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Autor Thema: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?  (Gelesen 8951 mal)

G
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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#15: 08. Januar 2018, 20:33
Pfändungen unterhalb der Pfändungsgrenze wären rechtswidrig. Dagegen vor zu gehen, auch gegen den GV persönlich, wäre vermutlich ein Selbstgänger.
Alternative: Antrag auf Sozialhilfe stellen. Selbst wenn der abgelehnt werden sollte, so hat man ein amtliches Papier in der Hand.
Beide Wege zu beschreiten wäre vernüftig, nicht entweder oder.


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#16: 08. Januar 2018, 23:34
@GEiZ ist geil ja das ist des deutsche Land, das ist die Realität, traurig aber wahr.
die "Traumatisierten" bekommen so gut wie alles und die deutschen Rentner müssen zu Suppenküche gehen
ich weiß, der Beitrag trägt nichts zum Thema bei, aber es mußte mal raus.....sorry


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#17: 09. Januar 2018, 05:04
Vieleicht besteht auch die Möglichkeit einen Runden Tisch aufzusuchen.

Ein Schreiben direkt an die zuständige Rundfunkanstalt, zur Beschreibung des Sachverhaltes mit Kopien entsprechender Unterlagen kann nicht schaden.

Entspricht die Antwort der zuständigen Rundfunkanstalt nicht den Vorstellungen des Fragenden, bleibt die Möglichkeit rechtlicher Mittel einzusetzen, wie hier im Forum ausführlich beschrieben.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#18: 09. Januar 2018, 06:31
Meiner Meinung nach muss sich jemand, der über nicht mehr als 850€ monatlich verfügt, mit aller Kraft wehren.
Der Betrag ist höher; ->

Pfändungstabelle bei Auszahlung für Monate
http://www.refrago.de/pfaendungstabelle2017.html

Zitat
  bis 1.139,99 €
Nettolohn ist alles unpfändbar, zusätzlich, wie schon mal erwähnt, unterliegen auch Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen nicht der Pfändung.


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#19: 09. Januar 2018, 11:46
@pinguin: die 850 € sind  der Betrag, den User protti111 gestern als verfügbar erwähnte. Dass die Pfändungsgrenze höher ist, ergibt sich auch aus dem Link weiter oben, der übrigens aus einem Beitrag von mir stammt.
Es gab aber einmal ein Urteil, aus dem nach meiner Erinnerung hervor ging, dass man die Rundfunkgebühr dann bezahlen muss, wenn man etwas mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat (Sozialhilfe + 50% der Rundfunkgebühr?) das finde ich aber derzeit nicht. Da wäre der Betrag dann vermutlich unter der Pfändungsgrenze.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#20: 09. Januar 2018, 15:31
Ganz wichtig: wenn die Befreiung aufgrund der Einkommensituation möglich ist, geht das auch rückwirkend für drei Jahre!

§ 4 Abs. 4, 6 RBStV ist meines Erachtens nicht zu entnehmen, dass eine rückwirkende Befreiung nur aufgrund einer schwierigen oder sogar prekären Einkommenssituation möglich ist. Oder sieht / liest das jemand anders?

Meiner Meinung nach kann jegliche Befreiung aus jeglichem Grunde rückwirkend beantragt werden. Das könnte m. E. auch interessant sein im Zusammenhang mit diesem Thread:   

Mach mit bei der Befreiung 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25842.msg163060.html#msg163060



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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#21: 09. Januar 2018, 15:45
Nach all dem was ich da jetzt so gelesen habe, könnte ein Kriterium die Erwerbsminderungsrente von 100% eine Rolle bei der Beitragssenkung spielen. Gibt es dafür einen Beleg, ...?

Nein, im Gegenteil, der entsprechende Satz im Gesetz wird von vielen missverstanden:

In § 4 Absatz 1 Nr 2 heißt es zwar:

Zitat
2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),

Dies ist aber leider nicht so zu lesen, dass generell bei Erwerbsminderung befreit wird, sondern nur, wenn "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" empfangen wird. Siehe

Härtefall für eine Verfassungsbeschwerde gesucht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24067.msg153016.html#msg153016

Es scheint sich um einen feststehenden Begriff zu handeln (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung?)

GSiG - Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherungsgesetz)


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#22: 09. Januar 2018, 15:56
.. Es gab aber einmal ein Urteil, aus dem nach meiner Erinnerung hervor ging, dass man die Rundfunkgebühr dann bezahlen muss, wenn man etwas mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat (Sozialhilfe + 50% der Rundfunkgebühr?)

Mittlerweile werden solche Infos offiziell gehandelt, siehe

Zitat
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen
  • Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?
        Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.
  • Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
        Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
        Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#23: 09. Januar 2018, 16:18
Ich hatte Leute am Infostand die 100% Schwerbehinderung, plus einer Seh und Hörminderung hatten, und weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung bekamen.
Wenn ein Sozialhilfebescheid bei LRA vorgelegt werden kann, oder Grundsicherung, sowie Hartz4 Empfänger ist, wird man sofort befreit. Mittlerweile rückwirkend für 3 Jahre, wenn die Bedingungen da schon vorlagen.
Die Erwerbsminderung, wieviel % auch immer hat aber nichts mit der Sozialhilfe Grundsicherung usw. zu tun, das sind vollkommen unterschiedlich laufende Faktoren.
Oder wie man es in der Medizin sagt: man kann Flöhe und Wanzen haben.


