nämlich unsere Videos anders zu verbreiten und auf anderen Plattformen zu verbreiten als wir es bisher tun.“ […]

"Wir verschenken unsere Videos ja nicht! Sondern wir verlinken sie! Das ist, glaube ich, ein vielleicht feiner, aber entscheidender Unterschied. […]

Bald mehr öffentlich-rechtlicher Content bei Verlagen?
Und schließlich folge die neue Bremer Kooperation nur bereits vorhandenen Beispielen. Etwa der Zusammenarbeit von Recherche-Redaktionen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung. […]

Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunk.de/radio-bremen-und-weser-kurier-streitparteien-werden.2907.de.html?dram:article_id=408570


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Streitparteien werden Kooperationspartner
Es wächst zusammen, was "zusammen" gehört - oder: Not macht erfinderisch...

Wer erzählt uns die ganze Zeit was von "Meinungsvielfalt", "Medienvielfalt", der Wichtigkeit für "Demokratie", jadda, jadda...?
Ich erkenne hier einzig eine "Anbieterkonvergenz", die, den obigen Proklamationen zum Trotz, diesen "vorgeblichen Zielen" einzig schädlich im Wege steht.

Zitat
Moritz Döbler: "Das wäre ja noch schöner, wenn man es doppelt bezahlt! Wir zahlen ja einen Rundfunkbeitrag und damit ist das Ding ja abgegolten!"
So, so... Lieber Moritz, frag' doch mal die Leute, die aktuell mehr als "einen" Beitrag bezahlen, ob sie denn von Deiner Ein-/Ansicht auch irgendwie profitieren könnten.

Zitat
[Moritz Döbler: ]"Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist, die Inhalte, die hergestellt werden, so breit wie möglich zu streuen auf allen Kanälen. Und wir sind sehr gerne bereit, für das Ausspielen von öffentlich-rechtlichen Inhalten bereit zu stehen!"
[Regisseurin aus dem Off:]... und geht's nicht vielleicht doch noch etwas heuchlerischer, verlogener? ... Also nochmal. Klappe, die sechsundzwanzigste, und Action...


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Anfrage über fragdenstaat
https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvereinbarung-zwischen-radio-bremen-und-weser-kurierde/

Zitat
Bei der von Ihnen erbetenen Auskunft hinsichtlich der Kooperation zwischen Radio Bremen und weserkurier.de handelt es sich um eine solche, die journalistisch-redaktionelle Informationen betrifft. Die Kooperationsvereinbarung stellt eine Entscheidung des Programmbereichs über Verbreitungswege unserer Inhalte dar, gehört somit zum besonders geschützten Bereich unserer Tätigkeit. Die Rundfunkfreiheit schützt alle Tätigkeiten von der Beschaffung einer Information bis zu ihrer Verbreitung, einschließlich aller Hilfstätigkeiten. Dazu gehört auch die Wahl des Verbreitungsweges, hier also die Kooperation. Insoweit handelt die Rundfunkanstalt im Rahmen ihrer Rundfunkfreiheit staatsfern und unterliegt nicht den Auskunftspflichten, die Transparenz des hoheitlichen Handelns von Behörden bewirken sollen. Der besondere Schutz der Rundfunkfreiheit findet seinen Niederschlag in § 3 Nr. 9 BremIFG.  Danach besteht in diesem Bereich kein Anspruch auf Informationszugang.

Darüber hinaus enthält die Kooperationsvereinbarung naturgemäß Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die gemäß § 6 BremIFG besonders geschützt sind. Der Auskunftserteilung stehen hier schutzwürdige Interessen von Radio Bremen und Dritten entgegen. Die begehrte Auskunft – die Übersendung der Kooperationsvereinbarung – ist nicht möglich, ohne diese Interessen zu verletzen. So ist beispielsweise ein Bekanntwerden der konkreten Kooperationsvereinbarung geeignet, Radio Bremen beim Abschluss weiterer solcher Vereinbarungen zu beschränken. Außerdem würden kaufmännische Entscheidungen der Vertragspartnerin offenbart. Ein Überwiegen Ihrer oder öffentlicher Informationsinteressen, die diese schutzwürdigen Belange überwiegen, können wir nicht erkennen.

Informationen zu der Kooperation können Sie unserer Unternehmensmitteilung unter entnehmen. Die Kooperation nutzt beiden Medienanbietern, aber vor allem dem Bremer Publikum: Die User von weser-kurier.de können künftig zusätzlich auch Videos mit dem journalistischen Gütesiegel von Radio Bremen ansehen. Radio Bremen erreicht mit seinen Beiträgen aus buten un binnen dadurch weitere Zuschauerinnen und Zuschauer. Der journalistische Wettbewerb der Redaktionen beider Häuser bleibt natürlich bestehen.


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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/taz_die_tageszeitung.png

taz, 10.01.2018

Radio Bremen kuschelt mit Weser-Kurier
Kooperation ohne Gegenleistung

Im Streit um seine Online-Berichterstattung hat Radio Bremen klein beigegeben. Außerdem stellt der Sender dem Weser-Kurier seine Filmbeiträge zur Verfügung.

Von Klaus Wolschner

Zitat
Der Streit zwischen Radio Bremen und dem Weser-Kurier ist beigelegt. Im vergangenen Herbst waren noch die Anwälte beider Häuser beschäftigt, nun gibt es einen „Kooperationsvertrag“. Das verkündete Chefredakteur Moritz Döbler stolz auf dem Neujahrsempfang des Weser-Kuriers. Radio Bremen verweist auf Nachfrage auf die Berichterstattung im Weser-Kurier.

Inhalt der Kooperation ist, dass auf der Webseite des Weser-Kuriers Filmbeiträge des Lokalen Fernsehmagazins „Buten un Binnen“ eingebettet sind. Wer direkt auf das eingebettete Video klickt, verlässt nicht die Seite des Weser-Kuriers. Auf die Frage, ob es denn dafür eine Gegenleistung gebe, heißt es bei Radio Bremen, durch die Präsentation der Filme auf dieser Plattform habe man eben eine größere Reichweite – derselbe Vorteil wie bei einer Präsenz auf Youtube. […]

„Die Kooperation soll einen Beitrag zum langfristigen Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft im Land Bremen gewährleisten“, erklärte der Weser-Kurier seinen LeserInnen. […]

Einen Zusammenhang mit der Klage streitet Radio Bremen ab. Und journalistisch gehen die beiden Medienhäuser, die in Bremen den Pressemarkt dominieren, seit jeher mit Samthandschuhen miteinander um. Dass der Weser-Kurier derzeit mit mehr als 50 altgedienten Redakteuren vor dem Arbeitsgericht im Streit liegt, weil er die Tariferhöhungen nicht mehr weitergeben will, findet bei Radio Bremen keine Erwähnung. Zum Beispiel.

Weiterlesen auf:
http://www.taz.de/!5472373/

Anmerkung;
Zitat
„Die Kooperation soll einen Beitrag zum langfristigen Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft im Land Bremen gewährleisten“, erklärte der Weser-Kurier seinen LeserInnen.
Vielfalt durch Einfalt?  ::)

Danke an User Profät Di Abolo für den Hinweis


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