Es kommt wohl vor allem auch erst einmal darauf an, ob es sich überhaupt um ein Schreiben handelt, welches "Rechtswirkungen" auslösen soll.
Generell gilt aber wohl aus der mittlerweile jahrelangen Erfahrung hier im Forum:
Sich auf solcherlei (noch dazu unsichere) Formalien zu versteifen, geht am eigentlichen Problem der Vollstreckung vorbei...
...und - sofern die Art der Unterzeichnung überhaupt ein tatsächlicher Mangel sein sollte - dürfte dieser wohl auch ohne größere Probleme relativ unkompliziert geheilt werden.
Es sei jedenfalls ausdrücklich davor gewarnt, sich - noch dazu als juristischer Laie - auf diese Art von Glatteis und in solcherlei Verstrickungen zu begeben. Finger weg - das raubt nur unendlich Zeit und hat sehr wahrscheinlich wenig bis keine Aussichten auf Erfolg.
Jedenfalls dürfte die Vollstreckung mit all ihren Begleiterscheinungen schon lange durchgezogen sein, bevor ein Rechtsstreit wegen der angezweifelten Art der Unterzeichnung überhaupt erst beendet sein würde.
Zudem sei gewarnt vor dazu im Netz kursierenden Informationen, die nicht selten auf vom Forum abgelehnten Seiten zu finden sind, die auch regelmäßig mit anderlei verqueren "Methoden" Versuchen, den großen Max zu spielen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.