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Autor Thema: Ist Paraphe des Gerichtsvollziehers auf dessen Schreiben rechtswirksam?  (Gelesen 2916 mal)

A
  • Beiträge: 39
Hallo,
Person A hat Post vom Gerichtsvollzieher bekommen (Zwangsvollstreckungssache). Unterschrieben ist das Ding nur mit einer unleserlichen Paraphe. Nun habe ich ein bisserl recherchiert und herausgefunden, dass solche Paraphen womöglich ungültig sind und dass eine vollständige Unterschrift zwingend ist.

Zitat
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32 ; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Allerdings geht aus meinen Infos nicht eindeutig hervor, ob das auch auf Schreiben vom Gerichtsvollzieher anwendbar ist.

Weiß da jemand Bescheid?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 21:45 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Kommt wohl darauf an, was Person A genau bekommen hat, zu Urkunden gibt es zumindest Fundstellen

https://openjur.de/u/725413.html
https://www.jurion.de/urteile/lg-stuttgart/2014-06-26/10-t-82_14/
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/eingescannte-unterschrift-des-gerichtsvollziehers-ausreichend_206_285318.html

Zitat
Zudem ist in § 7 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 GVGA geregelt, daß jede Urkunde vom Gerichtsvollzieher unter Beifügung seiner Amtseigenschaft und der Bezeichnung seines Amtssitzes zu unterschreiben ist. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 GVGA dürfen zur Unterschriftsleistung keine Faksimilestempel verwendet werden, worin auch wieder deutlich wird, daß auf anderem Wege als durch eigenhändige Unterschrift die Herkunft des Schriftstücks nicht ausreichend verbürgt wird.

Beispiel
Bayern
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GVGA/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

§ 7 Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung

Lesehinweise

Unterschrift oder Paraphe?
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/unterschrift-oder-paraphe-3122472

Unterschrift oder nur ein Schriftzug?
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/unterschrift-oder-nur-ein-schriftzug-361619

Vorsicht vor der "abgeschliffen" Unterschrift


Wichtige Dokumente lieber leserlich unterschreiben
https://www.heise.de/resale/artikel/Wichtige-Dokumente-lieber-leserlich-unterschreiben-1870955.html

Zitat
... Dagegen richtete die Anwältin eine Rechtsbeschwerde und erklärte, das Berufungsgericht habe ihre Unterschrift bisher noch nie beanstandet. Daher müsse auch dieser Antrag angenommen werden. Die Anwältin trug vor, sie unterzeichne schon seit Jahren nur mit ihrem Nachnamen und im Laufe der Zeit habe sich diese Unterschrift eben zu diesem aktuellen Bild "abgeschliffen". Dies sei bislang aber von keiner Seite kritisiert worden. ...

Untergang der rechtsverbindlichen Unterschrift?
http://www.danisch.de/blog/2015/05/05/untergang-der-rechtsverbindlichen-unterschrift/

Lesehinweis

https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2016/11/unterschrift-oder-paraphe-fragen-zur-schriftform/

Zitat
[...]Kann ich mich darauf verlassen, dass eine bestimmte Unterschrift nur eine Paraphe ist?

Nein, auf keinen Fall. Die Entscheidungen der Gerichte dazu sind absolut einzelfallabhängig, daher ist es schwer bis unmöglich, vorauszusagen, wie ein Gerichte diese eine Unterschrift bewerten wird. Darum sollten Sie Ihren Standpunkt immer auch noch in anderer Weise begründen. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 21:39 von PersonX«

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Es kommt wohl vor allem auch erst einmal darauf an, ob es sich überhaupt um ein Schreiben handelt, welches "Rechtswirkungen" auslösen soll.

Generell gilt aber wohl aus der mittlerweile jahrelangen Erfahrung hier im Forum:
Sich auf solcherlei (noch dazu unsichere) Formalien zu versteifen, geht am eigentlichen Problem der Vollstreckung vorbei...
...und - sofern die Art der Unterzeichnung überhaupt ein tatsächlicher Mangel sein sollte - dürfte dieser wohl auch ohne größere Probleme relativ unkompliziert geheilt werden.

Es sei jedenfalls ausdrücklich davor gewarnt, sich - noch dazu als juristischer Laie - auf diese Art von Glatteis und in solcherlei Verstrickungen zu begeben. Finger weg - das raubt nur unendlich Zeit und hat sehr wahrscheinlich wenig bis keine Aussichten auf Erfolg.

Jedenfalls dürfte die Vollstreckung mit all ihren Begleiterscheinungen schon lange durchgezogen sein, bevor ein Rechtsstreit wegen der angezweifelten Art der Unterzeichnung überhaupt erst beendet sein würde.

Zudem sei gewarnt vor dazu im Netz kursierenden Informationen, die nicht selten auf vom Forum abgelehnten Seiten zu finden sind, die auch regelmäßig mit anderlei verqueren "Methoden" Versuchen, den großen Max zu spielen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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