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#24: 09. Januar 2018, 16:45
Ich weiße hier auf die Verhandlung vor dem VG Freiburg am 30.8.17 hin.
GERICHTSTERMIN Verhandlungen VG Freiburg 30.8.17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23980.msg153859.html#msg153859

Zitat
Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?
    Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
    Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.
Richtigerweise müsste auch derjenige der auf Wohngeld Anspruch hat, und verzichtet, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 17:49 von DumbTV«

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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#25: 09. Januar 2018, 17:23
Dies ist aber leider nicht so zu lesen, dass generell bei Erwerbsminderung befreit wird, sondern nur, wenn "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" empfangen wird.
Wird hier anders gelesen.

Denn wenn der Gesetzgeber das
Zitat
Dies ist aber leider nicht so zu lesen, dass generell bei Erwerbsminderung befreit wird, sondern nur, wenn "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" empfangen wird.
gewollt hätte, stünde im Text, siehe Markierung in Rot.

Zitat
Empfänger von Grundsicherung im Alter nur bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#26: 09. Januar 2018, 20:40
Es handelt sich offensichtlich um ein Missverständnis. Bitte im SGB 12, 4. Kapitel nachlesen. 

Zitat
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
...
Viertes Kapitel
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt
    Grundsätze
        § 41 Leistungsberechtigte
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Es handelt sich bei der Formulierung "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" um einen feststehenden Ausdruck. Dies wird vermutlich jede/r Richter*in so sehen, befürchte ich. Ob die Formulierung ("und") wirklich glücklich gewählt wurde, sei dahin gestellt. Meiner Meinung nach hätte es auch ein "oder" getan, das hätte aber für uns denselben Effekt.

Im dortigen § 41 heißt es:

Zitat
§ 41 Leistungsberechtigte

(1) Leistungsberechtigt nach diesem Kapitel sind ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen nach § 43 bestreiten können. [Spezifizierung/Erklärung erfolgt in Abs. 2 und 3:]
(2) Leistungsberechtigt wegen Alters nach Absatz 1 ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:

für den Geburtsjahrgang   erfolgt eine Anhebung um Monate   auf Vollendung eines Lebensalters von
1947   1   65 Jahren und 1 Monat
1948   2   65 Jahren und 2 Monaten
...
(3) Leistungsberechtigt wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung nach Absatz 1 ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches ist und bei dem unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
...


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#27: 11. Januar 2018, 21:04
Zitat
Es handelt sich bei der Formulierung "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" um einen feststehenden Ausdruck

Soll heißen :

Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung  oder noch einfacher

Grundsicherung in Altersrente und Grundsicherung bei Erwerbsminderungsrente


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#28: 02. Juni 2019, 08:21
Pressemitteilung 82/2018 vom 03.04.2018 https://statistik.hessen.de/pressemitteilungen/pm_1798.html

Die Statistik in Hessen gibt an, 10 Prozent der hessischen Bevölkerung mit Schwerbehindertenausweis

Zitat
617 800 Einwohnerinnen und Einwohner Hessens hatten Ende 2017 aufgrund eines Grads der Behinderung von 50 oder mehr einen amtlichen Schwerbehindertenausweis. Das waren 10 Prozent der hessischen Bevölkerung.

Wie das Hessische Statistische Landesamt weiter mitteilt, nahm die Zahl der schwerbehinderten Menschen binnen Jahresfrist um 14 200 bzw. 2,4 Prozent zu. Mit 302 100 weiblichen und 315 700 männlichen schwerbehinderten Menschen lag der Frauenanteil bei 49 Prozent. Vor 10 Jahren betrug der Frauenanteil knapp 47 Prozent.

Mit zunehmendem Alter steigt die Schwerbehindertenquote deutlich an: 56 Prozent aller Schwerbehinderten hatten das 65. Lebensjahr vollendet. 22 Prozent aller schwerbehinderten Menschen waren jünger als 55 Jahre. Genauso viele zählten zur Altersgruppe der 55- bis unter 65-Jährigen.

Jetzt fehlen nur noch die Zahlen wieviel Personen von den 10% der Hessischen Bevölkerung von der Rundfunkanstalt und dem Beitragservice überhöhte, zuviel und ohne Rechtswissen sich wehren zu können, Rundfunkbeiträge bezahlen und deshalb abgezockt werden.

Rechnen wir mal die Zahlen auf die Gesamtbevölkerung von D hoch dann wird ersichtlich, welchen Anteil über 50% gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die ärmsten und schwächsten in dieser Gesellschaft von diesem Rundfunksystem abkassiert werden.


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Re: Schwerbehinderter 50% - Muss zahlen?
#29: 02. Juni 2019, 10:22
Rechnen wir mal die Zahlen auf die Gesamtbevölkerung von D hoch dann wird ersichtlich, welchen Anteil über 50% gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die ärmsten und schwächsten in dieser Gesellschaft von diesem Rundfunksystem abkassiert werden.
Dann sollten wir aber u. U. auch jene Personen dazu zählen, die zwar Bürger im Sinne der Bestimmungen sind, aber über keine Krankenversicherung verfügen, siehe:

80.000 Menschen leben außerhalb des Systems
https://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Leben-ohne-medizinische-Versorgung

Evtl. sollte dieses dann in einem neuen Thema diskutiert werden.


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